Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Thermolux
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Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1

Ungelesener Beitrag von Thermolux » Mo 16. Sep 2013, 11:09

Hallo an Alle,

nachdem meine KK mich am letzten Freitag informierte, dass ich zum 15.11.13 ausgesteuert werde war ich heute morgen erstmalig bei der BfA um einen Antrag nach §145 zu stellen. Da durch die DRV bereits LTA genehmigt wurden, welche am 13.01.14 beginnen, war die Antragstellung problemlos. Auf Vermittler und Gesundheitsfragebogen wird verzichtet.
Nun habe ich aber das folgende Problem:
Während des Bezugs des KG haben meine Frau und ich die Steuerklassen getauscht (Ich V, Frau III), da meine Frau nun wieder Vollzeit arbeiten geht.
Vor der Erkrankung hatte ich III und meine Frau V. Mein "Arbeitgeber" (Arbeitsverhältnis ist ungekündigt) weiß von dem Steuerklassenwechsel nichts, da ich ja dort keinerlei Ansprüche erzielt habe.
Da im Leistungsantrag der BfA ja nun angegeben werden muss welche Steuerklasse die aktuelle ist (incl. Nachweis des Finanzamts) ist meine Klasse V ja nicht zu verheimlichen. Wird denn nun wirklich mein ALG mit Klasse V errechnet obwohl es mit Klasse III erwirtschaftet wurde?
Ich bin leider recht unbelesen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und auch das erhaltene "Merkblatt für Arbeitslose" hilft mir nicht weiter (vermutlich weil ich es nicht verstehe).
Für eine klare Aussage wäre ich somit mehr als dankbar.

lG

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Fatbob
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Re: Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 16. Sep 2013, 12:09

Für die Ermittlung des Leistungsentgelts wird die Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war; also im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber maßgebend war oder gewesen wäre. Haben die Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaft das Faktorverfahren (Steuerklasse IV und Faktor) gewählt, wird auch dieser bei der Ermittlung des Lohnsteuerabzuges berücksichtigt.

Spätere Änderungen der Lohnsteuerklasse werden von dem Tage an berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für diese Änderungen vorlagen, zum Beispiel bei einer Steuerklassenänderung nach Eheschließung oder nach Gründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Haben Ehegatten bzw. die Lebenspartnerinnen/die Lebenspartner die Steuerklasse gewechselt, so wird die neu eingetragene Lohnsteuerklasse nur berücksichtigt, wenn der Steuerklassenwechsel

zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt, also zweckmäßig ist, oder
eine niedrigere Leistung ergibt.

Ob der Steuerklassenwechsel zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt, also zweckmäßig ist, ermittelt die Agentur für Arbeit in der Regel anhand der "Tabelle zur Steuerklassenwahl", die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt. Bezieht einer der Ehegatten/Lebenspartnerinnen/Lebenspartner Arbeitslosengeld ist das Entgelt zum Vergleich heranzuziehen, das der Berechnung der Leistung zugrunde liegt.

Ein Steuerklassenwechsel kann - auch wenn er steuerlich geboten scheint - zu einer niedrigeren Leistung führen. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln, lassen Sie sich bitte vorher von Ihrer Agentur für Arbeit über die leistungsrechtlichen Folgen beraten. Nur durch eine vorherige Beratung können Sie erhebliche finanzielle Nachteile vermeiden.

Ein Lohnsteuerklassenwechsel kann in der Regel nur einmal jährlich vorgenommen werden. Bitte holen Sie deshalb vorher Rat ein.

Beispiel:

Ehegatten/Lebenspartnerinnen/Lebenspartner erzielen jeweils einen monatlichen Arbeitslohn von 2.000 € und haben die Steuerklassenkombination IV/ IV gewählt. Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit eines Ehegatten/einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners wechseln sie die Steuerklassen (neue Steuerklassenkombination: III/ V). Bei etwa gleich hohem Arbeitslohn der Ehegatten/Lebenspartnerinnen/ Lebenspartner ist die Steuerklassenkombination IV/ IV die zweckmäßigste, weil sie zum geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug führt. Ist bei dem/der arbeitslosen Ehegatten/Lebenspartnerin/ Lebenspartner nunmehr die Lohnsteuerklasse III eingetragen, wird der Lohnsteuerklassenwechsel nicht berücksichtigt, weil die Lohnsteuerklasse nicht zweckmäßig ist. Hat er/sie die Lohnsteuerklasse V eingetragen, ist die Lohnsteuerklasse zwar ebenfalls nicht zweckmäßig, wird aber berücksichtigt, weil sie zu einer niedrigeren Leistung führt.

Quelle AFA
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Fatbob
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Re: Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 17. Sep 2013, 12:31

hast deine Frage ja in vielen Foren eingestellt, sollte ja nun oft genug beantwortet sein.
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Thermolux
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Re: Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1

Ungelesener Beitrag von Thermolux » Di 17. Sep 2013, 21:15

Fatbob hat geschrieben:hast deine Frage ja in vielen Foren eingestellt, sollte ja nun oft genug beantwortet sein.
Es waren/sind lediglich 2 Foren!
Auch wenn mir die Antwort nicht gefällt bedanke ich mich auch hier für Deine Unterstützung.

lG

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