Hallo schätzelein,
dass die mir zustehenden rentenanteile meines ex, automatisch auf mein rentenkonto kommen.
so weit - so gut.
das passiert lange vor der endgültigen Scheidung, diese Werte (Renten-Punkte aus Versorgungs-Ausgleich) sollten bereits in deinem aktuellen EM-Renten-Bescheid erfaßt sein, die werden da mit einbezogen bei der Gesamtberechnung deiner Renten-Ansprüche.
Es gibt einen festen EHE-Zeitraum, der in diesem Falle NICHT erst mit der Scheidung endet, bei mir war es die Zustellung meines Scheidungs-Antrages an meinen EX, damit wurde praktisch auch die anrechenbare Ehezeit beendet.
Meiner brauchte dann auch EWIG, bis er die Unterrlagen für den Versorgungs-Ausgleich bei der Rentenkasse eingereicht hat (ER wollte ja schließlich NICHT geschieden werden...

), so habe ich das zum Teil noch selber erledigt, sonst wäre ich wohl heute noch nicht von ihm geschieden.
Das Familiengericht hat mich über meinen Anwalt immer nur "gebeten" auf meinen EX "einzuwirken", dass er diese Feststellungen nicht länger boykottiert, denn VORHER werde es KEINEN Scheidungstermin geben...
So hatten wir erst nach fast 3 Jahren dann den Termin für die Scheidung, in meinen nachfolgenden Renten-Informationen waren diese "Punkte" aus dem Versorgungsausgleich dann auch enthalten.
Das ist nun auch "automatisch" mit in meiner EM-Renten-Berechnung enthalten, denn an diesem "Ehe-Zeitraum" und den (meist unterschiedlichen) Einkommensverhältnissen während der EHE-Dauer, ändert sich ja später NIX mehr.
NUR darum geht es im Versorgungs-Ausgleich, mit eventuell nachfolgenden Unterhalts-Ansprüchen an den EX hat das z.B. gar nichts zu tun, das ist eine ganz andere "Baustelle"...das hätte dir aber tatsächlich deine Anwältin so bereits erklären können, NACH der Scheidung passiert da (im Bezug auf den Versorgungs-Ausgleich) NIX mehr, jedenfalls im Regelfall NICHT.
Es gibt nur wenige Ausnahmen wo die Scheidung schon vollzogen wird, OHNE VORHER den Versorgungs-Ausgleich (für diese Ehezeit) bei der DRV abschließend durchzuführen.
Schau mal ganz genau in diese Auflistungen (Versicherungs-Verlauf) zu deinem EM-Renten-Bescheid, da solltest du auch irgendwo diese Renten-Punkte für den Versorgungs-Ausgleich finden, der Renten-Wert ändert sich ja regelmäßig, mit dem werden dann die Renten-Punkte entsprechend multipliziert....
Soweit meine ICH das jedenfalls bisher verstanden zu haben, darum steht da auch kein fester Geldbetrag sondern NUR diese Renten-Punkte.
Liebe Grüße von der Doppeloma
