Liebe Ulla,
Am 10.03 haben wir wieder Termin, diesmal Antragabgabe , also die Unterlagen. Krankmeldung sollt er mitbringen und den Rentenantrag. Was nun mit seiner Wohnung in Franken passiert wissen wir noch nicht.Ich werde erstmal alle daten angeben, auch das Er/wir von Freitagmittgágs wenn die Post durch ist bis Sonntags und Feiertage in seiner Wohnung sind. Ob es stimmt ist ja egal
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, die Wohnung (ist doch Eigentum, oder???) muß auf jeden Fall angegeben werden, wieso wollt ihr behaupten, dass er da am Wochenende immer vor Ort ist, das kann er sich doch von H4 gar nicht leisten (stützt für das JC also die Vermutung, dass er von euch finanziell unterstützt wird!!!)
Bei uns wohnt er ja so.Hat aber seine 2 Zimmer, kleine Küche und nen eigenes Bad. Ist ja die Wohnung meiner Tochter die im januar ausgezogen ist.
So sind wir keine Bedarfsgemeinschaft und keine Hausgemeinschaft, oder ?? Wir unterstützen Ihm ja nicht. Nur das er freies Wohnen hat weil er ja seine Wohnungsunkosten in Franken hat.
Verstehe ich jetzt aber auch nicht wie DAS funktionieren soll, er muss normal da vor Ort gemeldet und erreichbar sein wo er H4 beantragt, für eine Wohnung (ganz woanders in Franken) zahlen die NIX, das kann ich mir nicht vorstellen.
Eine Bedarfsgemeinschaft seid ihr sicher nicht, aber zur Haushaltsgemeinschaft kann man euch u.U. ganz schnell machen (wollen), da es für ein JobCenter NICHT als "normal" angesehen wird, einen fremden Menschen kostenfrei bei sich wohnen zu lassen.
Ihr müßtet also einen Mietvertrag mit ihm abschließen, damit er überhaupt Wohnungskosten (KDU) vom Amt bekommt, diese Miete MUSS er dann aber auch nachweislich an euch zahlen und IHR müßt diese Mieteinnahmen später beim Finanzamt angeben.
Ihr könnt Hans natürlich offiziell kostenfrei wohnen lassen, das MUSS dann aber auch so im Antrag stehen und dann bekommt er KEINEN Kostenanteil für Wohnkosten (KDU) vom Amt.
Dann bekommt er NUR den puren Lebensunterhalt, das sind 364 € und das war es dann.
Habt ihr über diese "Wohnkonstellation" heute mit dem Mitarbeiter schon gesprochen, kann ich mir ehrlich nicht vorstellen, denn mit der Wohnung in Franken wird es ziemlich sicher Probleme geben, dafür werden vom JobCenter bei euch vor Ort garantiert KEINE Kosten übernommen, schon weil die örtlichen Richtlinien für die Höhe der KDU sehr unterschiedlich sind.
Ich fürchte, da steht euch noch Einiges bevor, solche selbstlose Hilfsbereitschaft ist in den Gesetzen zu H4 nicht vorgesehen, ein mittelloser Mensch (wie Hans jetzt lt. SGBII ist) hat normalerweise KEINE 2 Wohnsitze...
ALLES was in diesem Antrag angegeben wird muss auch belegt/nachgewiesen werden, ich glaube du hast keine Vorstellung davon WIE genau die alles wissen wollen und WAS die alles überprüfen können, das ist mit dem Antrag auf ALGI nicht vergleichbar.
Und mit Vermutungen, dass jemand vielleicht von anderen Menschen finanziell unterstützt wird, sind die GANZ schnell, wenn ihnen im Antrag oder bei den Gesprächen was "spanisch vorkommt", OH MANN

, ich drück euch feste die Daumen für den 10., berichte bitte wie das ausgegangen ist
Liebe Grüße von der Doppeloma
