Lieber Max,
das habe ich auch erlebt, dass eine SB der KK telefonisch bei meinen Ärzten vorstellig geworden ist. Mit meinem Psychiater (!) hat sie wohl sogar direkt gesprochen, bei der HA ging das wohl nur über die Mitarbeiterin am Empfang, wie ich das bei meinem Ärzten in Erfahrung gebracht habe.
Und dieses Dämchen hat sich in der Folge noch ganz andere Unsäglichkeiten erlaubt ...
Aber da bin ich noch nicht "fertig" mit der KK, auch nicht gewillt, mir derartige Übergriffe gefallen und die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, auch wenn es schon eine ganze Weile her ist, leiden wir, Youngster und ich, noch heute unter den Spätfolgen solcher eigenmächtigen, anmaßenden und kompetenzüberschreitenden Vorgehensweise ...
Beste Grüße ... Manderley
§ 61 SGB I - Persönliches Erscheinen
- Manderley
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Re: § 61 SGB I - Persönliches Erscheinen
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)
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