Patientenakten-Kosten-DSGVO

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AnnaB
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Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Fr 18. Okt 2019, 10:04

Hallo ihr Lieben,

ich bin in einem anderen Forum auf folgendes gestoßen:

Fordert man Patientenakten an, so sollte man nicht mehr mit dem § 630 g argumentieren, sondern mit dem DSGVO Art. 15 (3)
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/

Demnach müssen Kopien kostenlos überlassen werden und nur weitere Exemplare dürfen in Rechnung gestellt werden.

Ebenso ist hier geregelt, in welcher Form Patientenakten überlassen werden müssen. Das heißt, auf Wunsch dürfen Patientenakten auch in Papierform herausgegeben werden.

Dies alles untermauert noch ein Merkblatt der Ärztekammer Berlin:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf

Ich selbst werde also in Zukunft mit dem DSGVO Art. 15(3) meine Patientenakten anfordern und gleich das Merkblatt von der Ärztekammer Berlin mitschicken.

Hoffe das hilft uns.

Babu
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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von Babu » Fr 18. Okt 2019, 12:29

Hallo AnnaB,

mir stellt sich die Frage nun bei laufender Beantragung bzw. bei meiner Forderung das ich lesbare Daten erhalte. Kann ich da trotzdem diese DSGV Art 5 angeben und anwenden. :Gruebeln:

Danke dir f. die Verlinkung und deine Mühe und dran denken f. mich.

Gruß schlingeline
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AnnaB
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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Fr 18. Okt 2019, 12:46

Gern geschehen, schlingelinge.

Die Frage jetzt nach der Form der Überlassung sehe ich in diesem Satz:
"Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt." Heißt also, wenn die Person es in Papierform möchte, so ist diesem Wunsch nachzugehen. Wenn dies nicht möglich ist, dann in einem "gängigen" Format.

Das ist jetzt natürlich wieder fraglich, was da unter gängigem Format verstanden wird. Was ist das jetzt nochmal für ein Format, das du bekommen hast?

Bei laufender Beantragung wegen der Kosten:
"ich" würde schriftlich darauf hinweisen, dass Kosten lt. DSGVO Art. 15(3) nicht mehr zulässig sind und das Merkblatt mitsenden. Oder hast du schon bezahlt?

Nachtrag:
grade noch was wegen der Form gefunden:
DSGVO Art. 12 (1)
Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln;

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AnnaB
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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Fr 18. Okt 2019, 12:59

Babu, ich hab deinen Fall nicht mehr auf dem Schirm. Um was für Daten ging es denn genau und in welchem Format wurden diese übermittelt?

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von Babu » Fr 18. Okt 2019, 23:06

Hallo Anna,

es sind meine Unterlagen aus der Uniklinik der ich operiert worden bin am Herzen. Ich bekam dies auf einer CD gebrannt in einem Dateiformat welches ich nicht öffnen kann.

Mehrere Mahnungen sind bereits eingegangen und sie sind der Meinung das ich Bekannte und Verwandte haben müsse die diese öffnen können. .....

Ich habe denen im September geschrieben / gefaxt per Faxsendebericht und es ist nichts mehr daraufhin gekommen.

Du hattest mir mal eine Adresse gesendet die nach Bundesland geht zur Beschwerde das habe ich bisher noch nicht getan. Hatte keinen freien Kopf gehabt.

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Sa 19. Okt 2019, 08:36

Babu hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 23:06

es sind meine Unterlagen aus der Uniklinik der ich operiert worden bin am Herzen. Ich bekam dies auf einer CD gebrannt in einem Dateiformat welches ich nicht öffnen kann.
ich würde einen Brief per Einschreiben Übergabe der Klinik senden. Beim formulieren hab ich auch grade ne Schranke im Kopf, vorallem weil ich ja nicht weiß, was da schon alles gelaufen ist. Vielleicht in etwa so:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

seit....warte ich auf meine Patientenakte in für mich lesbarer Form.

1. DSGVO Art. 15 (3) Kopien der Patientenakten müssen kostenlos überlassen werden.
2. DSGVO Art. 15 (3) ich weise darauf hin, dass ich "ausdrücklich" damit einverstanden bin, die Patientenakte in Papierform zu erhalten.
3. DSGVO Art. 12 (1) die Patientenakten müssen in "leicht zugänglicher Form" überlassen werden.

Das Merkblatt der Ärztekammer Berlin lege ich Ihnen bei mit entsprechender Kenntlichmachung der hier zutreffenden Hinweise.

Bitte senden Sie mir meine Patientenunterlagen kostenfrei bis zum ..... Selbstverständlich bin ich bereit das Porto dafür zu bezahlen.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Vorfall bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Freundliche Grüße"


Und dann markierst du im Merkblatt die entsprechenden Stellen, auch die Stelle, wo das mit der Sanktion angesprochen wird.
Mehrere Mahnungen sind bereits eingegangen und sie sind der Meinung das ich Bekannte und Verwandte haben müsse die diese öffnen können. .....
!Wie das jetzt mit den Mahnungen ist, weiß ich nicht was das für Mahnungen sind. Wenn das eine Rechnung ist, die du bezahlen sollst, dann kann bitte jemand anderes noch was schreiben, wie man darauf reagiert? Ob man das im Brief mit einfließen lässt oder ein extra Brief (Inkassobüro?) erforderlich ist.
Ich habe denen im September geschrieben / gefaxt per Faxsendebericht und es ist nichts mehr daraufhin gekommen.
Wenn nach dem Brief wieder nichts kommt, solltest du dich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Aber ich würde es erst mal so versuchen.
Du hattest mir mal eine Adresse gesendet die nach Bundesland geht zur Beschwerde das habe ich bisher noch nicht getan. Hatte keinen freien Kopf gehabt.
Das ist jetzt erstmal nicht wichtig.

Ich hoffe ich konnte auch mal helfen und evtl. hat ja noch jemand anderes eine Idee.

:umarm:

Nachtrag: trotzdem wäre noch interessant zu wissen, in welchem Format die Daten auf der CD sind. Die Dateiendung ist interessant, also das was nach dem Namen hinter dem Punkt steht.

Korrektur: statt an den Datenschutz muss im Brief an die Aufsichtsbehörde stehen. Habs oben schon korrigiert.

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Sa 14. Dez 2019, 20:16

Der Vollständigkeit halber stelle ich hier noch die zuständigen Aufsichtsbehörden ein bei denen man sich beschweren kann, falls es Probleme gibt.
https://www.datenschutz-wiki.de/Aufsich ... eauftragte

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Di 17. Dez 2019, 22:11

AnnaB hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 20:16
Der Vollständigkeit halber stelle ich hier noch die zuständigen Aufsichtsbehörden ein bei denen man sich beschweren kann, falls es Probleme gibt.
https://www.datenschutz-wiki.de/Aufsich ... eauftragte
ich habe heute festgestellt, dass auf Wikipedia eine Email Adresse nicht stimmt. Also klickt am besten die entsprechende Homepage an und schaut dort nach der korrekten Adresse. Ich hoffe aber, dass ihr dies nicht nötigt habt und auch so zu eurem Recht kommt :Heiss:

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von Babu » So 22. Dez 2019, 00:29

Hallo Anna,

seit wann ist dieser DSGVO Patienten-Kosten § in Kraft getreten ? Denn darauf würde ich mich zusätzlich beziehen wollen.

Was mir auch noch nicht ganz verständlich ist , wo sich das Berliner Beiblatt in deinen Verlinkungen befindet. Bin ich blind. Danke

Danke f. deine Ergränzungen in diesem Thread.

Das mit der falschen Adresse hatte ich auch festgestellt nur leider habe ich das wieder rum vergessen hier ,mit zu teilen.

Noch eine nicht ganz geklärte Frage bzgl. deiner Verlinkungen:

https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
§15 (3)1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt
Ich kann da beim öfters lesen nicht rauslesen das die ersten Kopien umsonst sein müssen. Die angeben Fußnoten sind in dem verlinkten Textschrift nicht erwähnt. Hast du da noch eine zusätzliche Ergränzung ?

Danke Gruß schlingeline

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Re: Patientenakten-Kosten-DSGVO

Ungelesener Beitrag von AnnaB » So 22. Dez 2019, 15:34

Babu hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:29
seit wann ist dieser DSGVO Patienten-Kosten § in Kraft getreten ? Denn darauf würde ich mich zusätzlich beziehen wollen.
seit 25. Mai 2018
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschu ... verordnung
Was mir auch noch nicht ganz verständlich ist , wo sich das Berliner Beiblatt in deinen Verlinkungen befindet. Bin ich blind.
guck mal hier
AnnaB hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 10:04
Dies alles untermauert noch ein Merkblatt der Ärztekammer Berlin:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf
--
§15 (3)1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt
Ich kann da beim öfters lesen nicht rauslesen das die ersten Kopien umsonst sein müssen. Die angeben Fußnoten sind in dem verlinkten Textschrift nicht erwähnt. Hast du da noch eine zusätzliche Ergränzung ?
Also es handelt sich hier nicht um Fußnoten, sondern um die Sätze. Satz 1, Satz 2 usw.

Sämtliche Informationen im Internet, die ich auch z. T. bereits verlinkt habe, wie z. B. das Merkblatt der Berliner Ärztekammer bestätigen, dass eine Erstkopie kostenlos ist. Ich selbst sehe das auch so, denn im o. g. Gesetz steht "für alle weiteren Kopien" kann Entgelt verlangt werden. Also ist es nur logisch.

-------
Ich erwähne auch hier nochmal, dass ich mich an die Aufsichtsbehörde bzw. den Landesdatenschutz meines Bundeslandes (das Gesetz gilt aber für die gesamte EU!) gewendet habe um einige Fragen ein für alle mal zu klären. Besonders hat mich interessiert, ob die bereits bezahlten Rechnungen reklamiert werden können, wenn man früher bei Anforderung fälschlicherweise nur mit dem §630 BGB argumentiert hat um seine Akten zu erhalten. Hier steht die Antwort noch aus.

Weitere Infos die ich aber bekommen habe:

1. zu den § in der Anforderung der Patientenakten sagt die Aufsichtsbehörde:
"Es ist nicht erforderlich, dass ein Patient ausdrücklich mit der DS-GVO argumentiert. Die entsprechenden Äußerungen eines Patienten sind auszulegen. Unter Anwendung der sachgerechten üblichen Auslegungsmethoden kann sich zeigen, dass sich ein Patient mit seinem Anliegen auf Artikel 15 DS-GVO stützt, ohne dies ausdrücklich geäußert zu haben."
was klar sein sollte, denn Gesetz ist Gesetz und man muss nicht extra argumentieren.

2. Hab auch gleich noch wegen der Form gefragt in dem die Patientenakten überlassen werden sollen:
"Ein gängiges elektronisches Format ist beispielsweise pdf. Der Patient kann nach Artikel 15 Absatz 3 Satz 3 DS-GVO kann der Patient etwas „anderes“ angeben, beispielsweise, dass er Kopien in Papierform erhalten möchte. Insofern ist auch Artikel 12 Absatz 3 Satz 4 DS-GVO zu beachten."
3. Und hier noch die konkrete Antwort wohin ein Patient sich wenden kann bei einem Verstoß:
"Ein Patient kann sich, wenn er meint, dass ein Arzt gegen die DS-GVO verstoßen habe, nach seinem Belieben an die zuständige Ärztekammer, die Datenschutzaufsichtsbehörde (vgl. Artikel 77 DS-GVO) oder ein Gericht (vgl. Artikel 79 DS-GVO) wenden. "
:winke:

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