Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente und Erkenntnisse über den (Nicht-)Zugang zu dieser Leistung
mehr & Quelle:
http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -leistung/
auch mal weiter unten
Aber die Studie enthält auch konkrete Verbesserungsvorschläge:
Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente
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Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente
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Re: Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente
Ich verstehe wieder mal nur Bahnhof, heißt die Änderung nun, dass die Lage sich ab nächstem Jahr nur für die, die dann in Rente gehen besser wird? Und ab wann zählt das zeitlich gesehen, ab Antragsstellung oder ab Bescheid? Habe am 24.10. einen Termin DRV wg Antrag Teilerwerbsminderung, sollte ich dann besser warten? Danke!
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Re: Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente
ja, es bessert sich wieder mal nur für die *neurentner* und zeitlich gesehen zählt das dann ab Bewilligungszeitpunkt der DRV. das heißt selbst wenn du bis 2019 mit dem antrag wartest und die DRV dann den bewilligungszeitpunkt in der vergangenheit festsetzt, weil halt die anspruchsvoraussetzungen z.B. schon 2017 oder 2018 gegeben waren, dann bekommst du die Rente eventuell rückwirkend bewilligt. Sie legen das immer mal so oder so fest... mal ist es die antragstellung, mal eine gemachte reha, mal der beginn der krankmeldung... das weiß man vorher bei denen nie ;)NiciCong hat geschrieben: ↑Mo 8. Okt 2018, 21:06Ich verstehe wieder mal nur Bahnhof, heißt die Änderung nun, dass die Lage sich ab nächstem Jahr nur für die, die dann in Rente gehen besser wird? Und ab wann zählt das zeitlich gesehen, ab Antragsstellung oder ab Bescheid? Habe am 24.10. einen Termin DRV wg Antrag Teilerwerbsminderung, sollte ich dann besser warten? Danke!
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