EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
MCN
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EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von MCN » Fr 29. Dez 2017, 09:14

Hallo,

ich hätte eine grundsätzliche Frage:

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist meines Wissens gleichzeitig ein Antrag auf Reha, somit Antrag auf eine medizinische Leistung.

Die Krankenkasse müssen mittlerweile nach Gesetzesänerung innerhalb von drei Wochen entscheiden, um Folgeschäden zu vermeiden:
https://www.ovb-online.de/bayern/justiz ... 99066.html
Das Bundessozialgericht hat dies aktuell bestätigt:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... genehmigen

Müsste damit nicht auch der Rentenversicherungsträger über den Reha-Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden?
Gilt der Reha-Antrag nach 3 Wochen genehmigt und kann die Benennung eines Reha-Platzes in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren einklagen?
Welche Konsequenz hätte das auch auf den EMR-Antrag? Gilt er damit als genehmigt, da alles andere als Folgeschäden eingestuft werden kann (zB teilweise Berufstätigkeit, psychische Belastung, etc)?

Wie sieht Ihr die Übertragung der Rechtslage bei den Krankenkassen auf die Rentenversicherungsträger?
Meines Erachtens spielt auch eine Rolle, dass bei der Krankenkasse innerhalb von drei Wochen kein medizinischer Notfall Voraussetzung ist.

Vielen Dank bereits für Eure Meinung!

Herzliche Grüße

agnes
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 29. Dez 2017, 11:31

Hallo MCN

Meine persönlichen (!!!) Gedanken dazu:
Auch wenn ein EM-Rentenantrag in ein Rehaantrag (und umgekehrt ebenso) umgedeutet werden kann, so wird in erster Linie bei einem EM-Rentenantrag auch das "Begehren" der EM-Rente zu betrachten/beurteilen/bescheiden/zu verfolgen bleiben.

Dass dies auch etwas mehr Zeit beansprucht ist mir, die das Antragsverfahren bereits erlebt hat, bewusst und, aufgrund der dabei durchzuführenden umfangreichen Beweisführung, irgendwie auch plausibel, da es sich bei dem Begehren zum Anerkenntnis der EM ja um eine Restleistungsfähigkeits-Feststellung handelt und nicht um eine akute gesundheitliche Notsituation, welche es zu diagnostizieren/verhindern/lindern/oder gar heilen gilt.

Im laufendem Antragsverfahren kann es sich ergeben, dass vor Bescheidung zum EM-Rentenantrag eine Reha vorzuschalten ist (Reha vor Rente), zumal wenn sich während der Beweisführungsfindung keine eindeutige Restleistungseinschätzung stellen lässt.

Mein Fazit:
Ich denke nicht, dass du die Antragsverfahren und deren zulässige Dauer bis zur Entscheidung/Bescheidung von KK und DRV vermischen solltest.

So wie ich es erlebt und beobachten konnte, erhält man nach EM-Rentenantragstellung meist innerhalb einer Drei-Monatsfrist einen Bescheid (gerne zunächst einen negativen), oder das ganze Procedere läuft mangels ausgiebiger Beweis- und Sachlagenführung relativ zügig per Gutachten/Reha etc. an.

Zu einem EM-Rentenantrag und einer dadurch evtl. anhängigen Reha lässt sich m.E. kein Zusammenhang zu einer medizinisch notwendigen Akutbehandlung, um Folgeschäden zu vermeiden, auf die du dich oben ja beziehen möchtest, rechtlich herstellen.

Ich lasse mich aber gerne sachlich und fachlich dazu von dir gedanklich weiter inspirieren, sofern du einen nachvollziehbaren Bezug herstellen kannst.

Gruß und alles Gute für 2018 :smile: agnes
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von Tacker » Fr 29. Dez 2017, 12:12

MCN hat geschrieben:
Fr 29. Dez 2017, 09:14
Welche Konsequenz hätte das auch auf den EMR-Antrag? Gilt er damit als genehmigt, da alles andere als Folgeschäden eingestuft werden kann (zB teilweise Berufstätigkeit, psychische Belastung, etc)?
Der Rentenantrag dürfte dann nicht automatisch als genehmigt gelten. Was sollen denn für Folgeschäden entstehen, wenn noch keine EM-Rente durch ist? Da der Antragsteller sowieso krank geschrieben wird, wenn er nicht arbeiten kann, können doch gar keine Schäden entstehen, oder?

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Engelchen22
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 29. Dez 2017, 14:06

Hallo MCN, :jaa:

erstmal ein herzliches Willkommen bei uns im K-o-R - Forum ! Soviel Zeit muss/sollte sein... :ic_up:

Ich fände es ganz nett und auch angebracht, dass man sich als neuer User/in kurz oder gerne auch ausführlich vorstellt, so dass sich die K-o-R Community " ein Bild machen kann "
wer oder was Deine ( Haupt ) Probleme sind ect. um Dir so hilfreicher Antworten zu können.
Natürlich auf freiwilliger Basis.

Hier der Link zur Vorstellungsrubrik :viewforum.php?f=17

Du kannst Dich gerne bei uns im Forum auch erstmal kundig machen - Dich etwas umsehen und auch einlesen.
Danke schön für Deine Kenntnisnahme !

Ohne mir die von Dir eingestellten Links durchzulesen, meine Meinung/Erfahrung dazu:
MCN" hat geschrieben:Müsste damit nicht auch der Rentenversicherungsträger über den Reha-Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden?
Das wäre für alle Antragsteller sicher ein Traum.... Ob die DRV etwas " muss " oder ob man den Antragsteller Jahrelang " zappeln " lässt - obliegt der DRV...

Wir hatten schon Antragsteller da wurde die EMR/Reha innerhalb sehr kurzer Zeit bewilligt - die Realität hier im Forum zeigt LEIDER, dass die grosse Zahl der EMR-Antragsteller
in mag das Wort " Begehren " nicht... oft/meist Jahrelang um die EMR kämpfen müssen bis dann am SG ( Sozialgericht ) eine Entscheidung fällt.

Vermutlich ist Dir das bekannt...
MCN hat geschrieben:Gilt der Reha-Antrag nach 3 Wochen genehmigt und kann die Benennung eines Reha-Platzes in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren einklagen? Gilt der Reha-Antrag nach 3 Wochen genehmigt und kann die Benennung eines Reha-Platzes in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren einklagen? Gilt der Reha-Antrag nach 3 Wochen genehmigt und kann die Benennung eines Reha-Platzes in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren einklagen?
... kann ich mir nicht vorstellen... nicht mal im Eilverfahren....
Würdest/möchtest Du tatsächlich bereits nach 3 Wochen !!! ein Klageverfahren einleiten ? :Gruebeln:

Der Grundsatz " Reha vor Rente " hat noch immer Bestand ! Es ja Ziel der DRV eine EMR zu vermeiden...

Die Reha soll ja die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen - eine Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ) ist das Zauberwort vieler Reha Kliniken - die Wiedereingliederung wird versucht " schmackhaft " zu machen um wieder in den Arbeitsprozess befördert zu werden... So habe ich es im meiner Reha ( Orthopädisch ) erlebt....
Meist kann eine Reha die Arbeitsfähigkeit auch nicht wieder herstellen .... Versucht wird es trotzdem, auch um Zeit zu gewinnen..

Die KK und DRV schieben sich gegenseitig den Ball zu um nicht zahlen zu müssen...

Die Entscheidung bzw das weitere Prozedere wie unzählige meist sinnlose Begutachtungen auch um den/die Antragsteller mürbe zu machen, obliegt der DRV bzw deren Ärztl. Dienst ( ÄD).
Gibt sich der Antragsteller geschlagen, denn meist ! folgt auf den Erstantrag die Ablehnung - hat die DRV gewonnen und den Antrag vom Tisch.

Mein eigenes DRV Prozedere hat mehr als 3 Jahre in Anspruch genommen - habe viele GA durchlaufen - entschieden wurde der Antrag am Sozialgericht ( SG )...

Als Antragsteller ist man stets in der Beweispflicht und ohne Nachweis und ärztl. Unterstützung wird es wohl schwierig die EMR zu erlangen...

Ausdauer und ganz ganz viel Motivation sind erforderlich - zumindest in den meisten Fällen.
Sonst wäre wohl auch unser hilfreiches K-o-R Forum nie entstanden.

Auf einen guten Austausch....

Viele Grüsse
Engelchen 22
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von MCN » Fr 29. Dez 2017, 18:55

Hallo,

gerade weil die Reha die Wiederherstellung der Gesundheit im Blickfeld hat - damit identisch mit einer Krankenkassenleistung - ist es doch nicht ganz abwegig, dass auch hier die Gerichte eine schnelle Entscheidung künftig sehen werden.

Der BGH hat aktuell nochmals bestätigt, dass die Krankenkasse die Entscheidung innerhalb von 3 Wochen zu treffen haben und der ärztliche Dienst entsprechend schnell arbeiten muss; die Krankenkasse hat keine Möglichkeit ein Gutachten zu fordern, was erst in einem Jahr vorliegt. Auch ist die Frist von 3 Wochen nicht eine Diagnose gebunden, zB lebensbedrohlich bei Krebs. Gerade moderne medizinische Maßnahmen sind um ein Vielfaches teurer als eine Reha bzw. EMR-Rente.

Auch die Rentenversicherungsträger haben einen ärztlichen Dienst. Warum sollten sie besser gestellt werden?

Auch müssten die Arbeitgeber, Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter interesse an einer schnellen Reha-Entscheidung haben, um wieder eine voll arbeitsfähigen Person zu haben bzw. keiner weiteren Leistungspflicht bei EMR zu haben.

Gerade Fälle wie von Horst Glanzer zeigen, dass Veränderungen von Betroffenen angestoßen werden müssen, wovon dann langfristig viele profitieren:
https://de.linkedin.com/pulse/die-neuau ... st-glanzer
http://www.fr.de/wirtschaft/justizopfer ... n-a-449148
https://www.derwesten.de/politik/wie-ei ... 29980.html

Viele Grüße

agnes
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 29. Dez 2017, 19:08

Hallo MCN

Frage ...

läuft dein Beitrag auf eine gewollt politisch führende Ebene/Diskussion hinaus? :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:


Gut. In dem Fall verstehe ich natürlich ---
ich hätte eine grundsätzliche Frage:
--- auch diesen Satz etwas anders als zuvor.


In dem Fall sage ich, DANKE FÜR´S Gespräch. da ich für mich keinen fruchtbaren weiteren Austausch erwarte.


Gruß agnes
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 30. Dez 2017, 01:18

Hallo MCN, :Gruebeln:
ich hätte eine grundsätzliche Frage:

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist meines Wissens gleichzeitig ein Antrag auf Reha, somit Antrag auf eine medizinische Leistung.
Ich auch, denn so ganz "Neu" wie von den Usern teilweise angenommen bist du ja hier nicht mehr, solltest also bereits herausgefunden haben, womit sich dieses Forum konkret befasst.
Ein Antrag auf EM-Rente ist ein Antrag auf RENTE und NICHT auf eine medizinische Leistung, sondern auf eine laufende Geld-Leistung der Rentenkasse.

Für medizinische Leistungen ist die Krankenkasse zuständig aber das ist dir sicher schon bekannt ... EM-Rente ist KEINE "Heilmaßnahme" ... und wie du darauf kommst, dass die nach 3 Wochen bewilligt sein könnte wenn man noch keinen Bescheid dazu bekommen hat, erschließt sich mir nicht und vermutlich ist das nicht nur bei mir der Fall.

Was die KK entscheidet und wie schnell steht im SGB V, das hat mit den Fristen und Entscheidungen der DRV überhaupt NICHTS zu tun, das ist Rentenrecht (SGB VI).
Das Prinzip der DRV lautet REHA kommt VOR Rente also wird aus einen Renten-Antrag KEIN Reha-Antrag, die DRV kann aber erst noch eine Reha fordern, ehe sie eine Entscheidung zu einem gestellten EM-Rentenantrag treffen möchte.

Wenn man eine Reha machen will beantragt man jedenfalls sinnvoller Weise KEINE EM-Rente sondern direkt eine Reha ... ohne schriftlichen Bescheid dazu gilt das aber (in beiden Fällen) NICHT als "genehmigt" ...
Für Diskussionen "um des Kaisers Bart" fehlt uns hier allerdings das Interesse, die Zeit und die Gesundheit ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn du keine konkreten persönlichen Probleme mit Reha / KK oder der EM-Rente hast, dann solltest du dir ein anderes Forum / Podium dafür suchen, ich glaube das ist uns hier dann einige Nummern zu anstrengend dir folgen zu wollen ... "
Die Welt zu retten" haben wir bereits hinter uns gelassen, wir versuchen NUR NOCH uns selber "zu retten" ... für mehr fehlt schon lange die Kraft.

In diesem Sinne komm gut ins Neue Jahr und überlege mal ob hier wirklich der richtige Platz für deine Gedankenwelt ist ... :confused: :Gruebeln:

MfG Doppeloma
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von MCN » Sa 30. Dez 2017, 11:23

@Doppeloma
Wie kommt man hier auf eine politische Frage?! Ist das hier ein politisches Forum? Auf die eigentliche Frage nicht wirklich eingehen, aber auf einen Fragesteller auch noch rum zu hacken .... irgendwie krank !!

"Das Prinzip der DRV lautet REHA kommt VOR Rente also wird aus einen Renten-Antrag KEIN Reha-Antrag, die DRV kann aber erst noch eine Reha fordern, ehe sie eine Entscheidung zu einem gestellten EM-Rentenantrag treffen möchte."

https://rentenbescheid24.de/reha-vor-rente/
Um keine Fristen (zB Wartezeiten, rückwirkend EMR) zu versäumen macht es doch Sinn, Reha und EMR zu beantragen. Um aber keine 2 Anträge ausfülllen zu müssen, stellt man nur einen EMR-Antrag.

Genau das ist der Punkt:
Reha ist eine medizinische Leistung.
Ist diese medizinische Leistung von einem Rentenversicherungsträger ebenfalls innerhalb von 3 Wochen wie bei den Krankenversicherungen zu bewilligen?

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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 30. Dez 2017, 11:49

Jetzt auch noch auf den ohnehin schon kranken Forenmitgliedern rumhacken!
Schäm dich!

Ja, du hast Recht. Wir sind krank.
Und darauf sollte jeder, der hier schreibt, Ruecksicht nehmen,
anstatt hier mit Beleidigungen um sich zu werfen.

Dir geht es scheinbar noch viel zu gut.
Aber vielleicht kommst du ja irgendwann einmal in eine Situation,
in der du - wenigstens ansatzweise - verstehst, wie es uns mit solchen Fragen und uneinsichtigen Fragestellern geht.

Einerseits wünsche ich dir das nicht,
andererseits könnte es eine heilsame Erfahrung für dich sein.

Am besten, du stellst diese Frage einem auf Sozialrecht und Medizinrecht spezialisierten Anwalt.
Hier kann dir das sowieso niemand mit Rechtssicherheit beantworten.

Und für sowieso ins Leere führende Diskussionen hat hier keiner Lust und Kraft.

@Admin: Vielleicht sollte man diesen (imho) Maulwurf einfach sperren.

Dann könnten wir uns auf die für uns wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.

Die böse Fee
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Re: EMR Entscheidungsdauer wie bei der Krankenkasse?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 30. Dez 2017, 12:08

Hallo Fee 59,
Fee59 hat geschrieben:
Sa 30. Dez 2017, 11:49


@Admin: Vielleicht sollte man diesen (imho) Maulwurf einfach sperren.
Habe ich soeben durchgeführt !!!!


Sollten weitere Auffälligkeiten wie Neuanmeldung ect bekannt werden - bitte einfach ans Team melden !

Danke !!!

Liebe Grüsse und nicht weiter stressen lassen... :icon_e_wink:

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