EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo,
wie ist es ratsam, wenn die EM-Rente erstmals abgelehnt wird?
Einspruch über VDK oder selbst einen Anwalt wählen/suchen?
Gruss
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Einspruch über VDK oder selbst einen Anwalt wählen/suchen?
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- Fee59
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo, ich habe meinen Einspruch selbst mit Erfolg eingereicht.
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Beim VDK gibt es große Unterschiede. In manchen Orten sind fähige Leute dabei,
ich hatte hier selbst eher Pech. Daher habe ich eine Fachanwältin ins
Boot genommen, die mir sehr geholfen hat.
ich hatte hier selbst eher Pech. Daher habe ich eine Fachanwältin ins
Boot genommen, die mir sehr geholfen hat.
Gruß
Schnecke
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Wie? Einspruch eingelegt und dann ohne weiteres Rente bewilligt? Also ohne irgendwelche weiteren Gutachten oher ähnlichen Sachen?
Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Sind denn beim VDK keine Fachanwälte?Schnecke123 hat geschrieben: ↑Sa 21. Okt 2017, 16:33Beim VDK gibt es große Unterschiede. In manchen Orten sind fähige Leute dabei,
ich hatte hier selbst eher Pech. Daher habe ich eine Fachanwältin ins
Boot genommen, die mir sehr geholfen hat.
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo Oldie
Den Widerspruch zur Ablehnung habe ich selber verfasst, nachdem die Fachanwältin des VDKs, dem ich schon mehrere Jahre als Mitglied angehörte, mich und mein Hilfs-/Unterstützungsgesuch bei ihr mit den Worten abwimmelte, ich sei viel zu jung für eine EM-Rente.
Dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig war und aus diesem Grund die Anerkennung zur EM benötigte, war ihr demnach zweitrangig.
So nahm ich meine Akten gleich wieder mit, ein Interesse sich diese anzusehen äußerte sie nämlich nicht, und sagte, dass ich unter Zuhilfenahme meiner Rechtsschutzversicherung nun zu einem Fachanwalt ginge.
Oho! Plötzlich kam Leben in die Dame und sie meinte, über die Rechtsschutzversicherung könne sie auch abrechnen.
Wie jetzt? Eben noch mit 49 Jahren zu jung für eine EM-Rente und jetzt ...!
Ich bin gegangen und zwar zu einem langjährigen Bekannten, der zwar Fachanwalt für Arbeitsrecht aber in einer mittelgroßen Kanzlei tätig ist.
Dort holte ich mir Rat.
Da meine Rechtsschutzversicherung erst im Klageverfahren griff riet er mir, den Widerspruch selber zu stellen und, da in der Regel zumeist auch dieser zur Ablehnung käme, würde er zur Klage mit ins Boot steigen.
Ich habe dies so gehandhabt und im anschließenden Klageverfahren hat er sich u.a. auch voll auf meine Widerspruchsbegründung gestützt.
Mit ihm habe ich die Klage also durchgezogen und ohne persönliche Anhörung oder Verhandlung wurde die DRV abschließend vom Sozialgericht zum Anerkenntnis der EM aufgefordert.
In anderen Fällen hier im Forum wirst du natürlich auch von erfolgreicher Unterstützung durch den VDK lesen, ich hatte sie leider nicht erfahren und bin mittlerweile auch ausgetreten.
Was ich zu regeln habe, kann ich auch über meine Rechtsschutzversicherung abwickeln und muss mich als langjähriges Mitglied (ich war insgesamt 15 Jahre zugehörig) nicht von einer desinteressierten jungen Anwältin abwimmeln lassen.
Die Entscheidung liegt bei dir, mache deine Erfahrung, denn nicht jede VDK-Stelle ist gleich gut oder schlecht.
Viel Erfolg für deinen weiteren behördlichen Kampf um die EN-Rente. agnes
Den Widerspruch zur Ablehnung habe ich selber verfasst, nachdem die Fachanwältin des VDKs, dem ich schon mehrere Jahre als Mitglied angehörte, mich und mein Hilfs-/Unterstützungsgesuch bei ihr mit den Worten abwimmelte, ich sei viel zu jung für eine EM-Rente.
Dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig war und aus diesem Grund die Anerkennung zur EM benötigte, war ihr demnach zweitrangig.
So nahm ich meine Akten gleich wieder mit, ein Interesse sich diese anzusehen äußerte sie nämlich nicht, und sagte, dass ich unter Zuhilfenahme meiner Rechtsschutzversicherung nun zu einem Fachanwalt ginge.
Oho! Plötzlich kam Leben in die Dame und sie meinte, über die Rechtsschutzversicherung könne sie auch abrechnen.
Wie jetzt? Eben noch mit 49 Jahren zu jung für eine EM-Rente und jetzt ...!
Ich bin gegangen und zwar zu einem langjährigen Bekannten, der zwar Fachanwalt für Arbeitsrecht aber in einer mittelgroßen Kanzlei tätig ist.
Dort holte ich mir Rat.
Da meine Rechtsschutzversicherung erst im Klageverfahren griff riet er mir, den Widerspruch selber zu stellen und, da in der Regel zumeist auch dieser zur Ablehnung käme, würde er zur Klage mit ins Boot steigen.
Ich habe dies so gehandhabt und im anschließenden Klageverfahren hat er sich u.a. auch voll auf meine Widerspruchsbegründung gestützt.
Mit ihm habe ich die Klage also durchgezogen und ohne persönliche Anhörung oder Verhandlung wurde die DRV abschließend vom Sozialgericht zum Anerkenntnis der EM aufgefordert.
In anderen Fällen hier im Forum wirst du natürlich auch von erfolgreicher Unterstützung durch den VDK lesen, ich hatte sie leider nicht erfahren und bin mittlerweile auch ausgetreten.
Was ich zu regeln habe, kann ich auch über meine Rechtsschutzversicherung abwickeln und muss mich als langjähriges Mitglied (ich war insgesamt 15 Jahre zugehörig) nicht von einer desinteressierten jungen Anwältin abwimmeln lassen.
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Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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- Doppeloma
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo Oldie,
Zunächst mal wäre etwas mehr Hintergrund nicht schlecht (Alter / wie lange schon AU/ noch im Arbeitsverhältnis / Krankengeld / ALGI/ JobCenter-Bezug), z.B. auch ob du mal zur Reha gewesen bist (wenn ja wann und mit welchem Ergebnis), ob du im bisherigen EM-Rentenverfahren (Facharztbezogen) begutachtet wurdest ...
Davon hängt auch ab ob du das alleine durchziehen kannst / solltest ODER dir besser einen Anwalt suchen solltest der Erfahrungen mit EM-Rentenverfahren schon (möglichst erfolgreich) gesammelt hat.
Auch Sozialrecht ist sehr umfangreich und nicht jeder Anwalt kennt sich deswegen unbedingt damit gut aus.
Ich war auch extra in den VDK eingetreten und war sehr enttäuscht, als man den Widerspruch schon fast (durch Fristüberschreitung) vermasselt hätte ...
Meine Ärzte sollten Atteste schreiben (auf meine Kosten natürlich) und sich äußern ob sie einen Widerspruch überhaupt für sinnvoll halten, da habe ich mir auch lieber einen Anwalt gesucht und bin so schnell wie möglich wieder ausgetreten.
Der Anwalt hat mich dann fast 3 Jahre bis zum Entscheid am Sozialgericht begleitet, Atteste von meinen Ärzten wollte der nie haben, das ist sowieso nicht sinnvoll (nimmt die DRV gar nicht ernst), vom Gericht wurden dann ALLE Ärzte angeschrieben, das hatte die DRV vorher nie gemacht.
Mehr dazu gerne wenn wir auch etwas genauer wissen wie das bisher bei dir abgelaufen ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
wie ist es ratsam, wenn die EM-Rente erstmals abgelehnt wird?
Einspruch über VDK oder selbst einen Anwalt wählen/suchen?
Zunächst mal wäre etwas mehr Hintergrund nicht schlecht (Alter / wie lange schon AU/ noch im Arbeitsverhältnis / Krankengeld / ALGI/ JobCenter-Bezug), z.B. auch ob du mal zur Reha gewesen bist (wenn ja wann und mit welchem Ergebnis), ob du im bisherigen EM-Rentenverfahren (Facharztbezogen) begutachtet wurdest ...
Davon hängt auch ab ob du das alleine durchziehen kannst / solltest ODER dir besser einen Anwalt suchen solltest der Erfahrungen mit EM-Rentenverfahren schon (möglichst erfolgreich) gesammelt hat.
Auch Sozialrecht ist sehr umfangreich und nicht jeder Anwalt kennt sich deswegen unbedingt damit gut aus.
Ich war auch extra in den VDK eingetreten und war sehr enttäuscht, als man den Widerspruch schon fast (durch Fristüberschreitung) vermasselt hätte ...
Meine Ärzte sollten Atteste schreiben (auf meine Kosten natürlich) und sich äußern ob sie einen Widerspruch überhaupt für sinnvoll halten, da habe ich mir auch lieber einen Anwalt gesucht und bin so schnell wie möglich wieder ausgetreten.
Der Anwalt hat mich dann fast 3 Jahre bis zum Entscheid am Sozialgericht begleitet, Atteste von meinen Ärzten wollte der nie haben, das ist sowieso nicht sinnvoll (nimmt die DRV gar nicht ernst), vom Gericht wurden dann ALLE Ärzte angeschrieben, das hatte die DRV vorher nie gemacht.
Mehr dazu gerne wenn wir auch etwas genauer wissen wie das bisher bei dir abgelaufen ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo,
Da ich nur eine Teil-EMR wollte - damals war ich wenigstens noch in der Lage, Teilzeit zu arbeiten - zumindest dachte ich das... - legte ich meinem Widerspruch das Gutachten der AfA Bei, das mir Erwerbsfaehigkeit von 3 bis unter 6 Stunden bescheinigte. Daraufhin bewilligte die DRV umgehend eine unbefristete Teil-EMR.
Die volle EMR gab es dann 2 Jahre spaeter unbefristet, nachdem ich bei 2 Teilzeitstellen gescheitert war.
LG
Fee
Da ich nur eine Teil-EMR wollte - damals war ich wenigstens noch in der Lage, Teilzeit zu arbeiten - zumindest dachte ich das... - legte ich meinem Widerspruch das Gutachten der AfA Bei, das mir Erwerbsfaehigkeit von 3 bis unter 6 Stunden bescheinigte. Daraufhin bewilligte die DRV umgehend eine unbefristete Teil-EMR.
Die volle EMR gab es dann 2 Jahre spaeter unbefristet, nachdem ich bei 2 Teilzeitstellen gescheitert war.
LG
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Alter 53, Zur Reha ware ich nicht, denn eine komplette Queschnittlähmung unter L12 lässt sich auch mit Reha nicht lindern.Doppeloma hat geschrieben: ↑Sa 21. Okt 2017, 18:05
Zunächst mal wäre etwas mehr Hintergrund nicht schlecht (Alter / wie lange schon AU/ noch im Arbeitsverhältnis / Krankengeld / ALGI/ JobCenter-Bezug), z.B. auch ob du mal zur Reha gewesen bist (wenn ja wann und mit welchem Ergebnis), ob du im bisherigen EM-Rentenverfahren (Facharztbezogen) begutachtet wurdest ...
Arbeite jetzt fast 2 Jahre nicht mehr. Kein Alg1 und kein Krankengeld. Alg2 steht mir nicht zu.
Der Gutachter bescheinigt mit eine Arbeitszeit über 6 Stunden.
- Doppeloma
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?
Hallo Oldie,
Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, ist nur eine ergänzende Frage, denn wenn du keinen passenden Arbeitsplatz hast, nützt der dir auch nicht viel.
Und in die Rente für Schwerbehinderte kannst du leider vorerst auch noch nicht (bei deinem Jahrgang wohl erst ca. ab 62 Jahre) aber dafür brauchst du zusätzlich noch mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Rentenkasse.
Wenn du schon fast 2 Jahre als "Hausmann" / "Hausfrau" zu Hause bist ohne irgendwelche Nachweise, dass es wegen Krankheit (also möglichst vom Arzt lange AU geschrieben) so ist, wird es sehr schwer die DRV davon zu überzeugen, dass du eine EM-Rente bekommen musst.
In deiner aktuellen Konstellation wird es sehr schwer werden, denn die DRV wird auch gerne darauf hoffen, dass du aufgeben wirst und dann (sehr bald) überhaupt keinen Anspruch mehr auf die EM-Rente an sich haben wirst, es fehlen dann einfach die nötigen Versicherungszeiten.
Da würde ich dir nicht raten das alleine zu machen, schon mit einem guten Anwalt kann das noch sehr lange dauern (da kannst du dann noch auf ein Gerichts-Gutachten hoffen) ... die DRV ist sehr "erfinderisch" besonders wenn sie hoffen darf, bald aus versicherungsrechtlichen Gründen ablehnen zu können.
Daran kann dann auch KEIN Anwalt mehr was ändern ...
Hast du denn mal eine Renten-Information dazu bekommen (und wann zuletzt ?) wo ein Anspruch auf EM-Rente enthalten ist, da steht dann auch der Betrag dabei wie hoch diese Rente (zu diesem Zeitpunkt) ungefähr (gewesen) wäre ...
Der VDK dürfte da jedenfalls NICHT der richtige Partner sein, dort musst du auch erst mal eintreten und mindestens einen Jahresbeitrag zahlen, ehe die überhaupt was für dich machen würden, meist muss für Widerspruch und Klage dann noch extra gezahlt werden.
Bis man die Aufnahme-Erklärung unterschrieben hat erzählen die viel Gutes und dann bleibt man oft doch mit den Problemen alleine.
Den fristwahrenden Widerspruch kannst du auch alleine einlegen und dann für die Begründung einen Anwalt suchen, der zunächst mal die komplette Akteneinsicht bei der DRV einfordern sollte, vielleicht findet er ja darin die Fehler, die man als Laie nicht so schnell selbst erkennen wird.
Meine Daumen sind gedrückt ... mehr kann man dir im Moment gar nicht dazu raten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das tut mir leid zu lesen aber so "einfach" sieht die DRV das keineswegs und geht auch nicht davon aus, dass man deswegen überhaupt nichts mehr arbeiten könnte.Alter 53, Zur Reha ware ich nicht, denn eine komplette Queschnittlähmung unter L12 lässt sich auch mit Reha nicht lindern.
Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, ist nur eine ergänzende Frage, denn wenn du keinen passenden Arbeitsplatz hast, nützt der dir auch nicht viel.
Und in die Rente für Schwerbehinderte kannst du leider vorerst auch noch nicht (bei deinem Jahrgang wohl erst ca. ab 62 Jahre) aber dafür brauchst du zusätzlich noch mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Rentenkasse.
Das sieht allerdings dafür auch nicht so gut aus, bist du denn davor berufstätig gewesen und wenn ja, warum hast du dann kein Krankengeld / ALGI bezogen ... es ist KEINE Neugierde warum ich das alles erfrage, ich versuche zu deuten wie realistisch dein Kampf um die EM-Rente überhaupt sein kann aktuell ... warst du denn mal längere Zeit AU geschrieben (und bist du es immer noch?), das wären ja wenigstens auch noch "Anrechnungszeiten" für einen Anspruch auf eine EM-Rente.Arbeite jetzt fast 2 Jahre nicht mehr. Kein Alg1 und kein Krankengeld. Alg2 steht mir nicht zu.
Wenn du schon fast 2 Jahre als "Hausmann" / "Hausfrau" zu Hause bist ohne irgendwelche Nachweise, dass es wegen Krankheit (also möglichst vom Arzt lange AU geschrieben) so ist, wird es sehr schwer die DRV davon zu überzeugen, dass du eine EM-Rente bekommen musst.
Das ist an sich nicht ungewöhnlich bei den DRV-Gutachten, nur macht es einen Unterschied, ob man (theoretisch) noch an einem vorhandenen Arbeitsplatz arbeiten "könnte" oder zumindest (direkt aus dem Berufsleben) wegen langer AU mit Aussteuerung aus dem Krankengeld (nach 78 Wochen) dann ALGI beziehen musste (Nahtlosigkeit) ... wichtig ist IMMER wenigstens eine durchgehende AU-Bescheinigung zu haben.Der Gutachter bescheinigt mit eine Arbeitszeit über 6 Stunden.
In deiner aktuellen Konstellation wird es sehr schwer werden, denn die DRV wird auch gerne darauf hoffen, dass du aufgeben wirst und dann (sehr bald) überhaupt keinen Anspruch mehr auf die EM-Rente an sich haben wirst, es fehlen dann einfach die nötigen Versicherungszeiten.
Da würde ich dir nicht raten das alleine zu machen, schon mit einem guten Anwalt kann das noch sehr lange dauern (da kannst du dann noch auf ein Gerichts-Gutachten hoffen) ... die DRV ist sehr "erfinderisch" besonders wenn sie hoffen darf, bald aus versicherungsrechtlichen Gründen ablehnen zu können.
Daran kann dann auch KEIN Anwalt mehr was ändern ...
Hast du denn mal eine Renten-Information dazu bekommen (und wann zuletzt ?) wo ein Anspruch auf EM-Rente enthalten ist, da steht dann auch der Betrag dabei wie hoch diese Rente (zu diesem Zeitpunkt) ungefähr (gewesen) wäre ...
Der VDK dürfte da jedenfalls NICHT der richtige Partner sein, dort musst du auch erst mal eintreten und mindestens einen Jahresbeitrag zahlen, ehe die überhaupt was für dich machen würden, meist muss für Widerspruch und Klage dann noch extra gezahlt werden.
Bis man die Aufnahme-Erklärung unterschrieben hat erzählen die viel Gutes und dann bleibt man oft doch mit den Problemen alleine.
Den fristwahrenden Widerspruch kannst du auch alleine einlegen und dann für die Begründung einen Anwalt suchen, der zunächst mal die komplette Akteneinsicht bei der DRV einfordern sollte, vielleicht findet er ja darin die Fehler, die man als Laie nicht so schnell selbst erkennen wird.
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