Hallo franky_hh
Um der Einladung/Aufforderung nicht Folge zu leisten, sollte wahrlich ein triftiger Grund vorliegen.
Ob eine von dir erlebte und therapeutisch zu behandelnde "Depression", mag sie dich in deinem Alltagsgeschehen auch noch so stark einschränken, diesen triftigem Grund Genüge tut, solltest du ärztlicherseits abklären.
Der Einladung/Aufforderung liegt ein Vordruck, auszufüllen durch deinen Arzt, über deine gesundheitliche Situation bei.
Dort ist eine Rubrik, wo dein Arzt eine begründende Anmerkung hinterlegen kann, aus welcher gesundheitlichen Situation heraus es dir nicht möglich ist, den Termin persönlich wahrzunehmen.
Ich glaube eher kaum, dass dein obiger Einwand "Depression" als Begründung reichen und deinen Arzt veranlassen wird, dir den Termin beim MDK zu ersparen.
Vielmehr denke ich, läge dem MDK über dein Erkrankungsbild eine ausreichende und vor allem aussagekräftige Befunderhebung/Dokumentation bereits vor, so könnte dieser nach Aktenlage sich ein Urteil fällen und würde ggf. den zeitlichen Aufwand einer persönlichen Untersuchung damit nicht als erforderlich erachten.
Falls ihm also bisher nicht ausreichend aussagekräftige Befunde zur Beurteilung vorliegen oder zur Verfügung gestellt wurden, liegt es nun an dir dafür Sorge zu tragen, deinen desolaten Gesundheitszustand ihm über deine (hoffentlich hast du ausreichend gesammelt) ärztlichen Befunderhebungen beweisführend darzulegen.
Während meines 78 Wochen Krankengeldbezugs wurden sogar drei MDK Gutachten per Aktenlage verfasst die jedesmal auch dahingehend lauteten, dass aus MDK-Sicht alle therapeutischen Maßnahmen bereits ausgeschöpft wurden und auch eine erneute Rehamassnahme das Leistungsbild nicht mehr steigern wird, ein Wiedereingliederungsversuch nachvollziehbar gescheitert sei, eine drohende EM vorläge.
Die MDK-Gutachten wurden mir durch meine KK-SBerin jedesmal umgehend ausgehändigt.
Ich hatte mich alle 14 Tage persönlich zu meiner SBerin mit meinem Auszahlschein in die Geschäftsstelle hinbemüht und auch so gut wie es für mich akzeptabel war Transparenz gezeigt, wie es um meinen Gesundheitszustand bestellt war.
Auslöser der 78 Wochen AU-Zeit waren zunächst zwei OPs mit jeweils anschließenden 5 wöchigen AHBs.
Hinzu kam ein 5-wöchiger Schmerzklinikaufenthalt.
Behandelt wurde ich in der Zeit (wie bereits auch schon Jahre vor den OPs) therapeutisch innerhalb einer Langfristverordnung in Physiotherapie.
Eine logopädische Therapie wurde nach den OPs notwendig (gute 2 Jahre erfolgte diese noch).
Eine schmerztherapeutische Psychotherapie (100 Std. wurden dazu bewilligt, es folgten später noch einmal 60) absolvierte ich.
Eine übergeordnete ärztliche Betreuung lief über meine HA-Praxis, von der ich alle notwendigen Rezepte und Klinikeinweisungen sowie Überweisungen erhielt.
Schmerztherapeutisches Konsil beim FA zunächst wöchentlich, nach einem halben Jahr 14-tägig.
Konsile bei HNO und FA für Phoniatrie monatlich, später quartalsmässig.
FA für Psychologie/-therapie anfänglich 1 x wöchentlich später 14-tägig nach einem Jahr monatlich (insgesamt wurde ich mehr als 9 Jahre therapeutisch begleitet, wobei ich zwischendurch 2 Jahre lang die Therapie monatlich aus eigener Tasche bezahlte, da die KK eine Therapiepause vorsah
)
Konsile beim Neurologen (Nervenmessungen), beim Neurochirurgen (OP-Nachsorge), beim Gelenk-Fußchirurgen, beim Orthopäden, Augenarzt (Glaukom) standen (stehen auch heute noch) meist quartalsmässig an.
Über all diese fachärztlich und therapeutisch begleitenden Maßnahmen war meine KK informiert und ich gab dem MDK auch über meine Befunde Akteneinsicht (ich hatte nichts zu verbergen, mir lagen bildgebende oder neurologisch messbar gesicherte und nachvollziehbare Diagnosen/Befundberichte vor).
Mein GdB wurde nach und nach auf 70 hochgesetzt (Dauerbescheid).
Ich habe dir mit meinem Anriss meines damals für den MDK gesundheitlich relevanten Status aufzeigen wollen, dass wenn dem MDK beweisführende FA-oder Klinik-Erhebungen zugeführt werden, sich eine persönliche Begutachtung erübrigen kann/sollte.
Mehr als sämtliche fachärztliche und therapeutisch sich anbietende Maßnahmen zu ergreifen, kann von einem Patienten nicht verlangt werden, um seiner Mitwirkung an der eigenen Gesundung Genüge zu tun.
Man gesundet nicht auf Knopfdruck und schon gar nicht auf den "Druck", der einem gerne behördlich dazu auferlegt wird.
Im Gegenteil, dieser wirft uns immer wieder einen weiten Schritt zurück und deshalb habe ich in meinen "Kampfjahren" gegen die Behörden versucht, ihnen Fakten und Beweise offenzulegen, da sie mir auch in ausreichender Zahl dokumentarisch vorlagen und ich sie ihnen nicht vorenthalten musste.
Du bist gesundheitlich in keiner guten Verfassung, also habe keine Scheu, dies auch dem MDK nun persönlich vorzutragen.
Nimm zu dem Termin alle Unterlagen mit und fertige u.U. von den dir am aussagekräftigsten Dokumenten Kopien an, die du ihm zur weiteren Einsichtnahme/Verwendung für das Gutachten zur Verfügung stellst.
Sei möglichst authentisch, nicht unter- oder übertreiben und bleibe, wenn vielleicht auch mit zusammengebissenen Zähnen, immer höflich!
Du wist den Termin hinter dich bringen!
alles Gute wünscht dazu agnes