Hallo,
bin gerade mal total entsetzt über die Verfahrensweise bzw. mangelnde Kostenerstattung bei der DAK, wenn es um Taxi-Serienfahrten geht, also z.B. zur onkologischen Behandlung oder zur Dialyse.
Mittlerweile muss der Patient für jede Taxifahrt seine Zuzahlung leisten.
Eine Bekannte von mir hat deshalb allein im Mai 140,- Euro an Zuzahlung für Krankenfahrten zu leisten!
Und das bei einer mageren Rente. Da bleibt nichts mehr zum Leben!
Früher wurde lediglich für die erste und letzte Fahrt im Genehmigungszeitraum zur Serienbehandlung die Zuzahlung verlangt.
Die DAK stützt sich bei ihrer Zuzahlungspolitik auf die "Krankentransportrichtlinie".
Hier der Link dazu -> https://www.jurion.de/gesetze/krtrl/10/
Tatsächlich ist dort nirgends etwas von "erster und letzter Fahrt im Genehmigungszeitraum" zu lesen.
Andere Krankenkassen verlangen nach wie vor nur für die erste und letzte Serienfahrt die Zuzahlung.
Das DAK-Mitglied kann also nur probieren, eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen.
Das heißt aber, dass das Mitglied zumindest 1% des Bruttoeinkommens (bei chronischer Erkrankung, ansonsten sind es 2 %) selbst für Gesundheitskosten tragen muss.
Außerdem muss die Befreiung persönlich beantragt werden.
Die Beantragung geht leider nicht über das Internet.
Finde ich echt krass.
Da ist man durch seine Erkrankung schon gestraft genug, und muss auch noch so viel bezahlen und so viel Bürokratie bewältigen!
Könnte man da politisch etwas tun?
An wen wendet man sich?
(Naja, dass wir Kranken den Politikern egal sind, wissen wir ja. Wird vermutlich wieder ein "Kampf gegen Windmühlen" werden ... *tiefseufz*).
LG
Fee
Krankentransportrichtlinie
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- Doppeloma
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Re: Krankentransportrichtlinie
Hallo Fee,
Vielleicht sollte sie mal einen KK-Wechsel in Erwägung ziehen, wenn die dazu ihrer Beratungspflicht noch nicht mal nachgekommen sind bisher.
Ob das (mit den Transportkosten) jede GKV nach "Gutdünken" entscheiden darf ist mir nicht bekannt, aber zur Befreiung von Zuzahlungen hat KEINE KK eine andere Meinung zu haben.
Wir bekommen (seit wir beide Dauerrentner sind) sogar schon zum Jahresende jeweils das Angebot unserer KK zugeschickt, den berechneten Zuzahlungsbetrag für das Folgejahr schon zu zahlen um dann ab 01.01. schon die Befreiungsausweise zu besitzen für das nächste Jahr.
So müssen wir auch keine Sorgen haben falls mal Einer von uns gleich am Jahresanfang in die Klinik müsste, da läppert sich das ja auch schnell zusammen.
Auch wenn man das dann nach der Antragstellung zurück bekommen wird, muss man das in der Klinik ja erst mal bezahlen können.
Wir machen GAR NICHTS mehr persönlich mit unserer KK seit wir an der Ostsee wohnen, geht doch ALLES auch per FAX / Post oder sogar per Telefon zu regeln.
Den Antrag sollte sie vielleicht sogar im Internet laden können (ich kenne die Homepage der DAK nicht), bei unserer KK geht inzwischen auch schon Vieles direkt über das Netz, aber auf dem Postwege auf jeden Fall.
Du schreibst von einer kleinen Rente, dann sollte sie sich schnellstens darum kümmern, denn wir zahlen (zusammen) als Chroniker (das muss ein Arzt ausfüllen, die Bescheinigung ist normal beim Erstantrag schon dabei) rund 150 € für das ganze Jahr und haben dann RUHE mit jeglichen Zuzahlungen ...
Erstattungen ergeben sich ja bei uns nicht mehr durch die "Vorauszahlung" aber deine Bekannte hätte dann zurück zu bekommen, was sie jetzt schon zu viel bezahlt hat, meiner Kenntnis nach muss die KK das sogar noch Rückwirkend überprüfen, das weiß ich aber nicht genau für wie lange ...
Die Zuzahlungen für Medikamente / Dopas Physiotherapie usw. würden den Betrag bei uns schon schnell erreichen, darum finden wir die aktuelle Lösung (gerade wegen wenig Rente) SEHR GUT ... darauf kann man sich einrichten (übers Jahr) und hat dann schon Ruhe damit für das nächste Jahr.
Auch bei der KK gilt wie überall, für Behauptungen sollte man IMMER die Rechtsgrundlagen verlangen und diese Regelungen sind üblicherweise für ALLE GKV gleich, da gibt es nicht viel "Ermessens-Spielraum", bei den Zuzahlungsbefreiungen jedenfalls NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dann soll sie das doch einfach machen, das ist gesetzlich so geregelt FÜR ALLE GKV, da gibt es auch für die DAK keine Ausnahmen, wollte ich auch schon drauf hinweisen, als ich deinen Beitrag dazu gerade gelesen habe.Das DAK-Mitglied kann also nur probieren, eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen.
Das heißt aber, dass das Mitglied zumindest 1% des Bruttoeinkommens (bei chronischer Erkrankung, ansonsten sind es 2 %) selbst für Gesundheitskosten tragen muss.
Vielleicht sollte sie mal einen KK-Wechsel in Erwägung ziehen, wenn die dazu ihrer Beratungspflicht noch nicht mal nachgekommen sind bisher.
Ob das (mit den Transportkosten) jede GKV nach "Gutdünken" entscheiden darf ist mir nicht bekannt, aber zur Befreiung von Zuzahlungen hat KEINE KK eine andere Meinung zu haben.
Wir bekommen (seit wir beide Dauerrentner sind) sogar schon zum Jahresende jeweils das Angebot unserer KK zugeschickt, den berechneten Zuzahlungsbetrag für das Folgejahr schon zu zahlen um dann ab 01.01. schon die Befreiungsausweise zu besitzen für das nächste Jahr.
So müssen wir auch keine Sorgen haben falls mal Einer von uns gleich am Jahresanfang in die Klinik müsste, da läppert sich das ja auch schnell zusammen.
Auch wenn man das dann nach der Antragstellung zurück bekommen wird, muss man das in der Klinik ja erst mal bezahlen können.
Das ist doch Unsinn, noch gibt es die Post und JEDE KK kann die Anträge dafür auch zuschicken, man füllt das aus und schickt es (per Übergabe-Einschreiben) wieder zurück, da hätten wir ja einen sehr weiten Weg (400 km), um das "persönlich" erledigen zu können.Außerdem muss die Befreiung persönlich beantragt werden.
Die Beantragung geht leider nicht über das Internet.
Wir machen GAR NICHTS mehr persönlich mit unserer KK seit wir an der Ostsee wohnen, geht doch ALLES auch per FAX / Post oder sogar per Telefon zu regeln.
Den Antrag sollte sie vielleicht sogar im Internet laden können (ich kenne die Homepage der DAK nicht), bei unserer KK geht inzwischen auch schon Vieles direkt über das Netz, aber auf dem Postwege auf jeden Fall.
Du schreibst von einer kleinen Rente, dann sollte sie sich schnellstens darum kümmern, denn wir zahlen (zusammen) als Chroniker (das muss ein Arzt ausfüllen, die Bescheinigung ist normal beim Erstantrag schon dabei) rund 150 € für das ganze Jahr und haben dann RUHE mit jeglichen Zuzahlungen ...
Erstattungen ergeben sich ja bei uns nicht mehr durch die "Vorauszahlung" aber deine Bekannte hätte dann zurück zu bekommen, was sie jetzt schon zu viel bezahlt hat, meiner Kenntnis nach muss die KK das sogar noch Rückwirkend überprüfen, das weiß ich aber nicht genau für wie lange ...
Die Zuzahlungen für Medikamente / Dopas Physiotherapie usw. würden den Betrag bei uns schon schnell erreichen, darum finden wir die aktuelle Lösung (gerade wegen wenig Rente) SEHR GUT ... darauf kann man sich einrichten (übers Jahr) und hat dann schon Ruhe damit für das nächste Jahr.
Auch bei der KK gilt wie überall, für Behauptungen sollte man IMMER die Rechtsgrundlagen verlangen und diese Regelungen sind üblicherweise für ALLE GKV gleich, da gibt es nicht viel "Ermessens-Spielraum", bei den Zuzahlungsbefreiungen jedenfalls NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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- Engelchen22
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Re: Krankentransportrichtlinie
Hallo Fee 59,
wenn die Einkünfte ( Rente ) Deiner Bekannten so gering sind und sie auch noch die Chroniker Regelung erfüllt -
dann sollte sie schnellstmöglich bei Ihrer KK - einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen...
Bei den meisten KK sollte der Antrag auf der Homepage der KK zu finden sein - ggf würde ich den Antrag eben anfordern...
habe noch nie gehört, dass da das persönliche Erscheinen notwendig ist...
Antrag ausfüllen und zurück an die KK senden und abwarten - vielleicht erfüllt Deine Bekannte ja die Chroniker Regelung so dass sie die 2 % hätte.
Wie @ Doppeloma ja schon berichtete - ist die Vorauszahlung zu leisten....
Den jeweiligen Antrag fürs Folgejahr erhalte ich stets ca im November und der Befreiungsausweis kommt dann zügig...
Da fällt mir gerade noch ein, wenn Deine Bekannte einen GdB 60 % hätte - würde sie automatisch die Chroniker Regelung inne haben und bräuchte somit diesen jährlichen Antrag nicht mehr stellen.
Liebe Grüsse
Engelchen 22
wenn die Einkünfte ( Rente ) Deiner Bekannten so gering sind und sie auch noch die Chroniker Regelung erfüllt -
dann sollte sie schnellstmöglich bei Ihrer KK - einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen...
Das kann ich mir so recht nicht vorstellen - wer behauptet denn eine PERSÖNLICHE Beantragung sei erforderlich...Fee59 hat geschrieben:Außerdem muss die Befreiung persönlich beantragt werden.
Die Beantragung geht leider nicht über das Internet.
Bei den meisten KK sollte der Antrag auf der Homepage der KK zu finden sein - ggf würde ich den Antrag eben anfordern...
habe noch nie gehört, dass da das persönliche Erscheinen notwendig ist...
Antrag ausfüllen und zurück an die KK senden und abwarten - vielleicht erfüllt Deine Bekannte ja die Chroniker Regelung so dass sie die 2 % hätte.
Wie @ Doppeloma ja schon berichtete - ist die Vorauszahlung zu leisten....
Den jeweiligen Antrag fürs Folgejahr erhalte ich stets ca im November und der Befreiungsausweis kommt dann zügig...
Da fällt mir gerade noch ein, wenn Deine Bekannte einen GdB 60 % hätte - würde sie automatisch die Chroniker Regelung inne haben und bräuchte somit diesen jährlichen Antrag nicht mehr stellen.
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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Re: Krankentransportrichtlinie
Hallo Engelchen,
Die Bescheinigung vom Arzt dazu benötigt man in der Regel auch nicht jedes Jahr wieder, bei uns wurde das nur alle 3 Jahre neu angefordert, was natürlich bei nachweislich lebenslang chronisch Kranken auch schon etwas übertrieben erscheint.
Es gibt auch keine Pflicht das so zu machen, man kann weiterhin seine Zuzahlungen leisten und den Antrag dann erst stellen, wenn man meint den Eigenbetrag erreicht zu haben, dafür muss man aber immer auch Nachweise erbringen können z.B. von der Apotheke die (Original) -Quittungen für die verordneten Medikamente (mit Namen drauf) darum ist es ganz gut eine "Stamm-Apotheke" zu haben, wo das im PC gespeichert wird.
Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen muss man aber trotzdem JEDES JAHR neu stellen, sonst gibt es keinen Befreiungsausweis wenn man diese Grenze erreicht hat.
Bei uns schickt nur die KK das schon (auch im Oktober etwa) von selber zu, weil wir die Möglichkeit der Vorauszahlung inzwischen gerne nutzen und daher kann ich auch nicht verstehen, warum man dafür persönlich erscheinen müssen soll.
Das haben wir schon immer auf dem Postwege erledigt, auch vor unserem Umzug ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Die 2% gelten für JEDEN gesetzlich Versicherten, bei Chronisch Kranken ist es nur 1 % vom Brutto-Jahreseinkommen, nur damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt.Antrag ausfüllen und zurück an die KK senden und abwarten - vielleicht erfüllt Deine Bekannte ja die Chroniker Regelung so dass sie die 2 % hätte.
Die Bescheinigung vom Arzt dazu benötigt man in der Regel auch nicht jedes Jahr wieder, bei uns wurde das nur alle 3 Jahre neu angefordert, was natürlich bei nachweislich lebenslang chronisch Kranken auch schon etwas übertrieben erscheint.
Das ist so nicht ganz richtig, die Vorauszahlung wird in der Regel nur Dauer-Rentnern angeboten (die Nutzung ist freiwillig), die keine sonstigen Einnahmen weiter haben (werden), sollte sich das mal ändern (Zuverdienste), dann ist man verpflichtet der KK das mitzuteilen, die jährlichen "Renten-Erhöhungen" werden aber schon "automatisch" berücksichtigt.Wie @ Doppeloma ja schon berichtete - ist die Vorauszahlung zu leisten....
Den jeweiligen Antrag fürs Folgejahr erhalte ich stets ca im November und der Befreiungsausweis kommt dann zügig...
Es gibt auch keine Pflicht das so zu machen, man kann weiterhin seine Zuzahlungen leisten und den Antrag dann erst stellen, wenn man meint den Eigenbetrag erreicht zu haben, dafür muss man aber immer auch Nachweise erbringen können z.B. von der Apotheke die (Original) -Quittungen für die verordneten Medikamente (mit Namen drauf) darum ist es ganz gut eine "Stamm-Apotheke" zu haben, wo das im PC gespeichert wird.
Das ist soweit korrekt, ab GdB 60 ist kein Nachweis chronischer Krankheit (vom Arzt) mehr notwendig um die 1% Regelung in Anspruch zu nehmen, letztes Jahr haben wir eine Kopie von Dopas Ausweis mitgeschickt, da bekamen wir das Arztformular gar nicht mehr.Da fällt mir gerade noch ein, wenn Deine Bekannte einen GdB 60 % hätte - würde sie automatisch die Chroniker Regelung inne haben und bräuchte somit diesen jährlichen Antrag nicht mehr stellen.
Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen muss man aber trotzdem JEDES JAHR neu stellen, sonst gibt es keinen Befreiungsausweis wenn man diese Grenze erreicht hat.
Bei uns schickt nur die KK das schon (auch im Oktober etwa) von selber zu, weil wir die Möglichkeit der Vorauszahlung inzwischen gerne nutzen und daher kann ich auch nicht verstehen, warum man dafür persönlich erscheinen müssen soll.
Das haben wir schon immer auf dem Postwege erledigt, auch vor unserem Umzug ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Krankentransportrichtlinie
Hallo Doppeloma und Engelchen,
danke für Eure Antworten.
Die Bekannte ist schon über 80 Jahre alt.
GdB weiß ich nicht.
Die DAK hat mir am Tel. auf meine Nachfrage deutlich gesagt, dass es das Befreiungs-Formular nicht im Internet gibt.
Noch eine Hürde und Mühe mehr für die sowieso schon durch Krankheit gestraften Mitglieder ...
Ihre Tochter wird nun alle Quittungen zusammensuchen und den Befreiungsantrag für sie stellen.
Ich kenne das von einer anderen Bekannten auch so, dass man bereits am Jahresanfang den Antrag stellen und die 1% oder 2% direkt an die KK zahlen kann. Das habe ich der Tochter auch so gesagt.
KK-Wechsel ist ihr in diesem Alter zu kompliziert.
Das habe ich ihr nämlich auch vorgeschlagen.
Nach der Rechtsgrundlage habe ich die DAK gefragt. Daraufhin wurde mir die Krankentransport-Richtlinie genannt.
Naja, jetzt weiß die Bekannte Bescheid, und ihre Tochter wird sich um die Befreiung kümmern.
Aber etwas weniger Bürokratie für kranke und sowieso schon geschwächte Menschen wäre wirklich mal gut!
Bloß ... da wird sich wohl in der Politik wenig bis nichts tun ...
LG
Fee
danke für Eure Antworten.
Die Bekannte ist schon über 80 Jahre alt.
GdB weiß ich nicht.
Die DAK hat mir am Tel. auf meine Nachfrage deutlich gesagt, dass es das Befreiungs-Formular nicht im Internet gibt.
Noch eine Hürde und Mühe mehr für die sowieso schon durch Krankheit gestraften Mitglieder ...
Ihre Tochter wird nun alle Quittungen zusammensuchen und den Befreiungsantrag für sie stellen.
Ich kenne das von einer anderen Bekannten auch so, dass man bereits am Jahresanfang den Antrag stellen und die 1% oder 2% direkt an die KK zahlen kann. Das habe ich der Tochter auch so gesagt.
KK-Wechsel ist ihr in diesem Alter zu kompliziert.
Das habe ich ihr nämlich auch vorgeschlagen.
Nach der Rechtsgrundlage habe ich die DAK gefragt. Daraufhin wurde mir die Krankentransport-Richtlinie genannt.
Naja, jetzt weiß die Bekannte Bescheid, und ihre Tochter wird sich um die Befreiung kümmern.
Aber etwas weniger Bürokratie für kranke und sowieso schon geschwächte Menschen wäre wirklich mal gut!
Bloß ... da wird sich wohl in der Politik wenig bis nichts tun ...
LG
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Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
- Engelchen22
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- Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
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Re: Krankentransportrichtlinie
Hallo zusammen,
Dank meiner chronischen Infektionen und den Folgen - kommen solche " Dreher " total unbeabsichtigt vor !
Umso besser - wenn der Fehler - korrigiert wird
Im Info-Schreiben der KK :
Zuzahlungsgrenze
Pro Kalenderjahr brauchen Sie u Ihre Familie höchstens Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Sofern ein gestzlich krankenversicherter Haushaltsangehöriger schwerwiegend chronisch krank ist, halbiert sich die Grenze auf ein Prozent....
Angaben zu Haushaltsangehörigen ( Familienverbund )
Einnahmen zum Lebensunterhalt
sind anzugeben
Bisher benötigte ich die Chroniker Bescheinigung 1 x für die KK - laut Aussage KK-SB kann eine erneute Bescheinigung alle 5 Jahre angefordert werden -
* Beschäftigungstherapie * für uns - wobei es ja ehr unwahrscheinlich ist- dass WIR Chroniker von dieser " geheilt " werden....
Ich sehe das natürlich auch so liebe Doppeloma - dass diese Nachweise " übertrieben " sind.
Das die Vorauszahlung allerdings Dauer-Rentner angeboten wurde - kann ich nicht bestätigen - meine KK bietet den " Service Vorauszahlungsangebot " für die Befreiung von Zuzahlungen schon immer an - selbst als fleissige Arbeitnehmerin - auch während der bef. EMR konnte ich stets das Vorauszahlungsangebot tätigen...
Privatrezepte werden nicht akzeptiert.
@ Fee 59 - viel Glück u Erfolg für Deine " Bekannte "
Liebe Grüsse
Engelchen
Vielen Dank liebe Doppeloma - für Dein aufmerksames lesen und somit Korrektur - meines Zahlendrehers - dass ist natürlich so korrekt, wie von Dir geschrieben...
Dank meiner chronischen Infektionen und den Folgen - kommen solche " Dreher " total unbeabsichtigt vor !
Umso besser - wenn der Fehler - korrigiert wird
Im Info-Schreiben der KK :
Zuzahlungsgrenze
Pro Kalenderjahr brauchen Sie u Ihre Familie höchstens Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Sofern ein gestzlich krankenversicherter Haushaltsangehöriger schwerwiegend chronisch krank ist, halbiert sich die Grenze auf ein Prozent....
Angaben zu Haushaltsangehörigen ( Familienverbund )
Einnahmen zum Lebensunterhalt
sind anzugeben
Hatte ich das behauptet - mit jährlicher Bescheinigung -Doppeloma hat geschrieben:Die Bescheinigung vom Arzt dazu benötigt man in der Regel auch nicht jedes Jahr wieder, bei uns wurde das nur alle 3 Jahre neu angefordert, was natürlich bei nachweislich lebenslang chronisch Kranken auch schon etwas übertrieben erscheint.
Bisher benötigte ich die Chroniker Bescheinigung 1 x für die KK - laut Aussage KK-SB kann eine erneute Bescheinigung alle 5 Jahre angefordert werden -
* Beschäftigungstherapie * für uns - wobei es ja ehr unwahrscheinlich ist- dass WIR Chroniker von dieser " geheilt " werden....
Ich sehe das natürlich auch so liebe Doppeloma - dass diese Nachweise " übertrieben " sind.
die Vorauszahlung wurde mir schon " immer " angeboten - das habe ich auch brav überwiesen bzw wurde abgebucht -Doppeloma hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig, die Vorauszahlung wird in der Regel nur Dauer-Rentnern angeboten (die Nutzung ist freiwillig), die keine sonstigen Einnahmen weiter haben (werden), sollte sich das mal ändern (Zuverdienste), dann ist man verpflichtet der KK das mitzuteilen, die jährlichen "Renten-Erhöhungen" werden aber schon "automatisch" berücksichtigt.
Das die Vorauszahlung allerdings Dauer-Rentner angeboten wurde - kann ich nicht bestätigen - meine KK bietet den " Service Vorauszahlungsangebot " für die Befreiung von Zuzahlungen schon immer an - selbst als fleissige Arbeitnehmerin - auch während der bef. EMR konnte ich stets das Vorauszahlungsangebot tätigen...
Ausdruck der Apotheke einmal jährlich und auch die " Belege " auch Zuzahlungen für Physio-Therapie ect " sammeln " .Doppeloma hat geschrieben:Es gibt auch keine Pflicht das so zu machen, man kann weiterhin seine Zuzahlungen leisten und den Antrag dann erst stellen, wenn man meint den Eigenbetrag erreicht zu haben, dafür muss man aber immer auch Nachweise erbringen können z.B. von der Apotheke die (Original) -Quittungen für die verordneten Medikamente (mit Namen drauf) darum ist es ganz gut eine "Stamm-Apotheke" zu haben, wo das im PC gespeichert wird.
Privatrezepte werden nicht akzeptiert.
@ Fee 59 - viel Glück u Erfolg für Deine " Bekannte "
Liebe Grüsse
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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