Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
hagbard
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Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mi 24. Aug 2016, 14:13

folgender Sachverhalt
Erst Teilrente erhalten und Verrechnung Krankengeld mit DRV
zwei Monate Später Volle Arbeitsmarktrente erhalten
Verrechnung bzw. Erstattungsansprüche gegen gerechnet KK und AA
6 Wochen später meldet sich die KK das die Berechnung falsch wäre und mir die DRV zuviel ausgezahlt hat
die KK will jetzt rückwirkend etwa 1000 Euro zurück gezahlt haben - und zwar von mir da das Geld schon von der DRV ausgezahlt wäre....
die DRV hat sich dazu bis dato nicht gemeldet
Was tun ?
Was ist da los?
Kommt mir alles sehr seltsam vor da ja die KK mit der DRV abrechnet bevor man Geld ausgezahlt bekommt aus der Nachzahlung...
Ist ja beides, egal ob die DRV oder die KK einen Fehler gemacht hat, nicht meine Schuld oder?
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

Vrori
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Re: Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Aug 2016, 15:33

Hallo,

dann lass dir mal eine komplette Aufstellung schicken, nicht nur von der KK, sondern gerade auch von der DRV..

und dann mußt das halt mal kontrollieren.

Einige KK versuchen ja gerne, noch mal den ein oder anderen Monat früher den Ersatzanspruch geltend machen zu können.
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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agnes
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Re: Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 24. Aug 2016, 15:39

Hallo Hagbard

Ich gehe davon aus, dass egal wer auch immer Schuld an dem Berechnungsfehler haben wird, du die Rückforderung leisten musst, wenn sie im gesetzlich zeitlichen Rahmen der Nachprüfung liegt.

Du solltest dir jedoch eine nachvollziehbare neue Berechnungsgrundlage von beiden Institutionen einfordern, da diese untereinander den Erstattungsanspruch abzuwickeln hatten und dir gegenüber auch nachweisend/klärungspflichtig sind.

Ob es nun die KK oder DRV ist, die ihre Rückforderung geltend macht, insgesamt muss ja eine komplette Neuberechnung dazu stattfinden und der zuvor erstellte Berechnungsbescheid an dich zunächst wieder aufgehoben und nunmehr abgeändert werden.

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

royan
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Re: Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von royan » Mi 24. Aug 2016, 17:49

Hallo Hagbard,

das ist aber gar nicht gut für Dich. Zuerst hast Du eine teilweise EM-Rente erhalten, die Zahlung erfolgte dann zu einem Zeitpunkt x als volle EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen. Das Krankengeld durfte nur um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gekürzt werden, wenn diese von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wurde. Das war wohl zuerst der Fall.

Dein Anspruch auf Krankengeld endet ab dem (auch rückwirkendem) Beginn einer Rente wegen voller EM-Rente. Nach Beginn dieser Leistungen entsteht auch kein neuer Krankengeldanspruch, was bedeutet, Du hattest unter Anrechnung der teilweisen EM-Rente Krankengeld bezogen. Durch die rückwirkende Zuerkennung der vollen EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen gab es daher dann eine Überzahlung, die jetzt von Dir zurückgefordert wird.

Es besteht in diesen Fällen nach dem Urteil des BSG vom 07.09.2010 (Az.: B 5 KN 4/08 R) seitens der Krankenkasse gegenüber dem RV-Träger tatsächlich ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung in voller Höhe. Das BSG hat dazu folgendes entschieden:

"Wird anstelle einer Rente (z. B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit) rückwirkend eine höhere Rente (z. B. Rente wegen voller Erwerbsminderung, wegen Erwerbsunfähigkeit oder eine Vollrente wegen Alters) geleistet, handelt es sich um zwei eigenständige, voneinander unabhängige Rentenansprüche. Für einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X steht daher nicht nur die Differenz von beiden Renten zur Verfügung, sondern der Erstattungsanspruch erstreckt sich auf die Rentennachzahlung der höheren Rente ohne interne Verrechnung der bereits ausgezahlten Beträge der niedrigeren Rente."

Bei einer rückwirkenden Umwandlung einer teilweilen EM-Rente in die volle EM-Rente dürfte durch das o.g. BSG-Urteil dann die teilweise EM-Rente rückwirkend zum Wegfall gebracht werden und die Krankenkasse bekommt quasi nicht nur die Differenz zwischen teilw. EM-Rente und voller EM-Rente, sondern den kompletten Betrag.

Hol Dir auf alle Fälle die entsprechenden Berechnungen.

LG
Royan :umarm:

hagbard
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Re: Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von hagbard » Do 25. Aug 2016, 06:12

agnes hat geschrieben: Ich gehe davon aus, dass egal wer auch immer Schuld an dem Berechnungsfehler haben wird, du die Rückforderung leisten musst, wenn sie im gesetzlich zeitlichen Rahmen der Nachprüfung liegt.
Gruß agnes
Hallo
was bitte ist der gesetzliche Rahmen einer Nachprüfung?
Der Bescheid ist ja schon einige Wochen Rechtskräftig/Rechtsgültig
Sollte es umgekehrt sein - also zu wenig Geld gezahlt - würde mit Sicherheit darauf verwiesen das die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Die KK sagt ja das die DRV zu wenig überwiesen hat an die KK - aber die KK hat ja die Berechnung der Erstattungsansprüche durchgeführt.
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten
a) die DRV hat wirklich, was Ich nicht glaube so korrekt wie die sind, zu wenig überwiesen
b) die KK hat die Berechnung falsch gemacht
in beiden Fällen ist es - zumindest sehe Ich das so - nicht mein Problem da ltd. SGB eine Rückwirkende Rückzahlung der KK vom Versicherten nicht rechtens ist sondern die KK - da eigenes Verschulden - wohl einfach Pech gehabt hat
Es kann ja wohl nicht sein das die Interne Berechnung, mit der der Versicherte Selbst gar nichts zu tun hat, bei Fehlern zu Lasten des Versicherten geht...
Zumal Ich ja für sechs Wochen - also von mitte Juni bis ende Juli - keinerlei Zahlung erhalten habe.
Die Rentenzahlungen begannen im August.
Für diese sechs Wochen habe Ich ja aber wohl Anspruch auf die Auszahlung der Rente da sie ja rückwirkend bewilligt wurde, was auch genau stimmen würde ( die sechs wochen Rente ist fast die Höhe /etwas weniger/ der Nachzahlung die Ich erhalten habe nach Abzug der KK)
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

agnes
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Re: Volle EM Rente erhalten und nur Probleme

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 25. Aug 2016, 11:44

Hallo hagbard

Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann kann eine Nachprüfung/Korrektur bis zu einem Jahr Rechtsgültigkeit haben.

Du kannst sicher dazu im Netz Informationen oder auch Dienstanweisungen finden, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

Jedoch sollte wohl der zuvor erstellte Bescheid begründend aufgehoben und die Neuberechnung offengelegt werden.

Zur Zeit scheint es mir, dass dir die KK aktuell zunächst den Umstand einer Fehlberechnung mitgeteilt und an dich eine Rückforderung gestellt hat, du allerdings keinen Schimmer darüber hast, was und wie da zuvor fehlberechnet wurde.
Das sollte dir die KK ggf. auch die DRV zunächst einmal plausibel machen.

Ich denke (weiß es natürlich nicht) aber auch, dass du einen tatsächlich überzahlten Betrag demjenigen rück zu erstatten hast, der rechtsgültig Anspruch darauf hat.

Ich wäre mir nicht sicher, dass gesetzlich davon ausgegangen werden kann, dass der, der einen Fehler gemacht hat, dann "Pech" und somit das Nachsehen haben muss, zumal es sich bei solchen Verrechnungen zwischen KK und DRV um gesetzlich verankerte Rückvergütungsangelegenheiten handelt, welche aus Solidargemeinschaftsgeldern finanziert sind.

Du kannst ja deinen vorherigen Bescheid auch einmal dahingehend einsehen, ob dort nicht sogar der Vermerk drin steht, dass "vorbehaltlich einer Nachprüfung ausgezahlt wird"!

Es bleibt dir weiter die Möglichkeit, dich vorab juristisch dazu beraten zu lassen.

Schade, wenn du deine Energie und Gesundheit darauf verwendest dir "dein eigenes Rechtsbild" zu bauen, welches womöglich nicht real rechtlich durchsteht. :umarm: Gruß agnes
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