Liebe Agnes,
herzlichen Dank für Dein sehr interessantes Posting !
Agnes hat geschrieben:Danke fürs Lesen und sich ggf. auch Gedanken machen, oder auch einen bezugsbezogenen Austausch mit mir einzugehen.
Habe auch dieses Posting Deinerseits sehr gerne gelesen.
Ich habe mir meine Gedanken gemacht

– evlt sind diese „ rechtlich „ nicht korrekt... – dennoch habe ich meine eigenen Erfahrungen mit der BG im Jahre 2015 machen müssen.
Vielleicht hast Du ja meinen „ BG-Fall „ hier mitgelesen, ich hatte ja „ klein beigegeben „ da mein Unfallereignis 16 Jahre! zurücklag.
Meine Unfallfolgen leider noch immer bestehen und ich diese auch nicht mehr verlieren werde. Es heisst also mit den Beeinträchtigungen und Schmerzen leben müssen.
Dennoch wollte auch ich mein Recht und es ging mir um das „ Anerkenntnis „ meiner erlittenen Unfallfolgen – die ja auch durch das im vergangenen Jahr durchgeführte „ Upright – MRT „ nachgewissen wurden. Das dieses erst durch diese spezielle US ans Tageslicht kam, was an
Wirbeln, Wirbelkanal, Bändern ect alles beschädigt ist bzw nicht mehr in seine Funktion korrekt arbeiten kann –
und mir meine mich begleitenden Dauerschmerzen im Bereich Schädel, HWS und WS begleitet.. mit diversen Symptomen einhergehend.
Leider gibt es an Therapie/OP Möglichkeiten „ nix „ was mir eine Besserung erbringen könnte... dennoch bin ich noch immer auf " Suche " einer adäquaten Therapie
nach Möglichkeit auf KK-Basis, denn BG-Kostenübernahme scheidet ja aus.
Eine OP ist laut dem Radiologen an der HWS „ zu risikoreich „ da besser damit Leben und zurechtkommen.
Bereits bei meinem 1 Telefonat mit der BG-SB wurde mir mitgeteilt, dass ich „ in der Beweispflicht sei „ und es enrom schwer werden würde, nach nunmehr 16 Jahren ein Anerkenntnis der Unfallfolgen zu erlangen.
So ging es mir wie Dir liebe Agnes, ich durchforstete alle meine Unterlagen ect und trat erstmals
schriftlich mit der BG in Kontakt und stellte eine „ Verschlechterungsantrag aufgrund der Unfallfolgen „ wie mir der VDK geraten hatte....
Der VDK- SB äusserte sich mir gegenüber nur sehr vage, über meine Chancen auf Anerkenntis aufgrund meines lange zurückliegenden Unfallereignis.
Der Verschlechterungsanzeige fügte ich sämtliche aussagefähige Ärztl. Befundberichte meiner Fachärzte in deren kontinuierlicher Behandlung ich mich ja auch wegen der HWS-Problematik befinde bei.
Auch mein 2. Widerspruch wurde wie befürchtet von der BG abgelehnt, mit der Begründung dass mein Unfallereignis 16 Jahre zurückläge und meine Beschwerden nicht auf den Auffahrunfall zurückzuführen seien.
Es wäre mir nur der Klageweg geblieben, bei diesem mich meine RA vertreten hätte, da ich ja eine RS-Versicherung habe.
Meine mir bestens vertraute RA die mir ja schon beim EMR-Klageverfahren und der Behandlungsfehlerklage Fachklinik zur Seite stand – riet mir, das Klageverfahren nicht anzustreben, da die Chancen nur sehr gering seien auch aufgrund der 16 Jahre !
Den Fehler den ich selbst begangen hatte, war mich in diesen 16 Jahren kontinuierlich in Fachärztliche Behandlungen zu begeben.

Da aber nach dem Unfallereignis der beh. Neuro in einem Schreiben an die BG mitteilte, das keine Unfallbedingten Folgen zu erwarten wären ( leider das Gegenteil als in Deinem Fall ) gab ich diese unfallbedingten Arzttermine irgendwann auf.
AU kam auf keinen Fall in Frage, da mir ja meine Arbeit „ heilig „ war und ich keine „ Fehlzeiten „ wollte..... Teilweise auch „ selbst schuld „ !
Vielleicht ist Dir dieses Forum bekannt
http://www.unfallopfer.de/forum/ Dort habe ich teilweise gute Ansätze u Meinungen erhalten.
Nach dem ersten lesen Deines Postings, waren meine Gedanken, das Unfallgeschehen liegt schon viel zu lange zurück... daher sah ich nur geringe Chancen.
ABER dies hier
Agnes hat geschrieben: indem ein immaterieller Vorbehalt für Spätschäden aufgenommen wurde.
Könnte Dir sehr sehr hilfreich werden. Denn dann wird ja von „ eintretenden Spätschäden „ ausgegangen.
Agnes hat geschrieben:da mir fachärztlich/gutachterlich die Prognose einer Arthrosebildung als Spätfolge bereits benannt wurde.
Damit kann der/die RA sicher „ Punkten „ !
Agnes hat geschrieben:Ich habe Glück!
Das Anerkenntnis der Versicherung ist maßgebend und hat eine hemmende Wirkung auf die Verjährungsfrist und den zuvor erfolgten Schadensfall.
So bleiben mir noch 3 Jahre, um meine Ansprüche überprüfen zu lassen und geltend zu machen.
Das Anerkenntis der VS ist sicher Dein Trumpf - klingt sehr erfolgsversprechend, „ Wer nicht wagt, der nicht gewinnt „ !
Ist ja Supi mit der " Verjährungsfrist " - dann musst Du ja nix " überstürzen " und kannst "gut gewappnet " auftreten.
Ich werde Dein Verfahren mit grossem Interesse weiterverfolgen

und wünsche Dir mehr Erfolg und Glück als mit zuteil wurde.
Weiterhin wünsche ich Dir gute Genesung

– was macht Dein Bein ?
Liebe Grüße
Engelchen 22