Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Nicht du sollst ein Protkoll führen, sondern möglichst regelmäßig dich bei deinen behandelnden Ärzten blicken lassen und auch zusehen, dass du therapeutisch versorgt bleibst, um in drei Jahren nachweisen zu können, dass du durchgängig ärztlich/therapeutisch betreut warst.
Deine Medikamente wirst du ja auch erhalten und falls du chronische Schmerzen hast, wäre ja auch, zu den psychischen Behandlungen, eine schmerztherapeutische mal nicht schlecht.
Ich meine, von nur daheim herumsitzen und als EM zu gelten hat man später keinen Nachweis darüber vorliegen, was man versucht hat an seinem Gesundheitszustand zu verändern.
Und es würden auch Nachweise fehlen, wenn man nur wenig Kontakt zu Ärzten und Therapeuten beibehält.
In schöner Regelmäßigkeit sich melden und auch Behandlungen durchlaufen, dann können diese Ärzte/Therapeuten bei Nachfragen durch die DRV sich auch über den aktuellen Verlauf der letzten Jahre und dem Ist-Zustand äußern.
Egal was dir gerade so alles durch den Kopf schwirrt, ich würde an deiner Stelle nicht viel Aufhebens veranstalten und wenig Aufmerksamkeit auf mich lenken.
Du hast einen rechtsgültigen Bescheid, dass deine EM-Rente als Arbeitsmarktrente bis 30.04.2019 anerkannt und bewilligt wurde und das muss auch von anderen Stellen/Ämtern so angenommen und respektiert werden.
@ Agnes ( keine Ahnung warum ich immer nur einen Beitrag zitieren kann und deinen dann nicht mehr)
Ich bin regelmäßig bei meinem Psychiater in Behandlung und nehme nach wie vor meine Medikamente ein. Ob ich weiter therapeutisch behandelt werden möchte, weiß ich nicht so genau. Irgendwann ist auch mal alles gesagt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, in einer Art Tagesklinik zu sein. Ich muss noch mal rausfinden, was genau das bei mir im Ort ist.
Ich danke auch dir für deine Antworten
Deine Medikamente wirst du ja auch erhalten und falls du chronische Schmerzen hast, wäre ja auch, zu den psychischen Behandlungen, eine schmerztherapeutische mal nicht schlecht.
Ich meine, von nur daheim herumsitzen und als EM zu gelten hat man später keinen Nachweis darüber vorliegen, was man versucht hat an seinem Gesundheitszustand zu verändern.
Und es würden auch Nachweise fehlen, wenn man nur wenig Kontakt zu Ärzten und Therapeuten beibehält.
In schöner Regelmäßigkeit sich melden und auch Behandlungen durchlaufen, dann können diese Ärzte/Therapeuten bei Nachfragen durch die DRV sich auch über den aktuellen Verlauf der letzten Jahre und dem Ist-Zustand äußern.
Egal was dir gerade so alles durch den Kopf schwirrt, ich würde an deiner Stelle nicht viel Aufhebens veranstalten und wenig Aufmerksamkeit auf mich lenken.
Du hast einen rechtsgültigen Bescheid, dass deine EM-Rente als Arbeitsmarktrente bis 30.04.2019 anerkannt und bewilligt wurde und das muss auch von anderen Stellen/Ämtern so angenommen und respektiert werden.
@ Agnes ( keine Ahnung warum ich immer nur einen Beitrag zitieren kann und deinen dann nicht mehr)
Ich bin regelmäßig bei meinem Psychiater in Behandlung und nehme nach wie vor meine Medikamente ein. Ob ich weiter therapeutisch behandelt werden möchte, weiß ich nicht so genau. Irgendwann ist auch mal alles gesagt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, in einer Art Tagesklinik zu sein. Ich muss noch mal rausfinden, was genau das bei mir im Ort ist.
Ich danke auch dir für deine Antworten
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Hallo Heike,
Im sonstigen Leben unterschreibst du doch sicher auch keine Verträge nur weil Jemand sagt, "Das müssen Sie jetzt unterschreiben, sonst gibt es kein Geld" ... ein Vertrag soll immer Dinge zwischen Vertragspartnern regeln (die so z. B. nicht schon im Gesetz stehen) und jeder davon sollte daraus auch Vorteile haben, sonst braucht man keinen Vertrag abzuschließen ...
Das verständlichste Beispiel sind schon deine eventuellen "Bewerbungsbemühungen", man kann sich darauf "einigen" (für einen Vertrag), dass du 2 - 3 Bewerbungen im Monat tätigen sollst ABER dann MUSS das JC in diesem Vertrag auch verbindlich die Bewerbungskosten zusagen, denn die brauchst du aus deinem Minieinkommen gar nicht bezahlen.
Wenn das JC dann nur "anbietet" du "kannst" diese Kosten beantragen, dann brauchst du keinen Vertrag dafür unterschreiben ... beantragen "kannst" du das auch ohne EGV, das steht schon im Gesetz ... die müssen dann also konkret zusagen (in einer EGV) welchen Betrag du pro Bewerbung auch bekommen wirst ... damit das "Vertragsgleichgewicht" wieder hergestellt ist.
Wenn du mit einem Minijob vom JC unabhängig wärst, dann such dir doch einen wenn es da was geben könnte für dich, daran habe ich auch schon gedacht.
Bei einer Arbeitsmarktrente musst du dir darum keine Sorgen machen, ein Minijob (bis 450 Euro im Monat) ist sogar bei einer regulären EM-Vollrente erlaubt, du müsstest da nicht mal auf die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit (weniger als 3 Stunden) achten, denn du darfst ja aktuell (ab Mai) bis UNTER 6 Stunden arbeiten.
Damit meine ich nur, dass du vielleicht 2 - 3 Tage die Woche um die 5 Stunden in einem Minijob arbeiten könntest und den Rest der Woche hast du frei ... insgesamt solltest du aber darauf achten dich nicht ausnutzen zu lassen (auch im Minijob gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro) und monatlich knapp UNTER / bis 450 Euro zu bleiben, sonst gilt das nicht mehr als regulärer Minijob.
Wenn du da was finden könntest wäre natürlich sehr schön und mit dem JC brauchst du dich dann überhaupt nicht herum ärgern.
Jetzt versuche mal den Jahreswechsel zu genießen, die Idee mit dem Minijob solltest du weiter verfolgen, da hat die "Arbeitsmarktrente" auch mal den Vorteil, dass man dich (eigentlich) nur noch für "teilweise EM" ansieht bei der DRV, damit wird es für eine Verlängerung sicher keine Probleme geben, das ist ja kein ausreichender "versicherungspflichtiger Teilzeitjob" ... der bereits reichen würde die Voll-EM-Rente (wegen der Arbeitsmarktlage) einzustellen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Du sollst gar nichts offen "verweigern", die EGV ist ein Vertrag und du willst diesen Vertrag zu Hause in Ruhe prüfen, das ist dein gutes Recht und hat mit Verweigerung überhaupt nichts zu tun.Ich zweifel immer noch sehr, ob man seine Unterschrift tatsächlich verweigern sollte und darf. Ein Minijob würde ich übrigens aus den Mühlen des JC wegbefördern. Denn dann könnte ich Wohngeld beantragen. Ich weiß nur nicht, ob sich das dann negativ auf die nächste Verlängerung der EM Rente auswirken könnte.
Im sonstigen Leben unterschreibst du doch sicher auch keine Verträge nur weil Jemand sagt, "Das müssen Sie jetzt unterschreiben, sonst gibt es kein Geld" ... ein Vertrag soll immer Dinge zwischen Vertragspartnern regeln (die so z. B. nicht schon im Gesetz stehen) und jeder davon sollte daraus auch Vorteile haben, sonst braucht man keinen Vertrag abzuschließen ...
Das verständlichste Beispiel sind schon deine eventuellen "Bewerbungsbemühungen", man kann sich darauf "einigen" (für einen Vertrag), dass du 2 - 3 Bewerbungen im Monat tätigen sollst ABER dann MUSS das JC in diesem Vertrag auch verbindlich die Bewerbungskosten zusagen, denn die brauchst du aus deinem Minieinkommen gar nicht bezahlen.
Wenn das JC dann nur "anbietet" du "kannst" diese Kosten beantragen, dann brauchst du keinen Vertrag dafür unterschreiben ... beantragen "kannst" du das auch ohne EGV, das steht schon im Gesetz ... die müssen dann also konkret zusagen (in einer EGV) welchen Betrag du pro Bewerbung auch bekommen wirst ... damit das "Vertragsgleichgewicht" wieder hergestellt ist.

Wenn du mit einem Minijob vom JC unabhängig wärst, dann such dir doch einen wenn es da was geben könnte für dich, daran habe ich auch schon gedacht.
Bei einer Arbeitsmarktrente musst du dir darum keine Sorgen machen, ein Minijob (bis 450 Euro im Monat) ist sogar bei einer regulären EM-Vollrente erlaubt, du müsstest da nicht mal auf die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit (weniger als 3 Stunden) achten, denn du darfst ja aktuell (ab Mai) bis UNTER 6 Stunden arbeiten.
Damit meine ich nur, dass du vielleicht 2 - 3 Tage die Woche um die 5 Stunden in einem Minijob arbeiten könntest und den Rest der Woche hast du frei ... insgesamt solltest du aber darauf achten dich nicht ausnutzen zu lassen (auch im Minijob gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro) und monatlich knapp UNTER / bis 450 Euro zu bleiben, sonst gilt das nicht mehr als regulärer Minijob.
Wenn du da was finden könntest wäre natürlich sehr schön und mit dem JC brauchst du dich dann überhaupt nicht herum ärgern.
Kommt drauf an welche "Landeshauptstadt" du meinst, die nächste (vom Bundesland Meck-Pom) ist ganz schön weit entfernt, das wäre mir zu viel und zu weit für einen "Anstandsbesuch" bei deinem JC, aus dem Umland von Berlin sind wir schon vor fast 2 Jahren (Februar 2014) auf die Insel Rügen umgezogen ... da bin ich schon bis auf das Festland eine Zugstunde entfernt ... wo hier das zuständige JC (oder sonstige solcher Ämter) wäre weiß ich gar nicht, wir hatten ja nichts mehr damit zu tun seit Bewilligung auch meiner EM-Rente ... aber ich kann nicht behaupten, dass mir da was fehlen würde ...Ich wohne in der Landeshauptstadt. Es ist also möglich, dass wir gar nicht soweit voneinander entfernt wohnen? Das wäre natürlich cool, wenn ich auf dein Angebot zurück greifen könnte.
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Jetzt versuche mal den Jahreswechsel zu genießen, die Idee mit dem Minijob solltest du weiter verfolgen, da hat die "Arbeitsmarktrente" auch mal den Vorteil, dass man dich (eigentlich) nur noch für "teilweise EM" ansieht bei der DRV, damit wird es für eine Verlängerung sicher keine Probleme geben, das ist ja kein ausreichender "versicherungspflichtiger Teilzeitjob" ... der bereits reichen würde die Voll-EM-Rente (wegen der Arbeitsmarktlage) einzustellen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Ich wohne in Schleswig Holstein.
Schade....
Ich bedanke mich noch mal für all deine hilfreichen Tipps. Werde sicher alles noch mal lesen um dann gut gewappnet zu sein und ich werde sicher noch berichten, wie es weitergehen wird.
Schade....
Ich bedanke mich noch mal für all deine hilfreichen Tipps. Werde sicher alles noch mal lesen um dann gut gewappnet zu sein und ich werde sicher noch berichten, wie es weitergehen wird.
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Schon gehen die Probleme los und ich benötige noch mal euren Rat
Heute habe ich den Einstellungsbescheid vom SGB 12 bekommen. Die Leistung wird ab 1. Feb. eingestellt und ich soll mich unverzüglich beim Jobcenter melden.
Der erste Rentenbescheid geht aber aus gesundheitlichen Gründen bis 30.04.2016. Es muss doch dann bis dahin auch aus dem SGB 12 geleistet werden oder mache ich einen Denkfehler?

Heute habe ich den Einstellungsbescheid vom SGB 12 bekommen. Die Leistung wird ab 1. Feb. eingestellt und ich soll mich unverzüglich beim Jobcenter melden.
Der erste Rentenbescheid geht aber aus gesundheitlichen Gründen bis 30.04.2016. Es muss doch dann bis dahin auch aus dem SGB 12 geleistet werden oder mache ich einen Denkfehler?
- Fee59
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Hallo,
was schreiben die als Begründung für die Einstellung der Zahlung?
Stell evtl. mal den Bescheid als Foto (persönliche Daten geschwärzt) hier ein.
Ich würde sicherheitshalber fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Die Begründung reichst Du nach.
Wenn wir wissen, wie das Amt die Einstellung begründet,
können wir mehr dazu sagen.
Schau mal in diesem Thread -> Link
da geht es auch um das Problem einer Zahlungseinstellung bei befristeter Rente.
LG
Fee
was schreiben die als Begründung für die Einstellung der Zahlung?
Stell evtl. mal den Bescheid als Foto (persönliche Daten geschwärzt) hier ein.
Ich würde sicherheitshalber fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Die Begründung reichst Du nach.
Wenn wir wissen, wie das Amt die Einstellung begründet,
können wir mehr dazu sagen.
Schau mal in diesem Thread -> Link
da geht es auch um das Problem einer Zahlungseinstellung bei befristeter Rente.
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Ich tippe mal schnell ab, weil mein Datenübertragungskabel kaputt ist.
Nach Mitteilung der DRV liegt bei Ihnen keine volle Erwerbsminderungsrente vor, weil sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindest. 3. Std. täglich erwerbstätig sein können. Dadurch haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII. Nach der Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme handelt es sich bei dem SGBII um ein insgesamt vorrangiges Leistungssystem. Wer dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt ( § 21 SGBB X II)
PS: Meine Rente aus krankheitsbedingten Gründen läuft aber bis 30.04.2016.
Nach Mitteilung der DRV liegt bei Ihnen keine volle Erwerbsminderungsrente vor, weil sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindest. 3. Std. täglich erwerbstätig sein können. Dadurch haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII. Nach der Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme handelt es sich bei dem SGBII um ein insgesamt vorrangiges Leistungssystem. Wer dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt ( § 21 SGBB X II)
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- Fee59
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Hallo,
das sieht mir ähnlich aus wie bei Tamara in dem Link, den ich Dir vorhin gegeben habe.
Lies Dir den Thread ab Seite 6 mal durch.
Wie kommen die darauf, dass Du noch 3 Std. täglich erwerbsfähig bist?
Gibt es ein Gutachten?
Wenn ja, fordere das Gutachten an.
Hattest Du eine volle EM-Rente oder eine Arbeitsmarktrente?
Wenn es eine Arbeitsmarktrente war, könnte die Begründung für die Einstellung stimmen.
Was Du am Montag auf jeden Fall sicherheitshalber machen kannst:
Mit diesem Schreiben zum Jobcenter gehen und ALG 2 beantragen.
Da scheint die eine Behörde Dich zur anderen abschieben zu wollen.
Kennen wir ja .... ist mega-nervig und trägt nicht gerade dazu bei,
den Gesundheitszustand zu verbessern ...
LG
Fee
das sieht mir ähnlich aus wie bei Tamara in dem Link, den ich Dir vorhin gegeben habe.
Lies Dir den Thread ab Seite 6 mal durch.
Wie kommen die darauf, dass Du noch 3 Std. täglich erwerbsfähig bist?
Gibt es ein Gutachten?
Wenn ja, fordere das Gutachten an.
Hattest Du eine volle EM-Rente oder eine Arbeitsmarktrente?
Wenn es eine Arbeitsmarktrente war, könnte die Begründung für die Einstellung stimmen.
Was Du am Montag auf jeden Fall sicherheitshalber machen kannst:
Mit diesem Schreiben zum Jobcenter gehen und ALG 2 beantragen.
Da scheint die eine Behörde Dich zur anderen abschieben zu wollen.
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft
Ich habe mir den Thread durchgelesen und ich steige da nicht so wirklich durchFee59 hat geschrieben:Hallo,
das sieht mir ähnlich aus wie bei Tamara in dem Link, den ich Dir vorhin gegeben habe.
Lies Dir den Thread ab Seite 6 mal durch.
Wie kommen die darauf, dass Du noch 3 Std. täglich erwerbsfähig bist?
Gibt es ein Gutachten?
Wenn ja, fordere das Gutachten an.
Hattest Du eine volle EM-Rente oder eine Arbeitsmarktrente?
Wenn es eine Arbeitsmarktrente war, könnte die Begründung für die Einstellung stimmen.
Was Du am Montag auf jeden Fall sicherheitshalber machen kannst:
Mit diesem Schreiben zum Jobcenter gehen und ALG 2 beantragen.
Da scheint die eine Behörde Dich zur anderen abschieben zu wollen.
Kennen wir ja .... ist mega-nervig und trägt nicht gerade dazu bei,
den Gesundheitszustand zu verbessern ...
LG
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Mir wurde hier ja eher abgeraten, einen Widerspruch einzulegen, da die Rente ja für weitere 3 Jahre bewilligt wurde. Einen Gutachtertermin hatte ich nicht. Im Weiterbewilligungsantrag war eine Passage: Hat sich Ihr Gesundheitszustand geändert. Ich habe einfach nur nein angekreuzt. War das ein Fehler im Nachhinein?
Kann ich bei der DRV trotzdem verlangen, dass sie mir eine Begründung schicken, warum jetzt nur noch halb gemindert?
Ich denke schon, dass es rechtens ist, mich ins SGB II zu schicken. Meiner Meinung jedoch erst ab dem 1. Mai. Der erste Rentenbescheid geht ja bis 30 April und ist doch jetzt mit dem neuen Bescheid nicht aufgehoben, oder? Diese Info habe ich nämlich aus einem Hartz 4 erhalten.
Mich macht das grad etwas wahnsinnig und ich habe auch schon meine Notfalltabletten genommen. Was passiert denn, wenn mein Antrag nicht rechtzeitig zum 1 Februar bearbeitet wird? Wie soll ich dann meine Kosten bezahlen.
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