Frage zu "Nahtlosigkeit2

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
blumoon
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von blumoon » Do 2. Sep 2010, 19:56

Hallo zusammen,
hab eine Frage zur Nahtlosigkeit.
Und zwar, bin laut AA unter 3 Std erwerbsfähig, die DRV meinte im Rentenablehnungsbescheid über 6 Std. mit vielen Einschränkungen.
Hab dagegen Widerspruch eingelegt. Was passiert jetzt ? Muß sich das AA und die DRV einigen? Und wie gehts dann weiter.
Bekomm bis Ende des Jahres noch Alg I

lg blumoon

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Doppeloma
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Sep 2010, 23:28

Hallo Antonia,
kann aber für bis zu 4 Jahre Urlaubsabgeltung durchsetzen (EU-Recht) trotz Rentenbezug??
Ja Antonia, aber NUR DANN wenn das Arbeitsverhältnis (z.B. durch Kündigung des AG / oder bei EM-Rente auf Dauer BIS ZUR Alters-Rente) ENDET ohne, dass du deinen Urlaub noch nehmen konntest (wegen der Krankheit!) :ic_up:
EU sticht Arbeitgeber ?
Korrekt, kommt zwar nicht oft was Gescheites von der EU, aber das ist seit letztes Jahr EU-weit GESETZ!!!

In unserem schönen Land wurde das mal wieder "auf den letzten Drücker" umgesetzt, aber nun muß sich JEDER AG danach richten :applaus:

Allerdings gilt nicht unbedingt der Arbeitsvertragliche Urlaub, sondern "Richtgröße" ist der Gesetzliche Urlaub (aktuell glaube ich 20 Urlaubstage im Jahr?), hinzu kommen auf jeden Fall aber die 5 Tage (pro Jahr) für Schwerbehinderte (ab GdB 50)!

In Tarifverträgen /Betriebsvereinbarungen können dazu abweichende Vereinbarungen getroffen werden, die vorgenannten Kriterien dürfen jedoch NICHT unterschritten werden :lesen:

Das gilt aber ALLES NUR bei ENDE des Arbeitsvertrages, wenn der Urlaub wegen KRANKHEIT nicht genommen werden konnte (höchstens für insgesamt vier Jahre rückwirkend).

PS:
Die Frage zum Urlaubs-GELD kann ich dir so nicht beantworten. MEINE Firma macht das aktuell so, wie das in deiner Firma weitergeht damit, das weiß ich nicht. Das hängt von den Vertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag und vielen anderen betrieblichen Regelungen ab.

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 2. Sep 2010, 23:50

Noch zur Info.

Dieses Geld ist eine ENTSCHÄDIGUNG.

Daher sollte es im Bezug von H4 auch nicht als Einkommen gewertet werden.

Wird aber immer, ok, fast immer, versucht.

Auch bei einer laufenden Insolvenz darf es nicht angerechnet werden.
MfG
Blacky

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(Manfred Hinrich)



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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Sep 2010, 01:09

Hallo blumoon,
Hab dagegen Widerspruch eingelegt. Was passiert jetzt ? Muß sich das AA und die DRV einigen? Und wie gehts dann weiter.
Die Frage habe ich mir Anfang des Jahres auch gestellt, die Entscheidungen waren genau so unterschiedlich wie bei dir (AfA schreibt komplett kaputt, DRV schreibt kann Vollzeit arbeiten, außer, außer, außer...) :Angst:

Die AfA wollte dann von mir die Zustimmung die Gutachten der DRV anzufordern (angeblich um Divergenzen zu klären), habe ich dann auf Anraten meines Anwaltes gemacht, der hatte inzwischen Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente bei der DRV eingelegt..
Dann passierte NICHTS weiter, bis zum heutigen Tag, weder bei der AfA (ein Glück!) noch bei der DRV, ich glaube nicht, dass die irgendwas geklärt haben, da müßte ich meinen (positiven?) Bescheid längst haben.

Die AfA und die DRV MÜSSEN sich NICHT einigen, über die EM-Rente entscheidet NUR die DRV und die läßt sich da von niemandem reinreden, schon gar nicht von der AfA.
Wenn es möglich ist, schreibt die AfA deshalb lieber gerne gleich die Gutachten der DRV ab, da stellen sie lieber gar nicht erst selber fest, ob einer noch arbeiten kann oder nicht (wohl, damit es erst gar keine "Divergenzen" gibt, die zu klären wären???) :schimpfen:

Hast du auch dein Einverständnis gegeben wegen der DRV-Gutachten, oder wurde bei dir gar nicht danach gefragt?

Bei mir kamen zwischenzeitlich Anforderungen von Berichten meiner Ärzte (von der DRV) und seit dem "Still ruht der SEE", die AfA zahlt pünktlich weiter, ich habe keinerlei Termine bei denen und Ende November ist mein ALG Anspruch aufgebraucht.
Dann bleibt nur H4, um zu überleben.
Verhindern kann das nur ein positiver EM-Renten-Bescheid, eigentlich müssen es zwei sein, denn mein Männe wartet auch, bei ihm läuft inzwischen schon der 2. Antrag (bekommt schon lange überhaupt kein Geld mehr!!!) :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Sep 2010, 01:53

Danke lieber Blacky, :Bussi:
Dieses Geld ist eine ENTSCHÄDIGUNG.

Daher sollte es im Bezug von H4 auch nicht als Einkommen gewertet werden.

Auch bei einer laufenden Insolvenz darf es nicht angerechnet werden.
Hilft mir/uns sehr weiter als Information, denn die KÜ unserer Firmen können ja, trotz der bisherigen "Anhänglichkeit" jederzeit eintrudeln.

In meiner Firma laufen derzeit Umstrukturierungen im größeren Ausmaß, da kann es schnell passieren, dass man keine Verwendung mehr für eine "Karteileiche"hat :Zunge_zeigen:
Die Aussicht beunruhigt mich allerdings nicht mehr, vielleicht gibt es ja nach fast 10 Jahren sogar noch eine kleine Abfindung zur Urlaubsabgeltung dazu, dort arbeiten kann ich ja sowieso nicht mehr.

Das mit der Inso beruhigt mich auch, habe es zwar nicht so angestrebt, aber mein Mitleid mit meiner Gläubiger-Bank hält sich in Grenzen.
Die brauchen nicht noch mein bischen Entschädigung einsacken, die haben schon genug Knete von unserer Kanzlerin bekommen :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Antonia » Fr 3. Sep 2010, 11:46

Blacky hat geschrieben:Noch zur Info.

Dieses Geld ist eine ENTSCHÄDIGUNG.

Daher sollte es im Bezug von H4 auch nicht als Einkommen gewertet werden.

Wird aber immer, ok, fast immer, versucht.

Auch bei einer laufenden Insolvenz darf es nicht angerechnet werden.
Hi Blacky,

von welchem Geld redest Du denn jetzt? :confused:
Hillffffäääää :Ohnmacht:

@Doma: vielen Dank für Deine Rückmeldung! :umarm:

Antonia

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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 3. Sep 2010, 12:08

Von der Entschädigung wegen nicht genommenen Urlaubs aus Krankheitsgründen.

Versuchen wird die Arge es natürlich trotzdem.
MfG
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von blumoon » Fr 3. Sep 2010, 15:40

Hallo Doppeloma,
danke für die schnelle Antwort.
Hab auch die Einverständniserklärung beim AA unterschrieben. Hab seid dem auch nichts mehr vom AA gehört und bin auch froh darüber. Bekomm auch mein Geld pünktlich überwiesen.

LIebe Grüße blumoon

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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Sa 4. Sep 2010, 14:57

entschuldigung, daß ich jetzt hier mal noch mal was nachfrage.
bei ruhendem arbeitsverhältnis, wie bei mir jetzt, wegen der zeitrente, steht mir doch dann noch der mindesturlaub und evtl. sonderurlaub aus schwerbehinderung zu.

ich weiß, ich mach mich jetzt schon wieder verrückt, was wäre wenn!
also ich habe jetzt noch 2 jahre zeitrente wegen verschlossenem arbeitsmarkt. und soll und will ja auch nciht mehr zu meinem ag zurück.
und hier in diesem threat habe ich gelesen, daß man diese urlaubs-entschädigung , weil man ihn nicht nehmen konnte, wegen arbeitsunfähigkeit, nur dann bekommt, wenn das arbeitsverhältnis beendet ist.
oder man in altersrente geht, bzw. in eine unbefristete erwerbsminderngsrente.
mein ag hat ja versucht mir einen aufhebungsvertrag zu geben.
habe ich abelehnt.
also bin ich jetzt für ihn auche eine "aktenleiche".

weiß jemand, wie es evtl. nach meiner zeitrente weitergeht?
angenommen, ich bin in zwei jahren wieder gesund und geh nicht mehr zu dem ag hin, wie bekomme ich dann meine überstunden und den evtl. urlaubsanspruch?
oder aber, ich bin weiterhin erkrankt, udn ich bekäme nochmal eine befr. emrente, ,

entschudigung wird schon wieder alles wirr.

lg rosenresli

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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2

Ungelesener Beitrag von Boo » So 5. Sep 2010, 08:26

Nöö, wieso " wirr ", ick versteh schon wat de meinst, @ rosenresli, denn ich befinde mich in dergleichen Situation, nur das mir mein Arbeitgeber bisher keinen Aufhebungsvertrag angeboten hat... :Neugierig:

Was ich eigentlich gar nicht so schlecht finden würde, wenn nach einem gewissen " Sozialplan ", den es im öffentlichen Dienst gibt, mir eine nette Abfindung gezahlt werden würde. :jaa: Jedoch kann ich mir das nach 41 Jahren bei ein & demselben Arbeitgeber nun ja nich vorstellen, denn meine PersonalSB hat mir bereits ein Brieflein zukommen lassen, dass ich alle Krankengeldzuschüsse nach Paragraph :Laber: zurückzuzahlen hätte, wenn ich zu der Zeit bereits Rente beziehe. :groehl:

Jedoch hat mich die Beraterin von der DRV davor bewahrt, denn gegen die Umwandlung hatte ich ja erfolgreich Widerspruch eingelegt, so dass mein Rentenbeginn nicht wie von der DRV vorgesehen war im Febr., sondern erst im August begann und so 3 Monate mein armer Arbeitgeber auf die gezahlte Leistung leider verzichten muss. :traurig:

Allerdings ist es so, wie die @Doppeloma es bereits in einem Thread mal beschrieben hat. Während deiner befristeten EM-Rente ruht dein Arbeitsverhältnis und somit auch dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Erst wenn deine befr. EM Rente in eine unbefr. "umgewandelt " würde, dann endet auch dein Arbeitsverhältnis und somit steht dir dann deine Forderung nach Urlaubsabgeltung & Überstunden zu. Das gilt auch für den Eintritt in die reguläre Altersrente.

Wo ich jedoch noch einen Knoten im Gehirn habe, ist die Frage ; fallen während meiner befr. EM-Rente weiterhin die Urlaubstage & SB Tage an? :confused:

Da scheint der Wunsch der Vater des Gedanken zu sein... :aetsch:


Liebe Grüße
Boo :winke:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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