Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Warum und Klärung der auffällig oft gestalteten Fehlgutachten
Camper1955
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 25. Jun 2014, 10:17

Amethyst hat geschrieben:

Und wohl auch H, B und G, kriegt man als Rollstuhlfahrer in der Regel auch.
Bin vom Minimum ausgegangen. Ich wollte auch nur schildern, dass Selbsverstümmelung, wie es @Busch38 nannte, kein Grund ist, jemandem den GdB zu verweigern.

Simulation ja. Dann muss es der Gutachter aber auch deutlich rein schreiben.

Bei mir hat der Gutachter ebenso deutlich geschrieben, dass ich nicht simuliere.

Hier wäre jedenfalls Widerspruch und gegebenenfalls Klage zwingend erforderlich.

lg

Robert

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Gänseblümchen
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mi 15. Okt 2014, 12:39

Wie ist das denn, sorry fürs reinstolpern hier, wenn man den Rollstuhl zeitweise benötigt, der Gutachter aber reinschreibt, man könne nicht laufen, weil man etwas traumatisches erlebt hat? Mir wurde eine Somatisierungstörung unterstellt und dass ich nicht simuliere.
Das ist bei mir nicht der Fall, wurde psychologisch widerlegt. Aber das hat der erste Gutachter auch gemacht und promt wurde der BA abgelehnt.

Sowas benatragt man doch nicht zum Spaß..und nach dem zweiten erfolglosen Versuch hab ich es gelassen. Aber es wurmt mich..
„Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 15. Okt 2014, 16:53

Gänseblümchen hat geschrieben:
Das ist bei mir nicht der Fall, wurde psychologisch widerlegt. Aber das hat der erste Gutachter auch gemacht und promt wurde der BA abgelehnt.
sorry, was heißt "der BA?"

LG

Robert

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Gänseblümchen
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Do 16. Okt 2014, 13:45

Oh entschuldigung..im Zeitalter der Abkürzungen :smile:
BA bedeutet Behindertenausweis :smile:
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 16. Okt 2014, 14:20

BA bedeutet Behindertenausweis
bei uns ist es als SBA hinterlegt = wenn man drüberfährt erscheint :Schwer-Behinderten- Ausweis
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 16. Okt 2014, 14:46

Gänseblümchen hat geschrieben:Oh entschuldigung..im Zeitalter der Abkürzungen :smile:
BA bedeutet Behindertenausweis :smile:
Ok. Aber das hier
der Gutachter aber reinschreibt, man könne nicht laufen, weil man etwas traumatisches erlebt hat? Mir wurde eine Somatisierungstörung unterstellt und dass ich nicht simuliere.
ist Doch nicht negativ.

Du hast eine Somatisierungsstörung.

http://www.psychosoziale-gesundheit.net ... erung.html

Das heißt, die Krankheit ist unter Umständen gar nicht da, aber Du empfindest es so. Deshalb simulierst Du auch nicht.

Das wiederum ist mMn eine psychische Störung, die sich auf einen Einzel-GdB auswirken muss.

Hast Du noch andere, körperlich messbare/nachvollziehbare/erkennbare längerfristige Krankheiten?

LG

Robert

Dannie
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Dannie » Mi 17. Feb 2016, 09:35

hallöchen,

ich habe gerade letztens irgendwo gelesen ( weiß leider nicht mehr genau auf welcher seite ) das eine Gehstörung aufgrund von psychischen Störungen kein Merkzeichen rechtfertigt, da sie nicht dauerhaft ist (oder so ähnlich).

Liebe Grüße
Daniela

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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Kirschbaum » Do 17. Mär 2016, 12:14

Gesetzentwurf vom 09.12.2015 zur Änderung des Sachverständigenrechts:

dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806985.pdf

Gestern 16.03.2016 gab es eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages dazu, hier die Zusammenfassung:

www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/415616

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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von royan » Do 17. Mär 2016, 19:15

Dannie hat geschrieben:hallöchen,

ich habe gerade letztens irgendwo gelesen ( weiß leider nicht mehr genau auf welcher seite ) das eine Gehstörung aufgrund von psychischen Störungen kein Merkzeichen rechtfertigt, da sie nicht dauerhaft ist (oder so ähnlich).

Liebe Grüße
Daniela
Hallo,

bei einer Gehstörung wird sehr wohl das Merkzeichen "G" zuerkannt, es kann nur sein, dass dies nach einiger Zeit noch mal geprüft wird, ob die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen noch vorliegen. Wenn Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" entstehen, wenn die zu Grunde liegende psychische Störung zu einer deutlich verstärkten Schmerzwahrnehmung führt und die Bewegungsfähigkeit dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird. Dazu gibt es auch richterliche Entscheidungen.

Im konkreten mir bekannten Fall führen die Wirbelsäulenschäden, chronische Schmerzstörung und Fibromyalgie allein wohl nicht zu dem Merkzeichen, die aber ebenfalls vorhandene Depression, die nach Ansicht des GA die Schmerzwahrnehmung stark verstärkt, dann doch (Verhandlung vor dem SG - seitens des Versorgungsamtes wurde eine mögliche Nachprüfung in Aussicht gestellt, die Depression könnte ja wieder weg gehen), zunächst für zwei Jahre.

LG
Royan :umarm:

Dannie
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Re: Bezüglich d. Gutachter(un)wesen gibt's Hoffnung

Ungelesener Beitrag von Dannie » Sa 18. Jun 2016, 09:28

royan hat geschrieben:
Dannie hat geschrieben:hallöchen,

ich habe gerade letztens irgendwo gelesen ( weiß leider nicht mehr genau auf welcher seite ) das eine Gehstörung aufgrund von psychischen Störungen kein Merkzeichen rechtfertigt, da sie nicht dauerhaft ist (oder so ähnlich).

Liebe Grüße
Daniela
Hallo,

bei einer Gehstörung wird sehr wohl das Merkzeichen "G" zuerkannt, es kann nur sein, dass dies nach einiger Zeit noch mal geprüft wird, ob die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen noch vorliegen. Wenn Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" entstehen, wenn die zu Grunde liegende psychische Störung zu einer deutlich verstärkten Schmerzwahrnehmung führt und die Bewegungsfähigkeit dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird. Dazu gibt es auch richterliche Entscheidungen.

Im konkreten mir bekannten Fall führen die Wirbelsäulenschäden, chronische Schmerzstörung und Fibromyalgie allein wohl nicht zu dem Merkzeichen, die aber ebenfalls vorhandene Depression, die nach Ansicht des GA die Schmerzwahrnehmung stark verstärkt, dann doch (Verhandlung vor dem SG - seitens des Versorgungsamtes wurde eine mögliche Nachprüfung in Aussicht gestellt, die Depression könnte ja wieder weg gehen), zunächst für zwei Jahre.

LG
Royan :umarm:
Huhu,
lieben Dank für die Aufklärung :umarm: , da habe ich dann wohl etwas falsch in Erinnerung behalten ... kann es sein das es vielleicht um das MZ aG dabei ging ?
Liebe Grüße
Daniela

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