Ungelesener Beitrag
von Vrori » Mo 14. Okt 2013, 21:17
Hallo,
ob du es glaubst, oder nicht...aber nicht alle Menschen so lieb und brav....wenn die KK jedesmal das KG auszahlen würde...im voraus...
das gäbe ein Theater...
oder den anderen Fall...der Arzt schreibt dich am 2.10. bis 3.11. arbeitsunfähig...(auf dem Auszahlschein bestätigt) und die KK würde nun (blauäugig) das KG quasi im voraus zahlen...bis zum 3.11...
aber am 10.10. verstirbt der Patient...was glaubst, was das für ein Theater wäre, um von den Hinterbliebenen, wenn es denn welche gibt, das zu viel gezahlte KG zurück zu bekommen..
also zahlt die KK immer nur bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU bescheinigt...
angenommen, ich war zum letzten mal ab 2.5. beim Arzt...dann hat die KK bis 2.5. gezahlt...dann bin ich wieder am 14.5. beim Arzt, der bescheinigt bis Ende Mai...aber die KK zahlt nur bis 14.5...warum? weil der Arzt an diesem Tag noch gesehen hat, dass der patient au war...
ähnlich macht es die DRV mit Schulbescheinigungen..zur Anrechnung als Versicherungszeit (Anrechnungszeit)...da nutzen auch Schulbescheinigungen nichts, die aussagen, dass Schülerin Gitte voraussichtlich bis zum 31.7.2014 die Schule besuchen wird...
am Tag nach Ausstellen der Bescheinigung hätte sie die Schule ja bereits verlassen können....und schwupp, hätte die RV eine Rentenzeit, die nicht stimmt...
wir gehen als Kranke viel zu sehr von dem Gutmenschen aus...aber glaub mir, es gibt auch weniger gute Menschen..
@Manfred...einfach noch mal fragen, bei Fragen..;)
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...