Bescheid im Eilverfahren

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Alice
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Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Alice » Mi 21. Aug 2013, 11:15

Hallo alle zusammen!
Habe gestern von DVR einen Bescheid im Eilverfahren zur med. Reha für die Dauer von 5 Wochen bekommen.
Z. Z. bekomme ich Ablg1, weil ich schon ausgessteuert bin. Meine Frage: bekomme ich während der Reha auch Ablg 1
und wenn ja wielange? Es kann ja auch sein, daß die 5 Wochen überschritten werden. Was hat es mit dem Antrag
auf Übergangsgeld auf sich?
Vielen Dank im Voraus auf eure Antworten.
Viele Grüße Alice :Ohnmacht:

luckimaus68
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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von luckimaus68 » Mi 21. Aug 2013, 16:58

Hallo Alice,

während deiner Reha bekommst Du Übergangsgeld von der DRV, egal wie lange die Reha dauert, und wenn Sie ein halbes Jahr dauern sollte, bekommst Du ein halbes Jahr lang Übergangsgeld von der DRV. Der Sinn der Reha ist ja der, dass Du nach der Reha wieder arbeiten gehen kannst. Den Antrag auf Übergangsgeld musst Du schon stellen.

Liebe Grüße

Claudia :winke:

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Doppeloma
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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Aug 2013, 17:27

Hallo Alice, :smile:

kann meiner Vorschreiberin nur voll zustimmen, während der Reha ist die DRV zuständig deinen Lebensunterhalt mit "Übergangsgeld" zu sichern.
Es kann ja auch sein, daß die 5 Wochen überschritten werden. Was hat es mit dem Antrag
auf Übergangsgeld auf sich?
Wenn die Reha verlängert wird, dann wird auch die Zahlung von Übergangsgeld entsprechend verlängert, die Höhe dürfte aber etwa deinem aktuellen Arbeitslosengeld entsprechen, wird aber (von der DRV) separat aus deinem letzten Einkommen berechnet.

Dein ALGI-Bescheid wird dann "aufgehoben" zum Beginn-Datum der Reha-Maßnahme, der Rest-Anspruch auf ALGI bleibt dir erhalten, den kannst du dann anschließend neu beantragen bei der AfA, natürlich wollen die dann auch gerne das Reha-Ergebnis wissen, also achte darauf wer den Bericht zuerst bekommen soll, damit die nicht schneller mehr davon wissen, als du selber.

Gib in der Reha-Klinik am Besten nur einen Arzt deines Vertrauens an wo der Bericht dann hingeschickt werden soll, die weitere "Verteilung" kannst /solltest du dann per Kopie lieber selbst übernehmen, wenn du das Ergebnis mit deinem Arzt ausgewertet hast.

Falls du der AfA (med. Dienst) bereits eine Schweigepflichtentbindung für die DRV und/oder Reha-Kliniken (ohne Befristung) erteilt hast, solltest du die schriftlich/nachweislich ab sofort noch widerrufen, sonst holen die sich das selber schneller als du gucken kannst.

Ansonsten viel Erfolg in deiner Reha, lass dich nicht unterbuttern und mache klar auf deine Probleme aufmerksam, damit es wirklich was für deine Gesundheit bringen könnte.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Alice
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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Alice » Do 22. Aug 2013, 08:41

Danke an Luckimaus68 und danke an Doppeloma.
Natürlich wollten die alle eine Schweigepflichtentwindung, das AFA hat sogar gedroht die Zahlung einzustellen.

Alice
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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Alice » So 25. Aug 2013, 08:54

Hallöchen,
es ist soweit. Ich habe gestern von der Post meinen Rehaantrag bekommen. Fahre am 4.9. - 9.10. zur Reha nach Bad Camberg. Werde jetzt heute den ganzen Papierkram mit meinen Mann erledigen. D.h. ich muß auch die Schweigepflichtverbindung für die DRV aufheben, obwohl die Reha jetzt von denen verordnet wurde? Muß ich noch etwas berücksichtigen?
Vlg Alice

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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Alice » Di 27. Aug 2013, 08:40

Hallo,
ich war gestern beim AfA und habe den Widerspruch für die Schweigepflicht schriftlich abgeben, habe jedoch keine Empfangsbestätigung bekommen.
Ich werde dies jetzt nochmal per Post zuschicken. Kann ich das als normaler Brief machen??? Ich habe mir zwar Zeit und Datum des Besuches aufgeschrieben, aber trotzdem traue ich dam Ganzen nicht. Auch den Aufhebungsvertrag für den Antrag auf Übergangsgeld konnte sie mir noch nicht geben - ich sei angeblich zu früh.
Ich brauch doch die Unterlagen, die müssen komplet an die DRV zurückgeschickt werden. Meine Reha beginnt ja nächste Woche (4. Sept.) Sie sagt, Sie versuche das mögliche, Notfalls muß mein Mann danach alles wegschicken. Ich werde heute im laufe des Tages noch mals reinschauen, vielleicht isst noch jemand da der mir helfesn kann.

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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von maday » Di 27. Aug 2013, 14:31

Einen einfachen Brief kannst du nicht nachweisen, deshalb per Übergabeeinschreiben das Ganze senden. Du kannst es auch per Fax machen, dann aber das Faxprotokoll ausdrucken und aufbewahren.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 27. Aug 2013, 18:30

maday hat geschrieben:Du kannst es auch per Fax machen, dann aber das Faxprotokoll ausdrucken und aufbewahren.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 11#1486611
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Alice
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Re: Bescheid im Eilverfahren

Ungelesener Beitrag von Alice » Di 27. Aug 2013, 21:01

Danke an Mandy und Amethyst ihr habt mir sehr geholfen. Schicke das
morgen als Fax zu. Und hebe das -faxprotokoll auf. Vielen Dank :applaus: So kommt es auch nicht eher an. :pfeif:

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