Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Ava » Di 13. Aug 2013, 00:48

Bundesversicherungsamt Rundschreiben61.pdf
(31.19 KiB) 28-mal heruntergeladen
Gibts den 'Rundbrief' denn irgendwo - falls ja, würde ich den mitschicken.
Habe ihn im I-Net gefunden - siehe oben.
Gruß von Ava

Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Ava » Di 13. Aug 2013, 18:59

Gruß von Ava

Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Ava » Mo 16. Sep 2013, 21:56

Fortsetzung:

Hallo in die Runde!

Es bedurfte keines weiteren Schreibens mehr an die Krankenkasse, da wenige Tage später ein Schreiben der KK eintrudelte mir folgendem Inhalt:

"... mit Schreiben vom xxx haben wir Ihnen mitgeteilt, dass sich nach Einschätzung des MDK vom xxx Ihr Gesundheitszustand so verbessert hat, dass die Arbeitsunfähigkeit zum xxx beendet werden kann.
Nach Eingang einer aktuellen ärztlichen Stellungnahme von Dr. med. X erfolgte eine erneute Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK.
Aus gutachterlicher Sicht ist die weitere Arbeitsunfähigkeit von Ihnen über den xx.xx.2013 hinaus sozialmedizinisch plausibel begründet und somit weiterhin (bis auf weiteres) anzuerkennen.
Bitte sehen Sie unser Schreiben vom xxx als gegenstandslos an."

Da kam beim Betroffenen verständlicherweise große Freude auf!

Bereits eine Woche später kam dann ein weiteres Schreiben der KK - siehe Dateianhang.

Jetzt stellen sich uns folgende Fragen:
1. Es macht doch sicher Sinn, dass sich der Betroffene für den Fall der Fälle jetzt umgehend das Dispositionsrecht bei der DRV sichert, bevor die offizielle Aufforderung der KK zur Antragstellung zur med. REHA eintrudelt?!
Wie in etwa könnte er das formulieren?

2. Die KK erwartet bis 19.09.13 eine Antwort vom Betroffenen, ansonsten bekommt er umgehend den Antrag für REHA zugeschickt.
Stand der Dinge ist, dass er mit seinem Arzt bei seinem letzten Besuch dort so verblieben ist,
dass beim nächsten Arzttermin über einen Klinikaufenthalt nachgedacht werden sollte.
Beim letzten Besuch hielt er sich selbst als auch der Arzt ihn für noch nicht stabil genug, für einen Klinikaufenthalt.
Nächster Arzttermin ist allerdings erst Mitte Oktober.
Sollte er das der KK so schreiben?, mit der Bitte, den Termin im Oktober erst mal abzuwarten?

3. Zwischen dem letzten Arztbesuch und dem nächsten Mitte Oktober liegen 6 Wochen.
Die KK hatte ihm einen Auszahlschein wie gewohnt zugeschickt, mit der Bitte, diesen zum Anfang Oktober vom Arzt bestätigen zu lassen (keine Rechtsfolgenbelehrung dabei).
Muss er dieser Bitte nachkommen, oder reicht es aus, wenn er den Auszahlschein erst Mitte Oktober bestätigen läßt?

Ich weiß, die Zeit ist knapp, da die Antwort der KK bereits am Do, 19.09.2013 vorliegen muss - ging bei mir vorher aber leider nicht

Mit einem Gruß von Ava
Dateianhänge
Ankündigung REHA.JPG
Ich hoffe, es ist lesbar
Gruß von Ava

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste