Hallo Allerseits,
Auf PayPal sind die jetzt auch noch gekommen?! Gut, die zählen ja auch als "Bank" aber das muss natürlich geprüft und dagegen angegangen werden.
da habe ich ja nochmal Glück gehabt, dass ich mein PayPal-Konto sogar in der PI vergessen habe anzugeben (da waren ganze 9 € drauf

), allerdings sollten sie dann schon genauer beschreiben was sie so unter "laufenden Zahlungsverkehr" verstehen, Miete und Strom gehen damit jedenfalls nicht zu bezahlen und beim Einkaufen hat man auch keine "Geldkarte" dafür zur Verfügung ...
Wenn man darüber Online-Handel treibt landet das irgendwie auch mal auf einem "normalen Giro-Konto", das man dort als "Referenzkonto" angeben muß, eine BLZ und Kontonummer für mein PayPal-Konto gibt es gar nicht, das läuft alles über die Mail-Adresse und ein anderes (normales) Konto was von dort mit einer "Prüfzahlung" freigeschaltet wird.
Viel Ahnung haben die nicht von den Dingen, die man mit so einem Konto machen kann, oder ...
Klar man kann da Geld drauf haben und sich was hin überweisen lassen bei Internetverkäufen oder vielleicht auch aus dem Ausland (wie
@K@lle es mal beschrieben hat) aber ohne ein anderes, eigenes Giro-Konto (bei Paypal anzugeben) kommt man an die Knete gar nicht ran ...
Ich habe auch noch (theoretisch) ein Konto bei einer anderen Bank, weil darüber meine PayBack-Karte läuft, mit der ich inzwischen auch in vielen Geschäften bezahlen kann, da "läuft das aber von PayBack aus nur durch", damit das anschließend von meinem Girokonto abgebucht werden kann.
Von modernem Zahlungsverkehr haben die wohl wirklich keine Ahnung, ich weiß nicht mal wie man so ein Konto überhaupt benennen müßte, darauf kann ich weder was sparen, noch was einzahlen, noch irgendwelche laufenden Zahlungen abbuchen lassen ... das ist gar nicht wirklich
MEIN Konto, das gehört PayBack und dient nur "der Verrechnung von Käufen mit dieser Karte" ... da war sogar mal eine Buchung auf einem der Konto-Auszüge drauf (von meinem Giro-Konto) ... hatte ich ja Glück dass die darüber nicht gestolpert sind ...
Ich hätte nicht gewußt wie ich denen das erklären soll, dass ich mit diesem Konto eigentlich nichts zu tun habe und auch nichts damit machen kann ... davon kann ich auch keine Konto-Auszüge vorlegen, es gibt einfach keine und von PayPal könnte ich auch nur selber ausdrucken, kenne keinen Schalter wo ich dafür Auszüge bekommen könnte ...
Mein reguläres Giro ist übrigens auch ein reines Online-Konto (die anderen Banken wollten mich wegen der PI nicht mehr haben), da mußten die leider auch mit den Ausdrucken am PC zufrieden sein, aber damit gab es mal keine Probleme bei uns.
Diese (unsere damalige) Vermögensaufstellung wird denen (in unserem Falle) aber bei der Verhandlung wahrscheinlich noch "um die Ohren fliegen", denn damit wurden sie ja auch darüber informiert, dass der Dopa im April 2011 gar keinen Anspruch auf Leistungen des SGB XII erheben konnte ... sein "Vermögen" war durch die Renten-Nachzahlung und die Urlaubsabgeltung schon viel zu hoch dafür ... trotzdem wurde er immer wieder darauf verwiesen, dass er dort seinen Fehlbetrag am Bedarf unserer BG (lt. SGB II) holen sollte ...
Im SGB II wäre das in der Höhe noch dicke "Schonvermögen" gewesen, aber da hat man es ja (das gleiche Geld) zu "Einkommen gemacht" und dann bei mir abgezogen, ich freue mich langsam darauf, wie die diesen "gordischen Gesetzesknoten" in der Verhandlung lösen wollen ...
Ansonsten bin ich ein weiteres Mal froh, dass ich da keine Anträge mehr stellen muss ... ob es wirklich bald einen "Knall" geben wird, da habe ich noch meine Zweifel, wenn ich lese wie klein sich dort inzwischen sogar unsere Generation (50 /60 +) machen läßt, von der Angst getrieben sonst überhaupt kein Geld mehr zu bekommen ...
Dieses perverse System hat schon soviel Macht gewonnen und da hängen schon soviele Leute dran die richtig gut daran verdienen, ich fürchte eine positive Veränderung werden wir da wohl nicht mehr erleben ... warum dauert es denn auch so ewig, bis da das BSG und/ oder das Verfassungsgericht überhaupt mal was machen ... das dürfte gar nicht sein bei soviel ungesetzlicher Ungerechtigkeit.
Und dann beschließen die teilweise auch noch Sachen (gegen
EINEN, der es wirklich übertrieben hat), die dann ganz frech auf
ALLE übertragen werden, ich sage nur vorsichtig "Meldepflicht trotz AU-Bescheinigung", im Gesetz steht sowas überhaupt
NICHT drin ... komisch von unseren vorgelegten BSG-Urteilen zum Thema "Bedarfssicherung bei gemischten Bedarfsgemeinschaften ist gemäß SGB II-Regelungen herzustellen" ... davon wollten die nichts wissen, dafür brauchen wir unser ganz persönliches "eigenes Urteil" ...
Gab es nicht vor kurzem erst einen "Aufschrei" wegen der Änderung bei der Prüfung einer AU-Bescheinigung, was passiert denn da =
N I C H T S, die SB fordern weiterhin unberechtigt medizinische Unterlagen /Atteste zur "Wegefähigkeit" und Berichte von den eigenen Ärzten, weil sie keinen Bock haben den MDK (der KK) dafür zu bezahlen ... Ungesetzlichkeit ist billiger zu haben ... und es wehrt sich ja kaum
EINER wirklich ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
