Hallo Thorsten,
Ein sehr guter Entschluß, zumal das Gesetz keinen Spielraum zuläßt. Bei vorsätzlicher Umgangsblockade wird gleich bestraft. Keine Toleranz.
und wie sieht es mit den anderen Beteiligten aus, werden sie auch bestraft, das Jugendamt z.B. dass dem Vater (der 400 km weg wohnt) mitteilt, dass man zwar ein Treffen beim Jugendamt organisieren könne aber niemand könne die Mutter zwingen diesen Termin (MIT dem Kind !!!) dann auch wahrzunehmen ???
Oder die Kinder-Psychologin, die bei einem
einmaligen Besuch, der Mutter bescheinigte, dass der Sohn seinen Vater nicht sehen WILL und auch seinen Namen nicht mehr tragen möchte , weil es sich dafür schämt (in der Schule angeblich deswegen gehänselt wird) und der Vater daher die Zustimmung zur Namensänderung geben solle (zum Wohle des Kindes

).
Er trug übrigens keinen Namen, der schon "zwangsläufig" zu Hänseleien herausfordern würde, so ungewöhnlich ist es ja inzwischen nicht mehr, dass Kinder einen anderen Nachnamen haben als die Mutter, ich persönlich bin damit (schon vor 50 Jahren!!!) SEHR gut klargekommen, auch meine Mutter hat ein zweites Mal geheiratet, trug seit ich 6 Jahre alt war einen anderen Nachnamen.
Ich trage heute noch den Namen meines leiblichen Vaters, vielleicht gerade weil ich ihn NIE richtig kennenlernen durfte, er ist sehr jung verstorben, den Namen meines Stiefvaters WOLLTE ich nicht tragen, er hat das aber auch nie gewollt/angesprochen.
Es war also auch schon der eindeutig negative Einfluß der Mutter, dass der Sohn mit knapp 9 Jahren schon genau zu wissen glaubte, dass er es nicht ertragen könne, weiter mit diesem Namen rumzulaufen und verhindern wollte dass später seine Kinder auch diesen Namen tragen müssen ...
Wer bestraft die Anwälte der Mutter, die all das unterstützt haben und nach einigen Jahren "erfolgreichem" Kontakt-Boykott, die Frechheit besaßen die Freigabe zur Adoption (durch den neuen Lebenspartner der EX) zu fordern, "man gehe von seinem Einverständnis aus, da er sich ja nun schon seit Jahren nicht mehr um seinen Sohn kümmern würde und keinen Kontakt mehr hatte" ...
Da war es sogar unwichtig, dass ein Lebensgefährte rechtlich das Kind ohnehin noch gar nicht adoptieren KANN, später milderte man das dann auf die bloße Namensänderung (nach der Hochzeit), inzwischen waren weitere Jahre vergangen OHNE Kontakt zum leiblichen Vater, da hat er dann seine Zustimmung dazu gegeben, um dem KIND einen Prozeß am Gericht zu ersparen (diese Einwilligung wird üblicherweise gerichtlich durchgesetzt, natürlich wieder nur "zum Wohle des Kindes").
Die finnische "Lösung" dieses Problemes kling zunächst ganz gut, nur wird man damit innerhalb der vier Wände auch nicht viel ändern können, wo das Kind lebt wird es tagtäglich entsprechend beeinflußt, wer will das kontrollieren und beweisen und wenn der andere Elternteil (der ja sowieso schon schlecht gemacht wurde, in den Augen des Kindes), dann auch noch dafür sorgt (sorgen kann), dass die bisherige Haupt-Bezugsperson in den Knast kommt, dürfte das Verhältnis zu diesem Elternteil kaum besser werden.
Wer das so in Ordnung findet, der stellt seine eigenen Interessen (als Elternteil ohne Kontakt zum Kind) erneut in den Vordergrund, OHNE an die verheerenden Wirkungen solcher Vorgänge, auf die betroffenen Kinder zu denken ...
Das Thema Umgangsvereitelung wäre keines, wenn die Eltern es schaffen könnten, sich wie erwachsene zu benehmen und die Kinder aus ALLEM herauslassen. Bei uns wird leider alles auf den Rücken der Kinder ausgetragen.
Liebe @Kicki
genau so sehe ich das auch, ich kenne selber beide Varianten, wobei ich zugeben muss, dass meine Kinder schon alt genug waren, sich ein EIGENES Bild von der Situation zu machen.
Beide bestimmen und bestimmten das Ausmaß des Kontaktes selbst und zumindest ICH habe immer versucht fair zu bleiben und die Partnerschafts-Probleme (mit meinem EX) nicht auf sie zu übertragen, meinem EX ist das nur teilweise gelungen, aber damit hat er sich selber die Kontakte der Kinder (besonders der Jüngeren) zu ihm, mit der Zeit verscherzt.
Sie sind inzwischen erwachsen und wir geschiedenen Eltern wohl AUCH

, denn bei den Enkeln treffen wir uns zu Familienfeiern ab und zu mal wieder, es geht friedlich und harmonisch zu, schon im Interesse der Kinder und Enkel, mit den Jahren ist das immer besser geworden, "es stört mich auch innerlich nicht mehr, wenn er auch dort ist"
Die neuen Partner werden ausreichend "toleriert", wobei ich selber damit keine Probleme hatte, für mich war der EX als Partner erledigt, es interessiert mich nicht mit wem er jetzt zusammen ist, bei ihm kommt da eher mal eine gewisse "Animosität" hoch, aber da stehen wir inzwischen "DRÜBER"...
In dem anderen Fall sieht es nicht so toll aus, ich durfte dieses Kind NIE kennenlernen, inzwischen ist der Knabe ein Mann geworden und hat offenbar kein Bedürfnis seinen leiblichen Vater (neu) kennenzulernen, die böse SAAT scheint aufgegangen zu sein ...
Letztlich werden Gesetze sowas nie komplett verhindern können, dass Kinder unter den Trennungen der Eltern nicht unnötig leiden müssen (denn sie leiden IMMER darunter!!!), liegt in erster Linie an den Eltern SELBER, je mehr da eingegriffen werden muss von außen, umso schwerer wird das ALLES für die Kinder, denn sie LIEBEN vom Grundsatz her IMMER BEIDE ELTERNTEILE gleich stark...
Kaputt gemacht wird das von den Eltern-Teilen, die nicht damit klar kommen, dass die Liebe zu einem Partner enden kann, die Liebe zu den Kindern aber immer eine verläßliche Größe bleiben MUSS, besonders FÜR die Kinder.
Liebe Grüße von der Doppeloma
