
kann mich @Fatbob nur anschließen, auch was den VDK und seine Ratschläge bezüglich der AfA betrifft, Entschuldigung aber DAVON haben die einfach KEINE Ahnung...

Das ist schon mal gut, sogar SEHR gutIch habe nichts aber auch gar nichts Unterschrieben

Mag ja sein, dass der was festgestellt hat, aber da (in den GA) steht NIX drin, was besagt, dass du deinen Werksarzt und deinen AG NERVEN sollst, das ist eine IDEE deiner SB und wenn sie solche Ideen hat, dann soll sie sich auch darum SELBER kümmern...
In dem Schreiben steht NIX "von Klärung leidensgerechter Beschäftigung durch den Betriebsarzt", ist dir das eigentlich schon aufgefallen, sie erzählt DIESES und schreibt ganz was Anderes ...denn du sollst dich einfach "wegen Fortsetzung deiner Beschäftigung mit deinem AG in Verbindung setzen", die hat doch den KNALL noch nicht gehört, natürlich gibt es dafür KEINE Rechtsgrundlage...
Noch weniger DAFÜR, dass dein AG dieser "netten Dame" dafür irgendwelche Begründungen schreiben muss, wenn die das anders sehen...
Das MUSST du sowieso, dich dem Arbeitsmarkt mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung stellen (auch OHNE Vorgeplänkel mit deinem AG), DAFÜR gibt sie doch aber auch schon von sich, dass SIE dafür eigentlich auch keine Möglichkeiten sieht...LIEBER KARL merkst du eigentlich immer noch nicht, "wie die dich VOLL verarscht hat"...WIE war das doch, es ist eine SB der Reha-Abteilung...Die Dame erklaerte mir das ich mich bei meinem Arbeitgeber vorstellen soll da sonst leider die Leistungen eingestellt werden.Falls mich mein Arbeitgeber nicht beschaeftigen kann muss ich mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfuegung stellen .



Na dann teile ihr doch schriftlich mit (am Besten PER FAX !!!), dass dein AG für die Beantwortung ihrer Fragen gerne VORAB schriftlich (!!!) die zutreffende Rechtsgrundlage hätte, um das in der betrieblichen Rechtsabteilung zu klären, welche Verpflichtung der AG da überhaupt hat...für weitere Rückfragen dazu, wenden Sie sich doch BITTE DIREKT an meinen Arbeitgeber ...


Diese Antwort auf ihren WISCH, würde sie jedenfalls von mir umgehend bekommen und nicht erst bis spätestens 27.11.2012, was für eine "Zustimmung" brauchte sie dafür von DIR, die Zustimmung, dass sie solchen Unsinn auf Papier bringen durfte...da steht nicht drin, dass du für irgendwas deine Zustimmung gegeben hast...das AMT (die nette Dame) fordert dich auf zu tun WAS SIE WILL...OHNE dazu überhaupt ein RECHT zu haben...


Lass da bloß den VDK raus, die haben von den AfA-Sachen fast überhaupt KEINE Ahnung, die sagen den Leuten auch immer, dass sie ihre AU-Bescheinigung bei der AfA weiter abliefern sollen /müssen...wenn die Leute dann den Aufhebungs-Bescheid bekommen nach 6 Wochen, DANN sagen die GAR NICHTS MEHR... dann fällt denen nämlich auch nichts mehr ein.Ich habe um Bedenkzeit gebeten und bin raus gegangen.
Habe mit dem VDK telefoniert und die haben gesagt ich soll zustimmen da sonst die Leistungen
eingestellt werden.
Aus welchem Rechtsgrund soll denn die Leistung eingestellt werden können, nur weil du nicht bei deinem AG was nachfragen willst...



und WER war dabei und kann das bezeugen, dass du dem nun zugestimmt hast...KEINER ...Also bin ich eine Stunde spaeter wieder zur SB reingegangen und hab zugestimmt das ich bei
meinem Arbeitgeber vorbei schaue
Hab aber nichts unterschrieben !


Das mag ja alles sein, wenn du das so locker siehst und die auch, dann sollen die doch DIREKT ein NETTES FAX an die NETTE Dame schicken und EINFACH erst mal NUR um die Rechtsgrundlagen für ihre Anfrage bitten...Ps.: ich habe zum Personalbuero und Werksarzt ein sehr gutes Verhaeltniss
wir sind seit Ewigkeit per Du



Ich würde der jedenfalls Feuer unter dem Hintern machen (lassen), was bildet die sich denn ein, dir erzählt sie was von "Werksarzt und leidensgerechtem Arbeitsplatz" und dann schreibt sie auf, deine Firma soll ihr erklären, warum du da nicht arbeiten kannst oder dich einfach weiterbeschäftigen...damit sie einen FALL weniger hat...ODER WAS..."nette falsche Schlange" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma
