DRV Gutachten und AFA

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 14. Nov 2012, 18:47

Hallo Karl, :smile:

kann mich @Fatbob nur anschließen, auch was den VDK und seine Ratschläge bezüglich der AfA betrifft, Entschuldigung aber DAVON haben die einfach KEINE Ahnung... :Veraergert:
Ich habe nichts aber auch gar nichts Unterschrieben
Das ist schon mal gut, sogar SEHR gut :ic_up: , was die dir da ausgedruckt hat, ist doch wirklich NICHTS wert, der ärztliche Dienst hat festgestelllt (wieviel diese neue Feststellung wert, ist wäre ja auch erst mal zu klären) ...BLA, BLA, BLA...

Mag ja sein, dass der was festgestellt hat, aber da (in den GA) steht NIX drin, was besagt, dass du deinen Werksarzt und deinen AG NERVEN sollst, das ist eine IDEE deiner SB und wenn sie solche Ideen hat, dann soll sie sich auch darum SELBER kümmern...

In dem Schreiben steht NIX "von Klärung leidensgerechter Beschäftigung durch den Betriebsarzt", ist dir das eigentlich schon aufgefallen, sie erzählt DIESES und schreibt ganz was Anderes ...denn du sollst dich einfach "wegen Fortsetzung deiner Beschäftigung mit deinem AG in Verbindung setzen", die hat doch den KNALL noch nicht gehört, natürlich gibt es dafür KEINE Rechtsgrundlage...

Noch weniger DAFÜR, dass dein AG dieser "netten Dame" dafür irgendwelche Begründungen schreiben muss, wenn die das anders sehen...
Die Dame erklaerte mir das ich mich bei meinem Arbeitgeber vorstellen soll da sonst leider die Leistungen eingestellt werden.Falls mich mein Arbeitgeber nicht beschaeftigen kann muss ich mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfuegung stellen .
Das MUSST du sowieso, dich dem Arbeitsmarkt mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung stellen (auch OHNE Vorgeplänkel mit deinem AG), DAFÜR gibt sie doch aber auch schon von sich, dass SIE dafür eigentlich auch keine Möglichkeiten sieht...LIEBER KARL merkst du eigentlich immer noch nicht, "wie die dich VOLL verarscht hat"...WIE war das doch, es ist eine SB der Reha-Abteilung... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

Na dann teile ihr doch schriftlich mit (am Besten PER FAX !!!), dass dein AG für die Beantwortung ihrer Fragen gerne VORAB schriftlich (!!!) die zutreffende Rechtsgrundlage hätte, um das in der betrieblichen Rechtsabteilung zu klären, welche Verpflichtung der AG da überhaupt hat...für weitere Rückfragen dazu, wenden Sie sich doch BITTE DIREKT an meinen Arbeitgeber ... :jaa: :cool:

Diese Antwort auf ihren WISCH, würde sie jedenfalls von mir umgehend bekommen und nicht erst bis spätestens 27.11.2012, was für eine "Zustimmung" brauchte sie dafür von DIR, die Zustimmung, dass sie solchen Unsinn auf Papier bringen durfte...da steht nicht drin, dass du für irgendwas deine Zustimmung gegeben hast...das AMT (die nette Dame) fordert dich auf zu tun WAS SIE WILL...OHNE dazu überhaupt ein RECHT zu haben... :glotzen: :Heiss:
Ich habe um Bedenkzeit gebeten und bin raus gegangen.
Habe mit dem VDK telefoniert und die haben gesagt ich soll zustimmen da sonst die Leistungen
eingestellt werden.
Lass da bloß den VDK raus, die haben von den AfA-Sachen fast überhaupt KEINE Ahnung, die sagen den Leuten auch immer, dass sie ihre AU-Bescheinigung bei der AfA weiter abliefern sollen /müssen...wenn die Leute dann den Aufhebungs-Bescheid bekommen nach 6 Wochen, DANN sagen die GAR NICHTS MEHR... dann fällt denen nämlich auch nichts mehr ein.

Aus welchem Rechtsgrund soll denn die Leistung eingestellt werden können, nur weil du nicht bei deinem AG was nachfragen willst... :confused: :confused: :confused: das Telefonat hättest du dir wirklich schenken können, was hätte sie wolhl gemacht, wenn du NICHT "zugestimmt hättest" (ich frage mich immer noch, wofür denn diese "Zustimmung" nun nötig war ???)
Also bin ich eine Stunde spaeter wieder zur SB reingegangen und hab zugestimmt das ich bei
meinem Arbeitgeber vorbei schaue
Hab aber nichts unterschrieben !
und WER war dabei und kann das bezeugen, dass du dem nun zugestimmt hast...KEINER ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ps.: ich habe zum Personalbuero und Werksarzt ein sehr gutes Verhaeltniss
wir sind seit Ewigkeit per Du
Das mag ja alles sein, wenn du das so locker siehst und die auch, dann sollen die doch DIREKT ein NETTES FAX an die NETTE Dame schicken und EINFACH erst mal NUR um die Rechtsgrundlagen für ihre Anfrage bitten... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Ich würde der jedenfalls Feuer unter dem Hintern machen (lassen), was bildet die sich denn ein, dir erzählt sie was von "Werksarzt und leidensgerechtem Arbeitsplatz" und dann schreibt sie auf, deine Firma soll ihr erklären, warum du da nicht arbeiten kannst oder dich einfach weiterbeschäftigen...damit sie einen FALL weniger hat...ODER WAS..."nette falsche Schlange" ... :Veraergert:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 14. Nov 2012, 19:47

Hallo Doppeloma
Du meinst also wenn ich wegen dem Termin am 27.11 nichts
mache koennen die mich auch nicht sperren oder ?

Werd mich mit der Rechtsabteilung meiner Gewerkschaft in Verbindung setzen (IGM in Augsburg)
Mal schaun ob die mich da unterstuetzten , den ich bin da entweder zu dumm oder zu gutglaeubig
Danke
Gruß Karl

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 14. Nov 2012, 23:23

Hallo Karl, :smile:
Du meinst also wenn ich wegen dem Termin am 27.11 nichts
mache koennen die mich auch nicht sperren oder ?
NIX ODER, wofür sollen die dich sperren können, es gibt 1. KEINE Rechtsgrundlage für das was sie von dir (und deinem AG) will, darum "bittet sie ja auch", sonst würde sie dich auffordern und dir die §§ dafür um die Ohren hauen, das Schreiben hat auch keine Rechtsfolgen-Belehrung ("wenn Sie nicht machen passiert was" ...).

Dafür gibt es keinen Sperrzeit-Tatbestand im § 159 SGB III, "weil du nicht bei deinem AG was nachfragst", außerdem steht im GESETZ überall deutlich dabei, dass du über die Rechtsfolgen belehrt sein MUSST, das gilt allgemein NUR schriftlich und nicht mündlich...sowas (Rechtsfolgenbelehrung) müßte also untrennbar mit diesem Schreiben verbunden sein. ... :Ohnmacht:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/159.html
Werd mich mit der Rechtsabteilung meiner Gewerkschaft in Verbindung setzen (IGM in Augsburg)
Mal schaun ob die mich da unterstuetzten , den ich bin da entweder zu dumm oder zu gutglaeubig
Kannst du gerne tun, im Zweifel haben die sicher MEHR Ahnung von Arbeitsrecht (also was dein AG tun MUSS und was nicht) als der VDK, mit den Abläufen nach einer Aussteuerung bei der AfA, bin ich mir da manchmal auch nicht so sicher. :Gruebeln:
Es ist eben Manches ANDERS als bei "normalen Arbeitslosen", mit Langzeitkranken haben die bei den Gewerkschaften auch nicht so oft was zu tun.

Rechtliche Hilfe bräuchtest du eigentlich erst, wenn du tatsächlich mal einen schriftlichen Bescheid bekommst, dass man dir das ALGI nicht mehr weiterzahlen will, das MUSS dann natürlich auch entsprechend (mit §§ :ic_up: ) begründet werden, vorher KANN deine SB "erzählen was sie will", NUR Schriftliches hat überhaupt eine Bedeutung und manchmal nicht mal das (wie dieses Schreiben und /oder manche AfA-GA) ...

Mit "Dummheit" hat das NIX zu tun :koepfchen: ...mit "Gutgläubigkeit und dem weit verbreiteten "blinden Behörden-Gehorsam" schon eher und das Nutzen die inzwischen schamlos aus ..."freundlich /nett/ verbindlich/verständnisvoll" ...da schmelzen doch ALLE AfA-Kunden-Herzen dahin, soviel Niedertracht und Schauspielkunst KANN es doch bei einer Behörde nicht geben, DOCH, denn so kann man den Leuten viel eher Informationen und "Zustimmungen" entlocken, die sie bei schlechter, unfreundlicher Behandlung niemals geben würden ...

Sowieso erstaunlich, dass die SOOOO VIEL Zeit für dich hatte, dass sie sogar eine volle Stunde auf deine "Entscheidung" gewartet hat, glaubst du wirklich, dass man dir so viel Zeit gibt, wenn du zu was auf jeden Fall per Gesetz verpflichtet bist ??? :confused: :Gruebeln:

Bitte melde dich wenn deine "nette Madame" wieder Sehnsucht nach dir hat und du Post von ihr bekommst (Telefon hattest du ja löschen lassen, ODER ???), dann werden wir sehen, was davon wieder in den "Archiv-Ordner" gehört... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 14. Nov 2012, 23:38

Hallo,

ich wiederhole mich in diesem komplizierten Fall (durch die falsche Schlange verursacht) noch einmal gerne.

In der Dienstanweisung zur Nahtlosigkeitsregelung steht drin, dass keine AG-bescheinigung zu verlangen sind.

"Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen."

nicht mehr und nicht weniger...mich juckt es fast in den Fingern, dieser Tante mal die DA auszudrucken und ihr den Passus zu zeigen.

Du mußt dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen..nicht mehr und nicht weniger...
das Restleistungsvermögen wurde ja nun innerhalb kurzer Zeit zweimal festgestellt ( :amen: wundersame Heilung)....
und die soll nichts weiter, als dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz besorgen...nicht mehr und nciht weniger..

klar, will die dich durch solche dummen Taschenspielertricks wieder los werden...

aber nicht mit dir? oder? du ziehst das durch, lass dich nicht verarschen..

nochmal: Arbeitgeberbescheinigungen sind nciht zu verlangen, d.h. du hast mit der Arbeitslosmeldung das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr anzuerkennen...d.h. für die Afa-Tante..du bist frei im Rahmen deines Restleistungsvermögens zu vermitteln...

wichtig ist allerdings, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst...das solltest die irgendwo noch einmal deutlich erwähnen...aber nur im Rahmen deines Restleistungsvermögens..

und dann soll die falsche Schlange ihre Arbeit vernünftig machen...

die Idee, mal schriftlich von der Schlange die rechtsgrundlage anzufrodern, um die mit der Rechtsabteilung des Betriebes prüfen zu können, finde ich gut...

lass dich nicht von solchen Stümpern verrückt machen....du zählst nicht mehr als Mensch, sondern nur noch als "Kostenfaktor" oder Zahl in der Statistik, die die Dame gerne zu ihren Gunsten beeinflußen möchte.

Ich habe auch jahrelang gedacht, dass gerade bei den sozialleistungsträgern nach Recht und Gesetz gearbeitet wird...aber ich mußte mich eines besseren belehren lassen...und das ich jetzt so langsam den Durchblick habe, hab ich der Doppeloma zu verdanken...

wenn was nicht verstanden hast, dann frage, frage und frage...
und schau dir die DA genau an...immer schön in kleinen Häppchen lesen...je mehr du liest, desto klarer wird dir vieles...

und vor allen Dingen merkst du, dass die falsche Schlange dich verarschen will..

so, jetzt geh ich ins Bett...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 15. Nov 2012, 00:58

Hallo Karl, :smile:

es gibt ja noch ein paar andere "Baustellen ist mir gerade wieder aufgefallen, sitzt der ärztliche Dienst da direkt bei deiner AfA mit drin ???
Den Teil A des ersten Gutachten hatte ich ja schon schriftlich angefordert aber bisher nicht erhalten .
Das war DIREKT beim medizinischen Dienst, steht auf den Gutachten eine FAX-Nummer vom Med. Dienst drauf ???
Mach bitte eine Kopie von deinem Ausweis zur Legitimation. :ic_up:
Die Arzthelferin im Vorzimmer erklaerte mir das ich Teil A der beiden Gutachten auf keinen Fall erhalte denn die Unterliegen der aerztlichen Schweigepflicht.Ich sagte es geht um mich wenn ich die nicht bekomme sollen sie deisen Teil A an meinen Hausartz senden.
NEIN dieser Teil A wird niemanden ausgehaendigt weder mir noch meinem behandelnten Arzt.
Das hat doch die Arzthelferin NICHT zu entscheiden, es ist eben immer wieder ein Fehler, wenn man da überall OHNE Beistand hingeht, dann wimmeln die gerne die Leute ab, ist ja keiner dabei der das (später) bezeugen könnte oder gar der Sache ein wenig Nachdruck verleihen könnte ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich will aber diesen Teil A haben was kann ich machen ?
Ganz einfach, du startest jetzt den Frontal-Angriff :keule: :keule: :keule: ...die DROHEN GERNE, OK das können WIR AUCH :keule: :keule: :keule: :lesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

erneut fordere ich Sie hiermit auf, mir die Kopien der (nach Aktenlage) erstellten Gutachten TEIL A vom 10.08.2012 (Dr. Laack) und vom 29.10.2012 (Dr. Beilner) umgehend an meine oben genannte Postanschrift zu senden.

Den Erklärungen /Verweigerung der Herausgabe Ihrer Mitarbeiterin bei meiner persönlichen Vorsprache am 14.11.2012 kann ich nicht folgen, da ich einen Rechtsanspruch auf Einsicht (ggf. Kopien) in meine gesamten Patienten-Unterlagen habe, gemäß § 25 SGB X und weiterer einschlägiger Gesetze, die ich Ihnen hier sicher nicht erst ALLE auflisten muss.

Dem jeweiligen Teil B (der mir schon vorliegt) ist zu entnehmen, dass es seitens der ausstellenden Ärzte KEINE medizinisch begründeten Einschränkungen gibt, "kann ohne Arzt eröffnet werden"...betrifft ja wohl meine Einsichtnahme, ODER WEN SONST ???
Ich erwarte die Zusendung der Kopien Teile A bis spätestens 23.11.2012 (Eingang bei mir!), ansonsten werde ich mich nach Fristablauf, ohne weitere Erinnerung mit einer Beschwerde dazu an übergeordnete Stellen wenden (Ärztekammer z.B), die Umstände dieser Begutachtungen lassen ohnehin noch einige Fragen offen.

Zur Legitimation erhalten Sie in der Anlage die Kopie meines Personal-Ausweises.

Vielen Dank für ihre Bemühungen!

Mit freundlichem Gruß
Karl XXX
Das schickst du per FAX /und/oder per Übergabe-Einschreiben (Post), wenn du magst BEIDES, extra hingehen würde ICH da nicht mehr und mich wieder "verschaukeln lassen", das hast du ja bereits versucht...da brauchen die dir also nicht mehr mit zu kommen, dass du dir das "vor Ort" abholen sollst ...

Warte dann ab was passiert und wenn du die Teile A bekommen hast, dann sollte man vielleicht mal versuchen an den Ersten AfA-DOC ranzukommen, mal "freundlich" nachfragen was er denn so von der Änderung seiner Feststellungen vom 10.08.2012 und wie er das so findet, mit deiner spontanen "Wunderheilung" durch Dr. YYY ... :confused: :confused: :confused:

JAAA, ich kann @Vrori sehr gut verstehen, mich juckt es auch in den Fingern, denen das FÜRCHTEN beizubringen, wenn du dich traust, wäre das Schreiben an den Med. Dienst schon ein Anfang, ich glaube nicht, dass die das auch ignorieren werden... die hoffen wahrscheinlich du gibst jetzt RUHE, nach der Abfuhr von der Arzthelferin ....

Wann genau wurde eigentlich das DRV-Gutachten gemacht...VOR oder NACH dem ersten AfA-GA...???

Das solltest du denen auf keinen Fall zur Verfügung stellen oder glaubst du das haben die schon ???, könnte man z.B. aus dem TEIL A eventuell erfahren...Hattest du eine Schweigepflicht-Entbindung für die DRV unterschrieben...sonst können sie es eigentlich NICHT haben...JAAA eigentlich... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 15. Nov 2012, 11:16

Hallo Doppeloma
Ja der aerztliche Dienst sitzt im selben Gebaeude und nur einige Tueren von der Rehatante entfernt.

Ein herzliches Danke fuer deinen vorgefertigten Brief.
Der ist schon mit meinen Daten Ergaenzt Kopi vom Personalausweis habe ich auch schon .
Er geht heute Nachmitteg per Einschreiben an die AFA.
In der Beschwerdestelle der AFA in Augsburg hab ich auch schon angerufen alles erklaert und bekomme bis spaetestens Montag Informationen.
An die Bundesaertztekanmmer presse@baek.de habe ich auch eine Mail geschrieben und das Vorgehen und die Wunderheilung berichtet .
Habe auch nach dem Eid gefragt die die Aerzte ablegen ob der fuer Amtsaerzte nicht gueltig ist. Bin gespannt ob das was kommt.
An Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de habe ich auch eine Mail geschrieben
und alles geschildert mal schauen was da kommt.

Scann 1
Dieses Schreiben habe ich am 05.10 von der AFA erhalten
da steht drinnen das das mein Rentenantrag abgelehnt ist.
Somit war denen klar was sie tun egal ob sie das Gutachten haben oder nicht.
Das Gutachten war nur dazu da das der Amtsarzt abschreiben kann um nicht denken zu muessen.
(Zu deiner Frage ja die haben das Gutachten wegen der abgegebenen Schweigepflichtentbindung)
Bis zu dem schreiben der AFA vom 04.10 wusste ich selbst noch gar nicht das mein Rentenanttrag abgelehnt wurde !

Der zweite Scann
Den habe ich einige Tage ( 4 oder 5) nach dem Schreiben von der AFA (Scann1) erhalten.
Ich bin mir sicher das die DRV und die AFA zusammen arbeiten egal ob Schweigepflichtentbindung
vor liegt oder nicht.Die Schweigepflichtentbindung brauchen die nur um offiziel alles absegnen zu koennen.In wirklichkeit bekommen die von der AFA die Daten auch so. Das ist meine Meinung

Da faellt mir noch was ein
Als ich die Dame :srose: in der Rehaabteilung der Afa fragte wie der Aerztliche Dienst der AFA so einen schmarren schreiben kann sagte Sie
"Der Ober sticht den Unter wir sind in diesen faellen der DRV unterstellt :aha:
und muessen uns an die Vorgaben der DRV richten"
wenn das inoffiziel so ist dann passt ja alles zusammen.
Das haette Sie mit Sicherheit nicht gesagt wenn eine Begleitperson dabei gewesen waere.
Aber Absofort nur noch mir Begleitperson nie mehr alleine zu denen.

Noch was anderes Stimmt was du gesehen hast
Auf dem Aerztlichen Gutachten Teil B fehlt der vermerk "Leidensgerechte Arbeit und
heben ab 8 KG nur mit Hilfsmittel "
Soll ich der Rehadame die mir den Teil B uebergeben hat schreiben das der Amtsarzt beim Abschreiben
vom DRV Gutachten dies vergessen hat .
oder was meinst du ?



Gruß Karl
Dateianhänge
Schreiben AFA Rentenablehnung.jpg
Rente ablehnungsbescheid.jpg

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 15. Nov 2012, 11:54

Hallo,

das ist unglaublich was die machen oder?

Jetzt hast du auch festgestellt, dass dort gelogen und betrogen wird, dass sich die Balken biegen.

Ich habe heute morgen Post von meinem Anwalt bekommen und bin immer noch fassungslos.

Die Afa versucht ja jetzt, nicht mehr auf den Schweigepflichtentbindung herumzutreten (weil ich die nicht eingereicht habe), sondern konstruieren jetzt, dass ich nicht zu einer ärztlichen Begutachtung bereit gewesen sei.
Außerdem würde das Urteil des LSG Bayern (da ging es um eine psychische Erkrankung und da urteilte das Gericht, dass sehr wohl Schweigepflichtentbindungen erforderlich sein könnten).
auch für mich gelten, da "offensichtlich eine psychische Erkrankung" der Klägerin im Raum stehen soll..

ich bin ja die Wände heute morgen schon hochgegangen...
woher weiß ein Sachbearbeiter der Rechtsabteilung, welche Erkrankungen bei mir vorliegen sollen?
Entweder verstoßen die gegen den Datenschutz und haben Einblick in meine Krankheitsunterlagen genommen oder der Sachbearbeiter der Rechtsabteilung vermutet nur etwas....
aber das hätte man mit einem Gutachten aus der Welt schaffen können..

ich bin so etwas von entsetzt, die stellen da einfach Tatsachen auf und schämen sich nicht, dass auch noch schriftlich festzuhalten, dass sie geschnüffelt haben.

Ich habe nun den Anwalt angeschrieben, dass er mal klären soll, wie der Sachbearbeiter der REchtsabteilung auf die Diagnose oder auf die Einschätzung kommt.
Wenn es geraten ist, dann ist keineswegs bewiesen, dass die Erkrankugn vorliegt, also hätte man mich zu einem Gutachten vorladen müssen, um festzustellen, ob eine solche Erkrankung vorliegt.
Wenn der SB in meinen Unterlagen geschnüffelt hat, die dem Datenschutz unterliegen, dann hat er gegen den Datenschutz verstoßen.

jetzt bin ich gespannt, was die Gegenseite denn nun antwortet..

boah, ich bin stinksauer auf den Verein, lügen, betrügen, das können sie, sonst nichts.. :schimpfen:
LG
Vrori

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 15. Nov 2012, 12:42

Hallo Doppeloma
Hier die Daten
03.08.2012 bei der AFA wegen Aussteuerung gemeldet .
09.08.2012 Rentenantrag beim VDK gestellt (Die AFA wusste nichts davon)
10.08.2012 Erstes Gutachten der AFA nach Aktenlage erstellt
21.08.2012 Vorladung bei der AFA und das erstes Gutachten von der AFA erhalten
23.08.2012 Bewilligungsbescheid von der AFA nach §136 SGB III
25.09.2012 Rentenuntersuchung in Augsburg
05.10.2012 Schreiben von der AFA Rente abgelehnt
9 oder 10.10.2012 schreiben ueber Rentenablehnung erhalten (Eingang bein VDK 04.10)
29.10.2012 Zweites Gutachten nach Aktenlage erstellt
14.11.2012 Vorladung in der Rehaabteilung der AFA und das zweite Gutachten erhalten.

Gruß Karl

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Fr 16. Nov 2012, 16:04

Hallo
Soeben um 15,10 Uhr Anruf von AFA Augsburg wegen meiner telefonischen beschwerde erhalten

In der Leitung war der Amtsarzt der am zweiten Gutachten betieligt war.
(So stellte er sich vor kannte auch Deteils die nur der wissen konnte Medikamente und so )
Es ging in erster Linie um die Herausgabe des Teil A der Gutachten.
Ich bekomme umgehend den Teil A der Beiden Gutachen zugesendet .
Er wird sich sofort mit dem MDK Buero der AFA in verbindung setzten.
Ich sagte ihm dann auch das das selbe in schriftform per Einschreiben mit Rueckschein
unterwegs zur AFA ist.

Habe ihn dann auch gleich auf die Unterschiede von den beiden Gutachten angesprochen
Es kam folgende Erklaerung (kan man glauben oder nicht)
Das erste wird sehr schnell erstellt wegen der AFA Vorgaben zur Nahtlosigkeitsreglung nach Aktenlage.


Das zeite wurde auf grund der Abgelehnten Rente erstellt.(Die AFA bekommt automatisch Info von der DRV wenn was abgelehnt wird)
Wenn er reinschreibt nicht Arbeitsfaehig wuerde ich auch kein Geld bekommen da ich der AFA nicht
zur Verfuegung stehe.
Schreibt er rein nur fuer 4 Stunden taeglich arbeitsfaehig gibts auch nur fuer 4 Stunden ALG

Das beste was mir passieren kann ist wenn mein Arbeitgeber sagt das er mit diesen Einschraenkungen zur Zeit keinen Platz zur Verfuegung stellen kann , dann laufen auch die ALGI Bezuege weiter.
Die AFA kann mich auch nicht weitervemitteln da ich ja einen Arbeitsvertrag (der ruht) habe.

Schriftlich kann er mir nichts zusenden ich soll mir bitte bei einem Rechtsbeistand beraten lassen.

Stimmt das so mit dem nicht weitervermittelbar und mit den Bezuegen von ALGI ?

Was geschieht mit meinem Rentenantrag wenn der AG sagt ok versuchen wir es mal 3 Stunden und ich schaffs es oder( auch nicht nicht )?


Noch einige Daten
Kuendigungsfrist sieben Monate zum Monatsende
Alter 56 Jahre
GDB 50
Betriebszugehoerigkeit 36 Jahre.

Und jetzt noch was zum Nachdenken
Der Amtsarzt der AFA ist aus Augsburg
Der Amtsarzt der DRV ist aus Augsburg
Augsburg ist nicht groß vieleicht kennen die sich zufaellig

Gruß Karl

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 17. Nov 2012, 04:51

Hallo Karl, :smile:
Schriftlich kann er mir nichts zusenden ich soll mir bitte bei einem Rechtsbeistand beraten lassen.
NEEE, KLAR... der LÜGT, was für eine Schmierenkomödie...ich könnte :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Wozu brauchst du bitte einen Rechtsbeistand, wenn das alles so seine Ordnung hatte ???????????????????? :confused: :Gruebeln:
Stimmt das so mit dem nicht weitervermittelbar und mit den Bezuegen von ALGI ?
Und die nächste LÜGE, der DOC hat doch nicht die Macht zu entscheiden, was der Vermittler mit dir anstellt...

Den würde ich SOWAS von in die Pfanne hauen, das erste GA nach "Aktenlage" "musste ja so schnell gehen, die haben doch den A...OFFEN...und was ER jetzt festgestellt hat ( AUCH nach "Aktenlage") ist das EI DES KOLUMBUS oder was....

Sorry sowas ist nicht mehr normal und lieber Karl, du solltest mit solchen Leuten NIEMALS wieder telefonieren...WAS hast du denn JETZT ...NICHTS... :Verwirrt: :Hilfe:

Dieser Doc hat dich "zugelabert" und dir den größten Blödsinn erzählt, aber schriftlich NEIN, schriftlich bekommst du das natürlich NICHT...

Mehr dazu später, jetzt muß ich das erst mal "verdauen"...und ne Runde ins :Bett:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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