Aussteuerung - Brief der KK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Kicki
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Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 2. Okt 2012, 08:28

Hallo,

ich bin schon wieder spät dran... :amen: habt bitte Nachsehen mit mir!
@Doma: mein Lebensgefährte ist mir in solchen Dingen leider keine Hilfe. Bisher hat er seine Fristen selber alle versäumt, was in seinem Fall regelmäßig zu Mahngebühren geführt hat. Seit ich mich um seine Post kümmere und ihm sage, was er zu überweisen hat, spart er sich ne Menge Geld! (es stand wohl sogar wegen ca 80,- mal der Gerichtsvollzieher hier an der Tür, weil er immer wieder vergessen hat, die rechnung zu überweisen bzw überhaupt erstmal die Post mit den Forderungen zu öffnen! Und das nicht, weil er es sich nicht leisten könnte, sondern weil ihm Termindinge mindestens so unangenehm sind wie mir in der Depri. Ohne Depri bekomme ich sowas ja auch gut hin, ich hoffe, das wird jetzt bei mri auch langsam wieder...!)

Ich wollte Euch den Brief einmal zum lesen geben. Die 78 wochenfrist beginnt laut Krankenkasse bereits mit Beginn meiner Mutter-Kind-Kur 2010 - da war von Depression weit und breit nichts zu sehen. Allerdings hatte ich da glaub ich auch schon eine Anpassungsstörung mit angegeben, ich muß das nochmal nachlesen. Kann man denn was dagegen machen, dass die so früh mit der Frist anfangen?
Anspruch auf Krankengeld
Sehr geehrte Frau Kicki

wir zahlen Ihnen Krankengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit noch bis zum 07.11.12

Auch wenn die AU fortbesteht - de rAnspruch auf krankengeld auf längstens 78 Wochen innerhalb eines 3-jahers-Zeitraums (=Rahmenfrist). Die Rahmenfrist wird vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestimmt. Hinzugetretene krankheiten vrlängern die Anspruchsdauer nicht.

Für Sie bedeutet das: Für die zugrunde liegende AU erstreckt scih die Rahmenfrist vom 11.8.2010 bis 10.08.2013. Am 07.11.2012 ist Ihr Krankengeldanspruch von 78 Wochen für die zugrundeliegenden Krankheiten ausgeschöpft. Wir bedauern, dass wir Ihnen über diesen Tag hinaus kein Krankengeld zahlen dürfen.

Was wir für Sie tun
die Dauer Ihres Krankengeldbezugs melden wir an Ihren Rentenversicherungsträger. krankengeldbezugszeiten erden in der Rentenversicherung als Beitragszeit berücksichtigt. Wenn nach ende Ihrer jetzigen AU erneut AU eintritt: Selbstverst#ndlich prüfen wir für Sie, ob die neue Situation es erlaubt, Ihnen wieder KG zu zahlen. Bitte informieren Sie uns deshalb zunverzüglich darüber.

Was Sie tun können
Unter bestimmten voraussetzungen haben Sie anspruch auf ALG - auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sein sollten; aber nuzr, wenn Sie sich sogleich nach ERhalt dieses Schreibens bei der Afa melden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können in der Rentenversicherung auch die im Anschluss an die KG-zahlung lielgenden AU-zeiten als Anrechnungszeit angerechnet werden; bitte wenen Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

haben Sie fragen? Rufen Sie uns an - wir sind für Sie da.
Mfg
Ihre DAK
So. Bei der Afa war ich ncoh nicht. Der Brief ist vom 6.9. datiert. Ich habe letzte Woche die DAK angerufen wegen irgendwas anderem und dann ganz scheinheilig gefragt, wielange ich denn noch KG bekomme. Da meinte die Dame, ich hätte den Brief schon längst bekommen müssen, was ich einfach verneinte. Daraufhin hat sie mir zum einen - ach ja, fürs Jugendamt brauchte ich ne Bescheinigung, dass ich Krankengeld beziehe und weiter AU bin - den angefragten Wisch geschickt und zum anderen nochmal den Brief - leider mit altem Datum, aber ohne DAK Briefpapier, also nru auf weißes Papier nochmal ausgedruckt - wegen der Aussteuerung dazu gelegt.
Ich weiß einfach nicht, wann ich zur Afa kann, mir fehlt es hinten und vorne an zeit. im september hatte ic mein Auto meinem freund geliehen damit er zur arbeit kommt - seines war über 6 Wochen in der Werkstatt. Und jetzt hab ich wieder alles auf einmal zu erledigen...

Zurück zur Aussteuerung:
Der 11.8.2010 ist der Anreisetag meiner Mutter-Kind-Kur gewesen. Haben die sich da einen für sie passenden Anfangstermin der Rahmenfrist aus den Ärmeln geschüttelt? Was kann ich da jetzt noch unternehmen, um das zu überprüfen? Bis 05/2011 habe ich keine Kopien oder sowas über AU-Zeiten gemacht, dass kann ich mit meinen eigenen Unterlagen so nicht mehr nachvollziehen. Nur den kurantrag habe ich kopiert, ich werd den nachher mal raussuchen!

lg
kikci

Vrori
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 2. Okt 2012, 09:37

Hallo,

du solltest umgehend von deiner KK deine ganzen AU-Belege anfordern...bzw. den Ausdruck aus der EDV über deine gemeldeten AU-Zeiten...mit Diagnosen und Beginn der Erkrankung..

dann solltest du deinen Arzt befragen, ob die Erkrankung...während der Mu-Ki-Kur und die jetzige Erkrankung in einem ursächlichem Zusammenhang stehen...
wenn der Arzt dir das verneint, dann hast du gute Karten für die weiteren Schritte...

also jetzt erst Doc Termin geben lassen und das mit ihm persönlich klären..so schnell wie möglich, am besten heute nachmittag noch..
und KK anrufen und dir die AU -Zeiten ausdrucken lassen und übersenden...

dann melde dich noch einmal..
wäre doch gelacht, wenn wir alle zusammen, da nciht ein wenig Licht ins Dunkle bringen können..

desweiteren schau mal ins http://www.krankenkassenforum.de.

dort sind solche Fälle an der Tagesordnung und es gibt dort SB von vielen verschiedenen KK, die dir da mit Rat und Tat beiseite stehen...
da werden dir dann auch die gesetzlichen Grundlagen zur KG-Einstellung erklärt und erläutert...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Schahri
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Schahri » Di 2. Okt 2012, 10:32

Hallo Kicki,

"meine" Afa hatte mir gesagt, ich müsste dann am Tag nach der Aussteuerung persönlich vorstellig werden.
wir zahlen Ihnen Krankengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit noch bis zum 07.11.12
D.h. also am 08.11.2012 musst du dich dort melden.

LG
Schahri
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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 2. Okt 2012, 11:07

Hallo,

du mußt dich trotzdem jetzt direkt nach Erhalt des Aussteuerungsschreibens bei der Afa melden.
Die werden dir dann sagen, wann dein Termin für die Beantragung des ALG I ist....

LG
Vrori
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Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 2. Okt 2012, 13:05

hallo!

danke für die schnelle Hilfe!
War schon beim Arzt, allerdings haben wir nur über meinen Termin letzte Woche in der TK geredet. Er meint, ich solle trotzdem unbedingt dorthin, wir würden ja gerade sehen, wie niedrig u.a. auch gerade meine Frustrationstoleranz sei... naja. Da der MDK das ja auch so gerne von mir möchte, muß ich da jetzt wohl die Zähne zusammen beißen und durch...
Evtl habe ich noch ein hintertürchen, ich bin seit über einem Jahr in der heiligenfeldklinik in Waldmünchen angemeldet, muß nur meine Unterlagen zurück senden, vielleicht bekomme ich dann schnellstmöglichst einen Platz, denn ich bin inzwischen auf der Warteliste ziemlich weit oben... und das sogar MIT meiner Tochter!!! Muß da nur mal anrufen und fragen, ob da wirklich immernoch was zu machen ist... puh.

So. reicht es, wenn ich die afa anrufe? wahrscheinlich wohl nicht.
Ich werde dann bei der KK mal einen Ausdruck anfordern, ich muß da heute sowieso meinen Auszahlschein hinsenden, da kann ich gleich noch den Ausdruck anfordern.
Und ich werde jetzt im Anschluß der Frau vom Jugendamt meine aktuelle AU schicken und ein Schreiben dazu legen, in dem ich um einen Termin bitte, um über meinen sohn zu sprechen. Mein Sohn sitzt in der Zwickmühle, irgendwie muß ich ihm doch helfen können! Vielleicht kann er ja selber mit der Dame beim JA reden!
Das neueste ist, dass ich erfahren habe, sein Vater schlägt ihn regelmäßig auf den hinterkopf, wenn er sich z.B. beim Essen nicht richtig benimmt.

So, alles der Reihe nach:
1. KK
2. JA
3. Afa
4. Motivationsschreiben ausfüllen, warum ich nach Waldmünchen will.

und das alles möglichst noch heute.

lg
hab ich alles? ich befürchte ja

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 4. Okt 2012, 15:50

ich war heute bei der afa und habe einen ganzen Stapel unterlagen zum Ausfüllen mitbekommen. Den Gesundheitsfragebogen soll ich möglichst bis montag oder Dienstag fertig haben... immerhin hab ich ihn schon durchgelesen.
Ich kann mich dafür aber erst morgen hinsetzen, aber das mache ich dann auch und dann melde ich mich hier, ich brauche dazu mit Sicherheit wieder einiges an Hilfe! Schon allein bei der Auswahl meiner Unterlagen die ich einreiche... was ist denn besser, wenn der ärztliche Dienst der afa ein GA nach Aktenlage erstellt, oder wenn er mich selber zur Untersuchung einlädt?

Ich muß am Montag um 8.00 Uhr in der Tagesklinik antreten... Bock habe ich keinen darauf, aber mir bleibt nicht viel anders übrig...

lg
kicki

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Do 4. Okt 2012, 16:20

Hallo Kicki,
ich wurde bei der AfA nach Aktenlage begutachtet. ( Hatte alle Schweigepflichtentbindungen brav unterschrieben) :confused:
Seitdem bin ich "GESUND" mit ca. 30 Einschränkungen......
Soviel zur "Begutachtung" nach Aktenlage...
Liebe Grüße
Cirillo :winke:

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 12. Okt 2012, 17:25

Hallo zusammen!
Heute bin ich mal schnell, denn heute hatte ich den Brief mit allen Diagnosen im Briefkasten. Was mach ich jetzt damit? soll ich das mal abschreiben zum Drübergucken?
Wie ich das jetzt nach dem ersten Überfliegen sehe, scheinen die die Depression als Folge der "akuten Belastungsreaktion" direkt nach der Trennung zu sehen. Dem ist aber definitiv nicht so, denn die Depression begann mit Auszug meines Sohnes im Mai 2011 und eben nicht bereits zu Beginn der Mutter-Kind-Kur im august 2010.

Wie gehts jetzt weiter?

lg
kicki

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Fr 12. Okt 2012, 18:49

Hallo Kicki,

das Ende des Krakengeldes hängt nicht von den speziellen Diagnosen ab, sondern von den Krankheiten mit Arbeitsunfähigkeit. Mit anderen Worten, wenn du im Zusammenhang mit der Psyche schon früher mal arbeitsunfähig warst, könnten die 3-Jahres-Fristen bereits damals begonnen haben und beispielsweise so laufen: 01.10.2006 – 30.09.2009, 01.10.2009 – 30.09.2012 und 01.10.2012 – 30.09.2015. Wenn du in diesem Fall am 30.09.2012 die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (brutto) nicht ausgeschöpft hast, läuft das Krankengeld ab 01.10.2012 bis zu erneut 78 Wochen (brutto) weiter.

Also: noch mehr als ein späterer Beginn der 3-Jahres-Frist könnte auch ein früherer Beginn sehr positiv sein.

Gruß!
Machts Sinn

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Re: Aussteuerung - Brief der KK

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 12. Okt 2012, 21:42

aber während einer MuKiKur ist man doch nicht per Diagnose krankgeschrieben? Kann ja wohl nicht sein.....

Wie kann ich das jetzt also nachprüfen?

lg

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