Wie aussagekräftig ist ein 5 Jahre altes GutachtenDie Rentenversicherung hat nun ein Gutachten aus dem Jahr 2007 angefordert.

Denken die, dass bei dir gesundheitlich die Zeit stehengeblieben ist

Wie aussagekräftig ist ein 5 Jahre altes GutachtenDie Rentenversicherung hat nun ein Gutachten aus dem Jahr 2007 angefordert.
kann schon sein, dass die daraus die Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen herauslesen wollen, denn @Camper möchte ja die Anerkennung seiner Schwerbehinderten-Eigenschaft ab dem Jahr 1971 durchsetzen, soweit ich das bisher verstanden habe...Wie aussagekräftig ist ein 5 Jahre altes Gutachten
Wenn das durchgeht - gibt es dann die Steuererleichterung für die Zeit rückwirkendab dem Jahr 1971 durchsetzen, soweit ich das bisher verstanden habe...
Gegenfrage: Gab es diese Steuererleichterungen bereits seit 1971aggi61 hat geschrieben:... - gibt es dann die Steuererleichterung für die Zeit rückwirkend
Na dann GUTES GELINGEN, schon erstaunlich diese Kombination...Am 08.11.2012 findet nun eine Begutachtung über beide Streitfragen statt.
Das gehört eigentlich in den EM-Renten-Bereich der DRV, Feststellung Berufsunfähigkeit /eventueller Erwerbsminderung...also schon eine "Dreifach-Begutachtung".2.) Bin ich in der Lage, den Beruf des Taxifahrers vollschichtig auszuüben?
Wer will das beuteilen können, weder (zukünftige) ärztliche Behandlungsmaßnahmen noch (zukünftige) Klinikaufenthalte beinhalten eine Erfolgs-Garantie ...das grenzt ja an "Lesen aus der Glaskugel"...3.) Könnte ich meinen Beruf unter fortdauernder ärztlicher Behandlung vollschichtig ausüben?
4.) Würde ein Krankenhausaufenthalt irgend etwas an meinem Zustand ändern?
Umschulungen und Weiterbildungen erfordern (neben einem Kostenträger, der bereit ist, das zu bezahlen) zunächst mal eine gewisse stabile gesundheitliche Belastbarkeit, dass sie auch "Leiden verringern" könnten (wenn ärztliche Behandlungen und Klinikaufenthalte das nicht schaffen sollten), ist mir so noch nicht bekannt gewesen, aber ich lerne ja immer wieder gerne was dazu...3.) Wenn nicht, kann durch eine Umschulung/Weiterbildung mein Behinderung, oder zumindest mein Leiden verringert werden.
Hier tun sich für mich (ganz persönlich !!!), im Vergleich mit der Beschreibung zur Schwere der Einschränkungen die größten Fragezeichen auf, denn bei deutlich stärker ausgeprägten Problemen (auch entsprechend belegt lt. meiner Berichte und GA) bewilligt mir das Versorgungsamt bisher nur den (Teil-) GdB 20 für eine "leichte psychische Störung" ...Ein Einzel-GdB von 30 psychisch bedingt und meiner Meinung nach auch fast umfassend begründet.
Diesen (Einzel-) GDB habe ich auf Grund der Klappen-OP ebenfalls, das beruht auch auf den vorgegebenen Bewertungs-Standards des Versorgungs-Amtes, darin sind bereits bestimmte medikamentöse Notwendigkeiten (Gerinnungshemmer lebenslang) enthalten.Ein Einzel GdB von 30 wegen meiner Herzerkrankung seit Geburt. Da wurde allerdings auf die Meinung des Versorgungsamtes zurück gegriffen
Da war er denn aber schon sehr "großmütig", wenn es eigentlich nicht sein Fachgebiet war und er (lt .GA) keine eindeutigen Erkenntnisse dazu selber beitragen konnte, sondern eine weitere fachärztliche Begutachtung dazu angeregt hat, die aber wohl vom Gericht nun nicht aufgegriffen wurde.Ein Einzel-GdB von 20 wegen meiner Arterienverschlusserkrankung. Da hat der Gutachter dem Gericht aber anheim gestellt, ein Fachgutachten von einem Internisten/Angiologen einzuholen
Gesamt GdB 50
Das hat er ja auch ziemlich eindeutig beschrieben, warum er das so sieht und weil du dich in den "Wartezeiten" langweilst dürfte auch eher nicht ausreichen, dass der Renten-Träger eine Umschulung /Weiterbildung in deinen Wunschberuf finanzieren wird, natürlich wird sich KEIN GA auf das "Glatteis begeben" und auch darauf hinweisen, dass man das schon auf Grund deines Lebensalters auch voraussichtlich nicht mehr finanzieren möchte...das wäre ja dann Aufgabe der DRV dir das entsprechend zu begründen.Im Rentenverfahren sagte der Gutachter, dass wer 2 x 7 Stunden in der Woche Taxi fahren kann, kann es auch 5 x 7 Stunden tun. Daher keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig.
NAJA, damit werden die sich wohl beschäftigt haben, was steht den dort genau drin, bezüglich deine Fähigkeiten als Autofahrer /Taxifahrer ???Das Gericht hat angeraten, die Klagen zurück zu ziehen. Was natürlich angesichts der dem Gericht vorliegenden Befundberichte des Angiologen und des Kardiologen ein Schmarrn ist.
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