Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Benutzeravatar
aggi61
Beiträge: 649
Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
Wohnort: Mittelfranken
Hat sich bedankt: 336 Mal
Danksagung erhalten: 370 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 21. Jul 2012, 12:37

Die Rentenversicherung hat nun ein Gutachten aus dem Jahr 2007 angefordert.
Wie aussagekräftig ist ein 5 Jahre altes Gutachten :confused:

Denken die, dass bei dir gesundheitlich die Zeit stehengeblieben ist :Gruebeln:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 21. Jul 2012, 14:26

Hallo aggi, :smile:
Wie aussagekräftig ist ein 5 Jahre altes Gutachten
kann schon sein, dass die daraus die Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen herauslesen wollen, denn @Camper möchte ja die Anerkennung seiner Schwerbehinderten-Eigenschaft ab dem Jahr 1971 durchsetzen, soweit ich das bisher verstanden habe... :confused: :Gruebeln:

Aus welchem Grund habe ich noch nicht so ganz verstanden, nur weil die bei der DRV "zu faul" sind, im Archiv ihre eigenen GA herauszusuchen, würde ich denen allerdings auch KEINE Kopie mehr zusenden...wie DOOF ist das denn :Gruebeln: ...der Auftraggeber (des GA) bekommt von mir Kopien von Unterlagen, auf die er selber den schnellsten direkten Zugriff haben sollte....das ist doch auch wieder nur Zeitschinderei...

Wie schon erwähnt, kann ich den Hintergrund dieser Klage ohnehin noch nicht ganz nachvollziehen, was kann man mit einer "rückwirkenden Schwerbehinderung ab 1971" anfangen....ich wäre "froh" wenn ich den Ausweis für die Zukunft bekäme... :confused: :Gruebeln:

Mir ist schon bekannt, dass es Möglichkeiten/Gründe dafür geben kann, einen Schwerbehinderten-Status (im gewissen Zeit-Rahmen) auch rückwirkend feststellen zu lassen, aber wer soll bitte nach über 40 Jahren noch sichere Aussagen dazu machen können ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

maday
Beiträge: 1475
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 21. Jul 2012, 14:32

Ich verstehe den Sinn der "rückwirkenden Schwerbehinderung ab 1971" auch nicht :confused: :confused: :confused:
Staune aber, dass so eine Klage überhaupt zulässig ist.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
aggi61
Beiträge: 649
Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
Wohnort: Mittelfranken
Hat sich bedankt: 336 Mal
Danksagung erhalten: 370 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 21. Jul 2012, 16:43

ab dem Jahr 1971 durchsetzen, soweit ich das bisher verstanden habe...
Wenn das durchgeht - gibt es dann die Steuererleichterung für die Zeit rückwirkend :Gruebeln:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

maday
Beiträge: 1475
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 21. Jul 2012, 17:00

aggi61 hat geschrieben:... - gibt es dann die Steuererleichterung für die Zeit rückwirkend :Gruebeln:
Gegenfrage: Gab es diese Steuererleichterungen bereits seit 1971 :confused:
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
aggi61
Beiträge: 649
Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
Wohnort: Mittelfranken
Hat sich bedankt: 336 Mal
Danksagung erhalten: 370 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 22. Jul 2012, 01:21

Keine Ahnung, deswegen frag ich ja :lachen:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 2. Okt 2012, 08:07

Hier mal ein kurzes Update.

Zunächst waren beim neuen Gutachter zwei verschiedene Tage für die Gutachten (Grad der Behinderung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) anberaumt.

Die beiden Tage wurden nun zusammen gelegt.

Am 08.11.2012 findet nun eine Begutachtung über beide Streitfragen statt.

1.) Wie groß ist der Grad meiner Behinderung. Dabei ist jede einzelne Behinderung zu bewerten und dann der Gesamt GdB.

2.) Bin ich in der Lage, den Beruf des Taxifahrers vollschichtig auszuüben?

3.) Könnte ich meinen Beruf unter fortdauernder ärztlicher Behandlung vollschichtig ausüben?

4.) Würde ein Krankenhausaufenthalt irgend etwas an meinem Zustand ändern?

3.) Wenn nicht, kann durch eine Umschulung/Weiterbildung mein Behinderung, oder zumindest mein Leiden verringert werden.

Camper

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Okt 2012, 18:33

Hallo Camper, :smile:
Am 08.11.2012 findet nun eine Begutachtung über beide Streitfragen statt.
Na dann GUTES GELINGEN, schon erstaunlich diese Kombination... :confused: :Gruebeln:
2.) Bin ich in der Lage, den Beruf des Taxifahrers vollschichtig auszuüben?
Das gehört eigentlich in den EM-Renten-Bereich der DRV, Feststellung Berufsunfähigkeit /eventueller Erwerbsminderung...also schon eine "Dreifach-Begutachtung". :Gruebeln:
3.) Könnte ich meinen Beruf unter fortdauernder ärztlicher Behandlung vollschichtig ausüben?

4.) Würde ein Krankenhausaufenthalt irgend etwas an meinem Zustand ändern?
Wer will das beuteilen können, weder (zukünftige) ärztliche Behandlungsmaßnahmen noch (zukünftige) Klinikaufenthalte beinhalten eine Erfolgs-Garantie ...das grenzt ja an "Lesen aus der Glaskugel"... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn es da so tolle Möglichkeiten (aus Sicht der GA) gibt, dann hätte man dich damit doch längst wieder voll einsatzfähig "auf die Beine stellen können", diesen Fragestellungen kann ich nicht ganz folgen und halte schlüssige und zuverlässige Antworten darauf nicht für REAL möglich.

Es KANN doch kein GA voraussehen, wie du auf zukünftige ärztliche Behandlungen /Klinikaufenthalte gesundheitlich reagieren wirst... :Heiss:
3.) Wenn nicht, kann durch eine Umschulung/Weiterbildung mein Behinderung, oder zumindest mein Leiden verringert werden.
Umschulungen und Weiterbildungen erfordern (neben einem Kostenträger, der bereit ist, das zu bezahlen) zunächst mal eine gewisse stabile gesundheitliche Belastbarkeit, dass sie auch "Leiden verringern" könnten (wenn ärztliche Behandlungen und Klinikaufenthalte das nicht schaffen sollten), ist mir so noch nicht bekannt gewesen, aber ich lerne ja immer wieder gerne was dazu... :aha:

Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg auf deinem Weg :ic_up: , auch wenn ich noch immer nicht so richtig erkennen kann, wie dieser Erfolg für dich dann konkret so aussehen soll... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 2. Dez 2012, 14:43

So, das Gutachten ist erfolgt.

Auszugsweise nachlesen kann man es hier

http://www.trennungsfaq.de/forum/showth ... 980&page=8

an # 178

Festgestellt wurden

Ein Einzel-GdB von 30 psychisch bedingt und meiner Meinung nach auch fast umfassend begründet.
Ein Einzel GdB von 30 wegen meiner Herzerkrankung seit Geburt. Da wurde allerdings auf die Meinung des Versorgungsamtes zurück gegriffen
Ein Einzel-GdB von 20 wegen meiner Arterienverschlusserkrankung. Da hat der Gutachter dem Gericht aber anheim gestellt, ein Fachgutachten von einem Internisten/Angiologen einzuholen

Gesamt GdB 50

Im Rentenverfahren sagte der Gutachter, dass wer 2 x 7 Stunden in der Woche Taxi fahren kann, kann es auch 5 x 7 Stunden tun. Daher keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig.

Das Gericht hat angeraten, die Klagen zurück zu ziehen. Was natürlich angesichts der dem Gericht vorliegenden Befundberichte des Angiologen und des Kardiologen ein Schmarrn ist.

lg

Camper

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 2. Dez 2012, 19:54

Hallo Camper, :smile:

vielen Dank für die Rückmeldung und den intensiven Einblick in das erstellte GA, das zumindest mir gewisse (Teil-) Vergleiche, mit den Feststellungen meiner gerichtlichen GA ermöglicht hat.
Ein Einzel-GdB von 30 psychisch bedingt und meiner Meinung nach auch fast umfassend begründet.
Hier tun sich für mich (ganz persönlich !!!), im Vergleich mit der Beschreibung zur Schwere der Einschränkungen die größten Fragezeichen auf, denn bei deutlich stärker ausgeprägten Problemen (auch entsprechend belegt lt. meiner Berichte und GA) bewilligt mir das Versorgungsamt bisher nur den (Teil-) GdB 20 für eine "leichte psychische Störung" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Das sollte ich wohl wirklich nochmal mit einem erneuten Antrag auf Anerkennung eines höheren Grades für diesen Teilbereich angehen, denn genau diese "Unterbewertung" der psychischen Einschränkungen, verhindert bei mir bisher die Anerkennung der Schwerbehinderung mit insgesamt GDB 50 ... :confused: :Gruebeln:
Ein Einzel GdB von 30 wegen meiner Herzerkrankung seit Geburt. Da wurde allerdings auf die Meinung des Versorgungsamtes zurück gegriffen
Diesen (Einzel-) GDB habe ich auf Grund der Klappen-OP ebenfalls, das beruht auch auf den vorgegebenen Bewertungs-Standards des Versorgungs-Amtes, darin sind bereits bestimmte medikamentöse Notwendigkeiten (Gerinnungshemmer lebenslang) enthalten.

Der Zeitpunkt (angeboren oder später erworben) des Eintritts dieser Behinderungen ist eigentlich (meist) unerheblich und Behandlungen /Operationen, die zur Besserung des Zustandes führen, bewirken ja generell (zukünftig) keine Nachteilsausgleiche mehr, wenn der negative Zustand gebessert (oder gar beseitigt) werden konnte dadurch, zumindest kann dann der GdB auch wieder heruntergesetzt werden.
Ein Einzel-GdB von 20 wegen meiner Arterienverschlusserkrankung. Da hat der Gutachter dem Gericht aber anheim gestellt, ein Fachgutachten von einem Internisten/Angiologen einzuholen
Gesamt GdB 50
Da war er denn aber schon sehr "großmütig", wenn es eigentlich nicht sein Fachgebiet war und er (lt .GA) keine eindeutigen Erkenntnisse dazu selber beitragen konnte, sondern eine weitere fachärztliche Begutachtung dazu angeregt hat, die aber wohl vom Gericht nun nicht aufgegriffen wurde. :Gruebeln:

Die allgemeinen Bezüge auf Kindheits- und Jugenderlebnisse, sind wohl immer enthalten, auch wenn sie nicht durch bestimmte Problem-Ereignisse konkret gemacht werden...irgendwie haben wir doch alle "eine frühkindliche Schädigung" davongetragen und deine Hinweise, dass du ein hohes Gerechtigkeits-Empfinden hast, wurden wohl auch "überhört" und trotzdem eine "querulantische" Persönlichkeit bescheinigt. :ic_down:

Wir HIER wissen ja ALLE, dass es nicht wirklich "Gesellschaftsfähig" ist, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren und den "Finger in die Wunde der Bürokratie" zu bohren, aber die psychiatrischen /neurologischen GA versuchen das immer "krankhaft bedingt" zu erklären, das macht es dem "geneigten Leser" (auch der Richter ist ein wichtiger davon !!!) dann einfacher, das Alles nicht so besonders ernst zu nehmen, was DU für ungerecht ansiehst :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down: ...

Davon, dass du anstrebst den (höheren) GdB ab 1971 anerkannt zu bekommen und warum, habe ich allerdings in diesem GA Nichts lesen können, es klingt ja eher danach, dass du mit dem aktuell bewilligten GdB 60 (ohne Merkzeichen) bereits "sehr gut bedient wurdest" ... :confused: :confused: :confused:
Im Rentenverfahren sagte der Gutachter, dass wer 2 x 7 Stunden in der Woche Taxi fahren kann, kann es auch 5 x 7 Stunden tun. Daher keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig.
Das hat er ja auch ziemlich eindeutig beschrieben, warum er das so sieht und weil du dich in den "Wartezeiten" langweilst dürfte auch eher nicht ausreichen, dass der Renten-Träger eine Umschulung /Weiterbildung in deinen Wunschberuf finanzieren wird, natürlich wird sich KEIN GA auf das "Glatteis begeben" und auch darauf hinweisen, dass man das schon auf Grund deines Lebensalters auch voraussichtlich nicht mehr finanzieren möchte...das wäre ja dann Aufgabe der DRV dir das entsprechend zu begründen.

Brauchen sie aber nicht, wenn der GA dich ohnehin im bisherigen Berufsfeld für weiterhin ausreichend belastbar hält, dann besteht sowieso für die DRV keine Notwendigkeit dafür, über berufliche Teilhabe-Leistungen noch weiter nachzudenken.
In meinem GA (wegen der EM-Rente) wird z.B. explizid darauf hingewiesen, dass ich sowohl wegen der Medis, als auch wegen der psychischen Einschränkungen besser kein Auto mehr selber fahren soll, dabei nehme ich auch keine Psychopharmaka ...ich würde wohl gar keinen Taxi-Schein bekommen ...soll ja (möglichst) nicht mal privat Auto fahren... :Gruebeln:
Das Gericht hat angeraten, die Klagen zurück zu ziehen. Was natürlich angesichts der dem Gericht vorliegenden Befundberichte des Angiologen und des Kardiologen ein Schmarrn ist.
NAJA, damit werden die sich wohl beschäftigt haben, was steht den dort genau drin, bezüglich deine Fähigkeiten als Autofahrer /Taxifahrer ???
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es auch Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat wenn die Beine nicht so wollen, wie sie sollen, allerdings kenne ich mich mit diesem Krankheitsbild (Durchblutungs-Störungen der Beine) nicht wirklich gut aus. Trifft eher auf den Dopa zu, dass er (allerdings von der BWS /LWS her) oft sehr große Probleme damit hat, zumindest auch zu Fuß, es sind aber bei ihm (nachgewiesen) die Nervenbahnen, die da gestört sind, die Durchblutung ist soweit noch (altersentsprechend) sehr gut ...

Privat haben wir uns deswegen einen Automatik-Wagen gekauft, schon weil sein linkes Bein öfter mal streikt, da wäre ein Schaltwagen schon lange nicht mehr das Ideale... ein Merkzeichen "G" hat er aber trotzdem bisher nicht bewilligt bekommen, obwohl auch zusätzlich schon Arthrose in den Knien erwiesen ist ...

NAJA, er hat ja nun wenigstens die EM-Rente auf Dauer, man kann eben nicht ALLES haben ... :nein:

Was hast du jetzt vor weiter zu tun, zu erreichen, deine Idee mit dem Mediator ist ja keineswegs schlecht, ich denke nur, dass du das wohl nur mit eigener Fianzierung bekommen / erreichen kannst ... :confused: :confused: :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste