Hallo,
mein ALG I läuft nächsten Monat aus. Mir wurde von meiner Sachbearbeiterin vom Arb-amt gesagt, ungefähr 4 Wochen vorher soll ich ALG II beim Jobcenter beantragen.
Nun wollte ich gerne wissen, was ich dort unterschreiben bzw. wo ich meine Einwilligung geben muss, und was freiwillig ist.
Nicht daß es mir wieder so geht wie damals auf dem AA, wo es hieß ich muß unterschreiben bzw. meine Einwilligung geben.
Als ich danach (zu spät) mal im Forum geschrieben habe wie es so war, habe ich von euch erfahren was ich hätte nicht tun müssen.
Vielleicht kann mir der ein oder andere auch einen Tipp geben.
Lg
fichtenlaus
ALG II beantragen
- Fichtenlaus
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Re: ALG II beantragen
Hallo Fichtenlaus,
schön wieder was von dir zu lesen, auch wenn dein aktueller "Standort" nicht so schön ist...
Bis später...
Liebe Grüße von der Doppeloma

schön wieder was von dir zu lesen, auch wenn dein aktueller "Standort" nicht so schön ist...

Ich melde mich später genauer dazu, jetzt muss ich erst mal ein wenig insVielleicht kann mir der ein oder andere auch einen Tipp geben.

Bis später...

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: ALG II beantragen
Hallöle Doppeloma
,
wie immer - du bist superschnell und ich bin dir dafür dankbar. Hast mir ja immer sehr geholfen mit deinen Tipps
.
Habe mich erst jetzt wieder gemeldet weil ich zwischenzeitlich im KH war und mir der rechte Schilddrüsenlappen rauskam.
Ansonsten plagen mich momentan wieder etliche Wehwehchen, wie z.B. dieser verdammte Rückenschmerz. Und was ganz neu ist - ich kann nicht mehr sitzen, weil mein Steißbein so schmerzt.
Wie du ja sicher noch weißt, habe ich damals - dank dir - ALG I bekommen, trotz daß ich dauerkrank bin und die Rente im Widerspruch ist. Kommt jetzt vor das Sozialgericht. Läuft über VdK, der sich ja hoffentlich irgendwann mal bei mir melden wird - wenns soweit ist.
Nun ja, jetzt geht es mit ALG II weiter. Hoffentlich machen die mir nicht auch so Probleme. Bei der Arge wurde ich damals regelrecht zu den Unterschriften und Einwilligungen genötigt.
Wenn du ausgeschlafen hast (und hoffentlich gut) freu ich mich, wenn du dich wieder meldest.
LG
Fichtenlaus

wie immer - du bist superschnell und ich bin dir dafür dankbar. Hast mir ja immer sehr geholfen mit deinen Tipps

Habe mich erst jetzt wieder gemeldet weil ich zwischenzeitlich im KH war und mir der rechte Schilddrüsenlappen rauskam.
Ansonsten plagen mich momentan wieder etliche Wehwehchen, wie z.B. dieser verdammte Rückenschmerz. Und was ganz neu ist - ich kann nicht mehr sitzen, weil mein Steißbein so schmerzt.
Wie du ja sicher noch weißt, habe ich damals - dank dir - ALG I bekommen, trotz daß ich dauerkrank bin und die Rente im Widerspruch ist. Kommt jetzt vor das Sozialgericht. Läuft über VdK, der sich ja hoffentlich irgendwann mal bei mir melden wird - wenns soweit ist.
Nun ja, jetzt geht es mit ALG II weiter. Hoffentlich machen die mir nicht auch so Probleme. Bei der Arge wurde ich damals regelrecht zu den Unterschriften und Einwilligungen genötigt.
Wenn du ausgeschlafen hast (und hoffentlich gut) freu ich mich, wenn du dich wieder meldest.
LG
Fichtenlaus
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Re: ALG II beantragen
Hallochen Fichtenlaus,
ja, ich freue mich auch, dass du wieder schreibst, auch wenn der Anlaß natürlich eher nicht so erfreulich ist...
Mein "ungewöhnlicher" Tagesablauf hat sich noch nicht geändert und manchmal ist es auch DOLLE wichtig, dass hier einer die "Nachtschicht" macht, nun aber zu deinen aktuellen Problemen.
Wurde denn damals ein Gutachten bei der AfA gemacht und hast du dir das kopieren lassen ???
Vom Teil B kannst du dann ruhig eine Kopie mit zu deinem H4-Antrag legen und einen Nachweis über dein laufendes EM-Renten-Verfahren solltest du dort auch vorlegen, außerdem auch ruhig deine aktuelle AU-Bescheinigung (Diagnosen abdecken beim Kopieren!), so wissen die gleich Bescheid, dass sie dich am Besten GANZ EINFACH IN RUHE lassen SOLLTEN...
Ob sie es denn auch machen werden, KANN ich dir (leider) nicht garantieren, aber im SGB II (ALGII) "ticken so manche Uhren ganz schön anders", als bei der AfA und es ist (wie IMMER) nicht überall gleich in den JobCentern (bei der Arge warst du noch gar nicht, DAS war die Agentur für Arbeit!).
Die Argen GIBT es inzwischen AUCH NICHT mehr, die heißen jetzt JobCenter und sind für HARTZ IV (ALG II /SGB II) zuständig, auch wenn das jetzt "kleinlich" klingt, BITTE versuche dir das zu merken.
Es IST ein Riesen-Unterschied, ob man mit der AfA (ALGI /SGB III) zu tun hat oder mit dem Jobcenter, denn die arbeiten nach GANZ ANDEREN Gesetzen...
Sie werden (vermutlich) nach der Antragstellung und Bewilligung erst mal "still" mit dir zusammen auf den Fortgang deiner Rentenklage am Gericht warten.
Du stellst dich (im Antrag !) für wenigstens 3 Stunden zur Verfügung, denn offiziell (von der DRV) bist du ja noch nicht als erwerbsgemindert anerkannt und durch die Weiterführung der AU-Bescheinigung brauchst du dich im Moment dann trotzdem NICHT bewerben.
Mich läßt man (was DAS betrifft) vollkommen in Ruhe, ich bekomme auch keine Einladungen zu Meldeterminen, leider KÖNNEN die einfach keine vernünftigen Bescheide schreiben, darum machen die mir trotzdem dauernd unnötige Arbeit...
Achte darauf, dass man dir nicht direkt bei der Antragstellung schon eine EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) "unterjubelt", lass dich NICHT zur Unterschrift "erpressen" (DANN kriegen Sie KEIN GELD!), das ist Unsinn, du MUSST dafür keine EGV unterschreiben.
Nimm ALLES was man von dir unterschrieben haben will "zur Prüfung mit nach Hause", meine EGV liegt hier immer noch irgendwo rum, bei mir (UNS) hat man das auch auf die Tour versucht.
Hat uns nicht mal einer erklärt was das sein soll, "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich"...
, NÖÖÖ, bei MIR NICHT, ich unterschreibe NICHTS, "NUR weil es so ÜBLICH IST"...
Hat seit mehr als einem Jahr H4 NIE wieder einer nach gefragt, nach diesem Wisch, da steht übrigens drin, dass ich mir einen "Ausbildungsplatz" suchen soll...
Am Besten gehst du dort auch nicht alleine hin, das entspannt die Situation (zumindest FÜR DICH) ganz sicher schon und wirklich unterschreiben MUSST du NUR den Antrag auf ALG II sonst NIX.
Wir hatten den damals schon 6 Wochen VOR dem Ende meines ALGI fertig ausgefüllt, mit ALLEN erforderlichen Unterlagen zusammen abgegeben und hätten Weihnachten 2010 fast ohne Geld dagestanden, erst NACH einer Beschwerde in Nürnberg, gab es dann am 7. Dezember das Geld und den Bescheid, beantragt war Leistung ab dem 01.12....
Liebe Grüße von der Doppeloma

ja, ich freue mich auch, dass du wieder schreibst, auch wenn der Anlaß natürlich eher nicht so erfreulich ist...
Mein "ungewöhnlicher" Tagesablauf hat sich noch nicht geändert und manchmal ist es auch DOLLE wichtig, dass hier einer die "Nachtschicht" macht, nun aber zu deinen aktuellen Problemen.
Ja, ich erinnere mich (zumindest teilweise), du verstehst sicher, dass ich mir hier auch nicht ALLES von ALLEN merken kann, also nicht wundern, wenn ich was nachfrage, was ich eigentlich schon WISSEN sollte, es ist ja auch ein Weilchen her...Wie du ja sicher noch weißt, habe ich damals - dank dir - ALG I bekommen, trotz daß ich dauerkrank bin und die Rente im Widerspruch ist. Kommt jetzt vor das Sozialgericht. Läuft über VdK, der sich ja hoffentlich irgendwann mal bei mir melden wird - wenns soweit ist.


Wurde denn damals ein Gutachten bei der AfA gemacht und hast du dir das kopieren lassen ???
Vom Teil B kannst du dann ruhig eine Kopie mit zu deinem H4-Antrag legen und einen Nachweis über dein laufendes EM-Renten-Verfahren solltest du dort auch vorlegen, außerdem auch ruhig deine aktuelle AU-Bescheinigung (Diagnosen abdecken beim Kopieren!), so wissen die gleich Bescheid, dass sie dich am Besten GANZ EINFACH IN RUHE lassen SOLLTEN...

Ob sie es denn auch machen werden, KANN ich dir (leider) nicht garantieren, aber im SGB II (ALGII) "ticken so manche Uhren ganz schön anders", als bei der AfA und es ist (wie IMMER) nicht überall gleich in den JobCentern (bei der Arge warst du noch gar nicht, DAS war die Agentur für Arbeit!).
Die Argen GIBT es inzwischen AUCH NICHT mehr, die heißen jetzt JobCenter und sind für HARTZ IV (ALG II /SGB II) zuständig, auch wenn das jetzt "kleinlich" klingt, BITTE versuche dir das zu merken.
Es IST ein Riesen-Unterschied, ob man mit der AfA (ALGI /SGB III) zu tun hat oder mit dem Jobcenter, denn die arbeiten nach GANZ ANDEREN Gesetzen...

WAS nun GENAU bei dir und deinem JobCenter laufen wird, das weiß ich natürlich auch nicht, ich glaube aber nicht, dass man dich dort direkt wieder mit den Gesundheits-Unterlagen "überfallen" wird, die können ja in ihren PC auch sehen, dass du schon beim Amtsarzt ein Gutachten hast, wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld.Nun ja, jetzt geht es mit ALG II weiter. Hoffentlich machen die mir nicht auch so Probleme. Bei der Arge wurde ich damals regelrecht zu den Unterschriften und Einwilligungen genötigt.
Sie werden (vermutlich) nach der Antragstellung und Bewilligung erst mal "still" mit dir zusammen auf den Fortgang deiner Rentenklage am Gericht warten.
Du stellst dich (im Antrag !) für wenigstens 3 Stunden zur Verfügung, denn offiziell (von der DRV) bist du ja noch nicht als erwerbsgemindert anerkannt und durch die Weiterführung der AU-Bescheinigung brauchst du dich im Moment dann trotzdem NICHT bewerben.
Mich läßt man (was DAS betrifft) vollkommen in Ruhe, ich bekomme auch keine Einladungen zu Meldeterminen, leider KÖNNEN die einfach keine vernünftigen Bescheide schreiben, darum machen die mir trotzdem dauernd unnötige Arbeit...


Achte darauf, dass man dir nicht direkt bei der Antragstellung schon eine EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) "unterjubelt", lass dich NICHT zur Unterschrift "erpressen" (DANN kriegen Sie KEIN GELD!), das ist Unsinn, du MUSST dafür keine EGV unterschreiben.
Nimm ALLES was man von dir unterschrieben haben will "zur Prüfung mit nach Hause", meine EGV liegt hier immer noch irgendwo rum, bei mir (UNS) hat man das auch auf die Tour versucht.
Hat uns nicht mal einer erklärt was das sein soll, "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich"...


Hat seit mehr als einem Jahr H4 NIE wieder einer nach gefragt, nach diesem Wisch, da steht übrigens drin, dass ich mir einen "Ausbildungsplatz" suchen soll...

Am Besten gehst du dort auch nicht alleine hin, das entspannt die Situation (zumindest FÜR DICH) ganz sicher schon und wirklich unterschreiben MUSST du NUR den Antrag auf ALG II sonst NIX.

Den Antrag solltest du dir schnellstens besorgen, denn die JobCenter sind nicht SOOO schnell mit der Prüfung und den Bescheiden.Mir wurde von meiner Sachbearbeiterin vom Arb-amt gesagt, ungefähr 4 Wochen vorher soll ich ALG II beim Jobcenter beantragen.
Wir hatten den damals schon 6 Wochen VOR dem Ende meines ALGI fertig ausgefüllt, mit ALLEN erforderlichen Unterlagen zusammen abgegeben und hätten Weihnachten 2010 fast ohne Geld dagestanden, erst NACH einer Beschwerde in Nürnberg, gab es dann am 7. Dezember das Geld und den Bescheid, beantragt war Leistung ab dem 01.12....


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: ALG II beantragen
Hallo Doppeloma,
Das erste Gutachten von der DRV wurde eigentlich bis auf Kleinigkeiten auch nur von der Reha übernommen.
Danke vorerst mal, ich werde mich sputen.
LG
Fichtenlaus
Gutachten wurde kein eigenes von der AfA gemacht, die hat nur wörtlich übernommen was die Reha geschrieben hat.Wurde denn damals ein Gutachten bei der AfA gemacht und hast du dir das kopieren lassen ???
Das erste Gutachten von der DRV wurde eigentlich bis auf Kleinigkeiten auch nur von der Reha übernommen.
Stimmt, habe ich verwechselt.bei der Arge warst du noch gar nicht, DAS war die Agentur für Arbeit!).
Danke vorerst mal, ich werde mich sputen.
LG
Fichtenlaus
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