NEIN, NEIN, auf keinen Fall Widerspruch gegen die Reha-Genehmigung einlegen, man hat dir die Reha genehmigt "WIE schön" , leider bist du (aktuell) zu krank, um das auch in Anspruch zu nehmen.muss ich noch einspruch gegen den "bescheid im eilverfahren"von der rentenversicherung erheben oder reicht die rehaunfähigkeitsbescheinigung ?
Sieh das mal von der Seite, wenn du Widerspruch einlegst heißt das ja (eigentlich) DU WILLST NICHT und das stimmt doch gar nicht, DU KANNST NICHT, wegen Krankheit...lass das mal alles schön so laufen wie es ist.
Informiere die DRV und die Reha-Klinik über die Entscheidung deines Arztes und fertig, bis wann läuft deine Zeitrente aktuell
Hebe dir eine Kopie von der Bescheinigung SEHR gut auf, man kann nie wissen, wofür man sowas noch mal gebrauchen kann.
Das mit dem "besser fühlen" kann ich mir auch gut vorstellen, so war es (besonders) in meiner letzten Arbeitsphase, wenn ich zum Arzt war und mit der AU-Bescheinigung in der Hand WUSSTE, heute MUSST du NICHT (mehr) zur Arbeit, sobald der nächste Arbeitstag näher kam, ging das ganze Dilemma von vorne los...
Versuche die Reha erst mal "abzuhaken" und wieder ein wenig an was Anderes zu denken
Liebe Grüße von der Doppeloma