
ich weiß, es ist schon sooo viel zu dem Thema geschrieben worden und Ihr könnt es sicher schon nicht mehr hören....

Habe auch schon etliches von Euch zum Thema hier gelesen aber einiges war widersprüchlich.
Zwecks Info zur Vorgeschichte: bin seit Nov/2009 AU, habe Anfang 02/2011 erfolglos eine Reha abgeschlossen und direkt im Anschluss daran einen „Antrag auf Telhabe am Arbeitsleben“ bei der DRV gestellt. Über diesen Antrag liegt mir noch kein Bescheid vor. Ach und dank Eurer Hilfe habe ich 03/11 einen SB Antrag auf den Weg gebracht. Darüber habe ich natürlich auch noch keinen Bescheid.
Am 09.05.11 werde ich nun ausgesteuert, das „Antragspaket“ habe ich mir bereits vom AfA geholt und ich warte noch auf die Bescheinigung von meinem AG, dann habe ich alles komplett und kann einen Termin zur Antragsabgabe machen. Man hat mir sofort mitgeteilt, dass ich vorerst Leistungen nach § 117 erhalten werde.
Der früheste Termin zur Antragsabgabe wäre laut AfA dann der 10.05.11. Das will ich auch hinbekommen, da ich möchte, dass mein Leistungsantrag so schnell wie möglich bearbeitet wird, da ich kaum noch über Rücklagen verfüge um Miete usw. im Juni zahlen zu können. Ich hoffe das es alles so klappt, ist echt blöd hatte noch nie im Leben Mietschulden oder dergleichen!

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bis zur Antragsabgabe via Forum begleiten könntet. Leider habe ich niemanden der real mitgehen könnte, habe mich aber schon daran gewöhnt immer alles alleine „durchboxen“ zu müssen.
(An dieser Stelle sei angemerkt, wie sehr ich diejenigen beneide, wenn ich lese, dass sie bei diversen relevanten Terminen eine nahestehende Person bei sich haben! Auf meinen Freund kann ich bei solchen Terminen leider nicht zählen.)

So nun aber endlich zu meinen Fragen:
Lohnsteuerkarte eine Kopie meiner Lohnsteuerkarte von 2010 habe ich von meinem
AG zugeschickt bekommen. Ich bin Lohnsteuerklasse II mit 1,5 Kinderfreibeträgen.
Da der Kindesvater ja seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, könnte ich
(wenn ich richtig informiert bin) auf meiner Lohnsteuerkarte 2,0 Kinderfreibeträge
eintragen lassen. Macht das Sinn oder ist das für die Berechnung ohne Bedeutung?
Für meinen ältesten Sohn beziehe ich noch bis 01/2010 Kindergeld, für meinen Jüngsten bis auf weiteres
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Mein Facharzt hat mich aktuell – bis zum Datum der Aussteuerung – arbeitsunfähig geschrieben. Da er ausgerechnet ab dem 9.5 in Urlaub ist muss ich dies abklären ob ich eine weitere benötige. Er meint auf jeden Fall, da ich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe und sonst wieder bei meinem AG auflaufen muss. Hat er damit Recht? Allerdings erhob ich den Einwand das es dann Schwierigkeiten mit dem AfA geben könnte, da ich ja dann nicht uneingeschränkt der Vermittlung zur Verfügung stelle. Mein Doc meinte, sofern er mir einen gelben Schein ausstellt, bin ich verpflichtet den regelmäßig bei der AfA vorzulegen.
Meine KK hat dafür keine gesonderten Formulare, die meinen es läuft dann wieder ganz normal über den „gelben Schein“
Kündigungsschreiben/Aufhebungsvertrag:
Bei den Hinweisen zu meinem Antrag auf Arbeitslosengeld hat mir der SB der AfA
die Sachen, die bei der Antragsabgabe unbedingt vorzulegen sind, mit riesigen Ausrufungszeichen versehen. Z.B. Gesundheitsfragebogen (den habe ich dann in einem geschlossenen Umschlag dabei) aber auch: Legen sie bitte das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis oder den Aufhebungsvertrag vor.
Will weder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag, was mache ich in diesem Fall???
Danke für Eure Antworten!

Sehr liebe Grüße
samalia