Was Arbeitslose erwarten können
- k@lle
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Was Arbeitslose erwarten können
also Stadtpflanze hat da einen neuen Link eingestellt....nun beim durchlesen bin ich da auf was gestoßen was ich nicht so ganz kapiere.
hier erst noch mal der Link :
http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/nac ... ennen.html
daraus unter:
Klasse 3: Arbeitslose ohne Leistungsanspruch
folgender Satz:
Allerdings gelten für Nicht-Leistungsempfänger härtere Regelungen als für Hartz-4-Bezieher. Denn längst nicht immer wird die Zeit der Arbeitslosigkeit dann für die Rente anerkannt.
so was sind denn das für regeln ? was erwartet mich jetzt am Mittwoch (hab heute "Einladung "bekommen)
um ggf.in vorzeitige Altersrente zu gehen fehlen mir noch knapp 24 Monate.
muss ich mich nun zum depp machen lassen?
hier erst noch mal der Link :
http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/nac ... ennen.html
daraus unter:
Klasse 3: Arbeitslose ohne Leistungsanspruch
folgender Satz:
Allerdings gelten für Nicht-Leistungsempfänger härtere Regelungen als für Hartz-4-Bezieher. Denn längst nicht immer wird die Zeit der Arbeitslosigkeit dann für die Rente anerkannt.
so was sind denn das für regeln ? was erwartet mich jetzt am Mittwoch (hab heute "Einladung "bekommen)
um ggf.in vorzeitige Altersrente zu gehen fehlen mir noch knapp 24 Monate.
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
Hallo,
du hast doch ganz normal Ansprüche auf Alg? oder?
Dann gilt Kapitel 3 nicht für dich...
LG
Vrori
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LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
oje da bist du ein paar Jahre zu spät ....das iss schon längst verprasst.....
seit September 2006 einkommen....0 euronen.....nix H4 od.sonstiges
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
Hallo,
dann gehörst du in die 3. Kategorie ...und hier ist es wichtig, um die Zeiten der "Arbeitslosigkeit" auf die RV-Zeiten angerechnet zu bekommen, sich als "arbeitssuchend" bei der AfA zu melden...auch wenn du keine leistung bekommst, können diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf dein "Rentenkonto" angerechnet werden...
LG
Vrori
dann gehörst du in die 3. Kategorie ...und hier ist es wichtig, um die Zeiten der "Arbeitslosigkeit" auf die RV-Zeiten angerechnet zu bekommen, sich als "arbeitssuchend" bei der AfA zu melden...auch wenn du keine leistung bekommst, können diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf dein "Rentenkonto" angerechnet werden...
LG
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
jau .....und was sind die bestimmten Voraussetzungen ?
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
Lieber K@lle,
ich hoffe die Doma darf GANZ EHRLICH zu dir sein, DU MACHST dich (möglicherweise) selber "zum Deppen," weil du da überhaupt noch hingehst und "gemeldet" bist, WAS in Gottes Namen verprichst du dir davon, MEHR RENTE
Wo soll die denn herkommen, aus "Anrechnungszeiten" für Arbeitslosigkeit entsteht KEIN Renten-Zuwachs in Geld, es werden ja KEINE Beiträge gezahlt von der AfA (aber auch NICHT MEHR von der Arge, also NUR KEIN NEID
), brauchst du diese 24 Monate Anrechnungszeit noch, um überhaupt in diese Renten-Art gehen zu können
DAS wäre der EINZIGE SINNVOLLE Grund, wenn du diesen Anspruch ohnehin schon sicher hast (Wartezeit lt. Renteninformation / Renten-Auskunft erfüllt???), dann kannst du dir den Gang zur AfA sparen, ES BRINGT NIX MEHR FÜR DICH, außer Frust mit dem Amt
Selbst den Anspruch auf EM-Rente hast du weiterhin "sicher", aber so wie es sich liest, hast du ohnehin nicht vor, darauf noch mal einen Antrag zu stellen
Vielleicht habe ich irgendwas übersehen (geht es um Rente für "Arbeitslose", hast du da noch Anspruch drauf, denn die läuft ja längst aus
), kläre mal die Doma auf, welche Art vorzeitige Rente das bei dir werden wird.
Hast du sicher schon mal irgendwo gemacht, aber Domas Gedächtnis ist auch nicht mehr was es mal war...
WAS sollen dir dir TUN, Geld streichen geht NICHT, bekommst ja KEINS, die KÖNNEN dich (für 3 Monate) aus der Vermittlung abmelden und dann fehlen dir diese "Anrechnungszeiten" bei der DRV (danach kannst/musst du dich dann wieder zur Vermittlung anmelden)
Es sei denn du weist der DRV "intensive" Suche nach Jobs nach, ODER du hast einen Krankenschein (!!!), nachweisbare AU bringt nämlich auch "Anrechnungszeiten" (Krankheit/Gesundheitsmaßnahme) und dann kannst du dir den Bewerbungsschmus sparen, was ANDERES KANN die AfA NICHT machen, aber die hat eben nicht so gerne den Papierkram und die Beschäftigung mit den "Nichtleistungs-Beziehern"
So neu ist DAS aber NICHT, das stand schon beim Dopa auf dem Aufhebungsbescheid (bei mir auch) von der AfA, dass man sich "zum Erhalt der Renten-Anwartschaften" auch ohne Leistungsbezug weiter "vermitteln lassen und die Dienstleistungen der AfA in Anspruch nehmen kann"...
Klingt nach VIEL, ist aber für VIELE völlig unnötig (besobnders wenn man schon einen festen Renten-Termin im Visier hat!), hängt aber vom konkreten Einzelfall (Renten-Art!!!) ab, ob DAS wirklich notwendig ist.
Der Dopa hat sich trotzdem komplett von der AfA abgemeldet, als sein ALGI abgelaufen war, mit seiner Vermittlerin kam er nicht so wirklich gut klar.
In seiner Aufstellung zum EM-Renten-Bescheid steht aber drin, dass er in der ganzen Zeit (bis zur EM-Rente) Anrechnungszeiten wegen "Krankheit/Gesundheitsmaßnahme" bekommt, für die Höhe (Zahlbetrag) seiner Rente spielt DAS allerdings auch KEINE Rolle mehr.
Vielleicht kannst du ja mit diesen Gedankengängen was anfangen.
Welche konkrete Renten-Art ist das dann bei dir, brauchst du DAFÜR diese Meldung bei der AfA weiterhin, wenn das klar ist kann man sehen, ob das für dich überhaupt noch notwendig ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma

ich hoffe die Doma darf GANZ EHRLICH zu dir sein, DU MACHST dich (möglicherweise) selber "zum Deppen," weil du da überhaupt noch hingehst und "gemeldet" bist, WAS in Gottes Namen verprichst du dir davon, MEHR RENTE


Wo soll die denn herkommen, aus "Anrechnungszeiten" für Arbeitslosigkeit entsteht KEIN Renten-Zuwachs in Geld, es werden ja KEINE Beiträge gezahlt von der AfA (aber auch NICHT MEHR von der Arge, also NUR KEIN NEID




DAS wäre der EINZIGE SINNVOLLE Grund, wenn du diesen Anspruch ohnehin schon sicher hast (Wartezeit lt. Renteninformation / Renten-Auskunft erfüllt???), dann kannst du dir den Gang zur AfA sparen, ES BRINGT NIX MEHR FÜR DICH, außer Frust mit dem Amt


Selbst den Anspruch auf EM-Rente hast du weiterhin "sicher", aber so wie es sich liest, hast du ohnehin nicht vor, darauf noch mal einen Antrag zu stellen

Vielleicht habe ich irgendwas übersehen (geht es um Rente für "Arbeitslose", hast du da noch Anspruch drauf, denn die läuft ja längst aus

Hast du sicher schon mal irgendwo gemacht, aber Domas Gedächtnis ist auch nicht mehr was es mal war...

WAS sollen dir dir TUN, Geld streichen geht NICHT, bekommst ja KEINS, die KÖNNEN dich (für 3 Monate) aus der Vermittlung abmelden und dann fehlen dir diese "Anrechnungszeiten" bei der DRV (danach kannst/musst du dich dann wieder zur Vermittlung anmelden)

Es sei denn du weist der DRV "intensive" Suche nach Jobs nach, ODER du hast einen Krankenschein (!!!), nachweisbare AU bringt nämlich auch "Anrechnungszeiten" (Krankheit/Gesundheitsmaßnahme) und dann kannst du dir den Bewerbungsschmus sparen, was ANDERES KANN die AfA NICHT machen, aber die hat eben nicht so gerne den Papierkram und die Beschäftigung mit den "Nichtleistungs-Beziehern"


So neu ist DAS aber NICHT, das stand schon beim Dopa auf dem Aufhebungsbescheid (bei mir auch) von der AfA, dass man sich "zum Erhalt der Renten-Anwartschaften" auch ohne Leistungsbezug weiter "vermitteln lassen und die Dienstleistungen der AfA in Anspruch nehmen kann"...

Klingt nach VIEL, ist aber für VIELE völlig unnötig (besobnders wenn man schon einen festen Renten-Termin im Visier hat!), hängt aber vom konkreten Einzelfall (Renten-Art!!!) ab, ob DAS wirklich notwendig ist.
Der Dopa hat sich trotzdem komplett von der AfA abgemeldet, als sein ALGI abgelaufen war, mit seiner Vermittlerin kam er nicht so wirklich gut klar.
In seiner Aufstellung zum EM-Renten-Bescheid steht aber drin, dass er in der ganzen Zeit (bis zur EM-Rente) Anrechnungszeiten wegen "Krankheit/Gesundheitsmaßnahme" bekommt, für die Höhe (Zahlbetrag) seiner Rente spielt DAS allerdings auch KEINE Rolle mehr.
Vielleicht kannst du ja mit diesen Gedankengängen was anfangen.
Welche konkrete Renten-Art ist das dann bei dir, brauchst du DAFÜR diese Meldung bei der AfA weiterhin, wenn das klar ist kann man sehen, ob das für dich überhaupt noch notwendig ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
sagen wir mal wartezeit.....35 Jahre....
laut meinem letzten Bescheid 04.2010 fehlten da noch 31 mon.um die 35 Jahre voll zu bekommen
zum Jahresende od.Anfang bekam ich dann wieder schrieb von AfA das gemeldet ohne Leistungbezug
also fehlen nach meiner Rechnung noch 23 mon.
so und wenn ich meinen GdB innerhalb der nächsten 8 Jahre auf 50% bringe bekäm ich dann wenigstens vorzeitige Altersrente.
iss noch ne lange zeit bis dahin...
werde aber am Mittwoch die Sache bei der AfA locker angehen...denn so wie du schreibst was sollen sie schon tun
und so seh ich´s auch wenn´s blöd wird werd ich dann auch mal.....
hab ja schon ein Urteil und dann sollen sie doch mal schauen dass sie was für mich finden...ist ja auch die Meinung des Gerichts.
laut meinem letzten Bescheid 04.2010 fehlten da noch 31 mon.um die 35 Jahre voll zu bekommen
zum Jahresende od.Anfang bekam ich dann wieder schrieb von AfA das gemeldet ohne Leistungbezug
also fehlen nach meiner Rechnung noch 23 mon.
so und wenn ich meinen GdB innerhalb der nächsten 8 Jahre auf 50% bringe bekäm ich dann wenigstens vorzeitige Altersrente.
iss noch ne lange zeit bis dahin...
werde aber am Mittwoch die Sache bei der AfA locker angehen...denn so wie du schreibst was sollen sie schon tun
und so seh ich´s auch wenn´s blöd wird werd ich dann auch mal.....
hab ja schon ein Urteil und dann sollen sie doch mal schauen dass sie was für mich finden...ist ja auch die Meinung des Gerichts.
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Re: Was Arbeitslose erwarten können
ACH Mensch K@lle,
WAS für ein Elend ist das denn, NOCH 8 Jahre AfA "erdulden" (wollen/müssen) wegen der Anrechnungszeiten und der GdB 50 ist auch noch nicht sicher, OHHH
Mensch, hatte dich gar nicht SOO jung in Erinnerung, solltest du da nicht doch nochmal wegen EM-Rente angreifen...
WAS hast du denn zu verlieren, wenn die dich wieder ärgern wollen, gebe ich dir auch die Adresse, du weißt schon... und dann machst du denen (wie die Doma für den Dopa!) die Hölle heiß...
OH MANN, mir fehlt "wenigstens" NUR noch der GdB 50 (von aktuell 40), da fällt mir doch glatt wieder ein, dass ich schon seit Wochen einen Erhöhungsantrag stellen will...
, wenn DAS klappt, dann ist "der Sack zu" in gut 2 Jahren, dann können die sich ihre EM-Rente bei der DRV sonstwohin schmieren... wäre nur gut, wenn ich das endlich mal in Angriff nehmen würde
NE, NE, aber TUN können die dir wirklich NIX weiter "außer abmelden" und dann dauerts halt noch etwas länger, bis du die Zeiten zusammen hast, kannst dich ja (nach Ablauf der 3 Monate "Vermittlungs-Sperre") JEDERZEIT wieder neu als Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug anmelden
Frag mal lieber bei der DRV nach, ob DAS überhaupt anerkannt wird (als Wartezeit) für die "Rente für Schwerbehinderte", sonst machst du dich womöglich noch ganz umsonst "zum Affen", vielleicht reicht ja auch der Nachweis einer Dauer-AU-Bescheinigung (hinterlegt bei deinem Arzt in der Akte)
Liebe Grüße von der Doppeloma


WAS für ein Elend ist das denn, NOCH 8 Jahre AfA "erdulden" (wollen/müssen) wegen der Anrechnungszeiten und der GdB 50 ist auch noch nicht sicher, OHHH

Mensch, hatte dich gar nicht SOO jung in Erinnerung, solltest du da nicht doch nochmal wegen EM-Rente angreifen...


WAS hast du denn zu verlieren, wenn die dich wieder ärgern wollen, gebe ich dir auch die Adresse, du weißt schon... und dann machst du denen (wie die Doma für den Dopa!) die Hölle heiß...


OH MANN, mir fehlt "wenigstens" NUR noch der GdB 50 (von aktuell 40), da fällt mir doch glatt wieder ein, dass ich schon seit Wochen einen Erhöhungsantrag stellen will...


NE, NE, aber TUN können die dir wirklich NIX weiter "außer abmelden" und dann dauerts halt noch etwas länger, bis du die Zeiten zusammen hast, kannst dich ja (nach Ablauf der 3 Monate "Vermittlungs-Sperre") JEDERZEIT wieder neu als Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug anmelden

Frag mal lieber bei der DRV nach, ob DAS überhaupt anerkannt wird (als Wartezeit) für die "Rente für Schwerbehinderte", sonst machst du dich womöglich noch ganz umsonst "zum Affen", vielleicht reicht ja auch der Nachweis einer Dauer-AU-Bescheinigung (hinterlegt bei deinem Arzt in der Akte)


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Re: Was Arbeitslose erwarten können
nö nö da hast du was falsch verstanden....in 8 Jahren werd ich 61WAS für ein Elend ist das denn, NOCH 8 Jahre AfA "erdulden" (wollen/müssen) wegen der Anrechnungszeiten
brauche nur noch ein paar Monate um die 35 Arbeitsjahre zusammen zu haben...
habs jetzt nicht genau ausgerechnet wie schon gepostet waren es im April 2010 noch 31 Mon.
zum Jahresende kam ja Bescheid....also 8 Mon minus...so und nun haben wir März....
müssten also noch ca.20 Mon.fehlen....und um die geht es mir....
schauen wir mal wie´s weitergeht....wenn AfA nicht so mitspielt...stelle ich halt einen neuen Em-Rentenantrag
und mein Rechtschutz kann sich dann mit der DRV Rumärgern.....und das dauert...
wegen Erhöhung GdB mach ich mir da auch nicht so den Kopf...wird ja nicht besser
und wenn´s muss wird da auch geklagt bis es Quietscht.....
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