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durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 15:08
von Schwarze Rose
Wichtig wäre es, nach ein paar Tagen Beruhigung, sich eine Kopie des Gutachtens durch die DRV zusenden zu lassen. Zweck ist,
einmal zuhause dieses in Ruhe durchzulesen und auch dann mit dem Arzt seines Vertrauens durchzusprechen. Man hat die Möglichkeit
eine Gegendarstellung (wenn das Gutachten nicht so ganz den Tatsachen entspricht und der Gutachter nicht sehr "freundlich" war)
bei der DRV abzugeben. Dies sollte aber relativ kurzfristig nach der Begutachtung und Erhalt der Gutachtenkopie erfolgen. Diese
Gegendarstellung wird dann auch den zu entscheidenden Ärzten vorgelegt.
Es kann auch vorkommen, dass noch weitere Gutachten eingeholt werden, je nachdem wie die Erkrankung ist und ob überlassene
Arztberichte ausreichen.
LG
Schwarze Rose

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 15:11
von Blacky
Das wußte ich noch nicht.

Meine Gutachten waren voll von Fehlern.
Erhalten habe ich die Abschriften aber erst Wochen später, da war garkein Veto mehr möglich.

Jetzt entscheidet ein Richter.

Danke für die Info.

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 15:30
von Schwarze Rose
Gern geschehen.
Das habe ich alles auch erst nach mehreren ausführlichen Gesprächen mit einem SB von der DRV erfahren.
Gruß
Schwarze Rose

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 17:21
von gretl
Selbstverständlich kann man direkt eine Gegendarstellung schreiben..
Ich sag es immer wieder, am Besten mit Hilfe eines Anwaltes, der kann nämlich das beantragen,was wir nicht beantragen können..KOMPLETTE AKTENEINSICHT..
Am Besten direkt nach der Begutachtung schonmal den Antrag rauschicken..
Genauso kann man gegen den Reha-Abschlussbericht angehen..direkt eine Gegendarstellung schreiben..
Also mal zum Beispiel..
Schreiben die dort rein.." Patient X,Y war bei Ende der Kur in der Lage mehr als 500 m durchgängig und zügig zu laufen" Du aber konntest Dich vor Schwäche kaum auf den Beinen halten und hast Dich nur mehr oder weniger dahin geschleppt, mußt Du das UNBEDINGT richtig stellen..

Immer dran denken die Ärzte sind ja auch nur Menschen...und keine "Halbgötter in weiß"..nee denkste Puppe..
Von denen lass ich mir schon lange nicht mehr auf der Nase rumtanzen..

LG gretl Bild

bekommt man auch psycholog. Gutachten?

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 17:23
von stadtpflanze
wie sieht es damit aus?
Bekommt man die psychologischen Gutachten?
Oder erst über einen Anwalt bzw. beim Widerspruch?

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 18:10
von Miko
Mein erstes Gutachten bekam ich in Kopie von meiner Hausärztin. (das von der DRV angeforderte erste Gutachten nach Beantragung der Rente)

Das zweite Gutachten ging zum Gericht, das Gericht schickte es meinem Anwalt und der schickte es mir. (Das Gutachten wurde vom Sozialgericht bestellt)

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 14:14
von Esuse
Gerade haben wir einen Anruf von der DRV bekommen, daß wir Akteneinsicht bekommen. Wieso rufen die an, um einem das zu sagen?

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 14:36
von Miko
Weil dort die rechte Hand nicht weiß was die linke tut.

:jaa: :jaa: :jaa:

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 15:46
von Esuse
Auf meine Frage, ob es denn schon abgeschickt wurde, bekam ich die Antwort: Glauben Sie, wir arbeiten nicht?
Das glaube ich natürlich nicht - aber das Gutachten ist noch nicht da.

Re: durchgeführte Begutachtung

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 20:46
von Miko
Nicht wundern...

wenn wir "abgeschickt" sagen, dann heißt das, dass es bereits im öffentlichen Postkasten liegt.

Wenn die das sagen, dann heißt das, dass erst der Briefumschlag gefaltet wird. :Angst: