3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Wie geht es weiter?
Pauline338
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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Pauline338 » Di 20. Nov 2012, 17:33

Hallo Doppeloma,

ich muss erst einmal deine vielen Fragen ordnen.lach
Also ich habe im Juni 2009 den Antrag gestellt. Da waren alle zeiten erfüllt. Dann habe ich bis 01/2010 ALG 1 bekommen dann bis 01/2011 hartz 4 als Rentenantragsteller. Dann viel dieser Zuschlag weg und ich bekam keine leistung mehr weil meine Lebensgefährtin geld bekommt und diese für mich aufkommen muss incl. Krankenversicherung.

Da meine Spondylodese im 10/2011 mnix gebracht hat, haben wir weiter nach den Ursachen gesucht und somit hatte ich dann im juli einen termin in der Rheumaklinik und die rieten mir zu einer orth. Reha (AHB) Diese habe ich dann gemacht und diese Ärzte schlugen die Hände über den kopf zusammen so gravierend war mein beschwerdebild.
Sie sahen mich ja auch 3 Wochen lang.
Dann wurde ich entlassen als zur Zeit unter 3 Stunden auf den allg. Arbeitsmarkt und für meine tätigkeit.
Dann schickte mich das SG noch mal zum Gutachter und der schloss sich an das ich ab 08/12 arbeitsunfähig bin. aber die haben ja gar nicht direkt gesagt genau ab 08 zur Zeit ist ja dehnbar oder ?????
Das hat das Gericht jetzt zum Anlass genommen und promt gesagt das die Klage abgewiesen werden wird da ich die letzten 36 Monate nicht erfülle, da ab 01/2010 keine Pflichtbeiträge eingegangen sind. Es handelt sich so um 7 Monate die fehlen würden.

Aber meine Anwältin unternimmt nichts ich solle bei den Gutachter und Rehaklinik anrufen und den termin vorverlegen lassen.
Ist das nicht Ihre Aufgabe???
ich kann aber nicht wechseln, da es prozesskostenhilfe nur einmal gibt für den fall.
ich hoffe das ich nicht so durcheinander geschriebn habe und du kannst einiges daraus entnehmen.
Liebe Grüße

Pauline338
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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Pauline338 » Di 20. Nov 2012, 17:41

noch mal an Doppelaoma,

ich bekomme ja schon ab 01/2011 keine leistungen mehr irgendwo her. Also müsste mir da doch wenigstens das Geld zustehen???
oder? Selbst meine Krankenkasse musste ich privat finanzieren.
Für mich ist auch klar das ist ein gefundenes Fressen dür die RV aber man will ja nichts schlimmes denken.

Güße

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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Nov 2012, 19:14

Hallo Pauline, :smile:

lieben Dank für die Sortierung und die Aufklärung... :ic_up:

Dein EM-Renten-Antrag läuft jetzt also durchgehend seit Juni 2009 und ist jetzt (mit Anwältin auf PKH) am Sozielgericht, DIE haben dich zu dem letzten GA geschickt nochmal meine Frage, ob du das GA SELBER vorliegen hast ???...OK
Habe ich von meinem Anwalt jedenfalls sofort Kopien bekommen als das fertig war :ic_up:
Also ich habe im Juni 2009 den Antrag gestellt. Da waren alle zeiten erfüllt. Dann habe ich bis 01/2010 ALG 1 bekommen dann bis 01/2011 hartz 4 als Rentenantragsteller.


NUN, wenn da alle Zeiten erfüllt waren, dann KANN da JETZT auch NIX fehlen, wie kommen die denn auf diese "schmale Brett", es geht doch als Ausgangsbasis um die Antragstellung und ob du ZU diesem Zeitpunkt schon Erwerbsgemindert gewesen bist oder nicht, der GA vom Gericht MUSS eindeutige Angaben dazu machen, AB WANN er dich für erwerbsgemindert hält ...meine GA (vom Gericht) haben eindeutig (BEIDE) erklärt, dass meine Erwerbsminderung bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden hat (AUCH 2009).
Dann schickte mich das SG noch mal zum Gutachter und der schloss sich an das ich ab 08/12 arbeitsunfähig bin. aber die haben ja gar nicht direkt gesagt genau ab 08 zur Zeit ist ja dehnbar oder ?????
Der DARF da nicht mehr rumeiiern ...es geht darum ab WANN du (aus seiner Sicht) Erwerbsgemindert bist und NICHT ab wann du "arbeitsunfähig bist" dafür bekommt man keine EM.Rente sondern wegen Erwerbsminderung, WEM hat der sich jetzt angeschlossen...dem Reha-Bericht, wieso ab 08/12, verstehe ich nicht :confused: :confused: :confused:
Dann viel dieser Zuschlag weg und ich bekam keine leistung mehr weil meine Lebensgefährtin geld bekommt und diese für mich aufkommen muss incl. Krankenversicherung.
Was für ein Zuschlag ist weggefallen :Verwirrt: , wegen Renten-Antragstellung hat man keinen speziellen Anspruch auf ALGII, wenn der Partner genug Einkommen hat, bekommt man dort (eigentlich) GAR NICHTS...du warst aber (warum auch immer :Gruebeln: ) bis 01/2011 (oder bis 12 / 2010 ???) im Leistungsbezug des SGB II, wenn ich das jetzt richtig verstehe, wurde da auch deine Krankenversicherung gezahlt ???
Ging es um diesen Zuschlag wegen der Differenz zum ALGI, der ab 01.01.2011 abgeschafft wurde ???
Da meine Spondylodese im 10/2011 mnix gebracht hat, haben wir weiter nach den Ursachen gesucht und somit hatte ich dann im juli einen termin in der Rheumaklinik und die rieten mir zu einer orth. Reha (AHB) Diese habe ich dann gemacht und diese Ärzte schlugen die Hände über den kopf zusammen so gravierend war mein beschwerdebild.
Sie sahen mich ja auch 3 Wochen lang.
Hast du in der Zeit Übergangsgeld von der DRV bekommen oder auch GAR NICHTS ???

Für einen Anspruch auf Reha (AHB) braucht man AUCH entsprechende Versicherungszeiten (bei der DRV) oder wurde diese AHB von der Krankenkasse bezahlt ???
Dann wurde ich entlassen als zur Zeit unter 3 Stunden auf den allg. Arbeitsmarkt und für meine tätigkeit.
Auch hier erneut die Frage ob du den Reha-Bericht SELBER vorliegen hast, es ist wichtig nachlesen zu können, WAS da GENAU WIE drin steht, sonst ist das ein Blick "in die Glaskugel"... :Ohnmacht:
Dann schickte mich das SG noch mal zum Gutachter und der schloss sich an das ich ab 08/12 arbeitsunfähig bin. aber die haben ja gar nicht direkt gesagt genau ab 08 zur Zeit ist ja dehnbar oder ?????
Kann mich da nur wiederholen, es geht nicht darum was irgendwer mal "gesagt hat" es geht DARUM WAS da GENAU dazu drin steht...
Das hat das Gericht jetzt zum Anlass genommen und promt gesagt das die Klage abgewiesen werden wird da ich die letzten 36 Monate nicht erfülle, da ab 01/2010 keine Pflichtbeiträge eingegangen sind. Es handelt sich so um 7 Monate die fehlen würden.
Dito, hast DU dazu was schriftlich bekommen vom Gericht, wo das SOOO drin steht, oder wer hat das "gesagt", du hast doch sicher eine Bescheinigung von deinem JobCenter bekommen wegen der Meldung an die Rentenkasse, wieso haben die (für 2010) keinen Beitrag gezahlt, wenn du da Leistungen vom JC bezogen hast... :confused:
Aber meine Anwältin unternimmt nichts ich solle bei den Gutachter und Rehaklinik anrufen und den termin vorverlegen lassen.
Per ANRUF verlegt da niemand irgendwelche Termine, es zeigt sich wieder mal wie WICHTIG es ist, sich diese Unterlagen ALLE selber zeitnah zu besorgen und SELBER zu LESEN was da drin steht. :aha:
Ist das nicht Ihre Aufgabe???
Sowas MUSS man schriftlich machen, auch Anwälte aber dazu müßte SIE diese Unterlagen auch erst mal mit dir zusammen auswerten und feststellen, WAS da so alles NICHT stimmen KANN, die "verlegen" nicht einfach irgendwelche Termine, ohne handfeste Ansagen WARUM das erfolgen MUSS ...und GENAU dafür (das zu prüfen und zu klären) ist ein Anwalt eigentlich da...WAS hat die denn überhaupt bisher getan, in deinem Renten-Verfahren... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:
ich kann aber nicht wechseln, da es prozesskostenhilfe nur einmal gibt für den fall.
Und WER SAGT DAS gerade wieder :confused: :Gruebeln: ...klar gibt es nur einmal PKH für diesen Fall, du kannst dir aber jederzeit einen anderen Anwalt suchen (wenn der den du hast NIX taugt) und die Vertretungsvollmacht beim Gericht ändern lassen (Zuordnung eines ANDEREN Anwaltes), vorher entziehst du deiner aktuellen Anwältin (schriftlich bitte) das Mandat und bittest das Gericht notfalls, um eine Verfahrenspause, bis du einen anderen Anwalt gefunden und bei denen gemeldet hast, dass der jetzt deinen Fall weiterführen soll (dir zugeordnet werden soll).

Die PKH (am Sozialgericht) wird überhaupt NUR für die Bezahlung des Anwaltes gebraucht, wenn die FÜR DIESEN Fall (deine Renten-Klage) einmal bewilligt wurde, dann KANN man durchaus den beauftragten Anwalt wechseln, man MUSS es NUR in Abstimmung mit dem Gericht machen...die PKH-Bewilligung bleibt erhalten, die ist NICHT an einen bestimmten Anwalt gebunden. :lesen: :ic_up:
ich bekomme ja schon ab 01/2011 keine leistungen mehr irgendwo her. Also müsste mir da doch wenigstens das Geld zustehen???
Ja natürlich, wenn dir KEINER Leistungen gezahlt hat, dann steht dir die rückwirkende Rente für diese Zeiträume ganz alleine zu ...im Moment MUSS aber erst mal dafür gesorgt werden, dass du überhaupt eine EM-Rente bekommen wirst.
oder? Selbst meine Krankenkasse musste ich privat finanzieren.
Da gäbe es dann für Zeiträume der Überschneidung, eventuell auch noch eine Erstattung der Beiträge an dich.
Für mich ist auch klar das ist ein gefundenes Fressen dür die RV aber man will ja nichts schlimmes denken.
SOOO schlimm wie die oft handeln KÖNNEN WIR ALLE wohl immer noch nicht denken, deine Anwältin kannst du jedenfalls "in der Pfeife rauchen", lass dir von ihr Kopien der Unterlagen geben (Reha-Bericht und Gutachten), falls du das noch nicht hast, das steht dir zu, ansonsten MUSS dir auch das SG das Gutachten in Kopie zur Verfügung stellen ...

ES IST DEIN FALL, DU hast als Klägerin auch das Recht dich SELBST DIREKT ans Gericht zu wenden und Akteneinsicht zu fordern, man sollte zwar seinem Anwalt möglicht NICHT "ins Handwerk pfuschen" aber wenn das nicht ordentlich läuft, dann ist es besser du kümmerst dich da SELBER drum. :Verwirrt: :keule: :keule: :keule:

ABER BITTE NICHT den Gutachter und die Reha-Klinik anrufen :nein: , SOOO läuft das nicht, später mehr dazu, wenn du noch was "vertragen kannst", ich muss mich jetzt erst mal stärken... :Essen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Pauline338 » Di 20. Nov 2012, 20:02

hallo Doppeloma,

also ich habe das Gutachten von der REHA und den ganzen einschl. letzten Gutachter vorliegen.
In den ganzen Gutachten vorher steht das ich deutlich über 6 Stunden arbeiten gehen könnte, bis auf dem Gutachten von der Reha da steht drin zur Zeit aufgehobenes Leistungsvermögen aber ohne Zeitangabe und dann beim letzten Gutachter steht drin das er sich diesem Gutachten anschließt und festestellt das sich mein Leistungsvermögen vom orth. Gutachten ( April 2012) bis August ( Reha) drastisch verschlechtert hat. Deshalb setzt er den beginn auf August 2012.

Aber im April ging es mir schon genau so Besch... wie jetzt aber der Gutachter war voll für ...A....

Die RV schreibt an meine Anwältin " für ein am 22.08.2012 eingetretenen Leistungsfall sind nach dem anliegenden versicherungsverlauf bei den besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen im Zeitraum vom 22.08.07-21.08.12 mit lediglich 30 Monaten mit Pflichtbeiträgen nicht erfüllt. Eine Rente kann somit nicht gezahlt werden. Anhaltspunkte für einen anderen Zeitpunkt als Leistungsfall bestehen nicht".

Wenn mir z.B. die Rente ab 01.11 gewährt werden würde, wäre noch voll drin.
Habe ich das jetzt richtig erklärt???

Ich habe auch den versicherungsverlauf mitgeschickt bekommen und der endet mit der Zahlung des ALG 1.
Harz 4 haben wir nicht mehr bekommen genau wegen diesem zuschlag den du erwähntest.

Ist schon ganz toll was für ein Wissen du hast. Ist nicht immer einfach eine gute Auskunft zu bekommen.

ich hoffe du hast dich gut gestärkt. ich kann noch etwas vertragen....lach

grüße

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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Pauline338 » Di 20. Nov 2012, 20:07

Ach und der Termin ch so fertig aus de08/12 ist zustande gekommen weil ich da zur Reha war und Komischerweise bin ich wohl gesund zur Reha und dann bin ir Reha gekommen oder wie . ich kann das auch nicht nach vollziehen????

Vrori
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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 20. Nov 2012, 22:39

Hallo,

das ist mal wieder typisch..

hier ist es doch wieder einfach gelöst...da schaut teilt man dem Arzt mal kurz mit...schau mal Gutachter, wenn du bestätigst, dass sie erwerbsunfähig ist, dann aber erst ab 8/12...da war die neue OP...und die REHa..und dann können wir ja mit Ruhe die Erwerbsminderung feststelle, wir müssen ja nicht zahlen..

das fällt mir immer wieder auf, dass bei Fällen, in denen kein Rentenaspruch besteht, die Erwerbsminderung ruck zuck festgestellt wird..

Hier in deinem Fall würde ich mich nicht damit zufriedengeben..zu Antragstellung waren alle Vorverssicherungszeiten erfüllt, die können doch jetzt nicht den beginn der Erwerbsminderung einfach willkürlich festlegen..
das würde ja dann demnächst alle betreffen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.
Mich ja ggf. auch...ich habe den Antrag in 2/2010 gestellt und nach krankengeld hätte ich eigentlich ALG I bekommen müssen, die hnaben aber rechtswidrig eingestellt, gegen die Afa läuft auch eine Klage...und somit könnte die DRV ja auch behaupten, meine Erwerbsminderung wäre erst im Dezember 2012 eingetreten und schwupp..hätte ich keine beitragsrechtlichen Voraussetzungen mehr und könnte mir die Beiträge, die ich 40 Jahre eingezahlt habe, von der Backe putzen..

das kann nie und nimmer rechtens sein...such dir einen Anwalt, der endlich mal durchgreift..
bist du ggf. in der Gewerkschaft? ich mache derzeit gute Erfahrung mit dem DGB..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 20. Nov 2012, 22:58

Hallo

und hier ist noch so ein Fall, wo man erkennt, dass die DRV nur für sich sorgt...

die Frau beantragte wohl in 12/02 eine Erwerbsminderungsrente...zu der Zeit waren wohl die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen alle in Ordnung und sie hätte Anspruch gehabt...

die Gutachter setzten aber den Beginn der Erwerbsminderung einfach ein paar Monate früher ein, zu dem Zeitpunkt fehlte ihr noch etwas an den Versicherungsvoraussetzungen...ergo..keine Rente..

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 223.04.htm
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Nov 2012, 01:55

Hallo Pauline, :smile:
also ich habe das Gutachten von der REHA und den ganzen einschl. letzten Gutachter vorliegen.
das ist schon mal SEHR gut und seit WANN genau bist du (ohne Unterbrechung wegen dieser Krankheiten) AU gewesen, das KANN nämlich auch Ausgangspunkt für den Eintritt der Erwerbsminderung sein, spätestens dann aber schon der Antrag auf EM-Rente, ist doch eigentlch Unsinn erst eine deutlich spätere (notwendige) OP dafür zu nehmen, die haben dich doch nicht operiert, weil sie gerade NIX Besseres zu tum hatten...aber zur Not, wenn es noch passt... :nein: :Heiss:
In den ganzen Gutachten vorher steht das ich deutlich über 6 Stunden arbeiten gehen könnte,
Ich nehme an. damit meinst du die DRV-GA, da stand das bei mir auch drin, dass ich 6 und mehr Stunden arbeiten könne, die wurden von den gerichtlichen Gutachtern aber auch "auseinander genommen", steht dazu irgendwo was im Gerichts-Gutachten drin, wie das dort bewertet wird... :confused: :confused: :confused:

Die bekommen ja die ganze Gerichtsakte mit ALLEN ärztlichen Unterlagen die es da schon gibt und sollen sich (eigentlich) auch dazu äußern, wie sie das beurteilen was die Anderen da festgestellt haben wollen...meine DRV-GA sind da NICHT gut bei weggekommen, die haben auch betont, dass von der DRV wohl die lange Verfahrens-Dauer völlig "außer Acht" gelassen wurde, die zur Chronifizierung meiner Gesundheitsprobleme beigetragen hat.
bis auf dem Gutachten von der Reha da steht drin zur Zeit aufgehobenes Leistungsvermögen aber ohne Zeitangabe und dann beim letzten Gutachter steht drin das er sich diesem Gutachten anschließt und festestellt das sich mein Leistungsvermögen vom orth. Gutachten ( April 2012) bis August ( Reha) drastisch verschlechtert hat. Deshalb setzt er den beginn auf August 2012.
wenn die KEINE Zeitliche Prognose geben konnten/wollten, ist das ja eher nicht negativ für dich zu sehen, zumindest darf dir das doch jetzt im Verfahren nicht negativ angekreidet werden, wenn die da KEINE klaren Aussagen gemacht haben ist das doch nicht DEIN Problem...das müßte (nach meiner ganz naiven Ansicht /Denke :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln: ) doch eher das Gericht eventuell sogar notfalls genauere Erkundigungen direkt bei der Reha-Klinik einholen, die haben doch auch noch andere Unterlagen aus der Zeit vorliegen.

Das Sozialgericht ist verpflichtet EIGENE Ermittlungen anzustellen, fungiert praktisch als "Ermittlungsbehörde", die dürfen nicht alles einfach nur so hinnehmen wie die DRV das gerne hätte, dann brauchte man ja keine Klage am Gericht mehr einzureichen.
Aber im April ging es mir schon genau so Besch... wie jetzt aber der Gutachter war voll für ...A....
NAJA, es ging dir ja sicher nicht erst seit dieses Jahr überhaupt SOOO beschi**en, aber genau DAVON muss das Gericht jetzt überzeugt werden, deine Anwältin sollte mit dir eine Stellungnahmen zu dem (letzten) GA erstellen, wo GENAU diese Argumente alle drinstehen...zur NOT MUSST du das wenigstens alleine machen.

Du brauchst den (gerichtlichen GA) ja nicht "beschimpfen /schlecht machen" sondern schriftlich auf genau diese Merkwürdigkeiten hinweisen, dass du schließlich NICHT erst seit dem Tag des GA oder der Reha-Maßnahme schwer krank bist sondern schon VIEL länger, seine Festlegung des Eintretens deiner Erwerbsminderung auf 08. 2012 KANN also überhaupt NICHT stimmen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Man reicht ja üblicherweise keinen Antrag auf EM-Rente ein, wenn man gesund ist und arbeiten gehen kann ("in der Hoffnung, dass es bis zur Entscheidung schlimm genug sein wird für die Rente" ... :Verwirrt: :Ohnmacht: ), du warst bereits seit XXX ohne Unterbrechung AU-KRANK und wegen dieser Probleme in laufender Behandlung, es sollten doch auch entsprechende Berichte deiner Behandler vorliegen dazu.

Wurde denn im Gerichts-Verfahren bei deinen behandelnden Ärzten AUCH mal was angefordert (wurde bei mir ziemlich am Beginn des Gerichts-Verfahrens gemacht, diese Berichte bekam ich auch ALLE von meinem Anwalt in Kopie), die haben doch sicher nicht geschrieben, dass du gerade erst im Jahr 2012 so schwer erkrankt bist, ODER ... :Gruebeln:

Zu diesen Berichten hatte sich damals bei meinem Anwalt die DRV auch entsprechend "abfällig" geäußert, die wären nicht aussagefähig genug und würden daher am Standpunkt der DRV (KEINE Rente) NICHTS ändern, die Gerichts-GA fanden die selben Berichte merkwürdigerweise durchaus "Aussagefähig" und haben sich den Festellungen besonders meines jahrelangen Hauptbehandlers nur VOLL anschließen können. :ic_up:
Die RV schreibt an meine Anwältin " für ein am 22.08.2012 eingetretenen Leistungsfall sind nach dem anliegenden versicherungsverlauf bei den besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen im Zeitraum vom 22.08.07-21.08.12 mit lediglich 30 Monaten mit Pflichtbeiträgen nicht erfüllt. Eine Rente kann somit nicht gezahlt werden. Anhaltspunkte für einen anderen Zeitpunkt als Leistungsfall bestehen nicht".
ACH SOOO, das hat die DRV geschrieben, JAAA, dass die sich daran gleich "festbeissen" überrascht mich NICHT besonders, es geht aber nicht NUR darum, was die DRV dazu jetzt meint, sondern was das Gericht jetzt vor hat weiter zu unternehmen, das sollten die NICHT einfach so hinnehmen können, die WISSEN doch auch, dass es so NICHT geht ...

Es gibt JEDE MENGE andere Anhaltspunkte für den Beginn deiner Erwerbsminderung ... AU-Beginn (war DAS der 22.08.07 oder wie kommen die auf dieses Datum :confused: ) /Klink-Aufenthalte (zwischen AU-Beginn und Antragstellung falls es welche gab) Antragsdatum (SEHR WICHTIG, WARUM tut die DRV so, als ob sie DAS NICHT WEISS ?!?!?!) Austeuerung/zur Not noch die Spondylodese im 10/2011, die ja offenbar AUCH keine Besserung gebracht hat.

Am unwahrscheinlichsten ist allerdings die Ausgangsbasis (Eintritt des Leistungsfalles EM ???) 08 /2012 wo das EM-Renten-Verfahren bereits seit 3 Jahren läuft ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn sie den 22.08.2007 als Ausgangsbasis nehmen wollen, welchen GRUND gibt es denn DAFÜR :confused: :Gruebeln: ...Ausgangsbasis ist (lt. DRV) der BEGINN der Erwerbsminderung und von da aus geht es 5 JAHRE rückwärts, wird gerechnet ab Leistungsfall (in denen diese 36 Monate Pflichtbeiträge gedeckt sein MÜSSEN), NICHT vorwärts, die haben doch eine VOLL-MACKE, kennen die ihre eigenen Berechnungs-Grundlagen NICHT mehr... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Ab da müßten sie 5 Jahre zurück (und NICHT voraus), die Beiträge prüfen...also bis 2002 ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Ich HOFFE doch SEHR, dass wenigstens das Gericht das erkennen wird, das ist doch wirklich unglaublich, die "schieben" den Eintritt EM irgendwie VOR (in dem Schreiben) auf 08.2012, die "verlegen" dann plötzlich den Leistungsfall nach hinten auf den 22.08.2007, damit es aktuell mit den "fehlenden Beiträgen PASST", WAS ist das für ein Datum für dich der 22.08.2007...muss ja irgendwo herkommen als "Ausgangsbasis" für die völlig FALSCHE Rechnung... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Deine Anwältin sollte sowas aber AUCH merken, wenn sie sich mit EM-Rente wirklich gut auskennt, scheint aber nicht so zu sein, wenn sie DIR anrät da überall anzurufen und um "Termin-Verlegung" zu bitten, die hat ja noch nicht mal gemerkt, wofür ICH (zugegebenermaßen) auch erst mal Abendbrot essen musste ... :jaa: :groehl:
Wenn mir z.B. die Rente ab 01.11 gewährt werden würde, wäre noch voll drin.
Habe ich das jetzt richtig erklärt???
Deine EM-Rente sollte dir ab Antragstellung oder spätestens ab der letzten OP gewährt werden, diese "Berechnung der DRV ist Humbug", DU BIST AUCH SOOOO VOLL DRIN mit deinen Beiträgen, die DRV KANN sich das nicht einfach passend "zurechtbiegen" ...trotzdem solltest du eine Stellungnahme zu dem gerichtlichen GA abgeben und die von mir angesprochenen Punkte erwähnen, damit das Gericht sich SELBST nochmal mit dem GA berät.

Weißt du, wenn es nach meinem internistischen DRV-GA ginge, hätte der mir auch noch in den 17 Minuten seiner "Begutachtung" DIREKT die Herzklappe ersetzt, der hat auch reingeschrieben, die Feststellungen (und die bezogen sich ja genau auf diese OP) gelten seit dem Tag seiner Untersuchung (die Herz-OP war aber schon 3 Jahre zuvor gewesen!!!), da war ich wohl VORHER auch nicht wirklich KRANK, war nur so aus Spass beim Renten-GA... :glotzen:

Es hatte dann aber keine Auswirkungen mehr auf meine Renten-Entscheidung bei Gericht, weil die gerichtlichen GA EINDEUTIGE Stellung bezogen haben = Leistungsfall ab Antragstellung = Eintritt der Erwerbsminderung . :ic_up: :ic_up: :ic_up:

DU DIREKT wirst bei dem GA GAR NICHTS erreichen, das geht nur mit einer sachlichen, schriftlichen Stellungnahme zu dem GA und über das GERICHT wird das dann an den GA weitergeleitet, der muss sich dann auch wieder dazu äußern ...
Beim Dopa ging das damals einige Male hin und her, denn sein gerichtlicher GA war ein absolutes A-LOCH vor dem Herrn ...leider mußte er die Klage am Ende trotzdem zurücknehmen, der GA hatte ihn aber auch "Vollzeit Arbeitsfähig begutachtet" da ging es nicht nur um die falsche Angabe, zum Zeitpunkt Beginn der Erwerbsminderung (der Dopa war ja nicht EM nach Ansicht des GA).

Bei dir sehe ich da durchaus SEHR gute Chancen, dass es noch einen Erfolg geben kann am Sozialgericht aber NUR, wenn du dich da auf den richtigen Wegen (notfalls ALLEINE !!!) darum kümmerst, im Grunde müßte es auch so funktionieren denn, wenn ich JETZT alles richtig verstanden habe, ist die Behauptung von der DRV aktuell völliger Schwachsinn, denn SOOO darf das gar nicht gerechnet werden...soviel sollte zumindest das Gericht bemerken... :Ohnmacht:

Mit einer "Korrektur/Anpassung" des GA und klaren Aussagen des GA gegenüber dem Gericht, zum korrekten Zeitpunkt des Eintretens deiner Erwerbsminderung (DAS ist nämlich der Leistungsfall !!!), wäre das aber wahrscheinlich einfacher und schneller zu regeln.
Ich habe auch den versicherungsverlauf mitgeschickt bekommen und der endet mit der Zahlung des ALG 1.
Harz 4 haben wir nicht mehr bekommen, genau wegen diesem zuschlag den du erwähntest.
Für den Zuschlag aus dem SGB II MUSS es doch aber auch irgendeinen Bescheid (vom JobCenter) geben, den zahlen die doch auch nicht einfach SOOO, weil du so ein netter Mensch bist :grinser: ...hast du sowas noch in deinen Unterlagen, schau bitte mal nach, das könnte auch später für die Altersrente nochmal wichtig sein. :confused:

Denn bis Ende 2010 wurden ja bei Bezug von H4-Geldern noch geringe Beiträge zur Renten-Versicherung gezahlt, davon sollte dann auf den Bescheiden auch was draufstehen, gibt zwar NICHT viel Geld zusätzlich, aber immerhin Anrechnungs-Zeit, übrigens auch OHNE Beiträge vom Amt müßtest du eine Meldung dieser Zeiten für die DRV haben, bekam ich auch jährlich zugeschickt, damit die Anwartschaft auf eine EM-Rente (auch OHNE Beiträge !!!) erhalten bleibt.

Da könntest du dann feststellen, ob das JC vielleicht einfach nur die Meldung "vergessen" hat, das passiert öfter als du glaubst, kläre das lieber JETZT ehe du irgendwann gar nicht mehr weißt, wo du diese Unterlagen gelassen hast.
Für dein Renten-Verfahren aktuell sehe ich das zwar wirklich inzwischen als überflüssig an, denn was die DRV da schreibt ist auch SOOO NICHT RICHTIG gerechnet...da nützt der aktuelle Versicherungsverlauf auch NIX...

Wie es @Vrori schon richtig erkannt hat, kann ich es nur bestätigen, wenn deine Beiträge zum Zeitpunkt der Antragstellung (ab da 5 Jahre rückwirkende Prüfung !!!) gereicht haben, DANN reichen die auch JETZT, die willkürliche Festlegung des Eintritts der Erwerbsminderung (Leistungsfall) durch die DRV auf JETZT AKTUELL, damit es nicht mehr reicht GEHT GAR NICHT... :Verwirrt: :Hilfe: :lesen:

Sonst würde ja so Mancher über die oft lange EM-Renten-Verfahrensdauer plötzlich KEINEN Renten-Anspruch mehr haben, obwohl er bei der Antragstellung noch sicher einen hatte, DANN MUSS eben die Antragstellung genommen werden, wenn es KEINEN anderen sinnvollen verwendbaren "Anhaltspunkt" mehr gibt ... :glotzen: :glotzen: :glotzen:

Es stellt ja eher KEINER den EM-Renten-Antrag weil er TOPP-FITT ist und Vollzeit arbeiten kann...meist ist man ja zu diesem Zeitpunkt auch schon längere Zeit KRANK ...ich war auch schon ausgesteuert, habe erst bei der AfA den Antrag gestellt...schon die AfA-Ärztin hat mich (eigentlich) VOLL KO geschrieben (ALLES unter 3 Stunden) ...NUR das interessierte die DRV nicht im Geringsten ...deren GA wußten das kurze Zeit später auch wieder VIIIEL BESSER...
ich hoffe du hast dich gut gestärkt. ich kann noch etwas vertragen....
JAAA, wie du lesen konntest hat die Stärkung was gebracht, dann hast du ja jetzt auch wieder was zum Verdauen... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Pauline338 » Mi 21. Nov 2012, 11:17

Hallo Doppeloma,

du warst ja ganz schön fleißig heute nacht, so viel kann man gar nicht auf einmal erfassen. Aber es ist seeeeeehr interessant was du schreibst.

Nun zu deinen Fragen. Krank geschrieben bin ich wegen der ganzen Geschichte schon seit Aug. 2007. Dann hatte ich 2008 schon einen Rentenantrag gestellt der aber nach widerspruch auch abgelehnt wurde, wegen mehr als sechs Stunden belastbar.

Die ganzen Gutachter waren von der DRV und der Orth. Gutachter war von SG und der Neurologe auch.

zum Thema Anwältin, also die schrieb mir vor drei Wochen das wir jetzt das Problem haben wegen den Zeiten und ich solle mich mit der DRV in Verbindung setzten und fragen wie ich diese Zeiten heilen könne, dann noch mal bei dem letzten Gutachter anrufen und in der Reha. ich fragte dann ob sie vielleicht auch was machen würde. Vorallem bin ich ja nicht erst seit 08/12 krank. Sie meinte ich müsste froh sein wenn ich überhaupt was bekomme.

ich wollte dann den Anwalt wechseln und fragte bei einem anderen nach ob er das übernehmen kann, der meinte die würden das nicht bezahlen wenn ich den Anwalt wechsel.
ich müsste dann wohl das erst bei Gericht beantragen das ich wechseln will. Habe ich dich da richtig verstanden???

Die Berichte meiner behandelnden Ärzte habe ich jedesmal direkt angefordert und sie sofort über meine Anwältin zum Gericht geschickt.

Das Datum 22.08.2012 ist das Datum meiner Entlassung aus der REHA und dann fünf Jahre vor das ist dann der22.08.2007. Verstehe das auch nicht so recht . Meine Anwältin meinte das ist so ichtig.

Eigentlich müsste es doch der EM Beginn sein Antragstellung 26.Juni 2009 gerechnet werden dann fünf Jahre vor 26. Juni 2004 und da waren alle Zeiten erfüllt. Sehe ich das richtig???

Den Zuschlag nach §24 SGB II fiel aufgrund der Gestzänderung ab 01.01.2011 weg und somit hatte ich keinen Anspruch auf Leistungen. Ich habe jetzt mal die Bezugsbescheide vom Sozialzentrum angeschaut ( 01/10- 12/10 ) da wurde nichts aufgeführt das da was an die RV gegangen ist.

So habe jetzt mal versucht alles zu erklären.
Am besten ich mache mich jetzt mal über meine persönliche Stellungnahme zum letzten Gutachter oder???

Liebe Grüße und vielen Dank für deine ausführliche Hilfe.

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Doppeloma
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Re: 3 Jahre Kampf und nun alles vorbei????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Nov 2012, 18:52

Hallo Pauline, :smile:
du warst ja ganz schön fleißig heute nacht, so viel kann man gar nicht auf einmal erfassen. Aber es ist seeeeeehr interessant was du schreibst.
Man tut was man KANN... :grinser: :jaa:
Nun zu deinen Fragen. Krank geschrieben bin ich wegen der ganzen Geschichte schon seit Aug. 2007. Dann hatte ich 2008 schon einen Rentenantrag gestellt der aber nach widerspruch auch abgelehnt wurde, wegen mehr als sechs Stunden belastbar.
AhA, das war also auch in diesem Zeitraum, wäre (z.B) ein möglicher Anhaltspunkt bei deinem 1. Rentenantrag gewesen ODER eben das Antragsdatum, hast du damals nach der Ablehnung direkt aufgegeben :confused: :Gruebeln:
Die ganzen Gutachter waren von der DRV und der Orth. Gutachter war von SG und der Neurologe auch.
und was hat der Neurologe (auch vom SG beauftragt ???) geschrieben, die können doch nicht genau das Gleiche von sich gegeben haben, das sind doch GANZ WICHTIGE Zielfragen, gerade bei den gerichtlichen GA, den Fragen-Katalog habe ich sogar VORHER vom Gericht zugeschickt bekommen, zusammen mit der Ankündigung welche GA für meine Untersuchungen beauftragt wurden... ???

Der Richter ist doch auch kein Arzt und braucht da konkrete Aussagen von den beauftragten GA, wie soll der denn sonst entscheiden ... :Ohnmacht:
zum Thema Anwältin, also die schrieb mir vor drei Wochen das wir jetzt das Problem haben wegen den Zeiten und ich solle mich mit der DRV in Verbindung setzten und fragen wie ich diese Zeiten heilen könne, dann noch mal bei dem letzten Gutachter anrufen und in der Reha.
HILFE :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe: , was ist denn DAS für eine Anwältin, warum sollst DU das alles selber erledigen, außerdem geht man im Gerichts-Verfahren NUR noch über das Gericht an den "Gegner", da RUFT man nicht mehr eben mal an, um mal um Korrekturen "zu bitten", du brauchst überhaupt keine "Zeiten heilen" ...es gilt der Versicherungs-Stand bei der DRV zum Zeitpunkt der Antragstellung, PUNKT...
ich fragte dann ob sie vielleicht auch was machen würde. Vorallem bin ich ja nicht erst seit 08/12 krank. Sie meinte ich müsste froh sein wenn ich überhaupt was bekomme.
GENAU deswegen, KANN es NICHT sein, dass die erst ab 08/12 anfangen zu "rechnen", das brauchst du aber NICHT SELBER der DRV klarzumachen, dafür ist das Gericht zuständig, aber wenn diese "Dame" selber überzeugt ist, das sei so in Ordnung, dann hast du von DER NICHTS MEHR zu erwarten was dir wirklich weiterhelfen könnte... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Bei der Art anwaltlicher HILFE, wirst du wohl tatsächlich eher NICHTS bekommen, das ist ja wohl sowas von unverschämt, bitte setze dich auch DAZU (Anwaltwechsel, WIE ist der Ablauf, welche Kosten werden der bisherigen Anwältin aus der PKH erstattet, wer bekommt die Akten ???) unbedingt schnellstens schriftlich (!!!) mit dem Gericht in Verbindung, die hat KEINE LUST und /oder KEINE Ahnung, die brauchst du NICHT mehr, da bist du ja ALLEINE BESSER dran... :Heiss: :Heiss: :Heiss:
ich wollte dann den Anwalt wechseln und fragte bei einem anderen nach ob er das übernehmen kann, der meinte die würden das nicht bezahlen wenn ich den Anwalt wechsel. ich müsste dann wohl das erst bei Gericht beantragen das ich wechseln will. Habe ich dich da richtig verstanden???
Wenn der Andere Anwalt dir dazu nicht mehr erklären WOLLTE, dann hat der AUCH KEINE LUST :ic_down: , es ist nicht ganz einfach einen Anwalt (Sozialrecht) zu finden, der was von den Tücken der EM-Renten-Verfahren versteht UND sich trotzdem mit (relativ) geringer Bezahlung über PKH "zufrieden gibt", da ist es natürlich einfacher zu sagen "das ginge nicht"...
Außerdem MUSS man sich auch noch mit den Fehlern des "Vorgängers" beschäftigen, die man selber vielleicht nicht gemacht hätte, kläre einen Anwalts-Wechsel unbedingt VORHER mit dem Gericht und bis du dann einen anderen gefunden hast und der sich eingelesen hat, kannst du das Verfahren entweder ALLEINE weiterführen (man MUSS KEINEN Anwalt haben am SG !!!) oder das Verfahren wird solange ausgesetzt aber eben ALLES in Abstimmung mit dem Gericht. :ic_up:

Hab KEINE Angst, die sind viel netter als du glaubst, die haben auch sehr oft mit Klägern zu tun, die gar keinen Anwalt haben, ich führe ja selber gerade auch noch ein Verfahren OHNE Anwalt gegen unser JobCenter...da wollte ich auch erst PKH beantragen und dann habe ich das bleiben lassen, weil die einem wirklich gut helfen, bei den Sachen die man als Laie nicht so einfach wissen kann.
Da geht ALLER Schriftverkehr zu dem Prozeß (mit dem JC) trotzdem NUR übers Gericht, darum KANN ich deine Anwältin überhaupt NICHT verstehen, dass DU dich selbst mit dem Prozeßgegner (DRV) direkt in Verbindung setzen sollst, WAS TUT SIE denn überhaupt, immerhin hat sie das Mandat von dir bekommen DIR in die EM-Rente zu helfen .. :Verwirrt: :Hilfe:
Die Berichte meiner behandelnden Ärzte habe ich jedesmal direkt angefordert und sie sofort über meine Anwältin zum Gericht geschickt.
Wieso hast DU das angefordert, praktisch "auf eigenen Wunsch" oder wie ist das jetzt zu verstehen, meine Ärzte wurden ALLE DIREKT vom Gericht angeschrieben, bekamen auch ganz konkrete Fragen gestellt, die sie beantworten sollten, viele Ärzte wissen sonst auch nicht genau was sie schreiben sollten, damit sie ihrem Patienten wirklich damit helfen...da wird auch unbewußt oft viel falsch gemacht.
Meine Ärzte haben solche Befunde (auf meinen Wunsch) abgelehnt und meinten wenn die DRV /Versorgungs-Amt oder das Gericht was haben wollen, dann sollen die das direkt bei ihnen anfordern, das bekommen die dann auch bezahlt. :ic_up:
Das Datum 22.08.2012 ist das Datum meiner Entlassung aus der REHA und dann fünf Jahre vor das ist dann der22.08.2007. Verstehe das auch nicht so recht . Meine Anwältin meinte das ist so ichtig.
WARUM soll DAS richtig sein :confused: , wußtest du schon bei deiner Antragstellung (2009), dass du mal nach einer OP als "erwerbsgemindert" im August 2012 aus der Reha kommen würdest...Ausgangspunkt ist IMMER zunächst mal die Antragstellung, das kann man doch nicht nach Lust und Laune mal um 3 Jahre nach vorne schieben, um dann sagen zu können ... :Zunge_zeigen: :aetsch: PECH gehabt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Allerdings ist wohl der Vorschlag, dass die Klinik da was am Termin ändern könne, wohl auch nicht durchdacht, oder ???
Eigentlich müsste es doch der EM Beginn sein Antragstellung 26.Juni 2009 gerechnet werden dann fünf Jahre vor 26. Juni 2004 und da waren alle Zeiten erfüllt. Sehe ich das richtig???
DAS siehst du GOLDRICHTIG, nur weil die ewig brauchen mal was endgültig zu klären, ändert sich an dieser (rechtlich korrekten) Sichtweise auch überhaupt NICHTS...

Bei mir hat die DRV dann (im Zuge des Vergleichs-Angebotes) auch noch am "Eintritt des Leistungs-Falles herumgeschraubt", damit sie keine Volle EM-Rente ohne Befristung (für die Zukunft) geben mussten, wegen der langen Zeit rückwirkend auf die Antragstellung 2009, da haben sie dann selbstherrlich entschieden, dass sie Anfang 2010 nehmen :ic_down:

Mein Anwalt hat dagegen allerdings wenigstens noch schriftlich Protest eingelegt (bei Gericht !!!), weil das auch keinen wirklichen SINN ergab, Anfang 2010 bekam ich den Ablehnungs-Bescheid zu meinem Antrag und NUN ist es plötzlich der "Eintritt des Leistungsfalles geworden", DER WUSSTE also, um die Bedeutung dieser Festlegungen, erinnerte auch noch mal deutlich an die Feststellungen der GA dazu ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wir haben es dann dabei bewenden lassen, ich bekam ja dann die Renten-Bescheide und nun muss ich eben im nächsten Jahr noch einen Verlängerungs-Antrag auf die Weiterzahlung der VOLLEN Rente wegen der "Arbeitsmarktlage" stellen, die Teilweise Erwerbsminderung wurde ja wenigstens schon bis zu Altersrente anerkannt. :jaa: :cool:

Wie meinte er zu mir, es sei nicht zu erwarten, dass sich der "Teilzeitarbeitsmarkt" bis dahin so verbessern würde, die Verlängerung wäre bestimmt nur noch "Formsache" ...ich HOFFE mal, dass er Recht behält...
Den Zuschlag nach §24 SGB II fiel aufgrund der Gestzänderung ab 01.01.2011 weg und somit hatte ich keinen Anspruch auf Leistungen. Ich habe jetzt mal die Bezugsbescheide vom Sozialzentrum angeschaut ( 01/10- 12/10 ) da wurde nichts aufgeführt das da was an die RV gegangen ist.
Na, dann hatte ich ja den richtigen Gedanken, wurde denn in dieser Zeit AUCH deine Krankenkasse vom JC bezahlt, steht dazu was in den Bescheiden ???
Das sollte ja (eigentlich) mindestens als ALO-Zeit auch an die DRV gemeldet werden, vielleicht fragst du da bei Gelegenheit mal freundlich nach bei deinem Sozialzentrum, ob es dafür KEINE Bestätigung für die Rentenkasse gibt, du hättest jedenfalls noch keine erhalten ... :confused: :Gruebeln:

Hat jetzt aber direkt auf deine Probleme wegen dem EM-Renten-Antrag (eigentlich) keine so große Bedeutung, wobei man DAS eben NICHT genau wissen kann, sind immerhin (eventuell) 12 Monate "Meldezeiten /Anrechnungszeiten", es MÜSSEN NICHT nur "Beitragszeiten" sein, da würde doch die DRV ganz schön blöde aus der "Wäsche gucken", mit ihrer Berechnung bis einschließlich ALGI-Ende ... :Gruebeln: :teufel:
So habe jetzt mal versucht alles zu erklären.
Hast du SEHR gut gemacht :ic_up: , ich begreife immer weniger, wozu du eigentlich diese Anwältin noch brauchen solltest... :Gruebeln:
Am besten ich mache mich jetzt mal über meine persönliche Stellungnahme zum letzten Gutachter oder???
SEHR GUTE IDEE, bleibe sachlich aber stelle klar deine Fragen zum Eintritt deiner Gesundheitsprobleme und WARUM das erst im August letzten Jahres passiert sein soll, schließlich bist du schon seit Jahren deswegen in Behandlung und hast genau deswegen auch Juni 2009 den EM-Renten-Antrag gestellt, das KANN so nicht richtig sein, wie das jetzt ausgelegt wird...

Du machst das schon, freut mich wenn ich dir ein bischen weiterhelfen konnte, das geht dann aber NUR DIREKT ans Gericht, die leiten das dann weiter an den GA und du wirst später die Antwort dazu vom Gericht bekommen.
Du solltest das Gericht in diesem Zusammenhang auch darum bitten, dir zukünftig DIREKT alle Schriftstücke des Gerichtes zu senden, da du dich von deiner aktuellen Anwältin wohl trennen wirst /musst und sonst keine ordentlichen Informationen dazu bekommst.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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