das ist tatsächlich alles MEHR als merkwürdig...
NaJa, liebe Vrori, DAS ist ja bei MIR längst ALLES DURCH (soweit damals OHNE "Gewalt"), denn mich hatte damals (nach der EM-Renten-Ablehnung Jan. 2010) DIREKT der med. Dienst (schriftlich) um die Freigabe der DRV-GA "gebeten", ich WOLLTE NICHT wirklich, aber mein Anwalt hat mir dann zugeraten...eigentlich aber auch leicht zu erklären.....die Agentur für Arbeit will ja unbedingt die Gutachten haben, wenn es zu einer Rentenablehnung kam...(siehe meinen Fall---mit Gewalt) und warum wollen sie das DRV-Gutachten haben?
JAJA, mit der "Bereinigung von Divergenzen" zwischen den Feststellungen der AfA und der DRV wurde das damals bei mir AUCH begründet, NUR WURDE da offenbar NIEMALS irgendwas "bereinigt", allerdings ließ man MICH nach der Freigabe (absolut NUR ) der DRV-GA dann von der AfA aus trotzdem den Rest der Zeit völlig IN RUHE und zahlte einfach "stillschweigend" weiter mein Geld.Damit keine Divergenzen auftreten.....und dann wird mal kurz versucht im Nachhinein...das eine Gutachten entsprechend an das DRV-Gutachten anzupassen....
Es war wahrscheinlich auch nicht so einfach zu begründen, WARUM erst eine AfA-Ärztin meine Erwerbsfähigkeit für deutlich MEHR als 6 Monate vollkommen aufhebt und man DANN nach knapp 4 Monaten "plötzlich das Gegenteil" behaupten will, weil die DRV meint ich sei Vollzeit arbeitsfähig...vielleicht hat sich ja auch GENAU diese Amtsärztin DAFÜR NICHT hergegeben.
Die schien mir doch schon SEHR erfahren auf ihrem Gebiet und hatte vor ALLEM auch menschliches Verständnis, da haben die sich vielleicht (vom Med. Dienst) einfach NICHT getraut NUN deren GA in Frage zu stellen, die DRV hat natürlich KEIN Interesse daran, sich wirklich mit der AfA über unterschiedliche GA auseinanderzusetzen.
Das Gerichts-GA von MIR aktuell bestätigt ja dieses AfA-GA (angeblich das EINZIGE was es gibt... ), daher GIBT es ja JETZT GAR NICHTS (MEHR) "anzugleichen"...oder eben das Gerichtsgutachten..
... da hätten die eher ein Problem, wenn sie mich damals DOCH (wegen der DRV-GA) per Aktenlage ANDERS begutachtet hätten als vorher, MEIN Gerichts-GA erteilt denen ja eigentlich die komplette "Ohrfeige", mit ihrem "Kinderglauben" an die Allmacht der DRV-GA in den EM-Renten-Verfahren...
Ich bin der Ansicht, dass die auf Gerichts-GA (zumindest) VOR Abschluß des Verfahrens überhaupt KEINEN Anspruch haben DÜRFEN, denn die Entscheidung was daraus gemacht wird, trifft dann der Richter UND NICHT die AfA und auch (normalerweise) NICHT mal mehr die DRV, also HAT die AfA das auch NICHT SELBER VORHER schon "auszuwerten" und für eigene Zwecke zu verwenden, ODER...
Ja Vrori ich weiß das und es ist ja auch völlig richtig wie du das machst, der HAKEN bei DIR ist aber, dass es bei der AfA (in deinem Falle) noch GAR NICHTS "zum zusammenraufen GIBT", dafür müßten die ja erst mal ein (wirklich) EIGENES AfA-GA erstellen, die WOLLEN aber direkt NUR abschreiben, von der DRV, DAMIT es GAR KEINE Divergenzen erst geben wird, über die man sich auseinandersetzten müßte.deswegen habe ich mich ja, wie du weißt, auf die Hinterbeine gestellt und die DRV anmailt..das keine Daten von mir ohne meine Einwilligung weitergegeben werden dürfen (was sie vielleicht sowieso machen...eben weil die Gutachter der DRV und Gutachte der AFA sich im Zweifel zusammenraufen müssen)...
Diese Verwaltungs-Vereinbarung ist ein absoluter "Papier-Tiger", denn es wird ja immer klarer, dass man an Klärung unterschiedlicher ärztlicher Bewertungen der Leistungsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit GAR NICHT interessiert ist, man geht den Weg des "geringsten Widerstandes" (erpresst dafür auch skrupellos den "Kunden") und übernimmt (bei der AfA) möglichst komplett die Ansichten der DRV (aus Reha-Berichten und bereits erstellten Renten-GA)...
WENN die DRV beschlossen hat, man KANN arbeiten gehen, DANN KANN man eben arbeiten gehen, den MD der AfA KANN man eigentlich schließen, EIGENE medizinische Feststellungen treffen die ja GAR NICHT mehr, "abschreiben kann auch eine Sekretärin", kommt was NEUES von der DRV oder vom Gericht, dann gibt es eben ein "Änderungs-GA", wird schon stimmen was da drin steht und wenn NICHT ist AUCH EGAL, Hauptsache KEINEN Ärger mit der DRV...FERTIG.
Dafür schickt uns (MD der AfA) dann die DRV auch "spontan" ALLE GA aus den laufenden EM-Prozessen zu , damit wir dann wieder "abgleichen" KÖNNEN, ob wir da vielleicht doch noch irgendwas ÄNDERN müssten, um nicht gleich mit auf die "Schnauze" zu fallen, wenn der Kläger DOCH mal Recht und die EM-Rente bekommen sollte...
JAAA, so etwa stelle ich mir den "Umgang" mit dieser Verwaltungs-Vereinbarung vor, da verzichtet man dann auch irgendwann großzügig darauf, den Betroffenen (und das Gericht ?) überhaupt noch um Erlaubnis zu fragen, DER merkt doch dann sowieso langsam NIX MEHR...
WAS DU WILLST meine Gute, das interessiert die doch nicht wirklich, da wird eben dein Geld eingestellt um dich "gefügig" zu machen...und eben keine Schweigepflichtentbindungen unterschrieben...
ich will ein einfaches Gutachten der AFA...so wie der derzeitige Gesundheitsstand ist....
KLAR, KANN man offenbar, ist doch bei Blaulicht gerade geschehen, innerhalb 2 Wochen geht es ihm nun deutlich BESSER und er ist NUN VOLLZEIT Arbeitsfähig...die können doch nicht hinterher ein Gutachten einfach mal kurz angleichen? Wo gibt es denn sowas?
Blöde ist NUR, dass seine Anwältin im Zuge der Akten-Einsicht bei der DRV gerade einen FETTEN Schusselfehler in der Bearbeitung entdeckt hat, was da jetzt zu Tage kam stimmt, mit dem ersten GA der AfA (3 - unter 6 Stunden) überein aber weil Einer mal wieder besonders schlau sein wollte (bei der DRV), MUSS Blaulicht nun noch in den Widerspruch gehen und hat bei der AfA ganz FIX ein "Änderungs-GA nach Aktenlage" bekommen...
Das wäre übrigens ein klassischer FALL für diesen Verwaltungs-Ausschuß aus AfA und DRV, denn WENN man sich dann mal objektiv UND GEMEINSAM die vorhandenen Unterlagen (bei AfA UND DRV) ansehen WÜRDE, müßten solche Fehler ja durchaus schnell auffallen...JAAA eigentlich KÖNNTE das tatsächlich eine ziemlich sinnvolle Angelegenheit sein und so manchem Ausgesteuerten EM-Renten-Antragsteller VIEL LEID und Kampf ersparen...
ABER wir sind ja nicht bei "wünsch dir was", da werden lieber Fehler gemacht und vertuscht OHNE ENDE und immer NEUE dazu gemacht und wenn der Antragsteller NICHT (VORHER) gestorben ist, bekommt er vielleicht irgendwann JAHRE später DOCH NOCH DAS, WAS ihm von Beginn an zugestanden HÄTTE...
WANN kann man DAFÜR eigentlich (automatisch !!!) Schadenersatz bekommen (bitte OHNE weitere Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen) von der DRV, es ist eine Schande für einen (angeblichen) Sozial-Staat, dass die Kranken über JAHRE noch mehr KAPUTT gemacht werden und dann, wird die berechtigte/erstrittene Nachzahlung überwiegend an die "Vorleister aufgeteilt", für den DRV-Verar*chten bleibt oft so gut WIE NICHTS übrig...
JAAA, wenn der dann ENDLICH-EM-Rentner Pech hat, muss er sich noch irgendwo eine "Überbrückungs-Leistung" erbetteln, damit er bis zur ersten tatsächlichen Renten-Überweisung NICHT doch noch verhungert, ARMES DEUTSCHLAND...
Ja, meine liebe Hamburger Deern, langsam blickst du tatsächlich IMMER besser DURCH, DARUM wollen die ja immer die ganzen Schweigepflicht-Entbindungen HABEN, aber eigentlich sind NUR die für die DRV (LVA) wirklich WICHTIG, DAS sollst du NUR bei der Menge der vorgelegten Zettel NICHT gleich merken....ähm das heisst, wenn ich das jetz richtig verstehe, das die Amtsärzte erst nach durchsicht des Gutachten der LVA ihren eigenen Bericht schreiben bzw. anpassen an die von der LVA getätigten Angaben??????
das wäre ja der Oberknaller.....
"Dann unterschreiben Sie doch am Besten ALLES, wir suchen uns dann schon aus, was wir wirklich brauchen..."
Und wenn man sich den teuren med. Dienst sparen will, weil der ja auch gerade erst ein GA erstellt hat (natürlich AUCH mit dem Seiten-Blick auf die ablehnende Entscheidung der DRV, zu deinem EM-Renten-Antrag), dann versucht man irgendwie mit selbstgebastelten Bericht-Formularen, über den behandelnden Arzt voran zu kommen...
..."Die merkt ja hoffendlich NICHT, dass der Arzt dazu GAR NICHT verpflichtet ist, das auszufüllen (der Arzt hoffendlich AUCH NICHT, wir geben ihm schließlich gut 5 € dafür... ) und DASS uns als SB sowas OHNEHIN NIX angeht, was gesundheitlich mit den Leistungs-Empfängern los ist und dass eine AU nun mal eine AU ist und bleibt...und der behandelnde Arzt NUR DAFÜR gerade stehen MUSS und zu Erwerbsfähigkeit eigentlich NUR die DRV Feststellungen machen DARF..."
Versuchen KANN man es doch mal, ist zwar ALLES SOOO NICHT erlaubt, aber die hat SOOOO VIEL Angst kein Geld mehr zu bekommen (und KEINE Ahnung von ihren RECHTEN), die macht doch ALLES und dann wird uns schon was einfallen, wie wir sie erst mal irgendwie los werden können....
Und GENAU DAS werden wir denen versalzen, meine liebe Hamburger Deern.
Liebe Grüße von der Doppeloma