Hallo Pauline,
also ich habe das Gutachten von der REHA und den ganzen einschl. letzten Gutachter vorliegen.
das ist schon mal SEHR gut und seit WANN genau bist du (ohne Unterbrechung wegen dieser Krankheiten) AU gewesen, das KANN nämlich auch Ausgangspunkt für den Eintritt der Erwerbsminderung sein, spätestens dann aber schon der Antrag auf EM-Rente, ist doch eigentlch Unsinn erst eine deutlich spätere (notwendige) OP dafür zu nehmen, die haben dich doch nicht operiert, weil sie gerade NIX Besseres zu tum hatten...aber zur Not, wenn es noch passt...
In den ganzen Gutachten vorher steht das ich deutlich über 6 Stunden arbeiten gehen könnte,
Ich nehme an. damit meinst du die DRV-GA, da stand das bei mir auch drin, dass ich 6 und mehr Stunden arbeiten könne, die wurden von den gerichtlichen Gutachtern aber auch "auseinander genommen", steht dazu irgendwo was im Gerichts-Gutachten drin, wie das dort bewertet wird...
Die bekommen ja die ganze Gerichtsakte mit ALLEN ärztlichen Unterlagen die es da schon gibt und sollen sich (eigentlich) auch dazu äußern, wie sie das beurteilen was die Anderen da festgestellt haben wollen...meine DRV-GA sind da NICHT gut bei weggekommen, die haben auch betont, dass von der DRV wohl die lange Verfahrens-Dauer völlig "außer Acht" gelassen wurde, die zur Chronifizierung meiner Gesundheitsprobleme beigetragen hat.
bis auf dem Gutachten von der Reha da steht drin zur Zeit aufgehobenes Leistungsvermögen aber ohne Zeitangabe und dann beim letzten Gutachter steht drin das er sich diesem Gutachten anschließt und festestellt das sich mein Leistungsvermögen vom orth. Gutachten ( April 2012) bis August ( Reha) drastisch verschlechtert hat. Deshalb setzt er den beginn auf August 2012.
wenn die KEINE Zeitliche Prognose geben konnten/wollten, ist das ja eher nicht negativ für dich zu sehen, zumindest darf dir das doch jetzt im Verfahren nicht negativ angekreidet werden, wenn die da KEINE klaren Aussagen gemacht haben ist das doch nicht DEIN Problem...das müßte (nach meiner ganz naiven Ansicht /Denke
) doch eher das Gericht eventuell sogar notfalls genauere Erkundigungen direkt bei der Reha-Klinik einholen, die haben doch auch noch andere Unterlagen aus der Zeit vorliegen.
Das Sozialgericht ist verpflichtet EIGENE Ermittlungen anzustellen, fungiert praktisch als "Ermittlungsbehörde", die dürfen nicht alles einfach nur so hinnehmen wie die DRV das gerne hätte, dann brauchte man ja keine Klage am Gericht mehr einzureichen.
Aber im April ging es mir schon genau so Besch... wie jetzt aber der Gutachter war voll für ...A....
NAJA, es ging dir ja sicher nicht erst seit dieses Jahr überhaupt SOOO beschi**en, aber genau DAVON muss das Gericht jetzt überzeugt werden, deine Anwältin sollte mit dir eine Stellungnahmen zu dem (letzten) GA erstellen, wo GENAU diese Argumente alle drinstehen...zur NOT MUSST du das wenigstens alleine machen.
Du brauchst den (gerichtlichen GA) ja nicht "beschimpfen /schlecht machen" sondern schriftlich auf genau diese Merkwürdigkeiten hinweisen, dass du schließlich NICHT erst seit dem Tag des GA oder der Reha-Maßnahme schwer krank bist sondern schon VIEL länger, seine Festlegung des Eintretens deiner Erwerbsminderung auf 08. 2012 KANN also überhaupt NICHT stimmen ...
Man reicht ja üblicherweise keinen Antrag auf EM-Rente ein, wenn man gesund ist und arbeiten gehen kann ("in der Hoffnung, dass es bis zur Entscheidung schlimm genug sein wird für die Rente" ...
), du warst bereits seit XXX ohne Unterbrechung AU-KRANK und wegen dieser Probleme in laufender Behandlung, es sollten doch auch entsprechende Berichte deiner Behandler vorliegen dazu.
Wurde denn im Gerichts-Verfahren bei deinen behandelnden Ärzten AUCH mal was angefordert (wurde bei mir ziemlich am Beginn des Gerichts-Verfahrens gemacht, diese Berichte bekam ich auch ALLE von meinem Anwalt in Kopie), die haben doch sicher nicht geschrieben, dass du gerade erst im Jahr 2012 so schwer erkrankt bist, ODER ...
Zu diesen Berichten hatte sich damals bei meinem Anwalt die DRV auch entsprechend "abfällig" geäußert, die wären nicht aussagefähig genug und würden daher am Standpunkt der DRV (KEINE Rente) NICHTS ändern, die Gerichts-GA fanden die selben Berichte merkwürdigerweise durchaus "Aussagefähig" und haben sich den Festellungen besonders meines jahrelangen Hauptbehandlers nur VOLL anschließen können.
Die RV schreibt an meine Anwältin " für ein am 22.08.2012 eingetretenen Leistungsfall sind nach dem anliegenden versicherungsverlauf bei den besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen im Zeitraum vom 22.08.07-21.08.12 mit lediglich 30 Monaten mit Pflichtbeiträgen nicht erfüllt. Eine Rente kann somit nicht gezahlt werden. Anhaltspunkte für einen anderen Zeitpunkt als Leistungsfall bestehen nicht".
ACH SOOO, das hat die DRV geschrieben, JAAA, dass die sich daran gleich "festbeissen" überrascht mich NICHT besonders, es geht aber nicht NUR darum, was die DRV dazu jetzt meint, sondern was das Gericht jetzt vor hat weiter zu unternehmen, das sollten die NICHT einfach so hinnehmen können, die WISSEN doch auch, dass es so NICHT geht ...
Es gibt
JEDE MENGE andere Anhaltspunkte für den Beginn deiner Erwerbsminderung ... AU-Beginn (war DAS der 22.08.07 oder wie kommen die auf dieses Datum
) /Klink-Aufenthalte (zwischen AU-Beginn und Antragstellung falls es welche gab)
Antragsdatum (SEHR WICHTIG, WARUM tut die DRV so, als ob sie DAS NICHT WEISS ?!?!?!) Austeuerung/zur Not noch die Spondylodese im 10/2011, die ja offenbar AUCH keine Besserung gebracht hat.
Am unwahrscheinlichsten ist allerdings die Ausgangsbasis (Eintritt des Leistungsfalles EM ???) 08 /2012 wo das EM-Renten-Verfahren bereits seit 3 Jahren läuft ...
Wenn sie den 22.08.2007 als Ausgangsbasis nehmen wollen, welchen GRUND gibt es denn DAFÜR
...Ausgangsbasis ist (lt. DRV) der BEGINN der Erwerbsminderung und von da aus geht es 5 JAHRE rückwärts, wird gerechnet ab Leistungsfall (in denen diese 36 Monate Pflichtbeiträge gedeckt sein MÜSSEN), NICHT vorwärts, die haben doch eine VOLL-MACKE, kennen die ihre eigenen Berechnungs-Grundlagen NICHT mehr...
Ab da müßten sie 5 Jahre zurück (und NICHT voraus), die Beiträge prüfen...also bis 2002 ...
Ich HOFFE doch SEHR, dass wenigstens das Gericht das erkennen wird, das ist doch wirklich unglaublich, die "schieben" den Eintritt EM irgendwie VOR (in dem Schreiben) auf 08.2012, die "verlegen" dann plötzlich den Leistungsfall nach hinten auf den 22.08.2007, damit es aktuell mit den "fehlenden Beiträgen PASST", WAS ist das für ein Datum für dich der 22.08.2007...muss ja irgendwo herkommen als "Ausgangsbasis" für die völlig FALSCHE Rechnung...
Deine Anwältin sollte sowas aber AUCH merken, wenn sie sich mit EM-Rente wirklich gut auskennt, scheint aber nicht so zu sein, wenn sie DIR anrät da überall anzurufen und um "Termin-Verlegung" zu bitten, die hat ja noch nicht mal gemerkt, wofür ICH (zugegebenermaßen) auch erst mal Abendbrot essen musste ...
Wenn mir z.B. die Rente ab 01.11 gewährt werden würde, wäre noch voll drin.
Habe ich das jetzt richtig erklärt???
Deine EM-Rente sollte dir ab Antragstellung oder spätestens ab der letzten OP gewährt werden, diese "Berechnung der DRV ist Humbug", DU BIST AUCH SOOOO VOLL DRIN mit deinen Beiträgen, die DRV KANN sich das nicht einfach passend "zurechtbiegen" ...trotzdem solltest du eine Stellungnahme zu dem gerichtlichen GA abgeben und die von mir angesprochenen Punkte erwähnen, damit das Gericht sich SELBST nochmal mit dem GA berät.
Weißt du, wenn es nach meinem internistischen DRV-GA ginge, hätte der mir auch noch in den 17 Minuten seiner "Begutachtung" DIREKT die Herzklappe ersetzt, der hat auch reingeschrieben, die Feststellungen (und die bezogen sich ja genau auf diese OP) gelten seit dem Tag seiner Untersuchung (die Herz-OP war aber schon 3 Jahre zuvor gewesen!!!), da war ich wohl VORHER auch nicht wirklich KRANK, war nur so aus Spass beim Renten-GA...
Es hatte dann aber keine Auswirkungen mehr auf meine Renten-Entscheidung bei Gericht, weil die gerichtlichen GA EINDEUTIGE Stellung bezogen haben = Leistungsfall ab Antragstellung = Eintritt der Erwerbsminderung .
DU DIREKT wirst bei dem GA GAR NICHTS erreichen, das geht nur mit einer sachlichen, schriftlichen Stellungnahme zu dem GA und über das GERICHT wird das dann an den GA weitergeleitet, der muss sich dann auch wieder dazu äußern ...
Beim Dopa ging das damals einige Male hin und her, denn sein gerichtlicher GA war ein absolutes A-LOCH vor dem Herrn ...leider mußte er die Klage am Ende trotzdem zurücknehmen, der GA hatte ihn aber auch "Vollzeit Arbeitsfähig begutachtet" da ging es nicht nur um die falsche Angabe, zum Zeitpunkt Beginn der Erwerbsminderung (der Dopa war ja nicht EM nach Ansicht des GA).
Bei dir sehe ich da durchaus SEHR gute Chancen, dass es noch einen Erfolg geben kann am Sozialgericht aber NUR, wenn du dich da auf den richtigen Wegen (notfalls ALLEINE !!!) darum kümmerst, im Grunde müßte es auch so funktionieren denn, wenn ich JETZT alles richtig verstanden habe, ist die Behauptung von der DRV aktuell völliger Schwachsinn, denn SOOO darf das gar nicht gerechnet werden...soviel sollte zumindest das Gericht bemerken...
Mit einer "Korrektur/Anpassung" des GA und klaren Aussagen des GA gegenüber dem Gericht, zum korrekten Zeitpunkt des Eintretens deiner Erwerbsminderung (DAS ist nämlich der Leistungsfall !!!), wäre das aber wahrscheinlich einfacher und schneller zu regeln.
Ich habe auch den versicherungsverlauf mitgeschickt bekommen und der endet mit der Zahlung des ALG 1.
Harz 4 haben wir nicht mehr bekommen, genau wegen diesem zuschlag den du erwähntest.
Für den Zuschlag aus dem SGB II MUSS es doch aber auch irgendeinen Bescheid (vom JobCenter) geben, den zahlen die doch auch nicht einfach SOOO, weil du so ein netter Mensch bist
...hast du sowas noch in deinen Unterlagen, schau bitte mal nach, das könnte auch später für die Altersrente nochmal wichtig sein.
Denn bis Ende 2010 wurden ja bei Bezug von H4-Geldern noch geringe Beiträge zur Renten-Versicherung gezahlt, davon sollte dann auf den Bescheiden auch was draufstehen, gibt zwar NICHT viel Geld zusätzlich, aber immerhin Anrechnungs-Zeit, übrigens auch OHNE Beiträge vom Amt müßtest du eine Meldung dieser Zeiten für die DRV haben, bekam ich auch jährlich zugeschickt, damit die Anwartschaft auf eine EM-Rente (auch OHNE Beiträge !!!) erhalten bleibt.
Da könntest du dann feststellen, ob das JC vielleicht einfach nur die Meldung "vergessen" hat, das passiert öfter als du glaubst, kläre das lieber JETZT ehe du irgendwann gar nicht mehr weißt, wo du diese Unterlagen gelassen hast.
Für dein Renten-Verfahren aktuell sehe ich das zwar wirklich inzwischen als überflüssig an, denn was die DRV da schreibt ist auch SOOO NICHT RICHTIG gerechnet...da nützt der aktuelle Versicherungsverlauf auch NIX...
Wie es
@Vrori schon richtig erkannt hat, kann ich es nur bestätigen, wenn deine Beiträge zum Zeitpunkt der Antragstellung (ab da 5 Jahre rückwirkende Prüfung !!!) gereicht haben, DANN reichen die auch JETZT, die willkürliche
Festlegung des Eintritts der Erwerbsminderung (Leistungsfall) durch die DRV auf JETZT AKTUELL, damit es nicht mehr reicht GEHT GAR NICHT...
Sonst würde ja so Mancher über die oft lange EM-Renten-Verfahrensdauer plötzlich KEINEN Renten-Anspruch mehr haben, obwohl er bei der Antragstellung noch sicher einen hatte, DANN MUSS eben die Antragstellung genommen werden, wenn es KEINEN anderen sinnvollen verwendbaren "Anhaltspunkt" mehr gibt ...
Es stellt ja eher KEINER den EM-Renten-Antrag weil er TOPP-FITT ist und Vollzeit arbeiten kann...meist ist man ja zu diesem Zeitpunkt auch schon längere Zeit KRANK ...ich war auch schon ausgesteuert, habe erst bei der AfA den Antrag gestellt...schon die AfA-Ärztin hat mich (eigentlich) VOLL KO geschrieben (ALLES unter 3 Stunden) ...NUR das interessierte die DRV nicht im Geringsten ...deren GA wußten das kurze Zeit später auch wieder VIIIEL BESSER...
ich hoffe du hast dich gut gestärkt. ich kann noch etwas vertragen....
JAAA, wie du lesen konntest hat die Stärkung was gebracht, dann hast du ja jetzt auch wieder was zum Verdauen...
Liebe Grüße von der Doppeloma