Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Wie geht es weiter?
Doris48
Beiträge: 28
Registriert: Sa 2. Jun 2018, 17:49
Hat sich bedankt: 1 Mal

Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Doris48 » Do 7. Jun 2018, 11:20

Kurze Frage zu Gutachter:
Was ist höherwertiger: das Rehagutachten oder das was danach kommt?
Jetzt mal so als Beispiel: Rehabericht dokumentiert ein Leistungsvermögen unter 3 h und kein positives Leistungsbild, hat immerhin den Patienten 6 Wochen gesehen.

Gutachter: hat den Patienten gar nicht gesehen oder und legt nach Aktenlage fest oder begutachted grad mal 60 Minuten, dass der Patient doch noch irgendwie leistungsfähig ist.

Nicht mir passiert, deshalb nicht unter „ mein Fall“.
Aber ich lese wohl, dass es oft vorkommt.

Doch was zeigt die Erfahrung? Welchem Gutachten misst der Richter am Sozialgericht mehr Bedeutung zu.
Wie sind da eure Erfahrungen?

Anja12
Beiträge: 319
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 15:06
Hat sich bedankt: 329 Mal
Danksagung erhalten: 943 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 7. Jun 2018, 12:43

Hallo Doris,

auch wenn die Ärzte der Klinik sie nur noch für unter 3 Stunden arbeitsfähig halten, muss dies nicht unbedingt vom Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung genauso gesehen werden
Der Rentenversicherungsträger ist grundsätzlich nicht an der Feststellung der Leistungsfähigkeit im Reha-Bericht gebunden.

Die „Sozialmediziner“ der Rentenversicherung treffen ihre eigene Entscheidungen. Danach entscheidet ein Jurist der RV ob die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.

Meine Erfahrungen zeigen, dass überwiegend die Richter dem Gutachten des Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung folgen.

Viele Grüße

Anja

Doris48
Beiträge: 28
Registriert: Sa 2. Jun 2018, 17:49
Hat sich bedankt: 1 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Doris48 » Do 7. Jun 2018, 14:47

Muss man denn nach der Reha immer noch zum Gutachten? Oder ist das immer verschieden?

Benutzeravatar
Engelchen22
Global-Mod
Beiträge: 6905
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
Hat sich bedankt: 1765 Mal
Danksagung erhalten: 2007 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 7. Jun 2018, 15:08

Hallo Doris 48, :smile:

wie hast Du Dir vorgestellt – wie unsere Antworten auf Deine Frage „ ausfallen „ sollten...? :Gruebeln:
ich lege Dir mal meine Vermutung ! dar :

Das wird immer die Entscheidung des SG und des Ärzt. Dienstes der DRV... sein.
Wie Dir auch @ Anja 12 mitteilte, muss sich die DRV nicht an die Empfehlung im Reha-Bericht welches ja einem GA gleichsteht - anschliessen.
Wenn Du mal hier etwas im Forum stöberst, kannst Du nachlesen, dass es Antragsteller gab, da war die Rehaeinrichtung für die EMR und die DRV hat sich trotzdem auf " biegen u brechen " gesträubt.
Doris48 hat geschrieben:Kurze Frage zu Gutachter:
Was ist höherwertiger: das Rehagutachten oder das was danach kommt?
Jetzt mal so als Beispiel: Rehabericht dokumentiert ein Leistungsvermögen unter 3 h und kein positives Leistungsbild, hat immerhin den Patienten 6 Wochen gesehen.
… was danach kommt, entscheidet die DRV bzw deren ÄD – sieht diese weitere GA für erforderlich – oder genügt die Feststellung der Reha – Klinik …
Tja was kommt danach – also nach der Reha.... am liebsten wäre der DRV die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit per „ Hamburger Modell „... dann wäre die DRV Akte vom Tisch...

Um 6 Wochen oder ggf auch länger in einer Reha verweilen zu dürfen, müsste es sich um eine Psychosomatische Reha handeln … Orthopädische/Kardiologische ect … laufen in der Regel nur 3 Wochen mit ggf Verlängerung... auch da wird „ gespart...
Also sieht der Arzt den Rehabilitanten „ normal auch „ nur „3 Wochen „....
Doris48 hat geschrieben:Gutachter: hat den Patienten gar nicht gesehen oder und legt nach Aktenlage fest oder begutachted grad mal 60 Minuten, dass der Patient doch noch irgendwie leistungsfähig ist.
Ein stattfindendes GA bei einem niedergelassenen Sachverständigen, ist uns allen klar, ist immer eine „ Momentaufnahme „ - welche wenn man Pech hat, auch in wenigen Minuten abgehandelt werden kann .. Wir hatten hier schon User, da war die Begutachtung nach ca15 Min beendet...

Kommt immer auf die jeweilige GA Kompetenz an – Vorbereitung, Interesse am Fall... wie viele Gutachten hat er schon positiv beschieden – es müssen ja auch negative Bescheide erstellt werden. Sonst sieht es mir der „ Auftragslage „ wohl düster aus...
Kann man mit einer pauschalen Antwort m.E. nicht beantworten.
Doris48 hat geschrieben:Nicht mir passiert, deshalb nicht unter „ mein Fall“.
Aber ich lese wohl, dass es oft vorkommt.
Trotzdem hat es sich bewährt – Du hättest auch diese Frage auch in Deinem Fall gepostet. Aber gut...
Doris48 hat geschrieben:Doch was zeigt die Erfahrung? Welchem Gutachten misst der Richter am Sozialgericht mehr Bedeutung zu.
Wie sind da eure Erfahrungen?
Auch das wird dem SG-Richter obliegen – wenn ich zb 5 GA durchlaufen habe und alle GA sprechen sich gegen eine Erwerbsleistung von unter 3 Std aus … und der vom SG beauftragte GA schreibt auch noch „ schwammig „ bzw ehr nicht im Sinne des Patienten, WIE sollte der SG-Richter dann entscheiden ?

Etwas Bedeutung wird er wohl den erstellten GA auch schenken und der Rehabericht wird sicher in die Entscheidungen mit einbezogen... sonst wären die GA ja total unnötig...

Schwierig zu beantworten – ich denke – die Beweisslage wird entscheidend sein.

In meiner EMR Angelegenheit waren die 3 DRV Gutachter ( 2 x Neuro, 1 Ortho ) gegen meine EMR – erst der vom SG beauftragte GA hatte sich total gegen die Vorgutachten ausgesprochen und sah die EMR dringend als gerechtfertigt auch um die Restgesundheit nicht noch weiter zu ruinieren.

Letztendlich haben wohl auch die Argumente meiner RA zur Bewilligung beigetragen. Die Erkrankungen u damit verbundenen Einschränkungen welche mich nicht mehr erwerbstätig sein ließen ( leider ) wurden ausreichend beweißend dargelegt .... Wenn diverse Fachärzte ALLE zum gleichen Ergebnis kommen ... nämlich EMR.. wird es wohl stimmig sein - da konnte dann auch wohl der negativ erstellte Rehabericht nichts mehr " ausrichten "...... Natürlich ist der DRV die fachärztliche Einschätzung/Beurteilung... ziemlich " schnuppe "... und trotzdem könnte ! es ein " kleines Zünglein an der Waage sein "... so wird wohl jede/r Antragsteller hoffen... :ic_up:

Aus Reha Sicht, war ich uneingeschränkt im Vollschichtsystem AF, bei bestehendem Arbeitsverhältnis. :applaus:

Was das SG nun dazu bewogen hat – sich nach mehr als 3 Jahren Antragsprozedur für meine EMR Befürwortung sich auszusprechen, sind lediglich Mutmaßungen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mich der SG-Gutachter (Neurologe ) wohl " gerettet " hatte und die DRV musste dann ob sie wollte oder nicht - ENDLICH eine Entscheidung treffen und sich dem SG beugen.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

Benutzeravatar
Engelchen22
Global-Mod
Beiträge: 6905
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
Hat sich bedankt: 1765 Mal
Danksagung erhalten: 2007 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 7. Jun 2018, 15:36

Hallo Doris 48,
Doris48 hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 14:47
Muss man denn nach der Reha immer noch zum Gutachten? Oder ist das immer verschieden?
In meinem Falle MUSSTE ich wie o.g. zu Begutachtungen.... nach der von der DRV in Auftrag gegebenen Orthopädischen-Reha :teufel:

Bitte lese u stöbere auch mal in den bereits erstellten Beiträgen zb --> viewforum.php?f=15

dort findest Du zahlreiche K-o-R Mitglieder Erfahrungsberichte/Meinungen zum Thema Gutachten.

Man wird sich immer in Geduld üben müssen, wie die DRV Forderungen sein werden - ALLES muss und kann gefordert werden - oder es genügt auch der Rehabericht samt den
Erkrankungen aus welchen sich die DRV ein " Bild " macht und dann keine GA mehr für erforderlich hält.

Da wirst Du keine Pauschal-Antworten erhalten können.
Hat die DRV einen Antragsteller/in " auf dem Kicker " so kann sie ihre " Macht " ausspielen - dann hat man sich ggf unzähligen Gutachten zu unterziehen... :Schwindelig:

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2363
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 7. Jun 2018, 19:37

Doris48 hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 14:47
Muss man denn nach der Reha immer noch zum Gutachten? Oder ist das immer verschieden?
Ich musste damals nicht.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf

"Der Reha-Entlassungsbericht dient der Darstellung des klinischen Verlaufs und des unmittelbaren Reha-
Erfolges. Über die spezifischen Nachsorgeempfehlungen hinaus interessiert das im Reha-Entlassungsbericht
festgehaltene Behandlungsergebnis insbesondere aus sozialmedizinischer Sicht. Das heißt, der
Umfang der möglicherweise nach der Rehabilitation fortbestehenden funktionalen Beeinträchtigungen der
Rehabilitanden mit ihrem Einfluss auf das Leistungsvermögen im Erwerbsleben muss klar beschrieben
werden. Mit dieser Aufgabe bekommt der Reha-Entlassungsbericht den Charakter eines sozialmedizinischen
Gutachtens und gilt damit im sozialrechtlichen Feststellungsverfahren als Beweismittel. Das Dokument
bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob die persönlichen Voraussetzungen
für beantragte Sozialleistungen – sei es zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder eine Rente
wegen Erwerbsminderung – gegeben sind."


Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Schalentierchen
Beiträge: 123
Registriert: Mi 20. Jan 2010, 18:55
Wohnort: NRW
Danksagung erhalten: 13 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Schalentierchen » Fr 31. Aug 2018, 19:12

Reha-Entlassungsberichte (sind Gutachten) sind meines Wissens immer nur sechs Monate gültig. Danach kann eine erneute Begutachtung angeordnet werden.
Meine eigenen Erfahrungen: Völlig egal, wo und wer begutachtet hat; Die RV hat sich danach gerichtet. Damals... 2003 bis 2010.
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Welche Gutachten sind am hochwertigsten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 1. Sep 2018, 00:59

Hallo Schalentierchen, :smile:
Reha-Entlassungsberichte (sind Gutachten) sind meines Wissens immer nur sechs Monate gültig.
Reha-Entlassungsberichte haben kein reguläres "Verfalls-Datum", die werden sogar noch nach vielen Jahren zur Ablehnung von EM-Renten-Anträgen zu Rate gezogen bei der DRV.
Danach kann eine erneute Begutachtung angeordnet werden.


"Kann" schon, muss aber nicht unbedingt, der extremste Fall hier bei uns brachte eine Ablehnung des Antrages auf EM-Rente nach genau 9 Kalendertagen (in Worten NEUN), mit der üblichen Begründung, dass nach "gründlichster Gesundheitsprüfung" keine EM-Rente erforderlich sei. :Wut: :schimpfen:

Als maßgebliche Grundlage für diese Entscheidung kam dann im Zuge der Akteneinsicht (§ 25 SGB X) für den Widerspruch ein Reha-Bericht, der inzwischen stolze 7 JAHRE alt war und bereits damals (als Reha-Ergebnis) bestätigt hatte, dass die betroffene Antragstellerin klar UNTER 3 Stunden Leistungsfähig sei für den gesamten "allgemeinen Arbeitsmarkt" ... :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Das klingt schon abenteuerlich genug aber das war es noch lange NICHT, denn nach dieser Reha (im Jahr 2007) war bereits eine EM-Rente beantragt worden (eine "Umdeutung" durch die DRV hat es danach nie gegeben), die nach Widerspruch und Klage mit einer Klage-Rücknahme endete, weil man auch am Gericht keinen Erfolg für die Klägerin mehr sehen wollte.

Sie hat dann viele Jahre mit Dauer-AU in Hartz-4 verbringen müssen, mit allen negativen Folgen besonders auch für ihre ohnehin schon schwache Gesundheit, vor der Abschiebung zum Sozial-Amt hat sie nur der Sohn bewahrt der auch noch zur BG gehörte und mit Ü 15 als Erwerbsfähig in ALGII gehörte.
Die JC-SB waren sich immer dazu einig, dass sie noch viel zu jung sei um nicht mehr arbeiten zu können, sie "wolle nur nicht" ... :Verwirrt: :Hilfe:
Irgendwann hatte sie dann den Weg hier ins K-o-R gefunden und uns ihr inzwischen jahrelanges Leid geklagt aber sie hatte auch kaum noch Kraft zu kämpfen ...

Als der Sohn dann ausgelernt hatte wollte sie nur noch WEG vom JC, damit er nicht auch noch weiter darunter leiden müsse und über JEDEN Cent Rechenschaft abzulegen hat.
Sie hatte mir im Vertrauen (über die Jahre) schon viele Unterlagen geschickt (auch den bewussten Reha-Bericht von 2007), ich weiß also GENAU, dass ALLES stimmt was ich hier gerade dazu schreibe ...

Habe sie dann überredet einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen, weil ich es kaum glauben konnte (wollte), dass der wieder abgelehnt werden könnte ... und wurde nach NEUN Kalendertagen eines "Besseren" (eher Schlechteren) belehrt ...
Will das hier jetzt nicht ausdehnen, sie musste wieder bis zum Gericht aber ein gerichtliches Gutachten hat dann endlich dafür gesorgt, dass ihr die VOLLE EM-Rente direkt bis zur regulären Altersgrenze bewilligt wurde ...

Sogar dabei hat die DRV am Gericht noch getrickst und den Eintritt des Leistungsfalles erst ab Datum der gerichtlichen Begutachtung akzeptiert, genau genommen hat sie also erst der Gerichts-Gutachter wirklich KRANK gemacht, weitere rund 7 Jahre nach dieser Reha und dem eindeutigen Reha-Bericht. ... :Verwirrt: :Hilfe:
Meine eigenen Erfahrungen: Völlig egal, wo und wer begutachtet hat; Die RV hat sich danach gerichtet. Damals... 2003 bis 2010.
Das ist mir etwas zu "pauschal" oder da fehlt irgendwo was ... die DRV richtet sich vorwiegend NUR nach den Reha-Berichten (egal wie alt die sind) und den eigenen (von der DRV beauftragten und bezahlten) Gutachtern, was die auch mal zu Gunsten des Probanden festgestellt haben kann der ÄD der DRV wieder nach "Belieben" ignorieren und was die behandelnden Ärzte schreiben wird in der Regel als "wenig Aussagefähig" abgebügelt ...

Die Befund-Berichte, die man da so gelegentlich von den Antragstellern besorgen lässt haben ja auch vorgefertigte Fragen und lassen wenig Raum für die Ärzte überhaupt eine eigenen Einschätzung abzugeben.
Zudem kennen sich nur wenige ambulante Ärzte damit aus, was sie überhaupt (und wie GENAU) schreiben sollten, um ihren Patienten nicht ungewollt "in die Pfanne zu hauen", MDK-"Gutachten" und Gutachten vom AfA-ÄD interessieren die DRV in der Regel überhaupt NICHT ...

Das habe ich auch selber in meinem eigenen EM-Rentenverfahren feststellen müssen, bei der AfA wurde ich (nach der Aussteuerung) aufgefordert EM-Rente zu beantragen weil man mich lt. ÄD NICHT mehr in Arbeit vermitteln konnte (aus rein gesundheitlichen Gründen) und die DRV lehnte ab, mit dem "freundlichen Hinweis", dass für die Arbeitsvermittlung die AfA zuständig sei. :ic_down: :kotzen:

Auch in meinem Falle konnten erst die gerichtlichen Gutachten für ein Umdenken bei der DRV sorgen ...

Bisher kann man allerdings am Gericht auch nicht sicher sein, dass die vom Richter beauftragten Gutachter sich nicht parallel auch bei der DRV ihr "Zubrot" mit Gutachten verdienen ... dazu müssen die Gutachter schlicht KEINE Auskunft geben (sie sollen ja angeblich generell so objektiv und unparteiisch sein :glotzen: ) ... man merkt es aber oft schnell bei der Begutachtung und an den fertigen Gutachten ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste