Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in sozialr

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Schahri
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von Schahri » Di 15. Apr 2014, 12:50

Uff, wer hat an der Uhr bzw. am Kalender gedreht? Ich hab gar nicht mitbekommen, das schon so viele Wochen vergangen sind.

Lieben Dank für eure Antworten. Man könnte doch anstelle des Diktaphons, die Sprachaufzeichnung im Smartphone benutzen. Wenn es denn mit der Technik klappt.

Zwischenzeitlich habe ich eine Antwort von der DRV zum Thema Beistand erhalten:
Antwort DRV wegen Beistand -1.jpg
Antwort DRV wegen Beistand -2.jpg
Hm..... der GA hat aber ganz klar geschrieben, das es eine Vorgabe der DRV ist, das niemand dabei ist.

Ich werde mich mal auf die Suche nach dem erwähnten Kommentar 8 machen. Hat davon schon mal jemand was gehört?
LG
Schahri

sala
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von sala » Di 15. Apr 2014, 18:55

Guten Abend Schahri,

zum Rechtlichen kann ich nichts sagen. Aber empfehlen würde ich, jemanden mitzunehmen, der dann im Flur/Wartebereich bereit sitzt. Der kann zumindest bestätigen, wie lange das Gespräch gedauert hat, wie lange Du vorher warten musstest, wie lange der Arzt oder die Helferinnen bei dir waren. In welcher Verfassung du den Raum betreten oder verlassen hast usw usw. Außerdem kannst Du ja auch um eine Pause bitten, wenn du nicht mehr kannst (etwas trinken, zur Toilette gehen etc.). Auch das kann dein Beistand dann dokumentieren.

Ich hatte beim letzten Termin ("nur" der Betriebsarzt) meinen Mann gebeten, mitzukommen und mich bis zur Sprechzimmer-Tür zu bringen. Das wurde vom Arzt durchaus zur Kenntnis genommen. Außerdem brauche ich immer jemanden, der mich unterstützt, wenn das Wartezimmer zu voll ist (ich warte dann draußen und werde per Handy zurückbeordert, wenn es soweit ist).
Mit bestem Gruß

sala

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Doppeloma
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Apr 2014, 23:11

Hallo Schahri, :smile:

immerhin wird geschrieben, dass es im "Ermessen" des GA liegt einen Beistand zu erlauben oder nicht ... wie wäre das eigentlich zu sehen wenn jemand einen offiziellen Betreuer hat, dazu macht dieses Schreiben z.B. keine Aussagen ... :confused: :Gruebeln:

Vom "Grundsatz" her ist das natürlich (besonders) bei psychologischen /psychiatrischen GA nicht "erwünscht", verboten ist es aber auch nicht ... von Grundsätzen kann übrigens je nach Erfordernis auch abgewichen werden, ich war bei der kompletten psychiatrischen Begutachtung vom Dopa als Beistand dabei, sogar in der medizinischen "Höhle des Löwen" (DRV-Zentrale B.) ... ob das wohl mit der vorausgegangenen massiven Beschwerde beim Chef was zu tun hatte ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Dopa hatte eine Begutachtung ohne mich als Beistand rigoros abgelehnt (was das bewirken könnte, im Bezug auf seinen 2. EMR-Antrag war ihm zu dieser Zeit schon so was von :kack: - egal), dabei aber nie die Begutachtung an sich "verweigert" ... :jaa: :cool:

Es geht also durchaus, auch bei psychiatrischen GA, der Witz war eigentlich nur, dass er später das fertige GA "nur im Beisein eines Arztes" erhalten sollte ..., da konnte nun wirklich nichts drin stehen, was ihm erst "schonend beigebracht" werden müsste ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Leider wollen (besonders die DRV-GA) keine (späteren) "Zeugen" dabei haben wenn sie ihre Begutachtungen durchführen, da wird auch gar nicht erst nach dem tieferen Grund für den Wunsch nach Beistand gefragt, wenn die nicht wollen gibt es eben (ohne die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Begründung !!!) KEIN GA und dann wird (in den meisten Fällen) die Rente einfach abgelehnt ...

Hatten wir ja kürzlich erst bei einer Userin hier, die GA war vorab schon dazu informiert worden, dass und WARUM (sehr schlechte Erfahrungen bei früheren GA) die Antragstellerin einen Beistand dabei haben möchte, sie lehnte direkt (aber erst am Tag des Termins) die Begutachtung ab weil sie sich "durch die Anwesenheit einer weiteren Person nicht konzentrieren könne", schriftlich bekam die Betroffene das allerdings nicht.

"Sie können sich ja beschweren ...", allerdings wurde auch erst auf Nachfrage die zuständige Stelle für diese Beschwerde benannt, es handelte sich um den dortigen übergeordneten Med. Dienst der DRV ...
Die Beschwerde erfolgte kurzfristig, auch die aktuellen Befunde wurden (als Kopien) direkt mit dort hin geschickt (alles nachweislich natürlich !!!), denn die GA hatte ja den Auftrag zurückgegeben, also auch die mitgebrachten ärztlichen Unterlagen nicht angenommen ... :Wut: :schimpfen:

Nach einigem HIN und HER von Mails und Briefen, in denen erneut auf die Bereitschaft zur Begutachtung MIT Beistand hingewiesen wurde, kam dann (ohne weiteren GA-Termin) die Ablehnung des Widerspruches ... selbstverständlich nach "gründlicher Prüfung" des (aktuellen ???) Gesundheitszustandes ...

Mit dieser Begründung war bereits nach knapp einer Woche schon der EMR-Antrag abgelehnt worden, da hat man sich nicht mal die Mühe gemacht irgendeinen Arzt anzuschreiben, es genügte ein vorliegender Reha-Bericht von 2007 (!!!) ... das war letztes Jahr ... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Nun läuft das Verfahren am SG und inzwischen wurde auch ein gerichtliches GA angeordnet und durchgeführt ... dort sollte zwar der Beistand auch während des psychiatrischen Gespräches draußen bleiben, wurde aber zur körperlichen Untersuchung vom GA selbst dazu geholt ... immerhin ... man wird sehen, was nun bei dem Verfahren herauskommen wird.

Beim Richter hat sich die DRV aber offenbar nicht besonders "beliebt" gemacht, mit der Behauptung, dass es keine "relevanten /neuem Gesundheitsprobleme gäbe ... zumindest habe die Klägerin keine derartigen ärztlichen Unterlagen vorgelegt, die eine andere Entscheidung erfordert hätten ..." ... die DRV hatte aber auch keine selber angefordert bei den Ärzten ... :confused: :confused: :confused:

Kommt mir irgendwie bekannt vor, da benutzen die wohl auch schon "Text-Bausteine" und man fragt sich doch, wo die ganzen ärztlichen Unterlagen (der letzten fast 5 Jahre) geblieben sind, die (nachweislich) letztes Jahr an die Beschwerdestelle geschickt/gefaxt wurden ... :confused: :confused: :confused:

Das hat sie dann natürlich komplett an das SG gegeben, zusammen mit den Nachweisen, dass diese Unterlagen auch bei der DRV vorliegen müssen und überhaupt nicht berücksichtigt wurden, bei der Entscheidung zum Widerspruch ...

Versuchen sollte man es immer einen Beistand zumindest als Begleitung "vor der Türe" haben, damit konnte ich z.B. wenigstens beweisen, wie schnell (17 Minuten :glotzen: ) der Internist mit mir fertig war und dass der Psychiater mich seiner Assistenz-Ärztin zur Begutachtung überlassen hatte, seine Erkenntnisse also gar nicht aus direkter Befragung (sondern "aus 2. Hand") stammten.

Das ist insbesondere bei psychiatrischen GA gar nicht erlaubt, dass der beauftragte GA dieses Gespräch nicht selber führt ... natürlich habe ICH das alles nur falsch verstanden und empfunden, die Begutachtungen der DRV seien rechtlich/medizinisch nicht zu beanstanden, betonte die DRV immer wieder in den diversen "Stellungnahmen zu den Vorwürfen diese GA betreffend", irgendwie scheint das Gericht da aber auch ein wenig anderer Ansicht gewesen zu sein ... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 16. Apr 2014, 00:59

oh ja, man wird sehen.....und das hoffentlich noch in diesem Leben :Heiss:

aber eins hast du vergessen zu erwähnen:
nach Ablehnung des GA der "Ärztin" bei der DRV bekam ich zu hören ich kann mich ja Beschweren, auch dort im Hause....der zuständige "Arzt" hatte allerdings keine Zeit und dann wurde mir erst auf Nachfrage die zuständige Beschwerdestelle genannt und auch das nur angedeutet denn Namen + Adressen dürfe man am Tel. gar nicht raus geben :kotzen: findet man aber sicher im Netz :ic_down: :applaus: Und das obwohl ich die Situation sehr deulich geschildert habe. Direkt bei der DRV hat man mir lediglich den Namen der zuständigen Person genannt, mehr gabs net.
An einer Lösung des Problems war man also ganz sicher nicht interessiert!
traurig aber leider wahr :keule:
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 16. Apr 2014, 16:54

Hallo

ich möchte mich mal kurz einklinken und darüber berichten, wie sich meine von der DRV bestellte Gutachterin verhalten hat.

Da meine Medikation unter anderem auch Morphinpflaster enthält, fahre ich seitdem nur noch sehr sehr selten und wenn in einem mir gut bekannten Radius Auto, und zwar zu Ärzten und Therapeuten die zwischen drei und zwölf Kilometer von zu Hause weg liegen.
Ausserdem leide ich unter schwerster Form von Insomnie bis hin zur tagelangen Asomnie, sodass ich selten gut ausgeschlafen bin.
Wenn ich dann mal selber fahre, muss es mir vom Gefühl so gut gehen, dass ich es mir zutraue, sonst setze ich mich erst gar nicht hinters Steuer.

Andere Fahrten übernimmt mein Mann, oder ich versuche einen Teil meiner Fachärzte/Therapeuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Daher wurde ich an dem Tag, als der Gutachtertermin zur Verlängerung der EMR bei der GAerin der DRV anstand, von meinem Mann die 35 km mit dem Auto gefahren. Damit er nicht die ganze Zeit sich sonstwo verweilen musste, hat er sich die Tagsezeitung mitgenommen und sich im Wartezimmer postiert, wo ich ebenfalls, auf meinen Termin wartend, saß.

Die GAerin kam persönlich ins Wartezimmer und bat mich mitzukommen, erkundigte sich dabei auch bei meinem Mann wer er sei, da sie weiter keinen Patienten bestellt habe. Ich erklärte, dass mein Mann mich aus besagtem Grund zu Terminen usw. fahren muss, da ich auf lange Strecken und vor allem in fremde Gebieten mich sehr unsicher fühlen würde und durch die Morphinversorgung und dem chronischen Schlafmangel ich Angst hätte, nicht nur mich sondern womöglich auch andere zu gefährden.

Sie lud meinen Mann ein, sofern er es möchte, mitzukommen und an der Begutachtung teil zu haben.
Mein Mann nahm das Angebot freundlich an und wir waren uns sicher, dass diese GAerin, wenn sie schon so offen auf uns zukam, von vornherein nichts schofeliges im Schilde führte.
Unser Gefühl hat sich nicht getäuscht und die 45 minütige Begutachtung war respektvoll und ohne irgendwelchen Unstimmigkeiten verlaufen.

Zum Schluss meinte sie auch noch zu mir, dass sie der Meinung sei, dass eine Dauerberentung aus ihrer Sicht gerechtfertigt wäre. Und so kam es, dass ich innerhalb einer knappen Woche auch schon den Bescheid zur unbefristeten EMR erhielt.

Einige Wochen vorher war ich bereits aus einer Schmerzklinik als weiter arbeits- und erwerbsunfähig entlassen worden und ich denke, die DRV hat die beiden stimmigen Befundberichte auch so gewürdigt.


Vielleicht trifft es den einen oder anderen aus dem Forum auch irgendwann mal so, dass seine Begleitung freundlich dazu gebeten wird.
Es gibt auch freundliche und respektvolle Gutachter/-innen :ic_up: , ich habe leider auch unzählig andere erlebt :ic_down:


Jetzt wünsche ich mir, dass mein Erlebnis denen etwas Mut macht, die vor einer Begutachtung stehen.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 16. Apr 2014, 22:20

Hallo agnes, :smile:

vielen Dank für deinen Bericht über eine positive DRV-GA-Erfahrung, es ist schade und auch sehr traurig, dass es sich hier eher um Ausnahmen handelt wenn es um die DRV-GA geht, allerdings hat mein Dopa damals (im ersten Rentenverfahren) auch mit dem gerichtlichen GA "ins Klo gegriffen", es wurde ein reiner Orthopäde beauftragt, den die chronische Schmerzkrankheit eigentlich nicht besonders interessierte ...

Bei der oben geschilderten DRV-Begutachtung (2. Rentenverfahren) gab es noch einen Anderen, der vor dem Dopa zur Untersuchung geholt wurde, es war offenbar auch die dafür beauftragte Ärztin, die ihn aus dem Warteraum abgeholt hat.
Der Betroffene saß im Rollstuhl und hatte seinen Vater mit dabei ... der sprach die Ärztin direkt darauf an, dass er seinen Sohn gerne begleiten und ihm beim Entkleiden z.B. behilflich sein würde, sein Sohn würde sich dann nicht so hilflos fühlen ... die Ärztin machte ihn sehr schroff darauf aufmerksam : "das ist bei uns nicht üblich, wenn es nötig wird helfe ich ihm schon..." ... :Gruebeln: :traurig:

Mein Dopa schaute mich nur entsetzt an und meinte dann zu mir :" zu DER gehe ich NICHT ... :Angst: ", so kann man die Leute schon im Warteraum verschrecken, es war dann aber eine andere Ärztin die den Dopa begutachtet hat, meine Begleitung wurde ganz selbstverständlich "hingenommen", ich habe auch nicht mehr gefragt, ob ich darf ... :Sturkopf: :teufel:

So wie bei dir zuletzt sollte es eigentlich immer sein, gibt es Gründe ein GA-Gespräch ohne Beistand /Begleitung zu führen, kann es ja auch einleitend vernünftig erklärt /geklärt werden ... :Gruebeln:
Irgendwo habe ich mal was gelesen wie solche Begutachtungen ablaufen sollten (der GA teilt dem Probanden mit was jetzt passieren und wie das ablaufen wird ... :confused: ), erlebt habe ich persönlich das nur teilweise bei den gerichtlichen GA, aber ansonsten ist eigentlich keines meiner GA so abgelaufen, wie man sich das nach solchen "allgemeinen Vorgaben /Beschreibungen/Anleitungen" vorstellen würde ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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