Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

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Amethyst
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Re: Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 11. Jun 2010, 10:32

Hallo Kalle!
k@lle hat geschrieben:Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.

soll das heißen rentenberater/rechtsanwälte dürfen dich nicht begleiten?
Das weiß ich nicht, es betraf mich bisher nicht. Ich habe weder einen Rentenberater noch einen Rechtsanwalt (ich berate mich selber :icon_e_wink: bzw. berät mich das Internet mit Hilfe von Google )

Das genannte Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__3.html

§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.


Ehrlich gesagt, verstehe ich momentan nur Bahnhof... :Gruebeln:

Liebe Grüße

Annette
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Re: Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 10. Jul 2010, 14:06

Hallo!
Amethyst hat geschrieben:Sozialgesetzbuch SGB X § 13 Absatz 4

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das gilt auch für Begutachtungen.
Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in sozialrechtlichen Verfahren

Liebe Grüße

Annette
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Re: Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 10. Jul 2010, 16:39

daraus mal ne leseprobe

Die Problematik des Anspruchs eines Klägers auf Mitnahme einer Begleitperson zur Begutachtung wurde vor Kurzem auch
im Rahmen des 19. Heidelberger Gesprächs (20./21.09.2006) diskutiert. Es äußerten sich zu diesem Thema sowohl ein
Richter des LSG Baden-Württemberg als auch ein Richter des Bundessozialgerichts (BSG). Inwieweit aus diesen Äußerungen
eine Tendenz für die künftige Rechtsprechung abgeleitet werden kann, lässt sich nicht sicher sagen. Dennoch sollen
die geäußerten Ansichten in ihren Grundzügen kurz dargestellt werden, um dem Leser eine Einschätzung der Richtung zu
ermöglichen, in die sich die Rechtsprechung in dieser Frage eventuell entwickeln mag.
Sowohl von Seiten des LSG Baden-Württemberg als auch von Seiten des BSG wurde die Auffassung vertreten, dass der grundsätzlich
bestehende Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson Grenzen hat. Von Seiten des LSG Baden-Württemberg scheidet ein
solcher Anspruch aus in Fällen der (rechtlichen oder tatsächlichen) Unmöglichkeit, der Unzumutbarkeit, der Untunlichkeit und der
Überflüssigkeit. Es wurde die Ansicht vertreten, die Teilnahme einer Begleitperson an der Untersuchung sei dem Gutachter beispielsweise
unzumutbar,wenn die Begleitperson die Untersuchung stört, z.B.dadurch, dass sie die untersuchte Person nicht zu Wort
kommen lässt oder den Gutachter in Streitgespräche verwickelt. Unter der Einschränkung, dass es sich wirklich um eine Störung
handeln muss und nicht um eine besondere Empfindlichkeit des Gutachers - beispielsweise gegenüber Fragen der Begleitperson
- ist dieser Ansicht grundsätzlich zuzustimmen.
Dies deshalb, weil die Begutachtung des Klägers auf der Grundlage des § 103 SGG den Zweck verfolgt, den Sachverhalt zu erforschen
und durch Einschaltung eines unabhängigen Gutachters beispielsweise zu ermitteln, welcher Grad einer Behinderung bei
einem Kläger vorliegt oder ob von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen ist. Dieser Zweck kann nicht erreicht werden,wenn
die Untersuchung durch eine Begleitperson erheblich gestört oder unmöglich gemacht wird.
Darüber hinaus wurden von Seiten des LSG Baden-Württemberg die Rechte einer vom Kläger mitgebrachten Begleitperson konkretisiert.
So dürfe diese zuhören, zusehen, Fragen stellen und Hinweise geben sowie Notizen machen. Dagegen sei sie nicht
berechtigt, zu fotografieren oder Tonbandaufnahmen zu fertigen. Auch dieser Ansicht ist zuzustimmen, ansonsten würden die
Rechte der Begleitperson überspannt.
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 10. Jul 2010, 16:54

Bei meiner gestrigen Gutachterlichen Untersuchung, Neurologie und Psychatrie, wurde meine Frau des Raumes verwiesen.

Begründung: Gerade bei psychatrischen Fragen wäre es nicht gut wenn der Partner anwesend sei.

Sie hat den Raum dann verlassen.

Als das ganze dann beendet war habe ich mich allerdings gefragt was das sollte, sie hätte nix neues von mir erfahren.

Ansonsten lief das alles ganz locker ab und hat 50 min gedauert.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Habe meinen Begutachtertermin heute bekommen

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 11. Jul 2010, 20:00

'Hallo Blacky!
Blacky hat geschrieben:Bei meiner gestrigen Gutachterlichen Untersuchung, Neurologie und Psychatrie, wurde meine Frau des Raumes verwiesen.

Begründung: Gerade bei psychatrischen Fragen wäre es nicht gut wenn der Partner anwesend sei.
viewtopic.php?p=5038#p5038

und der danach folgende Beitrag von K@lle

Liebe Grüße

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