Hallo Koala,
wie meinst du das? Ich soll mir das notieren? Sorry, bin schwangerschaftsdoof!
bediene doch bitte nicht noch selber die weit verbreiteten Klischees, dass man Schwangere nicht ganz ernst nehmen sollte weil sie sich im "hormonellen Ausnahme-Zustand" befinden und daher (angeblich) oft nicht mehr klar denken können (sollen) ...
Du sollst dir das nicht nur für dich notieren, sondern eine kurze schriftliche Mitteilung dazu an die AfA schicken, wenn möglich per Fax oder notfalls auch per "Übergabe-Einschreiben", eine Kopie der ersten Seite vom Rentenbescheid solltest du beifügen, es genügt nicht ganz, dass du das telefonisch mitgeteilt hast, das hat den gleichen Beweiswert (später mal) wie die Auskunft aktuell, dass man weiter zahlen wird ... nämlich überhaupt keine ... also warte am besten diese Woche noch auf die schriftliche Bestätigung und schicke dann erst deine Info zur Rente hin ...
Die könnten da später durchaus auf "dumme Gedanken kommen" und das zurück fordern, weil du deiner Informationspflicht zur EM-Rente ab XX nicht nachgekommen sein sollst ... da hat ein Telefonat überhaupt keinen Wert mehr und es wird sich vielleicht auch Niemand (bei der AfA) mehr daran erinnern (wollen) dass du das auf diesem Wege zeitnah mitgeteilt hast ...
Ich möchte der AfA da nichts unterstellen, aber ich habe schon "Pferde
sehen und das direkt vor der Apotheke", der Spruch ist dir ja sicher nicht ganz unbekannt und deine noch immer vorhandene Gutgläubigkeit insbesondere Behörden-Angelegenheiten betreffend solltest du dir wirklich schnellstens abgewöhnen.
Gerade wenn es irgendwie um Geld geht dabei ist es
IMMER sicherer
ALLES schriftlich und nachweislich (per Fax und/oder Übergabe-Einschreiben) zu machen ...
Da ich bisher immer schnell Nachricht von der AfA bekommen hab, erwarte ich noch diese Woche Post.
Hoffe wirklich, dass die Dame mir keinen Mist erzählt hat....
Das hoffe ich auch sehr für dich und genau das meine ich damit, du kannst erst sicher sein wenn du eine schriftliche Information dazu im Briefkasten hast ... und umgekehrt ist es genau so, die ordentliche Information zur Änderung deiner "Verhältnisse" durch den EM-Rentenbescheid hat auch schriftlich zu erfolgen ...
Wenn ich dann die Rente erhalte...bekomm ich denn dann nen Zuschuss vom Amt? Mein Freund und ich wohnen noch nicht zusammen. Dass ich dann nix bekäme, ist mir wohl klar. Diesbezüglich würde ich auch nicht flunkern...bin eh nicht gut im Lügen.
Welchen Zuschuss von welchem Amt meinst du denn jetzt ???
Zur EM-Rente gibt automatisch keinerlei Zuschüsse, nicht mal dann wenn man dir direkt den Antrag auf Sozial-
HILFE (SGB XII) mit rein gepackt hat und die Hinweise dazu, dass du dort bei Bedarf noch Geld zur Rente beantragen kannst.
Dazu sind die Rententräger wohl inzwischen verpflichtet, das ab einer gewissen (eigentlich zu niedrigen) Rentenhöhe zu machen aber die Entscheidung ob du dort tatsächlich Ansprüche haben wirst trifft dann das zuständige Sozial-
AMT nach der Antragstellung.
Es kommt also zunächst mal auf die konkrete Höhe deiner EM-Rente (netto) an die du monatlich auf dem Konto zu erwarten hast und dann wie hoch deine komplette Miete aktuell ist, auch beim SGB XII gibt es Grenzen wann eine Wohnung als zu teuer angesehen wird, das übernehmen die dann nicht und/oder können verlangen, dass du dir eine andere Wohnung suchst ...
Mindestbedarf wäre (wie in Hartz 4) aktuell 399 Euro Regelsatz (für dich als Einzelperson) und dazu die komplette Miete ... davon wird dann deine EM-Rente wieder abgezogen und was noch fehlen würde kommt dann vielleicht vom Amt dazu.
Auch wenn dein Partner aktuell noch nicht mit dir zusammen wohnt, wird man nicht die "unbefleckte Empfängnis" annehmen (wollen) beim Sozial-
AMT und es gibt durchaus gesetzliche Verpflichtungen auch für einen werdenden Vater, die Mutter schon finanziell während der Schwangerschaft zu unterstützen, sowie eine gewisse Zeit nach der Entbindung.
Und dann ist er natürlich später für den Unterhalt des Kindes auch zuständig, ganz gleich wo er wohnt, denn das Kind muss ja später auch irgendwie ernährt werden und nur das Kindergeld /eventuell Elterngeld wird da sicher nicht als ausreichend anzusehen sein, außerdem entbindet das alles nicht den Vater von der Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber.
Das wissen auch die Sozial-Ämter (SGB XII) und können dich sogar auffordern den zustehenden Unterhalt (für dich und/oder dein Kind/ euch beide) beim Kindesvater einzuklagen, damit das Amt nicht für dich /Euch zahlen muss.
Davon abgesehen darfst du selbst auch keinerlei Vermögenswerte (über 1600 Euro) mehr besitzen wenn du dort einen Antrag stellst, also kein Auto /kein Sparkonto/keine Lebensversicherungen usw.
Das wäre erst zu verbrauchen ehe du Geld aus den Sozial-Systemen bekommen kannst ... ich will dich wirklich nicht ärgern damit, sondern nur vorwarnen ...
Wir waren da mal "zur Beratung" (bei unserem Sozial-
AMT) als der Dopa seine EM-Rente auf Dauer bekommen hatte, denn die reicht nicht mal für seinen eigenen gesetzlichen Mindestbedarf nach SGB II / SGB XII aber ich sollte erst mein uraltes Auto verkaufen (das war vielleicht noch 300 Euro wert) und unsere Sozial-Wohnung war denen auch direkt schon "zu teuer" (zu groß war sie nicht
), da werden wir wohl umziehen müssen meinten die Damen dort ...
Da haben wir fast fluchtartig diese Behörde wieder verlassen, allerdings ging es bei uns auch "nur" um ca. 50 Euro, die uns etwa monatlich vom JC gefehlt haben und dort hatte Dopa ja (auch) keine Rechtsansprüche mehr als EM-Rentner auf Dauer ... da wäre ja (eigentlich) die Grundsicherung nach dem SGB XII "zuständig" gewesen ...
Zudem wussten wir zwar noch nicht wann aber trotzdem ganz sicher, dass es irgendwann mal wieder vorbei sein wird mit den ach so "sozialen" Ämtern, wenn ich auch endlich meine EM-Rente bekomme, zur Not hätten wir uns noch bis Ende dieses Jahres weiter so durchwurschteln müssen, da hätte ich dann in vorgezogene Altersrente gehen können also es war wenigstens irgendwie absehbar, dass diese "Durststrecke" nicht ewig dauern wird.
Vor dem Weg zum Sozial-
AMT solltest du also besser (wenn es vielleicht kein zu großes Finanzloch ist) zur Wohngeldstelle gehen und Mietzuschuss beantragen, das kannst jetzt (mit dem EM-Rentenbescheid und einem Mietvertrag in der Hand) ruhig schon mal prüfen lassen, ob du da Anspruch hättest ab August und wie viel das wäre ... meist dauert die Bearbeitung der Anträge ohnehin 2 - 3 Monate ...
Das ist deutlich angenehmer und man braucht noch nicht so viel Angaben machen zu den "Vermögensverhältnissen", auch dein Partner ist dort noch nicht relevant, es zählen nur die Bewohner der Wohnung und das Einkommen dieser Bewohner dafür ... mit dem Baby dürfte der Anspruch auf Wohngeld dann sogar noch ansteigen aber das ist noch "Zukunfts-Musik", das müsstest du dann nach dem aktuellen Stand neu berechnen lassen.
Wir hatten eine Zeit Wohngeld, als ich damals noch in der Nahtlosigkeit war und der Dopa gar nichts mehr bekam, so konnten wir den "Gang nach Canossa" (zum JC wegen Hartz4) noch vermeiden ... aber erspart geblieben ist es uns ja dann leider trotzdem nicht als mein ALGI auch abgelaufen war ...
Also das sind eigentlich deine Möglichkeiten, aber es wäre natürlich auch interessant zu wissen wie sich der werdende Vater das alles so vorstellt in der Zukunft, ich denke mal du solltest ihn da auch nicht so ganz "freiwillig" aus der Verantwortung entlassen, es wird doch auch sein Kind sein was da jetzt heranwächst und da sollte ihm dein Wohlbefinden und die finanzielle Absicherung / Unterstützung doch auch schon was wert sein ... dafür muss man ja nicht unbedingt schon in der selben Wohnung leben ...
Letztlich geht uns das hier natürlich nichts an wie ihr euer Privatleben gestalten wollt, nur kann
man(n) auch nicht für alle Probleme erwarten, dass dann schon "andere" das Notwendige zahlen werden ...
Liebe Grüße von der Doppeloma