Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

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aggi61
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 20. Apr 2014, 05:02

Erstmal allen ein ganz liebes DANKE für die Tipps, Anregungen und Ratschläge :Bussi:

k@lle - da hab ich schon mal geschaut wg. JC ...
Aber für Mittelfranken ... naja ... das scheint dann doch eher der berühmte "weiße Fleck" auf der Landkarte zu sein :nein:

sala ...
Es wird mir im jetzigen Fall nichts nützen, wenn mir die KK einen anderen Neuro nennt.
Auch der wird sich erst mal in die Unterlagen einlesen müssen - und ich hab nur noch 9 Tage (3 davon sind Feiertage oder Wochenende).
Außerdem ist da dann immer noch die Vertrauensfrage:
Wird ein anderer Neuro mir - quasi auf Zuruf - soviel Vertrauen entgegenbringen, dass Medikation geändert wird oder mir die Rezepte per Post zuschicken ... und das als neuen Patienten?
Hat denn dein Arzt keine offene Spechstunde? Die meisten bieten doch sowas einmal in der Woche an. Da muss man zwar Sitzfleisch mitbringen, aber man wird wenigstens mal gehört. Und ansonsten finde ich die Aussage "gehen Sie eben ins Krankenhaus" eine bodenlose Frechheit
Die Aussage kam von der Sprechstundenhilfe ...
Mit der hab ich nach der Reha diskutiert als ich entlassen wurde und nicht wusste, wie ich mit der Medi - Erhöhung weiter verfahren sollte.
Musste dann eh auf ein anderes Medi umsteigen - das alte hat nicht mehr geholfen, nachdem es einmal abgesetzt worden war.

Danke für den Lesestoff, Engelchen ... ich denke, ich werde auf das Flackerlicht dankend verzichten. Die Epi ist bei mir seit Kindheit bekannt und gesichert.

Ich denke, ich muss es eh drauf ankommen lassen, was die überhaupt von mir wollen.

Vorläufig sind das ja NUR Vorsichtsmaßnahmen und Info-Sammlung ...
Ich hatte ja angegeben, dass ich wegen der Medis (Topiramat) unkonzentriert bin, mir nichts merken kann und auch mein Gleichgewicht oft gestört ist ... ich stürze manchmal, nehme oft alle Ecken und Kanten mit ...

Da der GA auch noch Psychiater ist, ist auch ein GA in diesem Bereich möglich ... ich hab ja auch in dieser Hinsicht eine "Vergangenheit" und bei meinem Hausarzt sind auch immer wieder mal Zwischenfälle psychischer "Downs" in den Akten vermerkt.

Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es war :smile:

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 20. Apr 2014, 06:02

und auch mein Gleichgewicht oft gestört ist ... ich stürze manchmal, nehme oft alle Ecken und Kanten mit
wieder ein Grund mehr für eine Begleitperson....sie untermauert auch mit ihrem -beisein deine Angaben

alleine mit Öffentlichen Verkehrsmitteln =Wegfähigkeit ist gegeben...(und das ist sehr wahrscheinlich eine der Fragepunkte die die DRV vom Ga wissen möchte)
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 20. Apr 2014, 06:58

alleine mit Öffentlichen Verkehrsmitteln =Wegfähigkeit ist gegeben...(und das ist sehr wahrscheinlich eine der Fragepunkte die die DRV vom Ga wissen möchte)
Die einzigen, die ich finden konnte, wären direkt aus Nürnberg selber. Das heisst: Wenn die wirklich eine Begleitung zu Ärzten machen würden (was noch abzuklären wäre), dann müsste man sich direkt beim GA treffen - oder kurz davor.

Ich bin das ganze Jahr während der LTA 2012 / 2013 mit den Öffentlichen nach Nürnberg gefahren. Das weiss die DRV, die hat das schließlich gezahlt.

Anfragen werd ich mal bei denen.
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von maday » So 20. Apr 2014, 07:41

aggi61 hat geschrieben:Ich bin das ganze Jahr während der LTA 2012 / 2013 mit den Öffentlichen nach Nürnberg gefahren. Das weiss die DRV, die hat das schließlich gezahlt.
Dann ist das jetzt eben schlechter gewurden und nun kannst du nicht mehr allein fahren.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von sala » So 20. Apr 2014, 16:54

Engelchen22 hat geschrieben:Sorry @ Sala, der " Reiz " die sogenannte Provokation FS ( Fotosimulation/Flickerlicht ) ist keinesfalls ! gering.... :nein:
Es können sowohl während der Ableitung als auch danach EEG - Anomalien auftreten ! Die Folge ein ( epileptischer )Anfall - kann natürlich auch durch Hyperventilation ( HV ) ausgelöst werden !!!
Guten Tag Engelchen,
vielen Dank für den Link. :lesen: Da werde ich beim nächsten Mal auch einmal genauer darauf achten, was die mit mir machen. Die Diagnose steht auch bei mir seit Jahren fest. Die Flackerlicht-Provokation wurde trotzdem wiederholt durchgeführt. Nach Schlafentzugs- EEGs und auch einmal beim Neurologen (nach einem Arztwechesel). Ich fühlte mich als Patient immer so in der Zwickmühle: Auf der einen Seite befürchtete ich die Nebenwirkung (Anfall nach Schlafentzug und Geflacker), andererseits denke ich immer, je genauer auch verschiedene Ärzte hingucken, umso besser.

Vielen Dank
Mit bestem Gruß

sala

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 30. Apr 2014, 05:22

Moin ihr Lieben :smile:

Den Termin beim Neurologen hab ich nu gestern gehabt und wurde von einer Neurologin durchgeführt, die bereits im Ruhestand ist. Hier der Bericht:

Gefühlt ist er gut gelaufen, aber was sie natürlich draus macht steht wie immer auf einem anderen Blatt :Gruebeln:

Sie hat ganz allgemein gefragt, weswegen ich da sei und welche Beschwerden ich hätte. Also:
- Die Merkstörungen
- die Konzentrationsstörungen
- das stolpern / hinfallen
- Schlafstörungen ... also dass ich immer schon ab ca. halb 3 auf bin, dafür unter Tags immer wieder einschlafe. Das auch während der LTA dauernd vorgekommen ist. Ich hab da bestimmt die Hälfte der Zeit verschlafen :groehl:
- dass ich trotz der Schmerzen keine Medis nehmen kann ... eben wg. der Epi oder andere nicht vertrage wegen dem Magen ...

Sie hat sich dann die Unterlagen durchgeschaut (wobei nicht wirklich viele neurologische dabei waren) und hat mich Sachen gefragt, wann denn die "großen Anfälle" aufgehört hätten (das wusste ich noch) und wann die kleinen angefangen hätten (da musste ich passen).

Ob ich denn Medis gegen die großen Anfälle bekommen hätte ... nee hatte ich nicht, sondern dass ich gelernt hab, anfallsauslösende Situationen zu vermeiden.

Ob das denn 2010 das erste Mal gewesen sei, dass ich Medis bekommen hätte?
Nöö, ich hab vorher schon:
- Gabapentin
- Carbamazepin
- Timonil (soviel ich weiß)
bekommen.

Nach meinen Lebensumständen hat sie auch gefragt: Also verheiratet oder so ...
Ich hab ihr dann erklärt, dass ich in einer WG mit meinem Ex-Mann wohne - er hat seine Räume und ich meine.

Sie meinte, dass das für die Kinder ja gut sei, wenn Eltern sich nach der Scheidung verstehen und nicht einen Eiertanz verstalten müssen für Familienfeiern etc.
Ich erzählte ihr auch, dass er eine neue Partnerin hat und ich damit kein Problem habe :jaa:
Sie hat da auch gefragt, ob ich Auto fahren dürfte (ja), dass ich aber höööchstens mal in die nächste Stadt fahre ... also Kurzstrecken. Für mehr langt die Konzentration nicht und der Verkehr stresst mich.

Es wurde dann noch ein EEG gemacht (ohne jede Provokation) welches deutlich langsamer als ein normales EEG ausgefallen ist.

Wegen meiner Angaben zur Merkfähigkeit und zur Konzentrationsstörungen hat sie noch den DemTect - Test durchführen lassen :grinser:
Sie meinte dann, der sei ja gar nicht sooo schlecht ausgefallen (ich hab allein fast 5 Minuten gebraucht als die gefragt hat, wie alt ich bin :Heiss: )
Ich erzählte ihr dann, dass ich diese ganzen Assessments kenne (das hat sie gleich vermerkt) und auch, dass ich manchmal depressive Phasen habe, wo ich Heultage ohne Grund hab ... aber ich weiß, die sind am nächsten Tag wieder vorbei.
Wenn sie mir aber jetzt so einen Depressionstest vorlegen würde, ich könnte den so ausfüllen, dass der so oder so auszuwerten wäre ... also entweder, als ob ich absolut depressiv sei oder eben gar nicht depressiv wäre.

Zum Schluss meinte ich dann noch zu ihr, dass es zweifelhaft wäre, dass ich einen Arbeitgeber finden würde, der garantieren kann, dass nie eine Beleuchtungseinrichtung kaputt geht und flackert.
Im amb. Dienst konnte ich da immer ausweiche - entweder in ein anderes Zimmer oder das Licht ausmachen und ein anderes anschalten ...
In einem Büro geht das nicht.
Sie stimmte mir zu, dass das unwahrscheinlich wäre.

Das war jetzt ein grober Bericht ... wahrscheinlich hab ich eh wieder die Hälfte vergessen :groehl:
Gedauert hat das Ganze knapp über ne Stunde.

:umarm: Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 7. Mai 2014, 06:19

Moin ihr Lieben :Bussi:

Gestern hab ich nun den Termin beim Orthopäden hinter mich gebracht ...

Ich war schon um 11.30 Uhr da (Termin war um 12 Uhr) und bin auch gleich drangekommen ... Privatpraxis halt :lachen:

Der Ortho hat die allgemein üblichen Fragen nach den Beschwerden (wie lang schon, wie häufig, welche Auswirkungen usw.) gestellt und auch, welche Medis ich nehme.
Er sieht durchaus, dass sich die anderen Krankheiten (Epi und chronische Gastritis) mit einer wirkungsvollen Schmerzbehandlung "beissen" (hat er zumindest gesagt - was er schreibt, weiss ich natürlich nicht).

Bei der Untersuchung hat er festgestellt, dass das Becken schief steht (stimmt, da war doch mal was in der Reha :Gruebeln: ... da wurden auch provisorische Einlagen angepasst, nur sind die nie im Rehabericht aufgetaucht) und dass die Knie knirschen (auch wahr - aktuell macht das rechte Probleme. Kommt davon, wenn man gelernt hat: Immer aus den Knien raus heben - nie aus dem Rücken raus!)
Becken und Knie wurden geröntgt, die Bilder hab ich mir heute Morgen angeschaut: Das Becken steht eindeutig schief und gesunde Knie schauen auch anders aus ...

Allerdings: Entweder braucht der Dr. ne neue Brille oder das war ein Test, ob ich mit dem Arm hochgreife ...
"Haben Sie das an der Nase schon mal von einem Hautarzt untersuchen lassen?"
:confused: Was ... ich lang mir der linken Hand hoch ...
"Das kommt bestimmt von der Brille ..."
"Der schwarze Leberfleck ... den meine ich!"

Bild
"Das ist ein Nasenpiercing!" :groehl:

So, die Fahrtkostenabrechnung schick ich heute Mittag an die DRV und dann heisst es abwarten und :kaffee: trinken.


:umarm: Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 7. Jun 2014, 04:10

Schönes Wochenende ihr Lieben :smile:

Passend zu diesem kam der erwartete Ablehnungsbescheid ... nicht, dass ich mich darüber recht gewundert hätte :nein:

Erhofft ... ja, erhofft hätte ich mir allerdings etwas mehr davon - keine Ahnung, ob berechtigt oder nicht.

Wenn ich das SO dem JC vermittle, dann habe ich zwar

- ein degeneratives Wirbelsäulensyndrom mit Bandscheibenveränderungen ohne neurologische Ausfälle
- einen beginnenden Verschleiß in Hüft, Knie, Schulter und Fingergelenken ohne wesentliche Funktionsstörungen
- Reflexepilepsie, seit 1984 anfallsfrei (ja sicher bin ich anfallsfrei. Man lernt, die Auslöser zu vermeiden. Wenn ich in einem Raum bin, in dem die Leuchtmittel nicht intakt sind ... da flüchte ich weil das körperliches Unbehagen auslöst)
- Kopfschmerzen (aha, war das nicht mal ne Migräne, die ich aber schon seit der Jugend habe :Gruebeln: )

was mich aber nicht daran hindern sollte:

... mindestens 6 Stunden täglich untern den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein zu können.

Das heisst, dass mit diesem Bescheid sämtliche Einschränkungen, die im GA der AfA damals festgelegt wurden, quasi per Federstrich aufgehoben werden ...

Wenn mein JC diesen Bescheid wörtlich nimmt, dann kann ich ab sofort
- wieder Nachtarbeit machen
- bin so gut wie überall einsetzbar für jede Tätigkeit (außer in meinem Beruf)
- kann problemlos heben und tragen ...

Widerspruch werd ich sicher einlegen und mir die GA zukommen lassen.

Wie ist das: Muss ich mich nach Pfingsten beim JC melden und denen mitteilen, dass ich zwar den Bescheid der DRV bekommen habe, aber dass da Widerspruch eingelegt wurde?

Kann ich die DRV irgendwie dazu bewegen, dass da eine eindeutigere Aussage kommt bezüglich meiner Einsetzbarkeit? Mein JC wird diesbezüglich nichts unternehmen. Schließlich war das ja deren Idee, dass man das der DRV überlassen sollte ...


Frohe Feiertage wünscht

:umarm: Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 11. Jun 2014, 01:07

Hallo aggi, :koepfchen:
Wie ist das: Muss ich mich nach Pfingsten beim JC melden und denen mitteilen, dass ich zwar den Bescheid der DRV bekommen habe, aber dass da Widerspruch eingelegt wurde?
bin gerade irgendwie verwirrt, wenn du beim JC bist (ALGII/Hartz 4 ?) dann solltest du die schon informieren aber den Bescheid brauchen die SB nicht "zu lesen" ... wie kommst du darauf, dass die DRV sich für die Feststellungen des ÄD der AfA wirklich interessieren könnte ... :confused: :Gruebeln:

Willkommen "im Club" der abgelehnten EMR-Antragsteller trotz eindeutigem Statement des ÄD der AfA, so war es doch damals bei mir auch ... die haben gemeint ich soll EM-Rente beantragen und die DRV meinte nur ich solle gefälligst arbeiten gehen (aber nicht mehr in meinem vorhandenen Job), für die Vermittlung "in Andere Arbeit" sei die AfA zuständig ...
Kann ich die DRV irgendwie dazu bewegen, dass da eine eindeutigere Aussage kommt bezüglich meiner Einsetzbarkeit? Mein JC wird diesbezüglich nichts unternehmen. Schließlich war das ja deren Idee, dass man das der DRV überlassen sollte ...
NÖÖÖ, warum soll das die DRV machen, Arbeitsvermittlung (und die konkrete Eignungsfeststellung dafür) ist doch Sache von AfA und/oder JC ... das machen die bei der DRV nicht.
Die haben doch gar keine Ahnung von den aktuellen Verhältnissen und Möglichkeiten am "allgemeinen Arbeitsmarkt", kennen als "Alternativen" nur den "Pförtner" (notfalls an der Nebenpforte) oder die Telefonistin ... bilden sich ein, dass diese Jobs heute noch das sind, was sie vor 20/30 Jahren mal gewesen sein mögen ... "Schonarbeitsplätze für gesundheitlich eingeschränkte Renten-Antragsteller" ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Dann soll dein JC das bleiben lassen und einfach weiter mit dir auf das Ergebnis von Widerspruch und (wahrscheinlich) nachfolgende Klage warten, lass dich vom Arzt deines Vertrauens weiter AU schreiben, dann können die dir auch den "Buckel runter rutschen" ... lege denen bloß keine DRV-GA vor, das geht die gar nichts an, auch nicht wenn sie das verlangen ...

Ob du (zumindest) AU bist oder nicht entscheidet dein behandelnder Arzt und nicht das JC, auch nicht deren Amtsarzt ... mehr machen, als weiter um die EM-Rente kämpfen geht ja aktuell nicht ... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 11. Jun 2014, 03:01

Moin Doma :umarm:
die haben gemeint ich soll EM-Rente beantragen und die DRV meinte nur ich solle gefälligst arbeiten gehen (aber nicht mehr in meinem vorhandenen Job), für die Vermittlung "in Andere Arbeit" sei die AfA zuständig ...
Bei mir ist es ja genau andersrum: ICH hab gemeint, ich bekomm eh noch keine EMR - es müsste lediglich ein aktueller Statusbericht gemacht werden, der die Grenzen der Arbeitsfähigkeit aufzeigt.

Der letzte (noch zu Zeiten der AfA) stammt aus 2010 und seitdem kamen ja noch das eine und andere Aua dazu.
Aber "angeblich" gibt es dort keinen ä.D. und an die Weisungen der DRV sei man ja sowieso gebunden.
lass dich vom Arzt deines Vertrauens weiter AU schreiben, dann können die dir auch den "Buckel runter rutschen" ...
Oh, da ist mein JC gaaanz fix: Die schieben dich dann in die Grundsicherung (zum Sozialamt) ab. Das haben die ja Anfangs auch schon mal versucht.
lege denen bloß keine DRV-GA vor, das geht die gar nichts an, auch nicht wenn sie das verlangen ...
Nee, vorlegen sicher nicht, aber was soll ich dann machen? Die werden nicht meinen schönen blauen Augen glauben, dass da drin steht, dass ich noch "mindestens 6 Std täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" blabla ... und deshalb die ganze Misere. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist groß, meine Einschränkungen damit aufgehoben und das JC weigert sich, mich zum ä.D. zu schicken.

Ich hab nicht unbedingt so super Ärzte hinter mir, die mich grenzenlos AU schreiben.
Am besten, ich geh wieder arbeiten ... hab gestern eine Bewerbung abgegeben.
Das betreute Wohnen nebenan sucht eine Pflegehilfskraft - 20 - 25 Std / Woche (wirtschaftlich gesehen für das Heim ein absoluter Gewinn - bekommt eine Fachkraft zum Preis einer Hilfskraft) :schlecht:

Das mach ich so lange mit, bis ich entweder so kaputt bin, dass mir irgendein Arzt mal neue Bilder gönnt (die letzten waren aus 2010) oder es mir dann doch so schlecht geht, dass selbst die DRV die Augen davor nicht verschließen kann :nein:

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