Wahlrecht bezügl. Gutachter + Fristen
Verfasst: Sa 15. Dez 2012, 08:33
Hallo allerseits,
gestern habe ich ein Schreiben der DRV erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass "zur weiteren Prüfung Ihres Antrags" (nämlich auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) eine "ärztliche Untersuchung erforderlich" sei. Nach § 14 Abs. 5 SGB IX würde mir ein Wahlrecht bezüglich der Beauftragung eines Gutachters eingeräumt. Zwei Ärzte wurden vorgeschlagen - die ich natürlich nicht kenne ...
Ich soll nun bis zum 20.12.2012 mitteilen, welcher der beiden Ärzte mit der Untersuchung beauftragt werden kann. Anderenfalls werde einer er beiden von der DRV beauftragt, "um schnellstmöglich über Ihren Antrag entscheiden zu können."
Das Schreibens ist datiert auf den 06.12.2012. Und ich habe es gestern - also am 14.12.2012 - erhalten!
Diese Frist - zumal kurz vor den Feiertagen bzw. dem Jahreswechsel, wenn viele Fachärzte sowieso in Urlaub sind - erscheint mir doch sehr kurz.
Auf dem Briefumschlag ist kein Poststempel. Auf dem Brief selber ist über der Adresse neben Angabe zum Porto eine längere Ziffer, die mit *11.12.12* endet (vielleicht das Datum einer elektronischen Frankierung?).
Habt ihr eine Ahnung, ob ich in diesem Fall Fristverlängerung verlangen kann?
Wie soll ich in so kurzer Zeit etwas über die Gutachter in Erfahrung bringen?
Viele Grüße,
Max
gestern habe ich ein Schreiben der DRV erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass "zur weiteren Prüfung Ihres Antrags" (nämlich auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) eine "ärztliche Untersuchung erforderlich" sei. Nach § 14 Abs. 5 SGB IX würde mir ein Wahlrecht bezüglich der Beauftragung eines Gutachters eingeräumt. Zwei Ärzte wurden vorgeschlagen - die ich natürlich nicht kenne ...
Ich soll nun bis zum 20.12.2012 mitteilen, welcher der beiden Ärzte mit der Untersuchung beauftragt werden kann. Anderenfalls werde einer er beiden von der DRV beauftragt, "um schnellstmöglich über Ihren Antrag entscheiden zu können."
Das Schreibens ist datiert auf den 06.12.2012. Und ich habe es gestern - also am 14.12.2012 - erhalten!
Diese Frist - zumal kurz vor den Feiertagen bzw. dem Jahreswechsel, wenn viele Fachärzte sowieso in Urlaub sind - erscheint mir doch sehr kurz.
Auf dem Briefumschlag ist kein Poststempel. Auf dem Brief selber ist über der Adresse neben Angabe zum Porto eine längere Ziffer, die mit *11.12.12* endet (vielleicht das Datum einer elektronischen Frankierung?).
Habt ihr eine Ahnung, ob ich in diesem Fall Fristverlängerung verlangen kann?
Wie soll ich in so kurzer Zeit etwas über die Gutachter in Erfahrung bringen?
Viele Grüße,
Max