2.1.1 Das Problem der Gegenübertragung in der Begutachtungssituation
Bekanntlich wird unter Gegenübertragung der Einfluss des untersuchten Probanden auf die emotionalen Reaktionen des Gutachters verstanden. Dieser Einfluss bleibt den Beteiligten häufig unbewusst. Gerade bei Rentenantragstellern besteht die Gefahr, dass seitens des Gutachters unterschwellig aggressiv reagiert wird, insbesondere, wenn dieser den Eindruck gewinnt, er solle getäuscht werden. Häufig kommt es auch dazu, dass der Gutachter seinen Maßstab an den eigenen hohen Leistungsanforderungen ausrichtet und diesen dann bei der Beurteilung des Probanden zu Grunde legt. Dies kann dazu führen, dass die vorgestellte
Problematik nicht mehr angemessen und umfassend gewürdigt wird. Gleichzeitig ist die Gefahr gegeben, dass seitens des Gutachters versucht wird, dem Probanden eine Täuschung, zu beweisen”, „Indizien” zu suchen, ohne hierbei den unbewussten Konflikt wahrzunehmen.
Mir scheint, dass der Rentenversicherung durchaus bewusst ist, dass es zur Gegenübertragung kommen kann (aggressive Reaktion von Gutachtern), sonst hätte sie diese Leitlinien nicht selbst verfasst.
Das ändert meines Erachtens aber nichts daran, dass es viel zu oft auch dazu kommt!
Was nutzen Leitlinien den Betroffenen, wenn Gutachter (auch die in den Reha-Kliniken) nicht in der Lage sind, eine Gegenübertragung zu vermeiden!?
Oh, mein Potential (Wissen) in Sachen Rente ist schon beachtlich; merke ich gerade.

In 7 Jahren kann man viel lernen.

LG
euer Schalentierchen