Verdammt, wollte gerade was dazu schreiben, beim absenden sah ich das Doppeloma
schneller war, und es besser beschrieben hatte wie ich.
Nun inhaltlich war es gleich, aber nicht so liebevoll wie Doppeloma es gemacht hat, habe es gelöscht
Auf KEINEN Fall an die AfA geben, das Warum habe ich im Beitrag beschrieben...der ÄD (der AfA) soll und MUSS die "Restleistungsfähigkeit" SELBER feststellen ...Ansonsten ist das MDK-Gutachten für die AFA nicht schlecht, sollte es zur Aussteuerung kommen, einfach
das Gutachten auf verlangen den ÄD zusenden, der will dich nicht weiter sehen und §145 sollte durch sein.
Liebe Grüße von der Doppeloma