Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

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Boo
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Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 21. Aug 2010, 09:39

Hallo, meine Lieben, :smile:

ein 2. Versuch, den ersten Ellenlangen Bericht nicht gespeichert.... ich kann es nicht lassen und muss es immer drauf ankommen lassen.... :grinser:
Die kleine " Vorgeschichte " wurde von mir im MDK Beitrag bereits geschrieben.

Pünktlich war ich nun bei der angeblich falschen DRV, denn in der Konstanzerszr. ist der BUND und die Boo gehört zum DRV BERLIN-BRANDENBURG, so die etwas angesäuerten Damen hinter ihrem " Tresen ", weil ich dort ohne Termin antanzte. Der Aufruf zur Beratung ging auch ziemlich flott, was mich im nachhinein auch nicht gewundert hat, den der Herr wusste nun gar nichts mit mir anzufangen und die Atmosphäre wurde zunehmend ungemütlicher. Habe darauf bestanden, dass er die Beraterin ausfindig macht, mit der ich am Do. terlefonierte. Danach war wieder warten angesagt, diesmal ließen sie mich schmören. :groehl: 1 1/2 Stunden später dann der " Durchbruch "...

Meine Reha Antrag wurde von der RV umgewandelt in einen Rentenantrag. Da ich dauerhaft Teilerwerbsgemindert bin, gilt diese Rente bereits von Ende Januar , mit Antragstellung der Reha.

Mitte April begann meine Reha und ich habe bis zu dieser Zeit noch Vollzeit gearbeitet mit vollem Engelt, natürlich. Nun beginnt eine komplizierte Rechnung, die eigentlich ergab, dass mir in dieser Zeit höchstwahrscheinlich kein Teilrente zustehen würde, weil ich auch bei Teilung immer noch zuviel hinzuverdient habe. Es tauchte auch die Frage auf, ob es in der Zeit der Arbeit ein Entgelt war, oder ein Vorschuß meines Arbeitgebers zur Rente. Nur exakt durch den Tarifbertrag zu beantworten. Mein Arbeitgeber ist der Größte in Berlin und gehört zum Öffentlichen Dienst, aber es wurde 2007 ein " Haustarifvertrag " erarbeitet, der ab 2009 umgesetzt wurde. Ergo: der BAT ist dort nicht gültig. By the way; es war ein " Glanzstück " von Hr. Wowereit ! :Veraergert: So könnte - was ich jedoch nicht annehme - auch zu einer Rückzahlung kommen, die von der Teilrente nicht gedeckt würde.Hinzu kommt natürlich auch die die Zeit nach der Reha - ebenfalls Teilrente !

Nun, bis zur Antragstellung meinerseits, die ich ja bereits vornahm, kommt dann die befr. volle Em- Rente zum Tragen. Es müssen 7 Monate dazwischen liegen. Es wurde wieder gerechnet und ich brauche euch wohl nicht zu sagen, dass es nach all den Abzügen weniger als das KG ist.
Habe zwar noch das Glück der VBL und evtl. kommt auch noch ein kleiner Rest einer Hinterbliebenen Rente zum Tragen, so dass es dem KG schon näher kommt. Um euch jetzt noch mehr zu verwirren, kommt auch noch die KK ins Spiel. Es gibt sie doch, die " Erzwingung " der KK zur Rente sowie natürlich auch zur Reha. Es nennt sich dann ; " Das eingeschränkte Gestaltungsrecht " ist das von der KK ausgesprochen worden, schriftlich oder auch mündlich, kannste jarnüscht mehr machen als den Antrag zustellen !

Nun, dieser Fall ist bei mir noch nicht gegeben, so dass ich auch die Rente zu einem späteren Zeitpunkt beantragen könnte um weiterhin KG zu beziehen. Hierbei hat sich allerdings ein wenig das Gefühl bei mir eingeschlichen, dass die RV diese Variante wohl gut findet, weil sie auch erst später zahlen muss. Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt. Bin leider kein Risiko Mensch. Ich habe mich nun zu folgender Variante entschieden, denn ich habe ja noch das " Gestaltungsrecht ", dass ich gegen die Umwandlung des Reha Antrages in Teil Rente Widerspruch eingelegt habe und der Antrag auf befr. Volle EM-Rente zunächst bestehen bleibt.Das heißt im klartext : die 7 Monate Teilrente sind weg und es beginnt 7 monate später = August die Volle Em-Rente. Mit dieser Variante würde ich auch Juni & Juli der evtl. KG- Zuschuß Rückzahlung meines Arbeitgebers " entkommen " , so dass nur noch August und September offen wären.

Auch die Hinterbliebeben Rente hat sie für mich schriftlich angeleiert. Könnte es sein, dass auch eine Anwältin dort als Beraterin tätig ist ? Irgendwie kam sie mir so vor. Wirklich sehr kompetent. :lesen:

Ihr seht, wie kompliziert das alles in meinem Falle ist und mir hat der Kopf nach 2 Stunden Beratung derartig geschwirrt, dass ich fix & foxi war. Hatte zwischenzeitlich in der Beratung sogar das Gefühl, dass ich heulen könnte. Hat die Beraterin gut erkannt und auch noch mentalen Beistand geleistet. :koepfchen: Nun werde ich am Montag noch mal der SB der RV auf die Nerven gehen und anfragen ob alles so richtig ist und wann es bei ihr landet. Der KK müsste ich eigentlich auch noch mitteilen, dass ich den Antrag gestellt habe. Wobei ich überlege, ob es nicht mit meinem Kreuzchen auf dem nächsten Auszahlschein - Mitte September - reicht :confused:

Die 10,8 % bleiben natürlich bestehen, @Doppeloma, wie du bereits erwähnt hast, aber die Altersrente wird dann trotzdem nochmal gesondert neu berechnet.

Im Jahre 2010 bträgt der Besteuerungsanteil 60 % und der Prozentsatz für den Freibetrag 40 % und der bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch, wenn die Rente durch Rentenanpassung weiter steigt.


Ich hoffe, dass ihr alle soweit gekommen seit, " Lesetechnisch " gesehen, aber kürzer könnte ich es nicht kompremieren. :Angst:

Euch allen ein ruhiges WE :Bussi:

Liebe Grüße
Boo :winke:
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Urmel » Sa 21. Aug 2010, 10:14

Puuuuuh,das muß ich,glaub ich,noch 10 x lesen :jaa:
Laß Dich trotzdem :umarm: und schönes Wochenende
Sigrun

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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 21. Aug 2010, 13:27

Wow ich bestaune Dich. Ich habe das noch nicht verstanden und werde noch mehrfach lesen müssen. Klingt aber nach halbwegs gutem Ende!
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 21. Aug 2010, 16:53

Liebe Sigrun, liebe Esuse, :smile:

tja, da könnt ihr ein wenig erahnen, wie es mir dort ging. Zeitweise war mein Durchblick völlig getrübt, denn für die Beraterin war ja alles Sonnenklar, aber nicht für mich. :grinser:

Diese Geduld von ihr, wenn ich immer und immer wieder nachgefragt habe und ein Brett vor'm Kopp hatte... :confused: hat' sie schon jut jemacht :applaus:


Solltet ihr was spezielles wissen wollen, :lachen: dann fragt mich einfach. :Yeah:

@Esuse, ich hoffe und denke, das es ein gutes Ende nimmt. :jaa:

Ganz liebe Grüße :Bussi:
Boo :winke:
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 21. Aug 2010, 17:32

Liebe, Liebe Boo, :umarm:

das war ja ein Hammertag für dich, aber toll, dass du es geschafft hast dich durchzusetzen :groehl: :applaus:
Wobei ich überlege, ob es nicht mit meinem Kreuzchen auf dem nächsten Auszahlschein - Mitte September - reicht
Genau so ist es, den Antrag hast du gestellt, wann jetzt der Bescheid kommt (ich meine der Richtige, wo dann auch drinsteht, ab wann denn nun Rente gezahlt wird) weißt du ja noch gar nicht.

Das mit einer eventuellen Rückzahlung von Arbeitslohn (?) verstehe ich nicht wirklich, das darf meiner Meinung nach überhaupt NICHT sein.
Es tauchte auch die Frage auf, ob es in der Zeit der Arbeit ein Entgelt war, oder ein Vorschuß meines Arbeitgebers zur Rente.
Was für ein "Vorschuß" zur Rente, da wußte doch noch keiner (nicht mal du selber!), dass du im Ergebnis der Reha eine Rente erhalten wirst :confused: :Verwirrt:

Wenn du gearbeitet hast steht dir der (Arbeits-) Lohn dafür zu, das geht doch nachträglich (nach welchem Tarifvertrag auch immer???) nicht so einfach mit einer späteren Renten-Nachzahlung zu "verrechnen" :confused: :Gruebeln:
Wenn dein Verdienst in dieser Zeit "zu hoch" war, "sozusagen als Nebeneinkommen" (zusätzlich zur Rente), dann fällt eben (leider) die Rente erst mal teilweise/ komplett weg für diesen Zeitraum.
Ich verstehe sowieso nicht so ganz warum die dir (rückwirkend) eine Rente bewilligen, für einen Zeitraum, in dem du nachweislich noch Vollzeit gearbeitet hast :confused:

Nicht weil ich dir das nicht gönne, aber dadurch entsteht doch diese unübersichtliche Konstellation überhaupt erst und die haben doch Beiträge von deinem AG bekommen in dieser Zeit, da sollten die das doch wissen.
Es hätte doch gereicht, den BEGINN der REHA-Maßnahme als Rentenbeginn festzulegen, die MÜSSEN doch gar nicht unbedingt das Antragsdatum nehmen, wenn es dadurch nur Kuddel-Muddel gibt :confused:

Vielleicht habe ich da auch einfach nur was falsch verstanden???

Sonstige "Ausgleichszahlungen" (z.B. mit KK, AfA) haben den Rahmen einer eventuellen Renten-Nachzahlung NICHT zu übersteigen, wenn es dafür irgendwo nicht reicht, dann DARF das KEINER von dir verlangen :Verwirrt:

Mann, Mann, da freut man sich, dass es endlich einer geschafft hat, relativ problemlos die EM-Rente zu bekommen und dann kommt so ein Rattenschwanz an Ungereimtheiten hinterher :Verwirrt: :confused:

"Halt die Ohren steif", das soll ich dir auch vom Dopa ausrichten :grinser:

Schönes Wochenende und alles Liebe von den Doppelgroßeltern :Bussi: :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 21. Aug 2010, 18:54

Meine liebe Doppeloma :Bussi:


>>> Das mit einer eventuellen Rückzahlung von Arbeitslohn (?) verstehe ich nicht wirklich, das darf meiner Meinung nach überhaupt NICHT sein.
Wenn du gearbeitet hast steht dir der Lohn dafür zu, das geht nachträglich (nach welchem Tarifvertrag auch immer???) nicht so einfach mit einer späteren Renten-Nachzahlung zu "verrechnen" :confused: :Gruebeln:
Wenn dein Verdienst in dieser Zeit "zu hoch" war als Nebeneinkommen (zusätzlich zur Rente), dann fällt eben (leider) die Rente erst mal komplett weg für diese Monate. <<<

Nun, die Dame war halt eine ganz akribische hat zwischenzeitlich auch dieses und jenes Gesetz am PC nachgelesen und gab es zu bedenken, dass es so sein könnte. Hat halt alles abgeklopft :keule: :groehl: Habe es ihr auch gesagt, dass es eigentlich nur Engelt sein kann ! :Laber:

Tja, das mit dem Bescheid und was dort zu Beginn steht ist für mich auch nicht so richtig nachvollziehbar, aber für die RV schon :Ohnmacht:

Bescheid

" Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe von Ende Januar 2010 gilt als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. "

Weiter steht dann zu lesen :

" Nach dem Ergebnis der der ärztlichen Untersuchung bei Abschluss der Reha & nach Stellungnahme des unseres Sozialmedizinischen Dienstes ist es nicht gelungen meine Erwerbsfähigkeit vollständig wiederherzustellen. Sie sind vielmehr zeitlich befr. bis Juni 2012 voll erwerbsgemindert und DAUERHAFT teilweise erwerbsgemindert bei Berufsunfähigkeit . Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt deshalb nach § 116 SGB VI als Rentenantrag. "

Das bedeutet also, dass ich seit Febr. teilerwerbsgemindert bin, obwohl ich noch bis Mitte April gearbeitet habe, sprich bis zum Reha Beginn. Und nun kannste dir vorstellen, was das für Rechnerein wären und da hab ich bereits die erste Krise bei ihr bekommen :groehl: nächste folgten...

Sie hat dann einen Widerspruch für mich verfasst, dass ich der Rentenantragsfiktion nach :Laber: widerspreche, " Der Rehanatrag soll nicht als Rentenantrag gelten ". UND NUN kommt dieser schicke Satz: " Fr. Boo teilt mit, dass sie nicht in den Gestaltungsrechten eingeschränkt ist. Sie wurde weder zum Antrag auf Teihabe noch zum Rentenantrag aufgefordert.( Also von der KK !) Der Rentenantrag von Mitte August soll zunächst bestehen bleiben ".

Im Grunde genommen könnte auch der " storniert " werden und ich würde darauf warten, das mich die KK in meinem Gestaltungsrecht einschränkt. Dann MÜSSTE ich den Antrag stellen. Da ich aber kein risikofreudiger Mensch bin, wie bereits erwähnt, lasse ich den Antrag auf die befr. volle EM-Rente bestehen. Verstehste det jetzt 'n bisschen besser :aha: :Yeah:

Wäre das von der KK erfogt, dann könnte ich auch keinen Widerspruch einlegen. So muss es also doch so sein, dass die KK dir ein " eingeschränktes Gestaltungsrecht " an die Backe nageln kann ! :Wut: sie hat das alles PC -technisch an Hand von Weisungen nachgelesen.

Du hast vollkommen recht, dieser Rentenbeginn ergibt ein völliges kuddel-muddel , auch in meinen Augen, aber vllt. ist das sogar gesetzlich so geregelt... :confused: Wat weeß ick... :grinser:

Ich geh einfach von August an auf befr. EM-Rente und jut iss. Nee, es muss alles Top-Komplziert sein !!! :Heiss:

Sage den lieben Dopa meinen Dank und meine Grüße ! :applaus:

Für dich :Bussi: und ein hoffentlich streßfreies WE !

Jaaanz liebe Grüße
Boo :winke:
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 21. Aug 2010, 21:31

Liebe Boo, :Bussi:
Ich geh einfach von August an auf befr. EM-Rente und jut iss.
Jenau, so seh ick dett ooch :groehl:
Die Teil-EM wegen BU sollen die sich doch bis April "sonstwohin schieben", und dir eben den Rest (bis Juli) nachzahlen (die BU-Rente), ab August bekommst du dann ja die (befristete) Volle EM-Rente (das wird ja dann eigentlich nicht mehr irgendwie unterteilt, oder???).
Die KK hat da mit ihrem "Gestaltungsrecht /Einschränkung deines Dispositionsrechtes" ein bischen dolle "schlechte Karten", weil du ja die Reha schon selber beantragt hattest und sie dich zum Renten-Antrag gar nicht mehr "auffordern" konnten.

Außerdem ist den KK (glaube ich) nach § 51 SGB V ohnehin NUR möglich zum Reha-Antrag (med. und/oder berufliche Teilhabe) aufzufordern, irgendwo habe ich mal gelesen, dass die einen EM-Renten-Antrag gar nicht verlangen dürfen.

Weiß aber nicht mehr wo das war, ist im Moment auch für deinen Fall egal, denn nachträglich deine Anträge zu ihrem Vorteil nutzen, geht für die KK nun wohl überhaupt nicht mehr.

Die können dann höchstens noch den Ausgleich jetzt ab August verlangen, bis deine Rente dann tatsächlich gezahlt wird.

Na, genug für heute , mir raucht auch schon der Kopf davon :Schwindelig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 22. Aug 2010, 15:24

Müssen die eigentlich immer alles komplizierter machen, als es ohnehin schon ist?
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Boo » So 22. Aug 2010, 20:54

Liebe Doppeloma, :Bussi:

ich setz mal den Link rein für deine richtige Vermutung. :applaus:

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html

Und die Nr. 2 bezieht sich ja nur auf spezielle Rente, oder sehe ich das falsch :confused:

Nun traue ich aber den " netten " Gesetzgebern zu, dass sie vllt. bereits wieder etwas neues, im Bezug auf " Dispositionsrecht ", oder wie sie es so schön nennen " Gestaltungsrecht ", auf den Markt gebracht haben. :groehl:

Wundern würde es mich nicht. :grinser:

Ganz liebe Grüße :umarm:
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 23. Aug 2010, 17:00

Hallo Boo,

supi, siehst du, da steht das ja schon eindeutig drin :applaus:

Mir ist nicht bekannt, dass daran irgendetwas geändert wurde und was da steht bezieht sich ausschließlich auf "Regel-Altersrente" , das hat mit EM-Rente nix zu tun.
Ist ja nachvollziehbar, dass die KK nicht mehr zahlen möchte (und auch nicht mehr muß) wenn man die normale Altersrente in Anspruch nehmen kann.

Bei der EM-Rente entscheidet doch aber letztendlich ALLEINE die DRV, ob überhaupt eine gezahlt wird und ab wann.
Vorher wird doch in (fast) jedem Fall erst mal eine Reha (Grundsatz der DRV REHA VOR RENTE) gemacht und deshalb darf die KK auch nur auffordern eine solche zu beantragen.
EM-rentenrelevante Entscheidungen fallen doch dann sowieso erst (wie z.B. bei dir) während oder nach der Reha-Maßnahme.

Deine KK kann, meiner Meinung nach, nur noch die Beträge ausgleichen lassen, die jetzt noch überschneidend entstehen, bis zur endgültigen Rentenzahlung :ic_up:

Das machen die aber "normalerweise" untereinander aus, es darf aber KEIN Minus-Differenzbetrag von dir verlangt werden.

Bin gespannt wie das alles bei dir weitergeht, die KK hat dir jedenfalls im aktuellen Rentenverfahren keine Vorschriften zu machen, du entscheidest im Fall des Falles, was für DICH die stressfreiere Variante ist :groehl: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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