§ 53 SGB VI – Vorzeitige Wartezeiterfüllung

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brillenetui
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§ 53 SGB VI – Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Ungelesener Beitrag von brillenetui » Fr 26. Apr 2019, 21:02

Hallo
Hätte mal eine Frage tritt das Gesetz auch noch ein wenn z.b die Berufskrankheit 2006 eingetreten ist,und ich bei dem Leistungsfall 2018 ein Jahr Versicherungspflichtige Zeiten hatte,oder zählt das erst ab dem Leistungsfall oder wenn man arbeitslos wurde?
Gruss und alles Gute
Mike

Jetzt erst recht (Gitte Haenning)

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