Seite 1 von 1

Verständnisfrage

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 06:41
von hagbard
da mal wieder total auf dem Schlauch stehend und überfordert
Kann mir jemand erklären welchen Unterschied 'Unbefristet' 'Unbestimmte Zeit' und 'auf Dauer' hat auf dem Rentenbescheid?
Ich blicke da nicht so ganz durch

Re: Verständnisfrage

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 15:18
von Doppeloma
Hallo hagbard, :smile:
Kann mir jemand erklären welchen Unterschied 'Unbefristet' 'Unbestimmte Zeit' und 'auf Dauer' hat auf dem Rentenbescheid?
Ich blicke da nicht so ganz durch
Da gibt es KEINEN Unterschied, es sind NUR unterschiedliche Bezeichnungen für GENAU den gleichen FAKT ... die EM-Rente wurde bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente (also mit 65 + X Monaten) bewilligt. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Wirklich "Unbefristet" gibt es (eigentlich) GAR NICHT, denn spätestens mit dem Übergang in die Altersrente entfällt eine EM-Rente IMMER, die ist ja dann überflüssig geworden ... Altersrentner müssen ja nicht mehr arbeiten gehen wenn sie nicht wollen. :lesen: :ic_up:

In meinem Verlängerungs-Bescheid steht, dass die EM-Rente nun "auf unbestimmte Zeit" aber längstens bis zu (Datum meiner Altersrente) bewilligt und gezahlt wird.
Bei anderen wurde auch schon was "auf Dauer" von der DRV in den Bescheid geschrieben, die Altersgrenze wird aber in der Regel auch angegeben ... denn DANACH gibt es KEINE Rente wegen Erwerbsminderung mehr, man muss die Altersrente (den Übergang) noch rechtzeitig vorher beantragen.

Das werde ich jetzt zum Jahresende erledigen weil meine EM-Rente nur noch bis nächsten Sommer gezahlt werden muss, aber ich weiß ja, dass es NUR der Wechsel in die Altersrente ist, das kann und darf die DRV nicht mehr ablehnen. :teufel:

Letztlich steht in JEDEM dieser EM-Renten-Bescheide auch zusätzlich drin, dass eine "Überprüfung" der Rentenberechtigung (jederzeit) erfolgen kann, man soll sich eben auch damit "nicht zu sicher fühlen" aber unsere EM-Renten wurden noch nie "überprüft" seit sie "auf unbestimmte Dauer" bewilligt wurden.

Das erfolgt wohl eher mal bei jüngeren EM-Rentnern "auf Dauer" ... da kommt aber auch nur ein Formular was man selber ausfüllen soll und bald danach die schriftliche Bestätigung der DRV, dass alles so bleibt wie es bisher war. :lesen: :lesen: :lesen:

Ist also kein Grund sich Sorgen zu machen wenn solche Post mal kommen sollte von der Rentenkasse, wer nicht zu fleißig nebenher arbeiten geht (über die gesetzlichen Grenzen hinaus) hat da NICHTS zu befürchten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Verständnisfrage

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 10:41
von hagbard
danke für die Erklärung @doppeloma
Mit dem Nebenher Arbeiten ist das ja wohl eher so das das eh nicht geht - sonst wäre man ja nicht berentet worden...