Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

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Passerelle
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Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Passerelle » So 13. Aug 2017, 16:42

Liebe Forumsmitglieder,

wenn eine befristete Teil-EMR bewilligt wird, beginnt die Rentenzahlung ja erst nach dem Ablauf von sechs Monaten.

Wenn nun z.B. die befristete Teil-EMR für zwei Jahre bewilligt wurde, beginnt dann die Zweijahresfrist mit dem Datum der Bewilligung zu laufen, was dann bedeutet, dass nur für achtzehn Monate Rentenzahlungen geleistet werden ? (sechs plus achtzehn Monate)

Oder beginnt die Zweijahresfrist der Bewilligung mit dem Datum der ersten Rentenzahlung ?

Liebe Grüße
:winke: Passerelle

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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 13. Aug 2017, 18:01

Hallo Passerelle, :lachen:

kannst es NICHT lassen, alles schon ganz genau wissen zu wollen anstatt einfach den Antrag zu stellen und dann im Bescheid nachzulesen, wie es genau bei dir nun sein wird ... :icon_e_wink: :pfeif:
wenn eine befristete Teil-EMR bewilligt wird, beginnt die Rentenzahlung ja erst nach dem Ablauf von sechs Monaten.
Das gilt übrigens NICHT nur für eine Teilweise EM-Rente sondern generell für EM-Rente auf Befristung, also auch für eine EM-Voll-Rente ... wenn die (bis zu höchstens 3 Jahren) befristet wird.
Wenn nun z.B. die befristete Teil-EMR für zwei Jahre bewilligt wurde, beginnt dann die Zweijahresfrist mit dem Datum der Bewilligung zu laufen, was dann bedeutet, dass nur für achtzehn Monate Rentenzahlungen geleistet werden ? (sechs plus achtzehn Monate)
Jetzt muss ich mal schwer nachdenken, denn ich habe keine große Lust meinen Bescheid dazu herauszusuchen ... :Gruebeln: :teufel:
Meine EM-Rente wurde ja (auf Wunsch der DRV) extra noch "verschoben" (der Eintritt der Erwerbsminderung gilt ja als Ausgangspunkt dafür) beim Vergleich am Gericht, weil es sonst (gesetzlich) keine Befristung mehr hätte geben können. :confused: :confused: :confused:

Die Befristung musste also für die (höchstens) 3 möglichen Jahre noch irgendwie rechnerisch "ausbalanciert" werden, das ging aber ab meiner Antragstellung (August 2009) nicht mehr so "gut" im Sommer 2012 ... (obwohl die gerichtlichen Gutachter das ja klar so gesehen hatten, dass der Leistungsfall bereits bei MEINER Antragstellung vorgelegen hatte), wurde ein "Kompromiss-Vorschlag" von der DRV verlangt, dem ich dann letztlich zugestimmt habe.

Also hat man den Eintritt der EM (Eintritt des Leistungsfalles) auf Februar 2010 "vorverlegt" ( da hatte ich eigentlich die Ablehnung meines Antrages von der DRV bekommen ... :groehl: ) und die regulären Zahlungen der Rente haben dann (theoretisch lt.Bescheid) im September 2010 (7. Monat nach Eintritt der EM im Februar) begonnen, die Befristung endete dann zu August 2013 ...

Den Bescheid bekam ich dann dazu im Juli 2012 (also waren schon fast 2 Jahre meiner EM-Rente abgelaufen) Im Februar 2013 bekam ich die Post zur Verlängerung ...
In meinem Falle wurde dann laufend ab Monat September 2012 die Rente an mich direkt gezahlt, weil ja noch Erstattungen mit AfA und JobCenter zu erledigen waren, aus der Renten-Nachzahlung für die vergangenen fast 2 Jahre.
Dazu wird dann auch was in deinem EM-Renten-Bescheid stehen, je nachdem für welchem Termin du dich jetzt entscheiden willst.

Nimmst du den Reha-Antrag bekommen ja KK und AfA auch noch was zurück aus dem Betrag der dir dann zunächst genannt wird und dafür nimmt die DRV sich so 6 - 8 Wochen Zeit, ehe deine reguläre Rente dann laufend überwiesen wird.
Bleibt für dich was übrig aus der Nachzahlung bekommst du das nach einer kurzen schriftlichen Abrechnungs-Information (von der DRV) auch noch überwiesen ...
Oder beginnt die Zweijahresfrist der Bewilligung mit dem Datum der ersten Rentenzahlung ?
Das hat also mit dem angekündigten Beginn der Renten-Zahlungen nicht direkt was zu tun, auch der Bewilligungszeitraum steht doch noch gar nicht fest ...

Wenn du deinen aktuellen Antrags-Zeitpunkt wählst bekommen KK und AfA NICHTS mehr zurück (bei Bewilligung auf Befristung), weil die ersten 6 Monate ja noch keine Rente zur Erstattung vorhanden wäre ... die Zahlungen für dich könnten frühestens im nächsten Jahr (Februar / März) beginnen und bis dahin muss die AfA aber auch nicht mehr zahlen, wird sie auch nicht tun, wenn sie NICHTS mehr zurück bekommen kann (aus einer Renten-Nachzahlung, die es ja dann nicht geben wird).

Es soll dafür zwar inzwischen auch eine (recht neue) Ausnahme-Regelung geben, aber ich denke mal wir wollen das "WAS- WÄRE-WENN ???" jetzt hier nicht gleich übertreiben ... :Verwirrt: :Hilfe:

Nach meiner Erinnerung beginnt also die Befristung erst zu laufen, wenn auch die Renten-Zahlung (theoretisch) beginnen würde also nach Ablauf der ersten 6 Monate ohne Zahlungs-Anspruch an die DRV.

Wie viel Renten-Zeit man dir wirklich geben möchte wirst du aber auch erst GENAU wissen, wenn der Bescheid vor dir liegt ... vielleicht kommt ja auch mal ALLES ganz anders, als bisher überlegt und "durchgespielt" ... die DRV ist immer mal wieder für unerwartete Überraschungen gut, in JEDER Hinsicht ...

Meine Verlängerung 2013 (ohne "Selbsteinschätzung"/ ohne Arztberichte /ohne Nachfragen von der DRV) war nach knapp 2 Wochen im Briefkasten und ich konnte / wollte kaum glauben, dass man mir nun völlig problemlos und "unbefristet" die EM-VOLL-Rente bis zur Altersrente bewilligt hatte ... :jaa: :cool: :applaus: :Yeah:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von brillenetui » So 13. Aug 2017, 21:56

Doppeloma hat geschrieben:
So 13. Aug 2017, 18:01

wenn eine befristete Teil-EMR bewilligt wird, beginnt die Rentenzahlung ja erst nach dem Ablauf von sechs Monaten.
Jetzt muss ich doch mal nachfragen:Heisst dass dass man die ersten 6 Monate kein Geld von der DRV bekommt,auch wenn man kein Anspruch auf Hartz4 hat?Also 6 Monate kein Geld?
Gruss und Danke
Mike
Gruss und alles Gute
Mike

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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 13. Aug 2017, 22:47

Hallo brillenetui, :smile:
Jetzt muss ich doch mal nachfragen:Heisst dass dass man die ersten 6 Monate kein Geld von der DRV bekommt,auch wenn man kein Anspruch auf Hartz4 hat?
Das ist richtig verstanden so, lt. Gesetz beginnt eine EM-Rentenzahlung bei befristeter Rente erst "frühestens" ab dem 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles (also ab offizieller Anerkennung einer EM durch die DRV), ob du Hartz 4 bekommen kannst oder noch andere Leistungs-Ansprüche hast (Krankengeld / ALGI) ist der DRV dabei völlig EGAL, dafür sehen die sich NICHT zuständig (sie sind es auch rechtlich gar nicht).
Also 6 Monate kein Geld?
Ob das wirklich so kommt hängt von den konkreten, individuellen Umständen ab.
Soweit ich das bei dir nachgelesen habe käme (vielleicht) eine Umdeutung deiner aktuellen DRV-LTA in Frage und dann wäre der "Leistungsfall" ja früher anzusetzen und diese "Zahlungslücke" wird dadurch vermutlich für dich gar nicht entstehen.

Überwiegend wird eine EM-Rente nicht so besonders schnell entschieden und bewilligt (es sei denn die wird abgelehnt, dann steht die Frage ja vorerst auch nicht zur Debatte), da sind diese "magischen" 6 Monate Karenz bis zum Renten-Zahlungs-Anspruch meist schon abgelaufen.

Für Ausnahme-Fälle wurde nun gesetzlich ergänzt, dass Krankenkasse oder AfA (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) die Zahlungen nicht sofort einstellen dürfen (was früher möglich war, sobald ein Bescheid zur EM-Rente vorliegt) wenn diese Karenz-Zeit bei der Renten-Bewilligung noch läuft und die Renten-Zahlungen erst X Monate später einsetzen werden.

Bedingung dafür ist natürlich zusätzlich, dass ein Anspruch auf Krankengeld ODER ALGI noch besteht zum Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, länger als der Anspruch dort noch besteht brauchen aber auch KK oder AfA NICHT weiter zahlen ...

Dann muss man von vorhandenem "Vermögen" leben oder Sozial-Leistungen beantragen, da kommt dann nur noch "Sozial-HILFE" (SGB XII) in Betracht, denn für ALGII ( Hartz 4) muss man ja auch mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein und das wäre man nur noch mit einer EM-Teilrente.

Das führt aber hier jetzt wohl doch schon zu weit, bitte stelle weitere Fragen zu deinem persönlichen Fall wieder unter deinem eigenen Thema ... :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von brillenetui » Mo 14. Aug 2017, 19:38

Ok,Danke für die Info.
Gruss und alles Gute
Mike

Jetzt erst recht (Gitte Haenning)

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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Passerelle » Di 15. Aug 2017, 11:20

Doppeloma hat geschrieben:
So 13. Aug 2017, 18:01
Hallo Passerelle, :lachen:

kannst es NICHT lassen, alles schon ganz genau wissen zu wollen anstatt einfach den Antrag zu stellen und dann im Bescheid nachzulesen, wie es genau bei dir nun sein wird ... :icon_e_wink: :pfeif:
Nein, liebe Doppeloma, ich kann es wirklich nicht lassen, alles ganz genau wissen zu wollen, weil ich mich dann besser gewappnet fühle bei dem, was an Diskussionen auf mich zukommt. Wissen ist Macht meinte schon Sir Francis B. :aha:

Unter uns Betschwestern, ich habe da vielleicht eine kleine Störung :glotzen: , und das liegt wahrscheinlich daran, dass mir schon von frühester Kindheit an unsinniges Zeugs von unterschiedlichsten Autoritäten erzählt wurde, was nicht meiner Förderung oder Weiterentwicklung dienen sollte sondern einzig und allein manipulativ auf mein Wohlverhalten und meine Gefügigkeit einwirken sollte. Ich sollte ein tadelloses Schaf unter anderen tadellosen Schafen werden.

Ich bin in den Sechzigern auf dem platten Land geboren, da, wo die Welt noch in Ordnung war :kotzen: und damals galten Pfarrer und Lehrer noch als Respektspersonen, denen man sich unterzuordnen hatte, weil die ALLES RICHTIG machten und alles RICHTIG WUSSTEN, was sich gehört und das durfte selbstverständlich alles NIEMALS NIEMALS NIEMALS in Zweifel gezogen werden. In das gleich Loch pfiff die Erziehung in meinem Elternhaus und daher gab es nicht die geringste Chance, sich gegen die bereits in Stein gemeißelte Meinung der Meinungsinhaber zu stellen bzw. diese zu hinterfragen.

Ich glaube, mein Schaden ist dann erst im Erwachsenenalter entstanden, als ich realisierte, wie hinterhältig diese Manipulationen waren, wie sich mich geformt und in manchen Bereichen zu einem Leben geführt haben, was ich nie geführt hätte, wenn ich die WAHRHEIT gewusst hätte.

In den letzten Monaten fühlte ich mich bei den Gesprächen mit KK und AfA sehr oft daran erinnert, dort soll ja auch alles zu meinem Wohl und zu meiner Unterstützung geschehen, aber im Hintergrund laufen natürlich ganz andere Überlegungen und Motivationen.

Deshalb kann ich es nicht lassen ! :grinser:

Liebe Grüße
:winke: Passerelle

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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Aug 2017, 15:10

Hallo Passerelle, :smile:
Unter uns Betschwestern, ich habe da vielleicht eine kleine Störung :glotzen: , und das liegt wahrscheinlich daran, dass mir schon von frühester Kindheit an unsinniges Zeugs von unterschiedlichsten Autoritäten erzählt wurde, was nicht meiner Förderung oder Weiterentwicklung dienen sollte sondern einzig und allein manipulativ auf mein Wohlverhalten und meine Gefügigkeit einwirken sollte. Ich sollte ein tadelloses Schaf unter anderen tadellosen Schafen werden.
Dann bin ich ja (inzwischen) der passende "Gegenpol" geworden, der sich ja auch einlässt auf deine ungebremste Wissbegierigkeit ... :lachen: :groehl:

Schon in Ordnung, ich weiß sehr genau was du meinst auch wenn ich in der Großstadt aufgewachsen bin, unsere Generation hatte noch andere "Hemmungen" (eine andere Erziehung eben, auch wenn meine mit "Gottvertrauen" wenig zu tun hatte) im Bezug auf Behörden, Lehrer, Polizei und JEDER Arzt war ein unerreichbarer "Gott in Weiß" ... was so ein "Gott" sagt oder schreibt hat man nicht anzuzweifeln oder zu hinterfragen ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Es macht mir ja auch Spaß dir zu antworten (sonst würde ich es nicht machen :icon_e_wink: :pfeif: ) und dabei immer wieder selbst erfreut und erstaunt zu sein, was so alles (so ganz ohne "höhere Bildung") in meinem Kopf gelandet (und verankert) ist, seit wir den Kampf gegen Krankheiten und die Rentenkasse aufnehmen mussten ...

Was waren wir doch auch noch NAIV damals als alles beim Dopa angefangen hat ... 2006 ... er stellte auch freiwillig einen Reha-Antrag weil er wieder fitt werden wollte für seine 12-Stunden-Schichten bei seinem AG...

Bis dahin war er immer sehr zufrieden gewesen mit den Reha-Ergebnissen (er hatte schon öfter orthopädische Rehas gemacht, die fertigen Berichte hatten uns nie sonderlich interessiert), es brachte ihm wirklich Besserung aber für immer kürzere Zeiten, wenn es dann im gleichen beruflichen Stress danach weiterging.

Aber ich will mich jetzt hier nicht verzetteln und dein Thema nicht "shreddern", in seiner letzten Reha stellten wir dann zum Ersten Male fest, dass es überhaupt nicht (mehr) um seine Gesundheit ging, sondern nur noch darum ihn für weiterhin Erwerbsfähig zu erklären, damit kein EM-Rentenfall "droht" ...
Wie negativ wirksam dieser "extrem geschönte" Reha-Bericht dann noch wurde, stellten wir auch erst in seinem ersten EM-Rentenverfahren fest ... :kotzen:

Fast parallel streikte ja dann meine "matschige Herzklappe" und so hatte ich zumindest viel Zeit mich erst mal kundig zu machen, was man sich so gefallen lassen muss und was nicht ...wenn sonst NICHTS mehr ging, konnte ich immer noch stundenlang am PC verbringen und das Internet wurde (neben dem Dopa :Bussi: ) mein "bester Freund" ... im §§-Dschungel deuten kann mir meine Große weiterhelfen (sie ist Rechtspflegerin), wenn ich damit an meine Grenzen komme.

Aus dem ehemals ängstlichen "Behörden-Duckmäuserchen" ist eine sehr gut informierte "Kampf-Doma" geworden und noch ist meine Neugierde groß genug das am Laufen zu halten ... :teufel:
So hat das also bei uns angefangen und ich weiß noch nicht wann das nun aufhören wird, dass ich mein (wohl stark ausgeprägtes) Helfersyndrom hier (und im ELO-Forum) toben lasse, ich werde aber auch KEINE Therapie dagegen machen ... ich denke mal "Was alleine gekommen ist, wird auch irgendwann von alleine wieder vergehen" :grinser: und wenn nicht, dann schade ich ja (hoffentlich) Niemandem damit ... :icon_e_wink: :pfeif:

In diesem Sinne liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Passerelle » Mi 16. Aug 2017, 09:32

Doppeloma hat geschrieben:
So 13. Aug 2017, 22:47

Für Ausnahme-Fälle wurde nun gesetzlich ergänzt, dass Krankenkasse oder AfA (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) die Zahlungen nicht sofort einstellen dürfen (was früher möglich war, sobald ein Bescheid zur EM-Rente vorliegt) wenn diese Karenz-Zeit bei der Renten-Bewilligung noch läuft und die Renten-Zahlungen erst X Monate später einsetzen werden.

Liebe Doppeloma, hast Du hierfür zufällig die gesetzliche Grundlage zur Hand ? :warte:

Liebe Grüße
:winke: Passerelle

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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Passerelle » Mi 16. Aug 2017, 09:45

Liebe Doppeloma,

die Kombination von
Doppeloma hat geschrieben:
Di 15. Aug 2017, 15:10
was so alles (so ganz ohne "höhere Bildung") in meinem Kopf gelandet (und verankert) ist...
und

Doppeloma hat geschrieben:
Di 15. Aug 2017, 15:10
aus dem ehemals ängstlichen "Behörden-Duckmäuserchen" ist eine sehr gut informierte "Kampf-Doma" geworden und noch ist meine Neugierde groß genug das am Laufen zu halten ... :teufel:
und
Doppeloma hat geschrieben:
Di 15. Aug 2017, 15:10
mein (wohl stark ausgeprägtes) Helfersyndrom
und Deinem Humor

Doppeloma hat geschrieben:
Di 15. Aug 2017, 15:10
.. ich denke mal "Was alleine gekommen ist, wird auch irgendwann von alleine wieder vergehen" :grinser: icon_e_wink: :pfeif:
macht Dich zu einem engagierten, sympathischen Seniorconsultant, der mit multidimensionaler Kompetenz und Erfahrung Changeprozesse managen und nachhaltig etablieren kann und dabei stets den Menschen im Fokus hat.

In diesem Sinne liebe Grüße von der Passerelle :umarm:


P.S.:
das mutet jetzt etwas unüblich an, so vong Ausdruck her.
Ich wollte Dir aber mal eine Unisprechversion Deiner Person und Tätigkeit hier im Forum liefern. :srose:
Das Copyright gebe ich hiermit frei, kannst Du in Dein Profil übernehmen. :respekt:

Care
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Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Ungelesener Beitrag von Care » Mi 16. Aug 2017, 12:17

Klingt gut und soooo treffend :jaa: :applaus: :ic_up: :ic_up:

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