Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

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Michi121212
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Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Mi 28. Dez 2016, 03:38

Hallo,
wer von Euch hat Erfahrungen mit der "sozialmedizinischen Stellungnahme" NACH Bewilligung der befristeten EMR.
- kann man diese bei der DRV anfordern? Wohl im Rahmen der Akteneinsicht
- ist diese aussagekräftig?
- ergeben sich daraus Hinweise, was mit einer Verlängerung zu tun hat?
Danke
Michi

Anja12
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Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 22. Jan 2017, 11:02

Hallo,

ja es gibt das Akteneinsichtsrecht.
Falls seelische Erkrankungen vorliegen kann es sein,
dass eine Kopie nur an den Hausarzt geht.

Ja in dieser Stellungnahme ist ersichtlich, ob geprüft wird.

Gruß
Anja

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k@lle
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Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 22. Jan 2017, 14:11

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