Hallo,
wer von Euch hat Erfahrungen mit der "sozialmedizinischen Stellungnahme" NACH Bewilligung der befristeten EMR.
- kann man diese bei der DRV anfordern? Wohl im Rahmen der Akteneinsicht
- ist diese aussagekräftig?
- ergeben sich daraus Hinweise, was mit einer Verlängerung zu tun hat?
Danke
Michi
Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung
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Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung
Hallo,
ja es gibt das Akteneinsichtsrecht.
Falls seelische Erkrankungen vorliegen kann es sein,
dass eine Kopie nur an den Hausarzt geht.
Ja in dieser Stellungnahme ist ersichtlich, ob geprüft wird.
Gruß
Anja
ja es gibt das Akteneinsichtsrecht.
Falls seelische Erkrankungen vorliegen kann es sein,
dass eine Kopie nur an den Hausarzt geht.
Ja in dieser Stellungnahme ist ersichtlich, ob geprüft wird.
Gruß
Anja
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Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung
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