Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

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Ulrike
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Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Ulrike » Fr 8. Jul 2016, 20:18

Ich beziehe normales ALG 1 (Aussteuerung des Krankengeldes Anfang Juni 2016) , also nicht nach dem Nahtlosigkeitsparagraphen. Eine berufliche Reha ist gescheitert. Meine Ärztin empfiehlt mir jetzt einen Renten Antrag zu stellen. Mit dem Stellen des Rentenantrages bekundet man ja letztendlich dass man nicht mehr mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Man soll ja in dem Fragebogen auch angeben was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann.
Besteht nicht die Gefahr, dass man sofort ins SGB 12 (Hilfe zum Lebensunterhalt) geschoben wird, wenn man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, bis über den Rentenantrag entschieden ist?
Oder hat man ein Recht darauf, weiter ALG 1 zu bekommen bis über den Rentenantrag entschieden wurde?
Und wie beantwortet man die Frage was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann? Wenn ich da einschreibe weniger als 3 habe ich ja nicht mal einen ALG 2 Anspruch.
Danke schon mal im Voraus für mögliche Antworten. Das würde mir sehr helfen. Ulrike 66

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Doppeloma
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Re: Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Jul 2016, 23:10

Hallo Ulrike66, :smile:

zunächst mal an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN im K-o-R ... :umarm:
Ich beziehe normales ALG 1 (Aussteuerung des Krankengeldes Anfang Juni 2016) , also nicht nach dem Nahtlosigkeitsparagraphen.


Das erzählt man dir bei der AfA aber nach einer Aussteuerung gibt es kein "normales" ALGI mehr, bist du denn inzwischen auch arbeitslos oder besteht dein Arbeitsverhältnis noch immer "ruhend" ???
Eine berufliche Reha ist gescheitert. Meine Ärztin empfiehlt mir jetzt einen Renten Antrag zu stellen.


Ich nehme an, dass diese berufliche Reha von der DRV bezahlt wurde, ist das auch von denen offiziell aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden und hast du das schriftlich bekommen ... :confused: :Gruebeln:
Was die eigenen Ärzte dazu empfehlen ist immer gut gemeint, hat aber bei der DRV letztlich nicht viel Bedeutung, kannst natürlich einige Arztberichte gleich mit dem Antrag zusammen einreichen, ob das Wirkung hat wirst du abwarten müssen.

In der Regel ist die DRV aber sehr sparsam sich selbst genug bei den Ärzten anzufordern und verlässt sich lieber auf eigene Reha-Berichte / später eigene Gutachter bei der Entscheidung.
Mit dem Stellen des Rentenantrages bekundet man ja letztendlich dass man nicht mehr mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Man soll ja in dem Fragebogen auch angeben was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann.
Dieser Antrag geht ja an die Rentenversicherung, die AfA interessiert es nicht was du dort eintragen wirst und als Begründung für den Antrag auf EM-Rente schreibst, die Frage nach den möglichen Arbeitsstunden habe ich gar nicht beantwortet, es ist nicht unsere Aufgabe das schon im Antrag "rentengerecht" zu beurteilen, das interessiert die DRV später ohnehin nicht besonders was wir selber zu unserer Erwerbsfähigkeit meinen.

Darum solltest du auch den Selbsteinschätzungsbogen direkt beiseite legen und NICHT ausfüllen, das ist ein Blick in deine gesundheitliche "Glaskugel" und das muss man sich nicht antun (wollen) zumal es freiwillig ist diesen Bogen auszufüllen.
Du solltest noch weiter hier lesen, da kannst du schon sehr viel zu AfA /Aussteuerung und Antrag auf EM-Rente finden und wirst schnell begreifen müssen, dass da jede Behörde nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen verfolgt.
Besteht nicht die Gefahr, dass man sofort ins SGB 12 (Hilfe zum Lebensunterhalt) geschoben wird, wenn man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, bis über den Rentenantrag entschieden ist?
In vielen Fällen wird man nach einer Aussteuerung von der AfA sogar aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen und so lange ein (persönlicher) Anspruch auf ALGI vorhanden ist KANN man dich nicht an das SGB XII verweisen, da nehmen die dich gar nicht, weil Lohnersatzleistungen (Krankengeld / ALGI) vorrangig sind vor staatlichen Sozial-Leistungen (SGB II / SGB XII).
Oder hat man ein Recht darauf, weiter ALG 1 zu bekommen bis über den Rentenantrag entschieden wurde?
Ja, du hast ein Recht darauf weiter ALGI zu bekommen, aber nur so lange wie es dein persönlicher Anspruch (lt. AfA-Bescheid) hergeben wird, bis (vielleicht) mal zu einer EM-Rente entschieden sein wird kann es deutlich länger dauern.
Und wie beantwortet man die Frage was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann? Wenn ich da einschreibe weniger als 3 habe ich ja nicht mal einen ALG 2 Anspruch.
Was du in den Renten-Antrag schreibst dazu ist für AfA und /oder JobCenter (JC) völlig unwichtig, bis du einen verbindlichen Bescheid dazu von der DRV bekommst, dass du wirklich als EM anerkannt bist gilt gesetzlich, dass du mindestens 3 Stunden Erwerbsfähig bist und damit kannst (und musst) du dich dann auch beim JC im Antrag "zur Verfügung stellen", auch das JC erfährt NICHT was in deinem Renten-Antrag steht.

Zudem interessiert es wirklich keine Behörde was du selber dazu meinst, offiziell Erwerbsgemindert bist du erst wenn die DRV dir dazu einen schriftlichen Bescheid geschickt hat ... :Verwirrt: :Hilfe:

Aktuell hat die AfA (vermutlich) nur wegen der laufenden Reha auf einen EM-renten-Antrag verzichtet, es genügt aber wenn du dann dort (nachweislich bitte) informierst, dass du am XX einen Antrag auf EM-Rente gestellt hast, ob man deine "Behandlung" bei der AfA deswegen ändern wird kann ich dir nicht versprechen ... das kommt darauf an was der ÄD der AfA dazu eingeschätzt hat.

Kann durchaus sein, dass man dich nach Abbruch der Reha jetzt erneut "begutachten" will bei der AfA um deine "Restleistungsfähigkeit" für die Vermittlung festzustellen, denn im "normalen" ALGI bist du ja verpflichtet dich um (andere) Arbeit zu bemühen.

Mein EM-Rentenantrag wurde auch abgelehnt, obwohl mich die AfA dazu aufgefordert hatte, über Widerspruch und Klage hat es dann fast 3 Jahre gedauert bis mir die DRV EM-Rente zahlen musste, bis dahin musste ich auch noch (fast 2 Jahre) ALGII beziehen, denn so lang war mein Anspruch auf ALGI dann auch nicht.

Du solltest einen eigenen "Fall" aufmachen (Bereich "Dein Fall"), denn es werden mit Sicherheit noch viele weitere Fragen auftauchen, dann ist alles an einem Platz und man kann schnell mal nachlesen. :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 9. Jul 2016, 13:55

Hallo Ulrike 66,

in Deinem Vorstellungsposting hast Du dies hier berichtet:
Ulrike66 hat geschrieben:Jetzt überlege ich ob ich eine befristete Rente beantrage. Diesen Schritt zu gehen empfiehlt mir meine Ärtzin schon längere Zeit.
Darf ich mal fragen, weshalb Du schreibst befristete EMR ? In den meisten " Fällen " ist in der heutigen Zeit die EMR sowieso befristet mancher Antragsteller erhielt diese
für 1 Jahr und musste fast nach Erhalt des 1. Bescheides die Weitergewährung der EMR beantragen, ich selbst erhielt die EMR für 2 Jahre - wobei es ca 7 Monate brauchte was normal ist, bis die 1. DRV Zahlung auf meinem Konto eingegangen ist... Wer ganz viel Glück hat erhält die EMR 3 Jahre und evlt noch Rückwirkend ab " Eintritt des Leistungsfalles " bewilligt....

Das Alles kann so eintreten - muss aber nicht - Ich habe aus meinem eigenen Verfahren welches sich mehr als 3 Jahre hingezogen hatte erfahren müssen, dass die Wege der DRV oft unergründlich und in keinster Weise für den leidgeprüften Antragsteller nachvollziehbar sind...

Natürlich gibt es " Ausnahmen " bei denen die EMR auch problemlos und zügig bewilligt wurde und evlt sogar noch unbefristet erteilt wurde.
Das sind aber die " Glückspilze " ... welche ihre EMR sicher auch aus gesundheitlichen Gründen zusteht... " den Kopf unter dem Arm tragen "....

Die vielen Userschicksale bei K-o-R zeigen überwiegend - wie schwierig es ist - die EMR bewilligt zu bekommen und viele haben die ganze Bandbreite an " allem was man absovlieren MUSS in DRV - Augen " von Reha über PT bis mehrere Klinikaufenthalte, viele viele Begutachtungen usw... und dennoch kocht die DRV ihr " eigenes Süppchen "...
Ulrike66 hat geschrieben:Ich habe Angst vor diesem Schritt.
Angst musst und solltest Du keine haben - Du erfährst hier bei K-o-R Hilfe und Unterstützung - Wenn Du Fragen/Probleme hast immer schön hier mitteilen, so lässt sich hoffentlich mancher Fehler vermeiden....

Was man für den Antrag benötigt ist " Durchhaltevermögen " - sowie FACHärzte welchen hinter Dir und Deinem Antrag stehen und Dir unterstützend zur Seite stehen..
Aussagefähige Arzt/Klinikbefunde ect...
Kontinuierliche Behandlung und Therapie !
Ulrike66 hat geschrieben:Und wie beantwortet man die Frage was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann?
Diese Frage würde ICH unbeantwortet lassen - ist sicher eine Frage der AfA ?
Diese kannst Du nicht beantworten ( siehst Dich ja selbst als erwerbsgemindert ... ) und Deine " Leistungsfähigkeit " wird die DRV sicher begutachten lassen....
OB Du erwerbsgemindert bist - das entscheidet die DRV meist wie o.g. durch GA !

Sollte Dich der ÄD der AfA " begutachten " und das GA fällt unter 3 Std aus - so muss/wird dies die DRV nicht sonderlich " interessieren " - war bei mir " der Fall " -
dieses GA war völlig umsonst und keinesfalles hilfreich für die EMR Antragstellung oder sonstige Behörden...
Doppeloma hat geschrieben:Du solltest einen eigenen "Fall" aufmachen (Bereich "Dein Fall"), denn es werden mit Sicherheit noch viele weitere Fragen auftauchen, dann ist alles an einem Platz und man kann schnell mal nachlesen. :lesen: :lesen: :lesen:
:jaa:

Sicher lesen wir uns - viel Glück !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

Ulrike
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Re: Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Ulrike » Sa 9. Jul 2016, 19:58

Hallo Engelchen, hallo Doppeloma,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten die mir sehr weiter helfen und mich grundsätzlich erst einmal beruhigen. Ich werde auf jeden Fall etwas unter der Rubrik; Mein Fall schreiben. Leider ist heute unvorhergesehen meine langjährige Beziehung in die Brüche gegangen. Ich bin fertig und mein Kopf ist voll mit den damit zusammenhängenden Problemen. Wenn ich mich sortiert habe melde ich mich wieder und schreibe noch Genaueres in der Rubrik die Ihr vorgeschlagen habt. Ich wollte mich aber zumindest schon mal bedanken, weil mir Eure Beiträge weiter geholfen haben.

Liebe Grüße sendet Euch Ulrike66

schlingeline

Re: Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von schlingeline » So 10. Jul 2016, 01:33

Ulrike66 hat geschrieben:Hallo Engelchen, hallo Doppeloma,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten die mir sehr weiter helfen und mich grundsätzlich erst einmal beruhigen. Ich werde auf jeden Fall etwas unter der Rubrik; Mein Fall schreiben. Leider ist heute unvorhergesehen meine langjährige Beziehung in die Brüche gegangen. Ich bin fertig und mein Kopf ist voll mit den damit zusammenhängenden Problemen. Wenn ich mich sortiert habe melde ich mich wieder und schreibe noch Genaueres in der Rubrik die Ihr vorgeschlagen habt. Ich wollte mich aber zumindest schon mal bedanken, weil mir Eure Beiträge weiter geholfen haben.

Liebe Grüße sendet Euch Ulrike66


:troesten: :troesten: :koepfchen: :koepfchen: :Bussi: :umarm:

Alles gute dir wünsche und überstehe die schwere Zeit.

Ich gehöre hier unter den sogenannten Glückspilzen, denn ich habe den Antrag für EMR im Juni 2014 gestellt und im Oktober 2014 war ich zum Gutachten und mitte Nov. 2014 hatte ich den großen Umschlag im Briefkasten. Ich bekam sie auf 3 Jahre befristet die volle Rente.

Gruß schlingeline

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Re: Bekomme ich weiter ALG 1 bei Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 11. Jul 2016, 11:31

Hallo Ulrike66,
Ulrike66 hat geschrieben: Leider ist heute unvorhergesehen meine langjährige Beziehung in die Brüche gegangen. Ich bin fertig und mein Kopf ist voll mit den damit zusammenhängenden Problemen. Wenn ich mich sortiert habe melde ich mich wieder und schreibe noch Genaueres in der Rubrik die Ihr vorgeschlagen habt.


Och jeee - dieses Beziehungsende nun auch noch... als wenn die Probleme ( EMR-Antrag ect ) nicht ohnehin ausreichend wären...
Es tut mir sehr leid für Dich :umarm:.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft - diesen Schmerz und alles was damit verbunden ist, zu bewältigen und verarbeiten zu können...

Mache Dir keinen Stress wegen dem Posting - wenn Dir danach ist, melde Dich bitte.. :jaa:

Alle guten Wünsche für Dich und Deine Zukunft !

Lieb gemeinte Grüsse + :umarm:
Engelchen 22
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