laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
FreeNine
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laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Fr 1. Apr 2016, 17:30

Hallo @ all,
kennt jemand diese Situation?

Mein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft seit 2011. Mittlerweile in zweiter Instanz in Berufung vorm LSG.
Nun hatte ich in einer Klinik, die mir eigentlich einen Befund geschrieben hatten, der aussagt dass ich nur noch 3-4 Stunden, aber mit vielen Pausen arbeiten könnte, nochmal um ein Gespräch gebeten. Denn die DRV und das SG hatten diesen Klinikbefund ignoriert und die Gutachter sehen mich für voll arbeitsfähig . Davon bin ich aber Welten entfernt. Jedenfalls habe ich noch mal einen Termin in der o.g. neurologischen Klinik wahrgenommen und hatte u.a. ein Gespräch mit deren Sozialarbeiterin.

Zur Erklärung: Ich bin seit 2010 arbeitsunfähig, aber in meiner Firma noch nicht gekündigt. Mein Arbeitgeber würde mich wieder einstellen, aber nur in alter Verfassung. Mein Gesundheitszustand hat sich aber eher verschlechtert als verbessert. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht bzw. man ist sich darüber nicht einig. D.h. ich kann vorerst immer nur Symptome lindern lassen.

Nun empfahl die Sozialarbeiterin wieder eine Arbeitsaufnahme, statt mich vor Gericht zu streiten. Mein Arbeitsweg nimmt aber schon mehr als ca. 3 h ein. Das schaffe ich kaum noch. Jedenfalls schlug sie eine berufliche Reha zu beantragen vor.
Den bisher weiten langen Weg vor Gericht möchte ich aber nicht umsonst/erfolglos gemacht haben und dann ggf. wieder von vorne anfangen
!
Die Sozialarbeiterin meinte ich könne parallel eine berufliche Reha beantragen. (Sie kam mir aber auch nicht so wirklich kompetent vor, was die rechtlichen Belange betrifft.
Wenn es parallel möglich wäre, wäre es vieleicht gar nicht verkehrt, wenn man dort feststellen würde, das ich im Zusammenhang u.a. mit dem "Erschöpfungssyndrom" eine Arbeitssituation über 3 Stunden gar nicht mehr bewältige.

Soweit ich bei der DRV gelesen und die Bedingungen einer beruflichen Reha verstanden habe, ist es bei Rentenbeantragung gar nicht möglich?!. Kennt sich jemand mit beruflicher Reha aus?
(Eine Reha selbst wurde 2012 auch von der DRV abgelehnt. Die Gutachterin der SG schlug dagegen auch wieder eine Reha vor, aber das wurde alles vor Gericht abgewiesen.)
Vieleicht habt ihr noch wieder mal einenTipp für mich?

Danke und GLG FreeNine

Maulwurf74
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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Maulwurf74 » Fr 1. Apr 2016, 19:37

also bei mir ist es so das ich im mai einen antrag auf LTA also auf eine berufliche reha gestellt habe, in der zeit in dem der Antrag "bearbeitet" wurde (über 6 monate bis zu einen Gutachter musste), hatte sich aber noch eine Augenerkrankung zu meiner eigentlichen Sehbehinderung dazu gesellt und ich hatte eine massive verschlechterung.
hab dann gleichzeitig zum LTA antrag einen antrag auf erwerbsminderungs rente eingereicht.
die beiden Anträge werden parallel bearbeitet.
habe mittlerweile auch zwei wochen in einen BFW hinter mir, die auch für mich sehr aufschluss reich waren, es hat sich nämlich herrausgestellt, das die leistungsfähigkeit meiner augen sehr viel schlechter sind, als ich selbst eigentlich geglaubt habe.
was aber auch klar ist, wenn man ein jahr arbeitslos ist und keinerlei vergleiche mehr hat, wenn die augen wirklich gefordert werden.
letztendlich wurde ich unter 3 stunden zu den üblichen bedingungen des arbeitsmarktes eingestufft, in wie weit sich die DRV an der einschätzung orientiert wird sich zeigen...
aber mögich sein sollte es auf jedenfall beide anträge zu stellen...

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Frauhamster » Fr 1. Apr 2016, 21:15

Hallo FreeNine,

möglich ist es ganz sicher, beide Anträge parallel zu stellen.

Du würdest Dir aber selbst widersprechen, denn wenn Du eine berufliche Reha beantragst, dann triffst Du selbst
ja damit die Aussage, dass Du Dich für eine eventuelle Umschulung, Weiterbildung oder was auch immer belastbar fühlst.
Damit führst Du Deinen Rentenantrag ad absurdum, und Du kannst davon ausgehen, dass die DRV liebend gerne auf
diesen Zug aufspringt. Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber möglicherweise genehmigen sie Dir dann lediglich einen
Wiedereingliederungszuschuss, mit dem Du nichts anfangen kannst, weil Du Dir den möglichen Arbeitgeber erstmal
selbst suchen musst.

Bei Maulwurf74 ist die Reihenfolge ja andersrum, da kann das durchaus Sinn machen, bei Dir wäre es meiner Meinung
nach kontraproduktiv.
Liebe Grüße von der Hamsterin

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Fr 1. Apr 2016, 22:26

Hallo Frau Hamster,
ich bin jetzt 55 (also vor 61 geboren) und da spielt die Berufsunfähigkeit auch ein Rolle mit. Vor Gericht (SG) wurde das alles nicht "ernstgenommen". D.H. aus meinem Beruf wurde in Nullkommanichts ein Anlernberuf gemacht. Der Richter lies es auch nicht richtigstellen ... Also ich würde einer beruflichen Reha ehe nur zustimmen, wenn es darum ging wieder in meiner bisherigen Tätigkeit anzufangen. Da stehen dann erst mal Weiterbildungen an, um den Beruf wieder aufnehmen zu können. Ich arbeite(te) in einem Bereich, wo Programme ständig wieder weiterentwickelt werden (Updates ständig halb- bis jährlich) und da fehlt der Anschluß ganz einfach seit 5 Jahren. Das müsste m.E. erst geklärt werden, denn es ist nicht mein Verschulden, das hier nichts vor wärts geht. Ich habe so viel versucht ...

Deshalb werde ich jetzt nicht über mein Ziel schießen bzw. würde es nicht wollen. (Was so vor Gericht abläuft mit der Gutachterei ist schon megatraurig!)
Aber andererseits wollte ich den Tipp der Sozialarbeiterin nicht ganz unüberlegt verwerfen!

Mein Arbeitgeber wird die berufliche Reha nicht machen, denn 2010 habe ich schon mal eine Widereingliederung durch und er kennt meinen Gesundheitszustand.

Und ich würde den Versuch nur starten wollen, um ggf. zu zeigen, dass es halt nicht so mit den Gesundheitszustand bestellt ist, wie die bisher 4 Gutachter der DRV und SG es in ihren Momentaufnahmen nur für ihren Fachberich gesehen haben.
Meine Ärzte sehen es nämlich anders (nicht nur einer!)

Eigentlich kommt man sich wie ein Pingpongball vor, der hin und hergerollt wird (oder in einem "Hamsterrad", das sich immer weiterdreht :Schwindelig: ), weil keiner eine Lösung weis, bzw. nicht die Verantwortung übernehmen will. :Ohnmacht:
N8 :Bett:

Danke für die bisherigen Meinungen.

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Apr 2016, 01:51

Hallo FreeNine, :smile:

fange mal in deinem ersten Beitrag an ...
Zur Erklärung: Ich bin seit 2010 arbeitsunfähig, aber in meiner Firma noch nicht gekündigt. Mein Arbeitgeber würde mich wieder einstellen, aber nur in alter Verfassung.
Dein Arbeitsverhältnis besteht noch nach den alten Bedingungen, es "ruht" nur wegen der langen AU, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis oder die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten oder gibt es sonst Arbeitsvertragliche Regelungen die ihn hindern dich zu entlassen mit ordentlicher Kündigung ???

Ansonsten kann ich eine solche Aussage nicht nachvollziehen, der AG braucht und KANN dich nicht "wieder einstellen" (wenn du wieder "wie früher sein solltest"), du bist ja immer noch regulär Mitarbeiter der Firma ... es "ruht" bisher nur deine Arbeitspflicht und seine Zahlungspflicht ...alle anderen vertraglichen Regelungen (auch zu den Kündigungsfristen) bestehen noch immer verbindlich für beide Seiten. :lesen: :lesen: :lesen:
Mein Gesundheitszustand hat sich aber eher verschlechtert als verbessert. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht bzw. man ist sich darüber nicht einig. D.h. ich kann vorerst immer nur Symptome lindern lassen.
Sind denn diese Verschlechterungen auch immer (als Arztberichte) an das Gericht gegangen, mit welcher konkreten Begründung wurde denn eine medizinische Reha abgelehnt oder gab es nur einen Antrag auf berufliche Reha ???
Es ist natürlich völlig illusorisch eine berufliche Reha (jedenfalls eine Fortbildung) gesundheitlich durchstehen zu können, wenn man gar nicht Arbeits- und Leistungsfähig ist ... :Verwirrt: :Hilfe:
Nun empfahl die Sozialarbeiterin wieder eine Arbeitsaufnahme, statt mich vor Gericht zu streiten. Mein Arbeitsweg nimmt aber schon mehr als ca. 3 h ein. Das schaffe ich kaum noch. Jedenfalls schlug sie eine berufliche Reha zu beantragen vor.
Deiner Ansicht zur Kenntnis der Realitäten bei der Sozialarbeiterin kann ich mich nur anschließen, die Sozialarbeiter in den Kliniken haben oft wenig Ahnung von den rechtlichen Hintergründen ihrer Vorschläge, sie meinen "das muss ja sinnvoll sein" und schicken die Patienten restlos ins Unglück.
Wenn man eine berufliche Reha für notwendig und sinnvoll halten würde, dann hätte man dir das Angebot schon gemacht im Laufe des EM-Rentenverfahrens, allerdings in einer Art und Weise die du (Mitwirkungspflicht) kaum hättest ablehnen können.

Denn letztlich wäre auch die DRV für die Finanzierung einer LTA zuständig und natürlich geht man dann davon aus, dass eine Berentung nicht erforderlich ist, zumindest noch weiter hinaus geschoben wird.

Mein Dopa musste diesen Antrag damals nach Aufforderung durch die Krankenkasse stellen, sonst hätte man ihm das Krankengeld eingestellt, im Ergebnis musste er dann am Sozialgericht die Klage zur EM-Rente (1. Rentenantrag) zurück nehmen, denn man hat ihm doch schließlich berufliche Förderung bewilligt, dann braucht er doch KEINE EM-Rente.

Er war auch etwa 55 Jahre zu der Zeit, da wird generell keine Weiterbildung mehr bezahlt, nur noch Zuschüsse für einen AG bewilligt, der bereit ist den Betroffenen einzustellen und einzuarbeiten für was auch immer.

Seine Liste von Ausschlüssen dabei war etwa so lang wie deine, das gleicht sich letztlich alles in den Ablehnungen und Gutachten zur EM-Rente, wichtig für die Entscheidung der DRV ist nur die Feststellung, dass man am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch 6 und MEHR Stunden arbeiten können soll in diesem Zustand.

Meinem Dopa wurden "Tätigkeiten" wie "Klebearbeiten" oder Montage (von was auch immer) oder "Reinigen von Maschinen" (welche auch immer) aufgezählt im rein orthopädischen Gutachten, damit er keine Schmerzen "erleiden muss dabei", sollte er mehr und höher dosierte Tabletten nehmen, er nahm bereits Opiate wegen chronischer Schmerzkrankheit ... die Berichte von 2 Schmerzkliniken wurden auch ignoriert ... der Gutachter stufte sie als "irrelevant" für das Verfahren ein ... obwohl er die gar nicht beurteilen konnte aus reiner Orthopäden-Sicht.

Den Vorschlag, dass er "Pförtner" werden sollte hat man absichtlich weg gelassen, denn er war noch immer fest angestellt bei einer Sicherheitsfirma als Pförtner und Empfangskraft, das sollte er aber lt. Gutachter NICHT mehr machen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Was stellt sich denn diese Sozialarbeiterin vor wie du nun arbeiten sollst in diesem Zustand, man braucht wahrscheinlich auch ein Erfolgserlebnis bei deiner "Behandlung", liegt dir der Klinikbericht vor, steht da auch so ein Unsinn drin, dann würde ich den lieber nicht an das Gericht geben (wollen) ... :Heiss:
Den bisher weiten langen Weg vor Gericht möchte ich aber nicht umsonst/erfolglos gemacht haben und dann ggf. wieder von vorne anfangen
Ich kann nicht beurteilen ob es in deinem Falle mehr Sinn machen wird den Weg über das LSG weiter zu verfolgen, machst du das alleine oder mit Anwalt /Sozialverein, wird man erneut ein Gutachten anordnen vom Gericht oder hast du vor dafür selber Geld zu investieren (nach § 109 SGG), damit hatte HIER noch Niemand Erfolg, auch nicht am LSG ... :Heiss:

Wir hatten schon gar kein Geld für solche Überlegungen, waren bereits von Hartz 4 abhängig, denn ich war inzwischen auch mit meiner EM-Rente "noch im Gange", hatte dann aber später wenigstens Glück mit den gerichtlichen Gutachtern.

Der Dopa hat dann "auf Anraten des Richters" die Klage (zum 1. Antrag) zurück genommen, bald danach wurde er von seiner Schmerztherapeutin erneut in die spezielle Schmerzklinik eingewiesen und nach seiner Entlassung haben wir einfach einen neuen Antrag auf EM-Rente gestellt und ALLE Klinikberichte gleich beigefügt, auch die vom Gericht (und der DRV) bisher ignorierten, das war nur wenige Monate nach der Verhandlung und Rücknahme der Klage.
ich bin jetzt 55 (also vor 61 geboren) und da spielt die Berufsunfähigkeit auch ein Rolle mit. Vor Gericht (SG) wurde das alles nicht "ernstgenommen". D.H. aus meinem Beruf wurde in Nullkommanichts ein Anlernberuf gemacht. Der Richter lies es auch nicht richtigstellen ... Also ich würde einer beruflichen Reha ehe nur zustimmen, wenn es darum ging wieder in meiner bisherigen Tätigkeit anzufangen. Da stehen dann erst mal Weiterbildungen an, um den Beruf wieder aufnehmen zu können. Ich arbeite(te) in einem Bereich, wo Programme ständig wieder weiterentwickelt werden (Updates ständig halb- bis jährlich) und da fehlt der Anschluß ganz einfach seit 5 Jahren. Das müsste m.E. erst geklärt werden, denn es ist nicht mein Verschulden, das hier nichts vor wärts geht. Ich habe so viel versucht ...
Vergiss es einfach, da wird NICHTS mehr zu deinem Vorteil geklärt, lass bloß die Finger vom Antrag auf LTA im laufenden EM-Renten-Verfahren, dir fehlt nicht nur das erforderliche Wissen um deine Arbeit wieder aufzunehmen, dir fehlt doch vor Allem die Gesundheit dafür, Konzentrations- und Durchhaltevermögen / Merkfähigkeit braucht man auch und ganz besonders für eine Fortbildung, man würde schon aus gesundheitlichen Gründen ablehnen da was zu bezahlen, mit einer LTA würde man dich sicher sehr schnell "beglücken" aber das bedeutet nicht unbedingt eine Fortbildung.

Ein AG-Zuschuss ist auch eine LTA-Leistung, in diesem Alter die preiswerteste für die DRV, denn sie wird NICHTS kosten weil du keinen AG finden wirst der dich deswegen einstellt ... man wird es aber nutzen die EM-Rente so lange "auf Eis zu legen" bis sich erwiesen hat, dass es nicht funktioniert oder die Bewilligung für 2 Jahre dann abgelaufen ist.

Niemand wird dir vorab Zusagen machen, dass du eine Fortbildung in deiner Berufsrichtung bekommen wirst, eher "schneit es in der Sahara" ... :kotzen:
Hast du keine Nachweise zu deiner Berufsausbildung, dann kann man dich doch nicht einfach als "angelernt" einstufen, es sei denn du hast in diesem erlernten Beruf schon länger nicht mehr gearbeitet, dann nützt dir auch das richtige Geburtsdatum nicht viel.

Wir hatten beide mehrere erlernte Berufe (wurden sogar Anfang / Mitte 40 noch komplett umgeschult auf Kosten der DRV), leider wollte "so Alte" Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung dann auch keine Firma mehr einstellen, mit dem frischen Abschluss nach der Umschulung.
Da wir beide nicht gerne ab Ende 40 Arbeitslos sein wollten bis zur Rente, haben wir dann nach längerer vergeblicher Suche auch in "Anlernberufen" eine Arbeit gefunden und aufgenommen, ich im CallCenter und der Dopa in der Sicherheitsfirma (damals noch zum absoluten Hungerlohn, was er nun an seiner geringen Rente spürt).

Damit hatte man uns dann auch einige Jahre später als wir krank wurden und den Antrag auf EM-Rente stellen mussten leicht aus dem Anspruch auf gesetzliche BU-Rente raus, wir hatten keinen Anspruch mehr darauf, weil wir ja in keinem der erlernten Berufe zuletzt mehr gearbeitet haben ... :Wut: :schimpfen:
Deshalb werde ich jetzt nicht über mein Ziel schießen bzw. würde es nicht wollen. (Was so vor Gericht abläuft mit der Gutachterei ist schon megatraurig!)
Aber andererseits wollte ich den Tipp der Sozialarbeiterin nicht ganz unüberlegt verwerfen!
Den Tipp solltest du ganz schnell verwerfen, die hatte keine blasse Ahnung was du dir damit antust im laufenden EM-Rentenverfahren, besonders wenn das inzwischen schon am LSG läuft ... darf ich fragen wie du aktuell deinen Lebensunterhalt finanzierst ??? :confused: :Gruebeln:
Mein Arbeitgeber wird die berufliche Reha nicht machen, denn 2010 habe ich schon mal eine Widereingliederung durch und er kennt meinen Gesundheitszustand.
Wer soll es dann machen (müssen), da müsstest du ja zunächst einen anderen AG finden ... ob der deinen Gesundheitszustand kennt ist eigentlich irrelevant, er hat auch als AG eine "Fürsorgepflicht", der Mitarbeiter muss aber in gewissen Grenzen überhaupt ARBEITS-FÄHIG sein, um irgendwelche geeigneten Aufgaben beim AG durchführen zu können.
Und ich würde den Versuch nur starten wollen, um ggf. zu zeigen, dass es halt nicht so mit den Gesundheitszustand bestellt ist, wie die bisher 4 Gutachter der DRV und SG es in ihren Momentaufnahmen nur für ihren Fachberich gesehen haben.
Meine Ärzte sehen es nämlich anders (nicht nur einer!)
Das interessiert aber weder die DRV noch das Gericht, ob ein erneuter Arbeitsversuch zum Scheitern verurteilt ist, unsere AG hätten dem auch nicht mehr zugestimmt, zumal ja sogar die Gutachter die noch vorhandenen Tätigkeiten ausgeschlossen hatten ... wir sollten uns eben "nur" (passende :glotzen: ) andere Arbeit suchen am "Allgemeinen Arbeitsmarkt", NICHTS "leichter als DAS" wenn man nicht mehr KANN und inzwischen weit Ü 50 und jahrelang AU geschrieben, ganz sicher bei keinem AG einen "Blumentopf gewinnen" kann.

Die stellen ja nicht mal gesunde Arbeitslose Ü 50 ein und ich selbst fühlte mich auch nicht (mehr) in der Lage mir noch "andere" Arbeit suchen zu müssen und mich irgendwo ganz neu "reinzufinden" ... in WAS auch immer, denn konkrete Vorschläge hat mir natürlich auch Niemand dazu gemacht, wie ich das OHNE "Durchhalte-Vermögen /Umstellungs-Vermögen/ Stressbelastung/ Zeitdruck/ Konzentrationsfähigkeit/Merkfähigkeit usw. anstellen sollte, das war mir ja in den diversen GA auch bereits alles bescheinigt worden.

Ich suchte also einen Job in dem man nicht mehr tun muss, als "entspannt anwesend zu sein" und das auch nur wenn es mir gerade gut genug dafür geht, sonst bringt mich gar Niemand überhaupt vor die Türe meiner Wohnung ... du siehst ich kenne das auch ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Dass die eigenen Ärzte das genau so sehen (sonst würden sie uns ja nicht jahrelang AU schreiben) ist zumindest der DRV so was von EGAL, in 2 EM-Rentenverfahren wurde unsere Hausärztin niemals von der DRV angeschrieben um Auskunft dazu zu gebeten, sie hatte ALLE medizinischen Unterlagen aus gut 20 Jahren (auch von Kliniken und Fachärzten) vom Dopa vorliegen und hat fast 5 Jahre seine AU durchgehend geführt, aber der DRV war das nicht wichtig genug da mal nachzufragen. :nein:

Nach dem 2. Antrag für ihn herrschte zunächst knapp 6 Monate totale Funkstille bei der DRV und dann wurde er zum Psychiatrischen Gutachten direkt bei der DRV eingeladen ... da haben wir erst mal ein wenig Theater gemacht, denn er war nie wegen psychischer Probleme AU gewesen, er hatte kaputte Knochen wo es nur möglich ist und 2 große Bandscheiben-OP (mit nachfolgender chronischer Schmerzkrankheit) sowie einen Herzinfarkt durch, aber psychische Probleme hatte er nur durch das Theater wegen der Rente zeitweise mal ... was ja nicht unbedingt ein "Wunder" ist ... :confused: :Gruebeln:

Sogar in den eingereichten Klinikberichten (wo ja auch psychologische Betreuung stattgefunden hatte) wurde ihm eine ziemlich stabile Psyche bescheinigt, er käme gut mit seiner Schmerzproblematik zurecht, aber regelmäßig Erwerbstätig könne er damit nicht mehr sein, waren die klaren Aussagen von FÜNF verschiedenen Fachrichtungen die sich dort mit den Schmerzpatienten befassen.

Diese Berichte waren der DRV aber nun "schon zu alt" ... klar, wenn man sie 6 Monate rumliegen lässt, ehe man sich mal damit beschäftigt, setzt der frischeste Klinikbericht langsam Staub an.

Letztlich hat der Dopa sich gefügt, denn die DRV wollte auf dieses Gutachten trotzdem nicht verzichten, allerdings hatten wir denen wohl ziemlich "Feuer gemacht" (u.A. mit einer Beschwerde beim Chef der DRV zu dieser Vorgehensweise nach der Antragstellung :grinser: ) und so durfte ich sogar als Beistand im Untersuchungsraum bleiben und es wurden die Kosten für einen Taxi-Transport übernommen (es war Winter, eiskalt und glatt und eine unzumutbare Entfernung für ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln), nach gut einer Woche kam schon der Bescheid, EM-Rente bis zur Altersrente bewilligt ... :applaus: :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Endlich konnte unsere Hausärztin seine AU beenden, ab dem ersten Antrag auf EM-Rente waren fast 5 Jahre vergangen in denen wir keine Ruhe finden konnten und ständig in Existenz- und Zukunfts-Ängsten schwebten ... einen gewissen negativen Anteil hatte daran sicher auch der erzwungene Antrag auf LTA ... zur Strafe hat die KK aber aus der bewilligten Rente später KEINE Erstattungen mehr bekommen denn es zählte ja dafür erst der 2. Antrag.

Die DRV hatte auf diesem Wege immerhin für fast 4 Jahre schon seine EM-Rente "gespart", denn am Gericht wurde ihm (vom Vertreter der DRV) die Wohltat LTA noch um weitere 2 Jahre verlängert, der erste Bescheid dazu war bereits ergebnislos abgelaufen ...

Schon merkwürdig, wo er doch knapp ein Jahr zuvor am Gericht noch Vollzeit arbeiten können sollte ... der Rentenbetrag ist zwar ein "Trauerspiel" nach 35 Jahren Arbeit aber wir waren froh, dass diese Farce endlich ein Ende gefunden hatte ... ich selbst musste zu diesem Zeitpunkt noch rund 1,5 Jahre auf meinen Bescheid warten und mit fast 60 inzwischen wurde diese EM-Rente zunächst noch befristet auf 3 Jahre bewilligt ...

Mir wurde (zum Glück) keine LTA mehr "angeboten oder angeraten", auch die gerichtlichen Gutachter (Internist und Psychiater, in meinem Falle korrekte Fachrichtungen) haben darin keinen Sinn mehr gesehen und die EM-Rente klar befürwortet ...die DRV musste dann einen Vergleich anbieten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Sa 2. Apr 2016, 13:39

Danke Doppeloma :umarm:
Du hast ja sehr umfangreich geantwortet! Das muss ich mir in Ruhe nochmal ansehen und dann bekommst du auch eine umfangreiche antwort!
Jetzt muss ich erst mal lebenswichtiges bewältigen und den Alltag irgendwie meistern und natürlich das Superwetter nutzen.
Ich schreieb sehr langsam, deshalb etwas später!
<3 GGGGGGGGGGGGGLG FreeNine :winke:

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Sa 2. Apr 2016, 19:46

Hallo Doppeloma,
beginne mal Stück für Stück zu deinen Fragen:
Dein Arbeitsverhältnis besteht noch nach den alten Bedingungen, es "ruht" nur wegen der langen AU,...
Ansonsten kann ich eine solche Aussage nicht nachvollziehen, der AG braucht und KANN dich nicht "wieder einstellen" (wenn du wieder "wie früher sein solltest"), du bist ja immer noch regulär Mitarbeiter der Firma ... es "ruht" bisher nur deine Arbeitspflicht und seine Zahlungspflicht ...alle anderen vertraglichen Regelungen (auch zu den Kündigungsfristen) bestehen noch immer verbindlich für beide Seiten. :lesen: :lesen:
Natürlich ist es richtig (hatte mich falsch ausgedrückt) - mein Arbeitsverhältnis ruht. Da mein Arbeitgeber keine Kosten mit mir hat, wird er mich nicht so schnell kündigen. Hintergrund ist eine Insolvenz der Firma 2005 wo ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte. Das habe ich als einziger Mitarbeiter damals nicht getan, sondern habe mich kündigen lassen. Der Anwalt der Firma war damals sehr sauer und mein Lebenspartner, der mich aus rechtlichen Gründen damals so "gedrillt" hatte, das so durchzustehen, bekam darauf Firmenverbot. :Yeah: Jedenfalls wurde ich in der neuen Firma (die dann unter Chefin lief) wieder eingestellt, weil ich gebraucht wurde!
Da ich somit meine arbeitsrechtlichen Ansprüche aus den alten Jahren nicht verlohren habe, hat man es wohl vermieden mich schon in den letzten Jahren zu kündigen. Und sie wußten ja das es dann nicht kampflos ausgeht!

Habe hier gerade mal in andere Beiträge geschaut und gesehen, das es wohl noch einige mit Borreliose hier gibt! Also ich bin nun mittlerweile 5 Jahre genau deshalb zu Hause. Da die Erkrankung aber ebend nicht anerkannt wird (oder ganz selten) und mir das durch SHG und Forum reichlich bekannt ist, habe ich einige Schritte andersherum gemacht.
Und somit nun zum Schwerbehindertenausweis.
hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis oder die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten oder gibt es sonst Arbeitsvertragliche Regelungen die ihn hindern dich zu entlassen mit ordentlicher Kündigung ???
Ich habe den GdB erst im vergangenen Jahr beantragt (genau vor einem Jahr). Hintergrund war, mir war bewußt, das auch das eine harte Nuss wird.
Im Januar kam der Bescheid mit 30%. Natürlich keine Borreliose berücksichtigt. Habe die vom Amt angeforderten Befunde und ihre Auswertung angefordert im Zusammnehang mit einem Widerspruch. Für die Begründung hatte ich mir Zeit erbeten. Nach 4 Wochen noch keine Antwort zwechs Zusendeung von Befundkopien. Noch mal erinnert mit Terminangabe. Damit kam eine Sofortantwort und die Befunde. Nun habe ich gesehen, das ich die 30% nicht auf einen orthopädischen Schaden von Kindheit an bekommen habe (Damit habe ich schon zu DDR-Zeiten als Rehabilitant gezählt und bei der Berufswahl nur eine Tätigkeit mit leichten körperliche Arbeiten durchführen, möglichst im Wechsel von Stehen und Sitzen). Das sind aber nur 10 %, die ich darauf erhalten habe. 30% gabs für Erschöpfungssyndrom und eine leichte Schlafapnoe .
Damit hatte ich gar nicht gerechnet. (Mir liegt die dicke Broschüre des Sozialverbandes / Integrationsamtes mit der GdB-Tabelle vor!)
Nun haben sie mir aber einen Termin für die Begründung gestellt, (habe noch 10 Tage) da muss ich noch mal irgendwie verlängern, denn das Vorgehen muss ich mir erst noch genau überlegen, wie ich den Widerspruch begründe. Und mit meiner Erschöpfung werde ich mich da doch nicht aus der Ruhe bringen lassen?!
Die Gleichstellung könnte ich jetzt bei der AfA beantragen.
Sind denn diese Verschlechterungen auch immer (als Arztberichte) an das Gericht gegangen, mit welcher konkreten Begründung wurde denn eine medizinische Reha abgelehnt oder gab es nur einen Antrag auf berufliche Reha ???
Da Verschlechterungen ja schwer in dem Fall nachzuweisen sind. Nein. Aber ich habe mehrere Ärzte (Hausarzt, 1 Allgemeinarzt, und der Neurologe, die in den Befundberichten geschrieben habe, das ich nicht über 3 Stunden arbeiten kann. Desweiteren lag ein Gutahten des MDK vor, das keine Arbeitsfähigkeit über einenlängeren Raum sah und eine weitere Behandlung der Borreliose empfohl. Desweiteren das Gutachten der AfA.

Den Rehaantrag hatte ich nicht selbst gestellt, sondern eine An-/Nachfrage der AfA zum Rentenantrag bei der DRV (während der Nahtlosregelung) wurde als Rehaantrag gewertet.
Mit Ablehnungsbescheid der Rente, kam im zweiten Zug die Ablehnung der Reha. Begründung eine Behandlung wäre ambulant möglich. Die Reha habe ich damals nicht weiterverfolgt, weil der Rentenantrag ja schon lief (es heist ja Reha vor Rente) . Rentenantrag mußte ich damals sofort stellen, da die Krankenkasse mich mit einem dritten Bescheid zu meinen Ungunsten plötzlich 6 Monaten vorzeitig ausgesteuert hatte. (Das war ein Formfehler, die Sache wurde vorm SG in einer Einigung geklärt - das ist wieder eine lange Geschichte! :smile: Es liefen zwei Verfahren zu der Zeit. Ich habe auf die 6 Monate verzichtet, damit hat die Kasse nicht gerechnet. (Wäre ehe mit dem ALG1 verrechnet wurden.) Und dafür wurde die Borreliose als langwierige immer wieder auftretende Krankheitsursache per Bescheid "festgenagelt"). Vieleicht hilft uns/mir das mal irgendwo weiter.

Ein Antrag auf berufliche Reha wurde nie gestellt.

Fortsetzung folgt.
LG FreeNine

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » So 3. Apr 2016, 23:53

Hallo Doppeloma,
Und wieder ein Stück weiter: :jaa:

Wie ich bei Dir herauslese, hat der Dopa ja auch einiges durch! D.h. ihr gemeinsam! :troesten:

Also nach deinen Zeilen werde ich die berufliche Reha wohl ganz schnell vergessen. :nein:
liegt dir der Klinikbericht vor, steht da auch so ein Unsinn drin, dann würde ich den lieber nicht an das Gericht geben (wollen) ...
Der Klinikbericht ist mit seiner Endaussage OK. Es handelte sich um 5 Tage in der kogn. Neurologie. Es wurden sehr viele Tests gemacht,
die absolut nicht mit dem Quatsch bei den Gutachtern bzw. in der Reha usw. zu vergleichen sind.
Und es wurden auch einige Mängel festgestellt bzgl. Konzentration, Erstellung von Fehlerquellen. ect.
Allerdings wurde es als Zerstreutheit ausgewertet, da man ja keine Ursache findet.
Ist mir mittlerweile auch egal.
Ist eigentlich auch alles eine lange Geschichte ...
(Hintergrund war ein seit Jahren erhöhtes Muskelenzym (CK), wofür die Uni keine Erklärung hat. Das Abschlußgespräch nach den 5 Tagen war mit Partner angedacht.
Bei mir wurde es am letzten Tag in die Mittagspause vorgezogen (somit ohne Partner)!, damit ich mir eine Fahrt spare.
Gesagt wurde: "Wir wissen, das sie eine Erkrankung haben. Wir wissen aber nicht, was es für eine Ursache ist und somit können wir es nicht behandeln."
Das steht natürlich nicht im Abschlussbefund. - Ich soll Gewicht abnehmen und mittels einer Widereingliederung versuchen ins Leben und Berufsleben zurückzufinden...
Vorschlag: Ich solle mit 3-4 Stunden beginnen inkl. vieler Pausen. Und eine volle Arbeitsfähigkeit wird nach ihrer Meinung nicht zu erreichen sein.
(Jetzt meine Worte, müßte den Text erst heraussuchen.))
Meine Ärzte haben zu Hause gar nicht darauf reagiert und waren nur sauer, das das alles ist was von der Uni kommt!

Die DRV hat auf diesen Befund Stellung ans Sozialgericht genommen. Diese Stellungnahme wurde mir aber nicht wie üblich zur Kenntnis gesendet.
Von der Stellungnahme habe ich erst im Text der gerichtlichen (letzten) Gutachterin erfahren und somit die Stellungnahme im Nachhinein in Kopie beim Gericht angefordert .

Jedenfalls hatte der stellungnehmende Arzt der DRV formuliert "Die Leistungsbeurteilung aus der Uni ... überzeugt bei allen Respekt vor der dortigen Expertise nicht. Subjektive Angaben der Klägerin und objektive Untersuchungsbefunde werden vermischt und nicht sauber von einander getrennt."
Somit wurde die ganze Arbeit in wenigen Zeilen ohne weitere Begründung zunichte gemacht. (Es war ja nur von der Uni in 14 Seiten jede Untersuchung/Testart aus jeden Fachbereich einzeln aufgezeigt und die Ergebnisse dazu. )

Ich hatte von mir aus nochmal Kontakt zur Klinik/Uni aufgenommen und den Zusammenhang kurz erläutert und gefragt, ob noch mal ein Gespräch mit Partner möglich wäre und gehofft, das sie mir noch mal eine kurze Erklärung dazu abgeben, das da nix vermischt wurde. --> Aber ein Krähe hackt der anderen wohl kein Auge aus! Naja war ein Versuch. Zur Hilfe hatte man ebend diesmal die Sozialarbeiterin dazugeholt. (Das hätte nämlich laut Webseite schon beim Abschlußgespräch passieren sollen.)
Ich kann nicht beurteilen ob es in deinem Falle mehr Sinn machen wird den Weg über das LSG weiter zu verfolgen, machst du das alleine oder mit Anwalt /Sozialverein, wird man erneut ein Gutachten anordnen vom Gericht oder hast du vor dafür selber Geld zu investieren (nach § 109 SGG), damit hatte HIER noch Niemand Erfolg, auch nicht am LSG ...
Ich habe das große Glück einen Bekannten zu haben, der sich mit Recht auskennt (hat früher Recht unterrichtet) und kann super strategisch denken. Er hat den ganzen Kram bisher für mich erledigt und im Prinzip mich mitlerweile rundherum erst mal abgesichert. Wenn ich diese Hilfe nicht gehabt hätte, wäre ich psyschisch wahrscheinlich schon ein Frak!!!!!
Somit habe ich bisher auch keine Kosten gehabt! Er hat mich jedes Mal vor Gericht vertreten.
Der Richter vorm SG hat ihm auch gleich zu Beginn der Verhandlung zur verstehen gegeben: "Da haben Sie sich ja bestimmt über eine Berufung informiert!" Also der Ablauf war schon aus den ersten Worten des Richters klar!
Es geht auf alle Fälle am LSG weiter. Da kann ich gern an anderer Stelle mal noch was Schreiben.
...darf ich fragen wie du aktuell deinen Lebensunterhalt finanzierst ???
Ich bin ledig und wohne in einer Wohngemeinschaft. Habe einen Untermietvertrag und alle Kosten werden laut Vertrag geteilt.
Somit habe ich nach Auslaufen des ALG1 in Nahtlosregelung einen Antrag auf ALG2 gestellt. Eine Einstehensgemeinschaft konnte vom Amt nicht nachgewiesen werden.
Die Mitarbeiterin hat Zähneknirschend mir noch an den Kopf geknallt: "Wer sie berät, das möchte ich gern wissen". :Yeah:
Jedenfalls wurde mein Wohnpartner noch angeschrieben, seine Einkünfte offen zu legen und ein Bußgeld angedroht.
Seit der richtigen Antwort seinerseits habe ich Ruhe und brauche auch nur aller halben Jahre meinen Kontostand mitzuteilen.
Da ich ja immer noch Arbeitsunfähig geschrieben werde, wollen sie immer nur wissen, ob die Rentenklage noch läuft, denn wenn die Rente mal durch sein sollte, wird das dann mit dem Jobcenter rückwirkend verrechnet.
Also ich bekomme ALG2 und die anteiligen Mietkosten.
Auch diese Aktionen waren anfangs ein langer Kampf und ich hatte Angst anfangs noch die Wohnung aufgeben zu müssen,
da man sich ja mit allen Gesetzen, Regeln usw. immer wieder neu auseinandersetzen muss.

N8 - Fortsetzung folgt!
LG FreeNine

agnes
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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 4. Apr 2016, 07:53

Hallo FreeNine

Du bist bereits seit 2010 nahtlos AU, wenn ich das richtig herausgelesen und interpretiert habe.

Seit diesen vielen Jahren sind bestimmt diverse Untersuchungsreihen erfolgt und wurden gewiss auch turnusmäßig immer aufs Neue veranlasst, um den Gesundheitsstatus zu verfolgen.

Von daher:
Da Verschlechterungen ja schwer in dem Fall nachzuweisen sind. Nein. Aber ich habe mehrere Ärzte (Hausarzt, 1 Allgemeinarzt, und der Neurologe, die in den Befundberichten geschrieben habe, das ich nicht über 3 Stunden arbeiten kann. Desweiteren lag ein Gutahten des MDK vor, das keine Arbeitsfähigkeit über einenlängeren Raum sah und eine weitere Behandlung der Borreliose empfohl. Desweiteren das Gutachten der AfA.
verstehe ich es nicht warum du schreibst, dass die bei dir mit den Jahren eingetretenen und von dir erlebten Verschlechterungen des Gesundheitszustands nicht nachweisbar sein sollten :Gruebeln:

Dein Hausarzt und vor allem dein Neurologe werden über die vielen Jahre bestimmt in zeitlicher Abfolge fortlaufende Diagnostik zur Kontrolle betrieben oder in Auftrag gegeben haben, sodass sie, nach den Untersuchungen und deren Befundergebnissen, eine Therapie oder eine Medikamentierung einleiten konnten.

Daraus ergäben sich auch die aufgezeichneten und für dich relevanten Nachweise, in wie weit sich dein Gesundheitszustand progredient (kontinuierlich verschlechternd) entwickelt hat.

Leider wird durch die DRV den Aussagen der eigenen behandelnden Ärzten in ihrer Urteilskraft nicht so viel Gewicht beigemessen, wenn sie zu einer Arztaussage/Stellungnahme gebeten werden, da ihnen keine Objektivität zugesprochen wird, man ihnen u.U. eher eine "Gefälligkeitsbeurteilung" unterstellt.

Obwohl sie dir attestierten, dass nur noch eine unter 3 stündige Leistungsfähigkeit aus ihrer Sicht besteht, werden eher die "gutachterlichen" Feststellungen als objektive Gutachten gewertet und diese Aussagen deiner Ärzte dabei immer aufs Neue entkräftet und überstimmt, wenn die gutachterlichen Feststellungen eine volle Arbeitsfähigkeit bescheinigen oder, wie auch in deinem Klinikbericht abschließend herauslesbar, man eine stufenweise Wiedereingliederung von zunächst 3-4 Std. als zumutbar erachtet.

Wie wichtig dann diese über Jahre erfassten Aufzeichnungen der gesundheitlichen Entwicklung werden, um den Nachweis einer kontinuierlichen Verschlechterung zu erbringen, sieht man dann leider.

Diese Nachweise eindeutig anhand von fortlaufenden Diagnostikreihen, fachärztlichen Befundberichten, Medikamenten- und Therapieaufzeichnungen ... sprich, eine über Jahre ärztlich/klinisch gesammelte Dokumentation vorlegen zu können, wäre wichtig und von deinen behandelnden Ärzten nachweislich gut gewesen, es so der DRV und dem SG zum Nachweis vorlegen zu können.
Den Rehaantrag hatte ich nicht selbst gestellt, sondern eine An-/Nachfrage der AfA zum Rentenantrag bei der DRV (während der Nahtlosregelung) wurde als Rehaantrag gewertet.
Mit Ablehnungsbescheid der Rente, kam im zweiten Zug die Ablehnung der Reha. Begründung eine Behandlung wäre ambulant möglich. Die Reha habe ich damals nicht weiterverfolgt, weil der Rentenantrag ja schon lief (es heist ja Reha vor Rente) .


Ich hätte sicher die Rehaablehnung in der Form so nicht hingenommen, zumal wenn bereits ambulante Maßnahmen erfolgt sind, die über Jahre zu keinem ausreichenden Erfolg führten.

Und davon gehe ich einfach aus, dass du irgendwie therapeutisch begleitet wurdest, denn sonst wären wir an dem Punkt den ich oben erläuterte, dass Nachweise des Gesundheitsverlaufs von dir beizubringen sind, um auch eine kontinuierliche Verschlechterung beweisbar zu machen.

Gerade weil es heißt "Reha vor Rente" hätte eine Rehamassnahme eine gutachterliche Wertung letztendlich dabei ausgemacht, egal ob diese Reha ambulant oder stationär verlaufen wäre.

Wie diese Reha dann abschließend verlaufen wäre, ist natürlich nicht vorhersehbar.
Aber sie hätte eine Chance darstellen können, dich fachärztlich begutachten und einschätzen zu lassen, den Verlauf der Jahre dabei aufzeichnend und auch deine tatsächliche Leistungsfähigkeit unter die Lupe zu nehmend/feststellend.

Selbstredend verlaufen solche Rehamassnahmen nicht immer optimal für den Rehibilitanten ab, doch vor einer bestehenden und über Jahre dokumentierten Erkrankung, können auch die Rehaärzte und Therapeuten nicht hinwegschauen und müssen die damit einhergehenden Leistungseinschränkungen, gegenüber einem gesunden Menschen, gutachterlich werten/einstufen.

Da diese Rehablehnung von dir nicht weiter verfolgt wurde, gabst du indirekt der DRV dahingehend recht, dass ambulante Therapien noch nicht ausgeschöpft wurden, um als vorläufig "austherapiert" zu gelten.

Wie geschrieben, ich hätte die Ablehnung in der Form nicht hingenommen, um damit auch nicht signalisieren zu wollen, dass therapeutisch von zu Hause aus doch noch ganz viel geht und man diese Therapien getrost in seinen Alltag auch noch eingebunden bekommt.

Mit diesen zwei Punkten aus deinem Beitrag wollte ich lediglich meine Meinung einbringen.
@Doppeloma hat weitere wichtige Punkte mit dir bereits erörtert und erläutert.

Ich kann dir für dein Verfahren nur viel Glück wünschen :ic_up: :ic_up: , welches dir bis dato leider noch nicht so wirklich beschieden war :umarm: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Apr 2016, 08:58

Guten Morgen Doppeloma,
jetzt endlich ist der rest deiner Zeilen auch noch bei mir "oben" angekommen!
Also Hut ab, was ihr Beide auch alles durch habt und gemeistert habt. :respekt: Ich gehe davon aus, ihr seid verheiratet und dann muss das Einkommen des Partners erst mal reichen!

Also wie gesagt, ich bin immer wieder froh, das ich eine rechtliche Hilfe im Umfeld habe, sonst wäre ich daran gescheitert.
Einfach hatte ich es in meinem Leben eigentlich nie, da ich eine Tochter habe und nach zwei Jahren ohne den Vater dastand und sie im Prinzip finaziell allein großgezogen habe.
Zwölf Jahre später habe ich dann meinen Mitbewohner kennengelernt, der nach einer Scheidung fast sein ganzes Einkommen für die Kosten hinstrecken durfte, um Ruhe zu haben.

Ich habe fast mein ganzes Leben gearbeitet und auch etwas beruflich erreicht. Ohne Studium hatte ich in den letzten Jahren mehr Einkommen als mein Mitbewohner.
Dann kam die Insolvenz der Firma und mein Krankheitszustand tat sich leicht verschlechtern nach einer Schilddrüsenkomplett-OP.
Dazu muss ich sagen, ich habe mein Lebenlang eine körperlich leichte Tätigkeit ausgeführt. Das war auch der Grund, warum ich solange arbeitsfähig fit war.

Nach der OP habe ich mich nie wieder erholt und die Borreliose scheint damit auch so richtig Fußgefasst zu haben. Die Müdigkeitsprobleme haben sich verstärkt. Diverse schubweise Muskel- und Gelenkbeschwerden
standen auf der Tagesordnung. Aber in einem Fast-Bürojob lässt sich das alles aushalten. Mit ab und zu einer AU und weniger Hausarbeit ging alles.

Bluthochduckprobleme, die ich auch erst wenige Jahre hatte, ließen sich nicht einstellen, genauso die Schilddrüsenmedikation (denn die Nebenschilddrüsen stellten auch noch ihre Arbeit ein, was durch starke Muskelkrämpfe sich bemerkbar machte).

Aus Verzweiflung stellte ich 2007 dann einen Rehaantrag. Abgelehnt. Widerspruch. Letztendlich wurde er für anfang 2009 bewilligt. Mitte 2008 konnte ich vor Schnerzen in den Knien kaum noch eine Treppe steigen. Eine ärzteodyssee in der allergrößten Variante begann. Am Jahresende stellte die Uni dann auf Grund der Antikörper und Klinik die Borreliose fest (Zeckenkontakte hatte ich erinnerlich vor 2000) -also eine alte Sache nie erkannt! Ich erhielt 4 Wochen Antibiotika, die anfang 2009 anschlug und ich fuhr damit fast Schmerzfrei in die "psychosomatische Reha"! :Gruebeln:
Über das Ergebnis muss ich jetzt nichts sagen, denn es ging mir relativ gut. Allerdings wurde ich auf mein drängen in der Reha auch kardiologisch umfangreich durchgecheckt und man bestätigte die Borreliose und ein 2004 ( ohne Ursache aber zu spät und damit ) nicht mehr reparabler kompletter Linksschenkelblock am Herz wurde der Borreliose zugeordnet. Da ich gleich nach der Reha wieder einen Termin in der Uni hatte, empfohl man die Borreliose dort weiterzubehandeln. Leider wußte ich zu dieser Zeit noch nicht, was Borreliose bzw. Behandlung einer chronischen Borreliose bedeutet.

Jedenfalls mit Aufnahme der Arbeit begann sich der Gesundheitszustand wieder zu verschlechtern. Die Uni kontrollierte nur noch die Titer. Im Sommer schlug mir dann der Prof. eine Differenzialdiagnose in der Rheumatologie vor. Bei einem Rennen zum Zug im Herbst bekam ich ein Stechen und Herzschmerzen. Das passierte fast Zeitgleich mit der stationären Aufnahme zur DD. Jedenfalls wurde ein Verdacht einer Myositis mit einer Herzentzündung vermutet. Die Myositis bestätigte sich in keiner Untersuchung. Zuletzt wurde noch eine Muskelbiopsie aus dem Oberschenkel ohne Befund genommen.

Damit steht man als Simulant da, und bekommt keine Weiterbehandlung. Jedenfalls war ich danach mehrere Monate arbeitsunfähig. Habe mich dann mit der Thematik befasst und einen Borreliosekundigen Arzt gesucht. Anfang 2010 versuchte ich eine Widereingliederung in meiner Firma über mehrere Monate. Da ich nichts kostete, stand ich natürlich auch nicht so unter Stress und Zeitdruck und konnte meine Arbeit ganz gut erledigen, so dass ich in der beginnenden Urlaubszeit wieder voll einstieg. Das ging natürlich nur wenige Monate gut. Jedenfalls ende 2010 erneut arbeitsunfähig. Da lies mir mein Arbeitgeber wissen: "... kommen Sie erst wieder, wenn Sie in alter Verfassung sind."

Da ich in den letzten Wochen der Arbeit ebend auch Konzentrations-, Reaktions-, und Schusselfehler auf Grund des Stresses und der bleiernen Müdigkeit machte und damit der Verantwortung in meinem Job nicht mehr gerecht wurde, stellten sich auch Folge-Fehler in der Nachfolgeproduktion ein.
Also blieb mir nichts anderes übrig als der Aussage meines Chefes zu folgen.

Ich habe dann einen Antrag bei der Kasse gestellt um die Kostenübernahme einer komplexen Behandlung der Borreliose zu erhalten. Wie das abgelaufen ist, brauche ich wohl nicht zu erzählen...
Jedenfalls schlage ich mich so Stück für Stück seitdem durch.
Statt einer Verbeserung hat sich der Erschöpfungszustand immer mehr ausgeprägt, so dass ich zu tun habe, meinen Haushalt täglich so einigermaßen (also nur das allerwichtigste in die Reihe zu bekommen).

Also mit vorzeitiger Austeuerung aus der Krankenkasse habe ich dann die EMR-Antrag gestellt um in die Nahtlosregelung zu kommen beim ALG1. Und damit kam der Reha-Antrag der AfA zwei Jahre nach der ersten Reha und mir war klar, dass die nicht bewilligt wird nach der kurzen Zeit.

Ich denke dass war es erst mal zu deiner langen Antwort und den Fragen. Zum gerichtlichen GA könnte ich später noch etwas mehr Schreiben.
Ich hoffe, du verstehst meine Aussagen alle, denn ich schreibe manchmal auch etwas unverständlich oder ein paar Tippfehler rein. Das sehe ich aber meist erst viel später, trotz mehrmaligen durchlesen.
Ansonsten kannst du mir gern noch Fragen stellen.

GlG FreeNine und einen schönen sonnigenTag dir und dem Dopa! :smile:
Zuletzt geändert von FreeNine am Mo 4. Apr 2016, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.

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