Hallo FreeNine,
fange mal in deinem ersten Beitrag an ...
Zur Erklärung: Ich bin seit 2010 arbeitsunfähig, aber in meiner Firma noch nicht gekündigt. Mein Arbeitgeber würde mich wieder einstellen, aber nur in alter Verfassung.
Dein Arbeitsverhältnis besteht noch nach den alten Bedingungen, es "ruht" nur wegen der langen AU, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis oder die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten oder gibt es sonst Arbeitsvertragliche Regelungen die ihn hindern dich zu entlassen mit ordentlicher Kündigung ???
Ansonsten kann ich eine solche Aussage nicht nachvollziehen, der AG braucht und
KANN dich nicht "wieder einstellen" (wenn du wieder "wie früher sein solltest"), du bist ja immer noch regulär Mitarbeiter der Firma ... es "ruht" bisher nur deine Arbeitspflicht und seine Zahlungspflicht ...alle anderen vertraglichen Regelungen (auch zu den Kündigungsfristen) bestehen noch immer verbindlich für beide Seiten.
Mein Gesundheitszustand hat sich aber eher verschlechtert als verbessert. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht bzw. man ist sich darüber nicht einig. D.h. ich kann vorerst immer nur Symptome lindern lassen.
Sind denn diese Verschlechterungen auch immer (als Arztberichte) an das Gericht gegangen, mit welcher konkreten Begründung wurde denn eine medizinische Reha abgelehnt oder gab es nur einen Antrag auf berufliche Reha ???
Es ist natürlich völlig illusorisch eine berufliche Reha (jedenfalls eine Fortbildung) gesundheitlich durchstehen zu können, wenn man gar nicht Arbeits- und Leistungsfähig ist ...
Nun empfahl die Sozialarbeiterin wieder eine Arbeitsaufnahme, statt mich vor Gericht zu streiten. Mein Arbeitsweg nimmt aber schon mehr als ca. 3 h ein. Das schaffe ich kaum noch. Jedenfalls schlug sie eine berufliche Reha zu beantragen vor.
Deiner Ansicht zur Kenntnis der Realitäten bei der Sozialarbeiterin kann ich mich nur anschließen, die Sozialarbeiter in den Kliniken haben oft wenig Ahnung von den rechtlichen Hintergründen ihrer Vorschläge, sie meinen "das muss ja sinnvoll sein" und schicken die Patienten restlos ins Unglück.
Wenn man eine berufliche Reha für notwendig und sinnvoll halten würde, dann hätte man dir das Angebot schon gemacht im Laufe des EM-Rentenverfahrens, allerdings in einer Art und Weise die du (Mitwirkungspflicht) kaum hättest ablehnen können.
Denn letztlich wäre auch die DRV für die Finanzierung einer LTA zuständig und natürlich geht man dann davon aus, dass eine Berentung nicht erforderlich ist, zumindest noch weiter hinaus geschoben wird.
Mein Dopa musste diesen Antrag damals nach Aufforderung durch die Krankenkasse stellen, sonst hätte man ihm das Krankengeld eingestellt, im Ergebnis musste er dann am Sozialgericht die Klage zur EM-Rente (1. Rentenantrag) zurück nehmen, denn man hat ihm doch schließlich berufliche Förderung bewilligt, dann braucht er doch
KEINE EM-Rente.
Er war auch etwa 55 Jahre zu der Zeit, da wird generell keine Weiterbildung mehr bezahlt, nur noch Zuschüsse für einen AG bewilligt, der bereit ist den Betroffenen einzustellen und einzuarbeiten für was auch immer.
Seine Liste von Ausschlüssen dabei war etwa so lang wie deine, das gleicht sich letztlich alles in den Ablehnungen und Gutachten zur EM-Rente, wichtig für die Entscheidung der DRV ist nur die Feststellung, dass man am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch 6 und
MEHR Stunden arbeiten können soll in diesem Zustand.
Meinem Dopa wurden "Tätigkeiten" wie "Klebearbeiten" oder Montage (von was auch immer) oder "Reinigen von Maschinen" (welche auch immer) aufgezählt im rein orthopädischen Gutachten, damit er keine Schmerzen "erleiden muss dabei", sollte er mehr und höher dosierte Tabletten nehmen, er nahm bereits Opiate wegen chronischer Schmerzkrankheit ... die Berichte von 2 Schmerzkliniken wurden auch ignoriert ... der Gutachter stufte sie als "irrelevant" für das Verfahren ein ... obwohl er die gar nicht beurteilen konnte aus reiner Orthopäden-Sicht.
Den Vorschlag, dass er "Pförtner" werden sollte hat man absichtlich weg gelassen, denn er war noch immer fest angestellt bei einer Sicherheitsfirma als Pförtner und Empfangskraft, das sollte er aber lt. Gutachter
NICHT mehr machen ...
Was stellt sich denn diese Sozialarbeiterin vor wie du nun arbeiten sollst in diesem Zustand, man braucht wahrscheinlich auch ein Erfolgserlebnis bei deiner "Behandlung", liegt dir der Klinikbericht vor, steht da auch so ein Unsinn drin, dann würde ich den lieber nicht an das Gericht geben (wollen) ...
Den bisher weiten langen Weg vor Gericht möchte ich aber nicht umsonst/erfolglos gemacht haben und dann ggf. wieder von vorne anfangen
Ich kann nicht beurteilen ob es in deinem Falle mehr Sinn machen wird den Weg über das LSG weiter zu verfolgen, machst du das alleine oder mit Anwalt /Sozialverein, wird man erneut ein Gutachten anordnen vom Gericht oder hast du vor dafür selber Geld zu investieren (nach § 109 SGG), damit hatte
HIER noch Niemand Erfolg, auch nicht am LSG ...
Wir hatten schon gar kein Geld für solche Überlegungen, waren bereits von Hartz 4 abhängig, denn ich war inzwischen auch mit meiner EM-Rente "noch im Gange", hatte dann aber später wenigstens Glück mit den gerichtlichen Gutachtern.
Der Dopa hat dann "auf Anraten des Richters" die Klage (zum 1. Antrag) zurück genommen, bald danach wurde er von seiner Schmerztherapeutin erneut in die spezielle Schmerzklinik eingewiesen und nach seiner Entlassung haben wir einfach einen neuen Antrag auf EM-Rente gestellt und
ALLE Klinikberichte gleich beigefügt, auch die vom Gericht (und der DRV) bisher ignorierten, das war nur wenige Monate nach der Verhandlung und Rücknahme der Klage.
ich bin jetzt 55 (also vor 61 geboren) und da spielt die Berufsunfähigkeit auch ein Rolle mit. Vor Gericht (SG) wurde das alles nicht "ernstgenommen". D.H. aus meinem Beruf wurde in Nullkommanichts ein Anlernberuf gemacht. Der Richter lies es auch nicht richtigstellen ... Also ich würde einer beruflichen Reha ehe nur zustimmen, wenn es darum ging wieder in meiner bisherigen Tätigkeit anzufangen. Da stehen dann erst mal Weiterbildungen an, um den Beruf wieder aufnehmen zu können. Ich arbeite(te) in einem Bereich, wo Programme ständig wieder weiterentwickelt werden (Updates ständig halb- bis jährlich) und da fehlt der Anschluß ganz einfach seit 5 Jahren. Das müsste m.E. erst geklärt werden, denn es ist nicht mein Verschulden, das hier nichts vor wärts geht. Ich habe so viel versucht ...
Vergiss es einfach, da wird
NICHTS mehr zu deinem Vorteil geklärt, lass bloß die Finger vom Antrag auf LTA im laufenden EM-Renten-Verfahren, dir fehlt nicht nur das erforderliche Wissen um deine Arbeit wieder aufzunehmen, dir fehlt doch vor Allem die Gesundheit dafür, Konzentrations- und Durchhaltevermögen / Merkfähigkeit braucht man auch und ganz besonders für eine Fortbildung, man würde schon aus gesundheitlichen Gründen ablehnen da was zu bezahlen, mit einer LTA würde man dich sicher sehr schnell "beglücken" aber das bedeutet nicht unbedingt eine Fortbildung.
Ein AG-Zuschuss ist auch eine LTA-Leistung, in diesem Alter die preiswerteste für die DRV, denn sie wird
NICHTS kosten weil du keinen AG finden wirst der dich deswegen einstellt ... man wird es aber nutzen die EM-Rente so lange "auf Eis zu legen" bis sich erwiesen hat, dass es nicht funktioniert oder die Bewilligung für 2 Jahre dann abgelaufen ist.
Niemand wird dir vorab Zusagen machen, dass du eine Fortbildung in deiner Berufsrichtung bekommen wirst, eher "schneit es in der Sahara" ...
Hast du keine Nachweise zu deiner Berufsausbildung, dann kann man dich doch nicht einfach als "angelernt" einstufen, es sei denn du hast in diesem erlernten Beruf schon länger nicht mehr gearbeitet, dann nützt dir auch das richtige Geburtsdatum nicht viel.
Wir hatten beide mehrere erlernte Berufe (wurden sogar Anfang / Mitte 40 noch komplett umgeschult auf Kosten der DRV), leider wollte "so Alte" Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung dann auch keine Firma mehr einstellen, mit dem frischen Abschluss nach der Umschulung.
Da wir beide nicht gerne ab Ende 40 Arbeitslos sein wollten bis zur Rente, haben wir dann nach längerer vergeblicher Suche auch in "Anlernberufen" eine Arbeit gefunden und aufgenommen, ich im CallCenter und der Dopa in der Sicherheitsfirma (damals noch zum absoluten Hungerlohn, was er nun an seiner geringen Rente spürt).
Damit hatte man uns dann auch einige Jahre später als wir krank wurden und den Antrag auf EM-Rente stellen mussten leicht aus dem Anspruch auf gesetzliche BU-Rente raus, wir hatten keinen Anspruch mehr darauf, weil wir ja in keinem der erlernten Berufe zuletzt mehr gearbeitet haben ...
Deshalb werde ich jetzt nicht über mein Ziel schießen bzw. würde es nicht wollen. (Was so vor Gericht abläuft mit der Gutachterei ist schon megatraurig!)
Aber andererseits wollte ich den Tipp der Sozialarbeiterin nicht ganz unüberlegt verwerfen!
Den Tipp solltest du ganz schnell verwerfen, die hatte keine blasse Ahnung was du dir damit antust im laufenden EM-Rentenverfahren, besonders wenn das inzwischen schon am LSG läuft ... darf ich fragen wie du aktuell deinen Lebensunterhalt finanzierst ???
Mein Arbeitgeber wird die berufliche Reha nicht machen, denn 2010 habe ich schon mal eine Widereingliederung durch und er kennt meinen Gesundheitszustand.
Wer soll es dann machen (müssen), da müsstest du ja zunächst einen anderen AG finden ... ob der deinen Gesundheitszustand kennt ist eigentlich irrelevant, er hat auch als AG eine "Fürsorgepflicht", der Mitarbeiter muss aber in gewissen Grenzen überhaupt
ARBEITS-FÄHIG sein, um irgendwelche geeigneten Aufgaben beim AG durchführen zu können.
Und ich würde den Versuch nur starten wollen, um ggf. zu zeigen, dass es halt nicht so mit den Gesundheitszustand bestellt ist, wie die bisher 4 Gutachter der DRV und SG es in ihren Momentaufnahmen nur für ihren Fachberich gesehen haben.
Meine Ärzte sehen es nämlich anders (nicht nur einer!)
Das interessiert aber weder die DRV noch das Gericht, ob ein erneuter Arbeitsversuch zum Scheitern verurteilt ist, unsere AG hätten dem auch nicht mehr zugestimmt, zumal ja sogar die Gutachter die noch vorhandenen Tätigkeiten ausgeschlossen hatten ... wir sollten uns eben "nur" (passende
) andere Arbeit suchen am "Allgemeinen Arbeitsmarkt",
NICHTS "leichter als
DAS" wenn man nicht mehr
KANN und inzwischen weit Ü 50 und jahrelang AU geschrieben, ganz sicher bei keinem AG einen "Blumentopf gewinnen" kann.
Die stellen ja nicht mal gesunde Arbeitslose Ü 50 ein und ich selbst fühlte mich auch nicht (mehr) in der Lage mir noch "andere" Arbeit suchen zu müssen und mich irgendwo ganz neu "reinzufinden" ... in
WAS auch immer, denn konkrete Vorschläge hat mir natürlich auch Niemand dazu gemacht, wie ich das
OHNE "Durchhalte-Vermögen /Umstellungs-Vermögen/ Stressbelastung/ Zeitdruck/ Konzentrationsfähigkeit/Merkfähigkeit usw. anstellen sollte, das war mir ja in den diversen GA auch bereits alles bescheinigt worden.
Ich suchte also einen Job in dem man nicht mehr tun muss, als "entspannt anwesend zu sein" und das auch nur wenn es mir gerade gut genug dafür geht, sonst bringt mich gar Niemand überhaupt vor die Türe meiner Wohnung ... du siehst ich kenne das auch ...
Dass die eigenen Ärzte das genau so sehen (sonst würden sie uns ja nicht jahrelang AU schreiben) ist zumindest der DRV so was von
EGAL, in 2 EM-Rentenverfahren wurde unsere Hausärztin niemals von der DRV angeschrieben um Auskunft dazu zu gebeten, sie hatte
ALLE medizinischen Unterlagen aus gut 20 Jahren (auch von Kliniken und Fachärzten) vom Dopa vorliegen und hat fast 5 Jahre seine AU durchgehend geführt, aber der DRV war das nicht wichtig genug da mal nachzufragen.
Nach dem 2. Antrag für ihn herrschte zunächst knapp 6 Monate totale Funkstille bei der DRV und dann wurde er zum Psychiatrischen Gutachten direkt bei der DRV eingeladen ... da haben wir erst mal ein wenig Theater gemacht, denn er war nie wegen psychischer Probleme AU gewesen, er hatte kaputte Knochen wo es nur möglich ist und 2 große Bandscheiben-OP (mit nachfolgender chronischer Schmerzkrankheit) sowie einen Herzinfarkt durch, aber psychische Probleme hatte er nur durch das Theater wegen der Rente zeitweise mal ... was ja nicht unbedingt ein "Wunder" ist ...
Sogar in den eingereichten Klinikberichten (wo ja auch psychologische Betreuung stattgefunden hatte) wurde ihm eine ziemlich stabile Psyche bescheinigt, er käme gut mit seiner Schmerzproblematik zurecht, aber regelmäßig Erwerbstätig könne er damit nicht mehr sein, waren die klaren Aussagen von
FÜNF verschiedenen Fachrichtungen die sich dort mit den Schmerzpatienten befassen.
Diese Berichte waren der DRV aber nun "schon zu alt" ... klar, wenn man sie 6 Monate rumliegen lässt, ehe man sich mal damit beschäftigt, setzt der frischeste Klinikbericht langsam Staub an.
Letztlich hat der Dopa sich gefügt, denn die DRV wollte auf dieses Gutachten trotzdem nicht verzichten, allerdings hatten wir denen wohl ziemlich "Feuer gemacht" (u.A. mit einer Beschwerde beim Chef der DRV zu dieser Vorgehensweise nach der Antragstellung
) und so durfte ich sogar als Beistand im Untersuchungsraum bleiben und es wurden die Kosten für einen Taxi-Transport übernommen (es war Winter, eiskalt und glatt und eine unzumutbare Entfernung für ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln), nach gut einer Woche kam schon der Bescheid, EM-Rente bis zur Altersrente bewilligt ...
Endlich konnte unsere Hausärztin seine AU beenden, ab dem ersten Antrag auf EM-Rente waren fast 5 Jahre vergangen in denen wir keine Ruhe finden konnten und ständig in Existenz- und Zukunfts-Ängsten schwebten ... einen gewissen negativen Anteil hatte daran sicher auch der erzwungene Antrag auf LTA ... zur Strafe hat die KK aber aus der bewilligten Rente später
KEINE Erstattungen mehr bekommen denn es zählte ja dafür erst der 2. Antrag.
Die DRV hatte auf diesem Wege immerhin für fast 4 Jahre schon seine EM-Rente "gespart", denn am Gericht wurde ihm (vom Vertreter der DRV) die Wohltat LTA noch um weitere 2 Jahre verlängert, der erste Bescheid dazu war bereits ergebnislos abgelaufen ...
Schon merkwürdig, wo er doch knapp ein Jahr zuvor am Gericht noch Vollzeit arbeiten können sollte ... der Rentenbetrag ist zwar ein "Trauerspiel" nach 35 Jahren Arbeit aber wir waren froh, dass diese Farce endlich ein Ende gefunden hatte ... ich selbst musste zu diesem Zeitpunkt noch rund 1,5 Jahre auf meinen Bescheid warten und mit fast 60 inzwischen wurde diese EM-Rente zunächst noch befristet auf 3 Jahre bewilligt ...
Mir wurde (zum Glück) keine LTA mehr "angeboten oder angeraten", auch die gerichtlichen Gutachter (Internist und Psychiater, in meinem Falle korrekte Fachrichtungen) haben darin keinen Sinn mehr gesehen und die EM-Rente klar befürwortet ...die DRV musste dann einen Vergleich anbieten.
Liebe Grüße von der Doppeloma