Zusatzrente - HILFE BITTE

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Hamburger Deern
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 23. Feb 2016, 18:37

das mit den Zeiten ist doch jetzt aufgedröselt 01.01.2000 bis zum 31.12.2004
aber "da Sie in der Zeit vom 01.10.2004 jedoch kein zusatzversorgungspflichtiges Einkommen hatten, wurden uns sog. Fehlzeiten mitgeteilt.Der Grund für eine bestehende Pflichtversicherung ohne Entgelt wird uns nicht mitgeteilt."
Da ist doch der Haken, oder?
Die KK hat geschrieben
Sie haben vom 06.09.2004 bis 29.05.2005 und vom 28.06.2005 bis 07.08.2005 Krankengeld bezogen.
Ja, aber warum nun ausgerechnet die Monate Oktober bis Dezember als Fehlzeiten gemeldet wurden erschliesst sich mir noch immer nicht :-/
Und nene Krankengeld war nicht 3 monate, drum ist das alles eher unlogisch für mich
Also nochmal die KK nerven....................

Antrag auf Erstattung will ich doch erst dann stellen wenn genau klar ist das diese gemeldeten Fehlzeiten auch korrekt sind

Die Bedingungen hab ich schon gelesen, aber wo diese 3 Monate gemeldete Fehlzeit herkommen kann ich nicht wirklich nachvollziehen
Dann müsste ja die Abfindung unter NICHT zusatzversorgungspflichtiges Einkommen zählen?
Woher soll man denn das wieder wissen? :Ohnmacht:
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Vrori
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 23. Feb 2016, 18:50

Hallo,

für die ersten 6 Wochen zahlt doch der AG das Entgelt im Fall einer AU weiter...das ginge dann bis ca. Anfang Oktober...danach dann KG bis Juni 05...

somit fehlen dir diese 3 Monate...
LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 23. Feb 2016, 18:52

Hallo,

sind von der Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt worden?..dann zählen sie m.E. sehrwohl zu sozialversicherungspflcihtigem Entgelt..vermutlich aber nicht zu zusatzversorgungspflichtigem Entgelt...

deswegen ist es ja so wichtig von der KK nicht nur zur Leistung (KG-Bezug) sondern auch zur Versicherungspflicht in dem besagten Zeitraum was zu erfahren...

auf der anderen SEite: wie hoch wäre deine Zusatzversorgung? "lohnt" sich der ganze Aufwand?
LG
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agnes
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 23. Feb 2016, 19:09

Hallo Hamburger Deern

Ich glaube zu erahnen, dass du keinen Anspruch aus dem damaligem Arbeitsverhältnis nachhaltig zu erwarten hast.

Ich habe folgendes recherchiert und hoffe es bringt etwas Licht ins Dunkle. :jaa:

So wie es die Satzung der VBL (und der scheinst du gleichsam zugehörig gewesen), es hergibt, fehlen dir, aufgrund des Krankengeldbezugs, versicherungsrelevante Monate.
Die Abfindungszahlung findet demnach keine versicherungsrechtliche Anrechung, sodass auch die gerichtlich erwirkt verlängerte Beschäftigungszeit nicht gleichzeitig auch als Versicherungszeit zu sehen ist.

Folgender Passus aus : https://www.vbl.de/de/app/media/resourc ... e=download
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Es gibt aber eine Reihe von Entgeltbestandteilen, die zwar steuerpflichtig, jedoch nicht zusatzversorgungspfichtig sind (vgl. im Einzelnen die Ausführungsbestimmungen zu § 64 Abs. 4 Satz 1).

Zu Paragraf 64 Abs.4 Satz 1 : bis dahin kannst du runterscrollen und findest dort den gleichen 1. Satz vor, wie oben im Kästchen.

https://www.vbl.de/en/app/media/resourc ... e=download


Zur Beitragserstattung:
2.3 Beitragserstattung.
Grundsätzlich wird eine Betriebsrente aus der VBLklassik erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 60 Kalender- monaten geleistet. Hierzu zählen nur Monate mit Aufwen- dungen für die Versicherung, nicht aber Monate der Beitragsfreistellung.
Wenn Sie (zum Beispiel wegen Verlassen des öffentlichen Dienstes) diese Wartezeit in der VBLklassik nicht erfüllt haben, können Sie bis zur Vollendung des 69. Lebens- jahres einen Antrag auf Erstattung Ihres Eigenanteils an der Umlage zur VBLklassik stellen. Die Arbeitgeberanteile an den entrichteten Umlagen sind dagegen nicht erstattungsfähig.
https://www.vbl.de/de/app/media/resourc ... rc.deliver

Auch kannst du im gleichen obigen Infoblatt unter 1.3 lesen, wie es sich im Krankheitsfall gestaltet hätte.

Da du aber nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall anschließend im Krankengeldbezug bereits ab 1.10.2004 offiziell als gekündigt/abgemeldet galtst und stattdessen dir später zwar noch die Abfindung gezahlt wurde, welche aber laut Satzung nicht versicherungsrechtlich anzurechnen gilt, aber eben nicht der im Passus 1.3 zu zahlende Krankengeldzuschuss Anwendung fand, bist du egal wie man es drehen und wenden wird, leider nur bei 57 Beitragsmonaten angekommen und es fehlen drei Monate bis zur Anspruchsvoraussetzungserfüllung.

Eine wirklich dumme Geschichte!

Ich weiß nicht, ob man es gerichtlich nachträglich dahingehend erwirken könnte, dass du auch als versicherungsrechtlich beschäftigt anzusehen bist, wie es das Gerichtsurteil hergibt und du auch in der Zeit einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss hättest erhalten müssen, der demnach dann wieder versicherungsrelevante anzusehen ist.

Da aber diese Abfindungssache gelaufen ist und daraus keine versicherungsrechtlichen Ansprüche entstehen, ist es sicher erfolglos daran noch einmal anzuknüpfen, denn mit der Abfindung sind deine Ansprüche an den AG abgegolten worden.

Mehr fällt mir gerade leider nicht mehr ein. Gruß agnes :koepfchen: :umarm:
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 24. Feb 2016, 12:08

aaahhhhh o.k. dann würde das ja passen von wegen Krankengeld und der fehlenden 3 monate
Ob von der Abfindung noch sonstige Beiträge gezahlt wurden?
Keine Ahnung :-/
mail an die KK ist raus
mal schaun was die nun wieder schreiben................
Ob sich das lohnen würde?
naja eigentlich nicht wirklich aber diese Minirente wäre ja dann auf Dauer und dann würde es wieder einen Sinn ergeben ;-

Wenn nun also die gerichtlich erwirkt verlängerte Beschäftigungszeit nicht gleichzeitig auch als Versicherungszeit zu sehen ist hab ich eh keine Chance :-(
Und das sehe ich jetzt fast genau so :traurig: :traurig: :traurig: :traurig:

DANKE euch allen
mal schaun was die KK nun noch so schreibt aber ich ahne es......
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Feb 2016, 12:59

Hallo,

mich würde ja interssieren, wie das Gerichtsurteil aussah...was ist das genau verfügt worden?
LG
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 24. Feb 2016, 14:27

da stand nur was von wegen Kündigung zum 31.12. und die eigentliche Kündigung zu 10/14 wurde damit aufgehoben
da diese nicht fristgerecht war.

Ich hab schon Antwort von der KK - dat geht ja megaschnell bei denen :jaa:

Bescheinigung über die Dauer der Mitgliedschaft
Sehr geehrte Frau XXX,
wie gewünscht erhalten Sie eine Bescheinigung Ihrer Versicherungszeiten bis zum Jahr 2004.
vom bis 01.11.2000 31.12.2004 STIFTUNG ....
Pflichtversicherung
In der sozialen Pflegeversicherung bestand während der oben genannten Zeiten (frühestens
seit dem 01.01.1995) Versicherungspflicht.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen

Aber wenn ichs jetzt richtig verstehe steht in der Satzung der ZVK das Zeiten des Krankengeldbezugs eben keine versicherungsrechtliche Anrechung findet.
Gut, dann bin ich ja eh raus :Heiss:
richtig?
Zuletzt geändert von Doppeloma am Fr 26. Feb 2016, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte auf Anonymität achten !!!
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 24. Feb 2016, 14:49

Hallo Hamburger Deern

ich stöbere gerade den ganzen Beitrag noch einmal intensiv durch.
Wenn die vorausgegangene Kündigung nicht fristgerecht war und aus diesem Grund der korrekte Termin korrigieret wurde vom Gericht hätte dann nicht auch der AG auch noch die Zusatzversorgung nachzahlen müssen?
Oder ich von meiner Nachzahlung die es gab?
Wie lautete der Gerichtsbeschluss und vor allem wie wurde denn nun tatsächlich abgegolten, per Abfindung oder per Nachzahlung?
In diesem Zeitraum wurden auch keine Umlagemonate erwirtschaftet sodass Sie vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2004 insgesamt 57 Monate bei uns zurückgelegt haben.
Die Abfindung, die Ihnen durch das Gerichtsurteil zugesprochen wurde, ist gemäß unserer Satzung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (vgl. Ausführungs-bestimmungen zu § 64 Abs. 4 Satz 1 ), sodass hieraus keine Versorgungspunkte ermittelt werden können.
Du sprichst abwechselnd einmal von Nachzahlung und dann wieder von einer Abfindung. :confused:

Bei einer Nachzahlung wäre evtl. zu prüfen, ob noch ein Krankengeldzuschussanspruch angestanden wäre (wenn es dein Arbeitsvertrag so hergegeben hätte) welcher ja, wie man lesen kann, in dem Fall versicherungsrechtlichen Charakter hat.

Eine Abfindung wiederum hat alle an den AG zu stellende Forderungen bereits abgegolten und damit nicht versicherungsrechtliche Relevanz, laut deren Satzung, gefunden.
Und ja, ich war auch ein paar Jahre in der Verwaltung tätig aber hierzu habe ich längst keine Unterlagen mehr
Welche Verwaltung war das?
Eine Behörde?
Kannst du das noch nachforschen, ob aus dem Beschäftigungsverhältnis von dort (oder auch einem anderen) ggf. bei einer anderen Zusatzkasse einbezahlt wurde, deren Zeiten man sich nachweislich bei der VBL nunmehr anrechnen lassen könnte!?!
Bitte beachten Sie, dass die sog. Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllt sein muss um einen Anspruch auf eine Rentenleistung zu haben. Hierzu zählen auch Versicherungszeiten bei einer anderen Zusatzversorgungskasse, mit der die VBL ein Überleitungsabkommen hat.
Bei dir geht es nur um ein paar Monate, die dir jetzt zur monatlichen Rentenleistung fehlen. Von daher wären auch solche Nachweise nicht unwichtig noch herbeizuführen um sie im Nachhinein anrechnen zu lassen, sofern tatsächlich die damalige Verwaltungstätigkeit einen Anspruch auf einen Zusatzversorgungsanspruch mit sich zog.

Ich denke, du liest im Nachhinein deines Arbeitslebens wäre eine gute/lückenlose Dokumentensammlung anzulegen optimal und hilfreich gewesen. :umarm: agnes
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Feb 2016, 15:12

Vrori hat geschrieben:Hallo,

mich würde ja interssieren, wie das Gerichtsurteil aussah...was ist das genau verfügt worden?

Genau das ist meine Frage....was steht in dem Urteil....Abfindung oder Nachzahlung...???

das ist ungeheuer wichtig...für die Klärung der Frage...

auch soll die KK aufdröseln, ob du versicherungspflichtig warst während KG-Bezug oder aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses...das können die noch genau nachvollziehen..
bis wann war Entgeltfortzahlung, ab wann war KG-Bezug...gab es Zuschuß zum KG..das kann die KK aufdröseln...
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 24. Feb 2016, 15:27

Abfindung :-/
Das noch weiter zurück liegende ca. 1988 ! war die FHH und jew. Zeitverträge
da war nüscht mit Zusatzversorgung soweit ich mich erinnere
Jo, eine ordentlichere Sortierung meiner Unterlagen von Annu Dazumal wäre sicher sinnvoll gewesen
aber nun kann ichs nicht mehr ändern
Jetzt zumindest bin ich brav am abheften :jaa:
besser spät als nie ;-)

So wie ich das jetzt sehe habe ich wohl höchstens noch die Möglichkeit der Erstattung meines Beitragsanteils :traurig: :traurig: :Miko:
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