Aussteuerung am 3.4.16

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Barbara78
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Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Barbara78 » Fr 25. Dez 2015, 16:35

Hallo meine Lieben,

ich habe mal folgende Frage. :Hilfe: Meine Aussteuerung ist am 03.04.2016. Von der Krankenkasse hab ich nichts bekommen aber ich habe gelesen, dass man ja 3 Monate vorher nach §145 das ALG1 beantragen muss. :confused: Muss ich auf ein Schreiben der KK warten oder kann ich das gleich im neuen Jahr 2016 auf dem Arbeitsamt beantragen. Mein Rentenantrag läuft ja und warte ja nach der Reha im November auf Bescheid. Aber man weiß ja nicht bis wann die sich regen. :Verwirrt:

Danke für Eure Hilfe und wünsche Euch Frohe Weihnachten :winke:

LG Barbara

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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 25. Dez 2015, 17:34

Hallo,

mir wurde damals von der AfA gesagt,
ich solle das Schreiben der KK abwarten
und dann mit dem Schreiben nochmal kommen.

Um sicher zu gehen, könntest Du Dich natürlich jetzt schon einmal bei der AfA melden
und darauf achten, dass der/die SB der AfA Deine Meldung im PC eingibt.
Lass Dir von diesem AfA-Termin die Notiz ausdrucken (muss der SB auf Anforderung machen),
so hast Du einen Beweis, dass Du Dich rechtzeitig gemeldet hast
und bist auf der sicheren Seite.

Denn ... Post von der KK kann auch mal verloren gehen.

LG
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Barbara78 » Fr 25. Dez 2015, 18:56

Hallo Fee,

dankeschön für Deine Antwort. Und muss ich dem SB dann auch sagen, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden zur Verfügung stelle? Oder wenn ich sage nach dem § 145 ist dann das alles klar bei der Afa?

Vielen Dank :)

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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 25. Dez 2015, 19:41

Hallo Barbara,

ich bin mir nicht sicher, ob die AfA-SBs sich mit dem §145 tatsächlich auskennen, von daher ...
Du kannst es sagen, aber mach' Dich auf möglicherweise große Augen und Unkenntnis gefasst ...

Du wirst sowieso einen Antrag auf ALG 1 ausfüllen müssen und dort kreuzt Du entsprechend an, dass Du Dich mit Deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellst.

Es gibt hier im Forum eine Ausfüllhilfe (habe leider den Link nicht parat, einfach mal über die Suchfunktion gehen).

Auf gar keinen Fall darfst Du bei der AfA sagen, dass Du nur noch weniger als 8 Stunden arbeiten kannst. Auf keinen Fall irgendeine Stundenzahl nennen! Dann kürzen die Dir nämlich Dein ALG 1.

LG
Fee
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Barbara78
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Barbara78 » Fr 25. Dez 2015, 21:07

Hallo Fee,

oh danke für den Tipp das ich das nicht sagen soll. Ui dann dürfen die auch nicht meinen Rehabericht irgendwie in die Hände bekommen. Denn da steht ja drin das ich berufs-und arbeitsunfähig auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h bin.

Vielen lieben Dank für Deine Tipps. Die Ausfüllhilfe such ich mir. Dankeschön.

LG Barbara

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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Dez 2015, 00:26

Hallo Barbara, :smile:
ich habe mal folgende Frage. :Hilfe: Meine Aussteuerung ist am 03.04.2016. Von der Krankenkasse hab ich nichts bekommen aber ich habe gelesen, dass man ja 3 Monate vorher nach §145 das ALG1 beantragen muss. :confused:
Wo hast du denn das gelesen, bei Arbeitslosigkeit / gerade erfolgter Kündigung ist man dazu verpflichtet sich 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages (oder spätestens bei Erhalt der Kündigung "umgehend") bei der AfA "Arbeitsuchend" zu melden ... du meldest dich aber nicht "arbeitsuchend" wegen Kündigung, sondern weil du aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst.

Das ist erst notwendig, wenn du das bei der AfA auch schriftlich (von der KK) nachweisen kannst, du solltest da nicht zu früh schon auftauchen, umso eher wird man dich von dort schon "zu beschäftigen" wissen, obwohl du noch Krankengeld bekommst und die AfA dir noch gar nichts vorzuschreiben hat.
Muss ich auf ein Schreiben der KK warten oder kann ich das gleich im neuen Jahr 2016 auf dem Arbeitsamt beantragen. Mein Rentenantrag läuft ja und warte ja nach der Reha im November auf Bescheid. Aber man weiß ja nicht bis wann die sich regen. :Verwirrt:
Ja sicher brauchst du das Schreiben der KK dafür (bitte eine Kopie für dich machen), dass dein Anspruch auf Krankengeld am Tag X ablaufen wird, das bildet doch erst die Grundlage für den § 145 SGB III, du kommst dann wegen der Aussteuerung und nicht wegen "Arbeitslosigkeit" ... da wollen die schon was schriftlich dazu haben.
Und muss ich dem SB dann auch sagen, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden zur Verfügung stelle? Oder wenn ich sage nach dem § 145 ist dann das alles klar bei der Afa?
Da ist nicht unbedingt "alles klar" bei der AfA (da muss ich @fee leider recht geben :jaa: ) und dein "Restleistungsvermögen" ist zunächst mal völlig fiktiv zu sehen und anzugeben, denn das wird der ÄD der AfA dann erst noch feststellen müssen ... ganz sicher darfst du NICHT angeben, dass du nur noch unter 3 Stunden Leistungsfähig bist, dann kann man direkt ablehnen dir überhaupt ALGI zu zahlen ...

Aktuell kannst du ja noch hoffen, dass die DRV mal reagiert auf deinen Reha-Bericht, also habe es lieber nicht zu eilig mit der AfA, das erste Geld von denen bekommst du ohnehin erst Ende April, denn ALGI wird immer nachträglich überwiesen, da kann noch viel passieren und der Antrag wird letztlich recht schnell bearbeitet wenn alle Unterlagen vorliegen.

Zum Musterantrag kommst du hier entlang, darunter sind auch gleich wichtige Hinweise für die "Begutachtung" durch den Med. Dienst der AfA ... mit den SB redet man überhaupt nicht über die Krankheiten und die konkrete Leistungsfähigkeit, dazu bekommen die dann später was vom ÄD und bis dahin (und auch danach) stellst du dich IMMER der Vermittlung voll zur Verfügung, den Rest haben auch die SB abzuwarten.

viewtopic.php?f=3&t=1751

Störe dich nicht daran, dass diese Infos schon etwas älter sind, es gibt auch aktuell noch die gleichen Antrags-Formulare bei der AfA und es gibt KEINEN besonderen Antrag für Ausgesteuerte, darum achte genau auf die Fragen und Hinweise ...
oh danke für den Tipp das ich das nicht sagen soll. Ui dann dürfen die auch nicht meinen Rehabericht irgendwie in die Hände bekommen. Denn da steht ja drin das ich berufs-und arbeitsunfähig auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h bin.
Wenn du es nicht erlaubst, dann bekommen die gar nichts in die Hände, auch nicht deinen Reha-Bericht, darum auch mein Hinweis dir den Beitrag zum ÄD der AfA auch gründlich durchzulesen.

Es wird immer mehr zur Unsitte bei den Ausgesteuerten zuerst Gesundheitsunterlagen und Schweigepflicht-Entbindungen (ganz dringend) einzufordern, am Besten direkt beim Erstbesuch wenn man noch "arglos" ist und glaubt die machen das alles nur, damit man schnell sein ALGI bekommen wird ... das wird auch gerne gleich dort behalten und man weiß dann selber nicht mehr, was man überhaupt so alles unterschrieben hatte, denn Kopien davon bekommt man natürlich auch nicht.

Lass dich darauf nicht ein, es ist NICHT so eilig wie getan wird und vom ÄD darf auch dein ALGI nicht abhängig gemacht werden, der Formular-Antrag ist dafür wichtig und die Lohnbescheinigung deines AG ... also nimm beim Erst-Besuch und der Meldung deiner Aussteuerung ALLES mit was man dir zum Ausfüllen gibt, es muss NICHT dort sofort ausgefüllt und unterschreiben werden.

Das möchtest du lieber zu Hause und in Ruhe machen, wenn man meint du würdest damit alles "verzögern" oder kein Geld bekommen können, dann verlange die Rechtsgrundlagen ( schriftlich) dafür, dann möchtest du das mal mit deinem Anwalt besprechen, ob das wirklich so ist. :Gruebeln: :teufel:

Denke daran, dass du "unbesehen" geleistete Unterschriften später nicht so leicht wieder rückgängig machen kannst und besonders gerne möchte man Schweigepflichtentbindungen für DRV und Reha-Kliniken haben ... du kannst dir sicher denken warum das so ist ... :icon_e_wink: :pfeif:

Es wäre gut wenn du dir Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mitnehmen kannst, dann sind die etwas vorsichtiger in ihren Äußerungen ...
Aktuell kannst du ruhig noch abwarten, bis du was von der KK dazu schriftlich bekommen hast brauchst du dich noch nicht bei der AfA melden ... vielleicht bekommst du ja bald noch Post von der DRV ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Schnecke123
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Sa 26. Dez 2015, 09:42

Als ich mich im September 2014 augrund der Aussteuerung bei der AfA gemeldet habe,
war die erst Frage gleich an der Anmeldung, ob ich weiter krankgeschrieben würde.
Ich hab einfach gesagt, das weiß ich nicht. (Bin ja auch kein Arzt und kann meinen
Gesundheitszustand ja nicht selbst beurteilen :teufel: ). Das hat denen erst mal
gereicht - keine Diskussionen eingehen!

Der SB, an den ich dann weiter verwiesen wurde, hat einen ganzen Stapel Blätter
ausgedruckt, den in eine hübsche bunte Mappe gelegt mit den Worten, dass müsse
ich jetzt alles ausfüllen und unterschreiben. Ich hab gesagt, kann ich nicht, ich bin
viel zu aufgeregt, um das alles zu erfassen. Tjaaaaa, dann gibt es auch kein Geld!
Da wurde also gleich Druck aufgebaut. Lass dich nicht einschüchtern, nimm alles
mit nach Hause wie die Doppeloma schon geschrieben hat und schau dir genauestens
die Ausfüllhilfe an! Für die Unterlagen, die an den medizinischen Dienst der AfA
gehen, MUSS ein separater Umschlag in der bunten Mappe liegen...das wird
leider immer wieder "vergessen" :Wut: . Den SB gehen solche Unterlagen NICHTS
an, auch wenn die schon mal anderes behaupten. (Meine SB hat sich dann beim
Termin die Mappe regelrecht gegrapscht, nach den Gesundheitsunterlagen gewühlt
und ich hab mir innerlich nur einen gegrinst, weil ich den Umschlag schön in
meiner Tasche hatte.)

Die Arbeitsanweisung der AfA besagt übrigens, dass über den §145 innerhalb von 4 Wochen
entschieden werden muss.

Wenn es geht, nimm dir jemanden mit, der dich begleitet. Das macht viel aus! Da werden
auch SB handzahm.

Wenn dein Rehabericht dich als erwerbsgemindert einstuft, hast du in meinen Augen
eher gute Karten, ohne Probleme durch die Mühlen der AfA zu kommen. Denn über den
§145 soll ja die Zeit zwischen Ende des Krankengeldes und dem Beginn der Rente überbrückt
werden (abh. von der maximalen Bezugsdauer). Ich an deiner Stelle würde daher eine Schweige-
pflichtentbindung erteilen, auf 1 Monat befristet (sonst gilt die für 3 Jahre). Es kann gut
sein, dass sich der ÄD der AfA ohne weitere Untersuchung der Einschätzung anschließt.
Und solange du dich mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellst, kann man dir nichts.
Erst wenn du mit Krankmeldungen ankommen solltest, wird es schwierig - daher auch nach Aussteuerung
weiter krankschreiben lassen und den Beleg, den normalerweise der Arbeitgeber bekommt, fein säuberlich
bei dir zu Hause abheften, auf keinen Fall der AfA aushändigen.
Gruß
Schnecke

Barbara78
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Barbara78 » Sa 26. Dez 2015, 11:31

Hallo meine Lieben,

ich danke Euch ganz herzlich für Eure hilfreichen Tips. So kann es gehen wenn man zuviel im Internet rumgoogelt. Doppeloma irgendwo hatte ich das gelesen, deshalb gleich angefragt ;) ... Na Du hast mich ja wie immer gut aufgeklärt. Ich werde das jetzt einfach mal abwarten was passiert und vielleicht hab ich auch Glück und diese Behörde DRV :Wut: meldet sich mal bei mir und vielleicht auch positiv.

Und es ist ja auch noch ein bisschen hin.

Und Schnecke ja das mit den guten Karten hoffe ich dann auch. Eine Bekannte von mir war mit mir in Reha und hat auch den Rehabericht unter 3 h und hat problemlos ALG1 beantragt ohne weiteres auch bekommen. Sie war bereits ausgesteuert. Hat alles reibungslos geklappt. War mir nur so unsicher vor allem das ich denen sagen muss ich stelle mich zur Verfügung wo ich doch gar nicht kann. Und vor allem ich bin ja schon seit Oktober 2014 krank und nun stell ich mich zur Verfügung passt ja irgendwie nicht :Angst:
Auf die Fragen und Diskussionen habe ich die meiste Angst.

Ich werde einfach abwarten und mal schauen was passiert. Vielleicht entwickelt sich alles zum Guten, vielleicht.

LG Barbara

Schnecke123
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Sa 26. Dez 2015, 15:28

Du stellst dich mit deinem fiktiven Restleistungsvermögen zur Verfügung. Schritt 1.
Der ÄD verfasst ein Gutachten. Schritt 2.
Entweder kommt man zum Schluss, du bist völlig gesund, dann musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
also regelmäßige Besuche, Bewerbungen, Schulungen usw....halt die übliche Mühe. Glaub ich hier aber eher nicht.
Oder man sieht anhand deiner Unterlagen, dass da nix geht im Moment, dann gehst du auf §145, wo ja die
Voraussetzung ist, dass man entweder innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Antrag auf Rente stellt bzw.
der bereits gestellt ist. Das musst du übrigens unbedingt nachweisen! Ich hab es vergessen und prompt
stellte die AfA ohne jede weitere Nachfrage die Zahlung ein. Hätten sie so nicht gedurft, ich hab aber auch
nicht richtig informiert. Wir haben es schnell klären können.

Es ist zwar grad ein bisschen politisch abgegriffen, aber ich vergleiche den Ausdruck "Restleistungsvermögen"
gern mit dem Begriff "Asyl". Sprichst du es aus bzw. kreuzt es an, muss erst mal der Anspruch geprüft werden. Hier gab es
irgendwo einen Fall, wo der Antragsteller gleich beim ersten Besuch klargemacht hat, er sei auch nach Aussteuerung
nicht arbeitsfähig und hat die Krankmeldung präsentiert. Damit war die Tür zu. Pass also auf, lass dir nichts in
den Mund legen, wiederhole gebetsmühlenartig "ich bin viel zu aufgeregt jetzt, ich kann das gar nicht alles erfassen"
und nimm alles mit nach Hause!

Bei mir war es dann so, dass die DRV trotz anderslautender Empfehlung ihrer eigenen Gutachterin die Rente komplett
vom Tisch gefegt hat. Auch hier musst du die AfA umgehend informieren. Ich wurde ohne jeden Termin vom ÄD der AfA
als komplett gesund gesehen, es gab schnell ein neues Gutachten...ja, das sind die wundersamen Wege...aber auch hier hab ich dann gesagt, ich
will ja arbeiten und so viel Zeit blieb vom ALG I nicht mehr übrig, da ist nicht mehr viel passiert. (Nebenbei: meine Rente ist nach über einem Jahr
Sperenzchen plötzlich und völlig unerwartet durchgekommen! Also nur den Mut nicht verlieren, der Weg ist steinig :koepfchen: !)


Hach, jetzt ist mir wieder eingefallen, was ich dir noch unbedingt ans Herz legen mag:
KEINE ANGABE DEINER TELEFONNUMMER! Du musst eine Postadresse angeben, aber lass dich nicht auf weitere Kommunikationswege
ein! Sonst kann es passieren, dass du morgens um halb acht deinen lieben SB am Telefon hast, der dich nach einer schlaflosen
Nacht aus einem kurzen Dämmerschlaf am Morgen reißt...das sind immer die überfallartigen Anrufe, die einen nur unnötig aufregen.
Auch hier wieder keinen Druck machen lassen, dein Mann arbeitet halt Schicht, Anrufe gehen da gar nicht, keine Telefonnummer!
Gruß
Schnecke

Evelyn
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Re: Aussteuerung am 3.4.16

Ungelesener Beitrag von Evelyn » Fr 1. Jan 2016, 22:15

Hallo,

ich wünsche Euch ein Frohes Neues Jahr. Nur zur Info ich musste mich neu anmelden und habe jetzt den Alias Evelyn (so heißt meine Katze :jaa: ) . Ich habe einen neuen Laptop und musste neu einrichten. Ich hab aber mein Passwort vergessen, nach Anforderung kam aber nichts auf meine Email. Somit hab ich mich jetzt neu angemeldet.

Also Evelyn ist Barbara78 :icon_e_wink:

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